Niederberger Paul · Ständerat · 2009-05-26
Niederberger Paul · Ständerat · Nidwalden · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-05-26
Wortprotokoll
Die Kommission hatte ihren Präsidenten, Herrn Kollege Hans Altherr, als Kommissionssprecher bestimmt. Nun ist er aber in politischer Mission im Ausland und daher verhindert; er hat mich gebeten, dieses Geschäft zu vertreten. Es geht um zwei Sachen:
Erstens geht es um Artikel 148 Absatz 2 des Parlamentsgesetzes. Dieser sollte dahingehend geändert werden, dass der Bundesrat der Bundesversammlung Mitte jeder Legislatur einen Bericht über die Sicherheitspolitik zur Kenntnis bringt; das ist die parlamentarische Initiative der SVP-Fraktion. Eintreten auf dieses Geschäft wurde mit Stichentscheid des Präsidenten beschlossen; zu diesem Zeitpunkt war die Kommission bereits recht stark dezimiert.
Zweitens geht es um einen neuen Artikel im Militärgesetz, um Artikel 106a. Anstelle des jährlichen Rüstungsprogramms soll der Bundesrat das Rüstungsprogramm dem Parlament in der Regel in Form von Rahmenkrediten mit einer Laufzeit von vier Jahren unterbreiten; das ist die parlamentarische Initiative Burkhalter. Die Kommission hat sich mit 4 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung gegen diesen neuen Artikel ausgesprochen.
Es geht jetzt aber um das Eintreten auf dieses Geschäft. Ich werde deshalb zuerst zum neuen Absatz 2 von Artikel 148 des Parlamentsgesetzes sprechen. Der sicherheitspolitische Bericht wird Ende 2009 vom Bundesrat dem Parlament zur Kenntnis gebracht. Der sicherheitspolitische Bericht war in unserer Kommission in der Vergangenheit immer wieder ein Thema. Die Sicherheitspolitische Kommission hatte letzte Woche wieder eine Sitzung, und auch da wurde wieder über diesen sicherheitspolitischen Bericht gesprochen. Eigentlich sollten bestimmte Eckwerte durch das Parlament beschlossen und diesem nicht nur zur Kenntnis gebracht werden. Ich glaube, Herr Bundesrat Maurer, diesbezüglich hätten wir keine Differenz zu Ihnen, dass bestimmte Eckwerte festgelegt würden, weil eben dem sicherheitspolitischen Bericht eine grosse Bedeutung zukommt.
Wir kennen Inhalt und Form dieses Berichtes noch nicht, aber so viel kann man bereits heute sagen: Ihm liegt eine grosse Transparenz zugrunde. Über vierzig Organisationen wurden in Hearings angehört; die Anhörungen sind im Internet einsehbar. Die Angehörten konnten sich zu verschiedenen Fragen und Themen äussern. Ich erwähne nur zwei Fragestellungen: Welches sind die grossen sicherheitspolitischen Trends in den letzten Jahren und für die nächsten fünf bis fünfzehn Jahre? Welches sind die gefährlichsten Bedrohungen und Gefahren für die Sicherheit der Schweiz und ihre Einwohner in den nächsten fünf bis fünfzehn Jahren?
Sie sehen: Es sind kurzfristige Zeiträume, die zu beurteilen sind. Der sicherheitspolitische Bericht ist zukunftsorientiert. Ein Mitglied unserer Kommission hat sich dahingehend geäussert, dieser neue Artikel komme dem bisherigen Artikel 149b des Militärgesetzes in die Quere. Die Mehrheit unserer Kommission ist nicht dieser Ansicht. In Artikel 149b des Militärgesetzes geht es um das politische Controlling. Ich lese Ihnen Absatz 1 dieses Artikels vor: "Der Bundesrat überprüft periodisch, ob die der Armee gesetzten Ziele erreicht werden; er erstattet der Bundesversammlung Bericht. Die zuständigen parlamentarischen Kommissionen bestimmen Form und Gegenstand der Berichterstattung." Dieses Controlling ist vergangenheitsbezogen, es beurteilt die Zielerreichung im Bereich der Ausbildung. Der sicherheitspolitische Bericht des Bundesrates ist aber zukunftsbezogen. Deshalb sind wir der Auffassung, dass es gut ist, wenn dieser Bericht einmal pro Legislaturperiode aktualisiert wird. Was heisst aktualisieren? Das kann heissen festzuhalten, dass sich in der Zwischenzeit nichts geändert oder dass sich in einzelnen Bereichen doch etwas geändert hat, was eben Auswirkungen auf die Sicherheitspolitik unseres Landes hat.
Zum Verfahren selber: Wir stellen uns ein pragmatisches, einfaches Verfahren vor. Es geht also nicht darum, dass der Bericht neu geschrieben wird, wenn sich nichts ändert, sondern dass er allenfalls bestätigt wird oder in jenen Bereichen, in denen sich Änderungen ergeben, alle vier Jahre einmal dem Parlament unterbreitet wird.
Ich bitte Sie deshalb im Namen der Mehrheit der Kommission, auf das Geschäft einzutreten. Wenn Sie nicht darauf eintreten, bleibt eigentlich alles beim Alten. Wenn Sie eintreten, geben Sie uns mindestens die Möglichkeit, dass wir in diesen zwei Bereichen darüber befinden und abstimmen. Ich habe jetzt festgestellt, dass auch ein Antrag Maissen vorliegt, der dem Anliegen der Mehrheit der Kommission entgegensteht. Wenn Sie auf dieses Geschäft aber nicht [PAGE 320] eintreten, ist der Antrag Maissen obsolet. Wir sollten mindestens die Gelegenheit bieten, über diesen Punkt zu diskutieren.