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preparatory:AB 98294

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2009-06-11

Wortprotokoll

Was diese Motion verlangt, ist eigentlich eine Einengung des Mineralölsteuergesetzes. Es heisst zwar, es sei zu ergänzen, aber eigentlich möchte der Motionär es einengen, möchte gewisse Agrotreibstoffe eben nicht mehr zur Steuererleichterung zulassen.

Nun, ich habe bei der vorherigen Antwort darauf hingewiesen, dass wir ökologische und soziale Kriterien eingebaut haben, sowohl im Gesetz wie in der Verordnung, und dass wir sie auch anwenden. Und bei dieser Anwendung haben wir eigentlich diese Einschränkung schon gemacht. Wir machen sie in der Praxis, ohne dass wir vorher das Gesetz geändert haben, nämlich - ich habe das vorher schon gesagt - indem eben Getreide, Palmöl und Soja nicht zugelassen werden als Basis für Agrotreibstoffe, die Anrecht auf Steuererleichterung haben. Wir machen also das, was Sie mit Ihrer Motion wollen, in der Praxis, und zwar aus ähnlichen Überlegungen, wie Sie sie hier meiner Ansicht nach zu Recht auch angestellt haben. Wir haben bis heute nur biogene Treibstoffe - Sie würden "Agrotreibstoffe" sagen - aus Abfällen und Rückständen aus der Produktion oder Verarbeitung von land- und forstwirtschaftlichen Erzeugnissen importiert, welche eben ausdrücklich die Nahrungsmittelproduktion nicht konkurrenzieren. Ich glaube, das ist ja eigentlich Ihr Kernanliegen.

Wir sind der Meinung, man sollte jetzt dieses Gesetz nicht einengen und ändern, sondern man sollte die Praxis so aufrechterhalten, wie wir sie in diesen ersten Monaten - so kann man sagen, das Gesetz ist ja immer noch ganz neu - angewendet haben. Das ist eigentlich der Grund, weshalb wir Ihnen empfehlen, diese Motion abzulehnen. Das liegt nicht am Anliegen, das der Motionär hat, sondern am Zeitpunkt und an der Tatsache, dass man ein kaum erst umgesetztes Gesetz schon wieder einengen soll. Das ist der Grund.