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Fetz Anita · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2009-05-25

Wortprotokoll

Ich plädiere auch für Nichteintreten.

Diese Vorlage ist erstens verfassungswidrig: Heiratsverbote kollidieren mit dem Verfassungsauftrag, den wir in Artikel 14 haben. Aber was für mich zweitens noch entscheidender ist: Die Vorlage ist veraltet. Die parlamentarische Initiative stammt ja aus dem Jahr 2005. Wie Sie wissen, haben wir seit dem 1. Januar 2008 ein neues Ausländergesetz, das Missbräuche bei Eheschliessungen ahndet. Wir haben also die gesetzlichen Grundlagen.

Die Vorlage besteht aus zwei Teilen. Der erste Teil dieser Vorlage will Scheinehen verhindern. Ich kann Ihnen aber jetzt schon sagen: Da wird diese Vorlage nicht mehr bringen können, als was wir heute schon aufgrund der gesetzlichen Grundlagen haben. Eigentlich muss man feststellen, dass diese Vorlage lediglich eine unumstössliche gesetzliche Vermutung aufstellt, und zwar eine, die sagt: Halten sich nicht beide Brautleute rechtmässig in der Schweiz auf, handelt es sich garantiert um eine Scheinehe. Wir wissen alle: Es gibt Scheinehen, es wird auch Scheinehen unter den infragestehenden Ehen haben; das ist ja klar. Aber es gibt eben nicht nur Scheinehen! Und das finde ich so unerträglich: Mit diesen Formulierungen geht man davon aus, dass primär Scheinehen geschlossen werden. Man kann einen Vergleich machen: Wenn Sie in einer Kiste eine faule Tomate haben, nimmt man diese heraus und schmeisst nicht die ganze Kiste weg. Aber gerade diese Grundhaltung ist in dieser Vorlage enthalten, wie Sie sehen, wenn Sie sie genau und ohne Vorurteile anschauen. Im besten Fall wird sie zu einem Ehetourismus ins Ausland führen, denn Schweizer Recht ist für ausländische Staaten unerheblich, wenn eine Ehe im Ausland geschlossen wird. Dann richtet sich das nach ausländischem Recht, nicht nach schweizerischem. Im schlechtesten Fall - und das befürchte ich - werden viele Paare mit echten Liebesbeziehungen diskriminiert und mit persönlichen Härten konfrontiert, denn immer noch ist es so, dass Liebe sich nicht an Herkunft hält.

Übrigens, einfach zur Erinnerung: Das Schweizer Recht und wir kennen heute schon Mittel und Wege, Scheinehen zu unterbinden und sie zu ahnden, und zwar mit ziemlich heftigen Strafen, nämlich mit Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren. Ich zitiere Ihnen aus Artikel 118 AuG, Täuschung der Behörden, Absatz 2: "Wer in der Absicht, die Vorschriften über die Zulassung und den Aufenthalt von Ausländerinnen und Ausländern zu umgehen, eine Ehe mit einer Ausländerin oder einem Ausländer eingeht oder den Abschluss einer solchen Ehe vermittelt, fördert oder ermöglicht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft." Ja, was wollen Sie denn noch mehr?

Wenn ich richtig informiert bin, ist das ungefähr das Strafmass, das auch für eine vorsätzliche Körperverletzung mit einer Waffe gilt. Das wird also heute schon rigoros geahndet; die gesetzlichen Grundlagen sind da. Ich erinnere an den Fall des Scheinehe-Rings, den die Zürcher Polizei kürzlich aufgedeckt hat, und zwar dank unseren Gesetzesgrundlagen, die voll und ganz ausreichen.

Schon der erste Teil der Vorlage zeugt nicht gerade von einer selbstbewussten Haltung. Was ich aber definitiv bedenklich finde, ist das, was im zweiten Teil der Vorlage steht. Dieser verpflichtet die Standesämter zum Denunziantentum, anders kann man das nicht nennen. Was vor uns liegt, ist ein klassischer Denunziationsartikel. Wenn es um Bankkonten mit Steuerfluchtgeldern geht, ist die Schweiz bekanntlich gegen eine Denunziationspflicht und für die Privatsphäre. Hier aber sollen wir einen Denunziationsartikel postulieren. Das ist ein Armutszeugnis für eine moderne, liberale, rechtsstaatliche Demokratie, die auf ihre Verfassung und auf ihre Toleranz stolz ist. So etwas nenne ich auf Mundart "gschämig". [PAGE 302]

Ich glaube, es wäre an der Zeit, in der Schweiz den Film "Die Schweizermacher" zum Bestandteil der Allgemeinbildung zu erklären.