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Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2009-06-11

Wortprotokoll

Fünf Punkte; der erste: Der Bund ist als Arbeitgeber - ich würde sagen: selbstverständlich - bestrebt, den Leitgedanken oder das Prinzip "Eingliederung vor Rente" der Eidgenössischen Invalidenversicherung anzuwenden. Wir wollen und müssen ja Vorbildfunktion haben. Deshalb berücksichtigen wir selbstverständlich auch die Neuerungen der 5. IV-Revision bei der Umsetzung unserer Personalpolitik, und wir setzen uns schon seit Langem für die Chancengleichheit für Menschen mit Behinderungen ein. Diese Verpflichtung ist ja in einem zweiten Gesetz, nämlich im Behindertengleichstellungsgesetz, und in den entsprechenden Verordnungen festgehalten, und daran halten wir uns.

Der zweite Punkt: Von der Früherfassung spricht die Motion nicht. Aber das ist ein wichtiger Punkt. Das Eidgenössische Personalamt arbeitet derzeit an einem Konzept, und die Arbeiten sind schon in grossen Teilen abgeschlossen. Gemäss diesem Konzept werden Mitarbeitende, welche krankheits- oder unfallbedingt längere Zeit abwesend sind, frühzeitig erfasst und mit geeigneten Massnahmen bei der Reintegration unterstützt. Diese Prävention, diese Früherfassung ist eben ein wichtiges Element.

Der dritte Punkt: Es geht natürlich auch ums Geld, Frau Goll hat es gesagt. Es ist so, dass wir heute einen Kredit für Integrationsmassnahmen haben, das kann ich bestätigen, und der Kredit lautet in der Tat auf "Berufliche Integration"; es ist ein Kredit in der Grössenordnung von 12 Millionen Franken. Damit werden Vorgesetzte und Arbeitnehmende von der Personal- und Sozialberatung der Bundesverwaltung unterstützt. Die Idee der Motion wäre dann eben, umgekehrt zu sagen: Wir wollen nicht sehen, wie der Bedarf ist, sondern wir setzen einfach einmal einen Betrag ein, nämlich 1 Prozent der gesamten Personalausgaben, und diese werden bis im Jahr 2015 auf 4,5 bis 5 Milliarden Franken pro Jahr ansteigen. Das heisst, dass es um eine Summe von 40 bis 50 Millionen geht.

Der vierte Punkt: Bei dieser Forderung besteht eben das Problem, dass man nicht zum Voraus abschätzen kann, wie viel Geld für solche Massnahmen effektiv nötig ist. Wir sind umgekehrt vorgegangen und haben gesehen, was wir etwa brauchen. Eine solche Motion würde umgekehrt dazu führen, dass wir zunächst einmal einfach das Geld ausgeben oder haben.

Der fünfte Punkt: Wie in der Privatwirtschaft können auch in der Bundesverwaltung nicht beliebig viele Arbeitsplätze für Menschen mit eingeschränkter Leistungsfähigkeit geschaffen werden. Man hat oft Nischenarbeitsplätze, aber die müssen auch entsprechend vorbereitet und begleitet werden, [PAGE 1255] und da sind die Kapazitäten natürlich beschränkt bzw. müssen aufgebaut werden.

Der Bundesrat hält deshalb am jetzigen Betrag des Kredites für berufliche Integration fest. Er ist bereit, ihn aufzustocken, wenn ein entsprechender Bedarf besteht, aber er möchte, dass er jedes Jahr über das Budget festzulegen ist und dass nicht zum Voraus bestimmte Summen gewährt werden. Das ist der Grund, weshalb der Bundesrat das Anliegen als solches ernst nimmt, aber der Meinung ist, es müsse anders gehandhabt werden.

Er bittet Sie, diese Motion abzulehnen.

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