Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2009-05-26
Wortprotokoll
Nach einem fast drei Jahrzehnte andauernden Konflikt sind die Kampfhandlungen im Norden Sri Lankas nun beendet worden. Der Bundesrat begrüsst das Ende des bewaffneten Konflikts, bedauert aber zutiefst die vielen Menschenleben, welche dieser Konflikt gefordert hat. Wir sind uns bewusst, dass die Situation für viele Menschen im Norden Sri Lankas im Moment sehr schwierig ist, hoffen aber doch, dass in Zukunft ein friedliches Zusammenleben der verschiedenen Bevölkerungsgruppen in Sri Lanka möglich sein wird.
Es sind viele Menschen aus Sri Lanka, die im Moment in der Schweiz um Asyl nachsuchen. Bis Mitte Mai waren es bereits 662 Personen. Die Asyl- und Wegweisungspraxis des Bundes gegenüber Asylsuchenden aus Sri Lanka stützt sich auf eine laufend vorgenommene Lagebeurteilung, die insbesondere auch die Sicherheitssituation und die Menschenrechtslage vor Ort mit einbezieht. Das zuständige Bundesamt für Migration stützt sich dabei auf alle relevanten Quellen. Im Asylverfahren wird jedes Gesuch individuell und sorgfältig geprüft. Rund ein Viertel der srilankischen Asylsuchenden erfüllt die Voraussetzungen für die Asylgewährung oder für die Gewährung von subsidiärem Schutz nicht. Rund drei Viertel der Asylsuchenden können hingegen heute in der Schweiz bleiben. Diese überdurchschnittlich hohe Schutzquote zeigt, dass der schwierigen Situation in Sri Lanka bereits heute Rechnung getragen wird. Wegweisungen von abgewiesenen tamilischen Asylsuchenden in den Norden oder auch in den Osten des Landes werden als grundsätzlich unzumutbar erachtet. Im Grossraum Colombo oder im Südwesten Sri Lankas hingegen herrscht keine Situation allgemeiner Gewalt. Wegweisungen in den Süden Sri Lankas, insbesondere auch in den Grossraum Colombo, erfolgen jedoch nur, falls im Einzelfall kein Hinweis auf eine konkrete Gefährdung besteht und eine Wohnsitznahme aufgrund eines sorgfältigen Prüfprogramms möglich erscheint.
Mit dieser heute angewendeten differenzierten Praxis ist sichergestellt, dass nur rechtskräftig abgewiesene tamilische Asylsuchende nach Sri Lanka zurückzukehren haben, die den Schutz der Schweiz nicht benötigen. Diese Asyl- und Wegweisungspraxis des Bundes wird durch das Bundesverwaltungsgericht gestützt und steht im Übrigen auch im Einklang mit der Praxis der wichtigen europäischen Zielländer von srilankischen Asylsuchenden wie beispielsweise Deutschland und Grossbritannien.
Das Uno-Hochkommissariat für Flüchtlinge (UNHCR) hat im April 2009 ein aktuelles Positionspapier zu Sri Lanka veröffentlicht. Darin wird ebenfalls ein differenziertes Bild der Lage in den einzelnen Landesteilen sowie des Profils der einzelnen Risikogruppen in Sri Lanka gezeichnet. Das UNHCR empfiehlt, eine sorgfältige Einzelfallprüfung der Asylgesuche von srilankischen Staatsangehörigen oder eine vorläufige Aufnahme weiterzuführen. Ein genereller Stopp von Rückführungen von Tamilen nach Sri Lanka ist in den UNHCR-Empfehlungen nicht enthalten. Die Einführung eines solchen allgemeinen Rückführungsstopps hätte eine unerwünschte Signalwirkung zur Folge. Die Attraktivität der Schweiz als Zielland von tamilischen Asylsuchenden würde zunehmen. Auch Asylsuchende, die nicht auf den Schutz der Schweiz angewiesen sind, könnten vermehrt in die Schweiz einreisen. Eine Fortführung der individuellen Gesuchsprüfung dient auch der frühzeitigen Erkennung von LTTE-Kadern und Kriegsverbrechern, die in der Schweiz um Asyl nachsuchen könnten.
Die Situation in Sri Lanka verändert sich im Moment sehr rasch, das wurde gesagt. Eine Praxisänderung ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt darum nicht angebracht. Bei Bedarf kann das Bundesamt für Migration sofort reagieren und einen Wegweisungsvollzug aussetzen. Dies wäre zum Beispiel dann der Fall, wenn es in Colombo zu bürgerkriegsähnlichen Zuständen, zu flächendeckenden schweren Unruhen oder auch zu Ausschreitungen gegen die tamilische Bevölkerung kommen sollte. Heute gehen wir nicht von einem solchen Szenario aus.
Ich möchte Ihnen daher im Auftrag des Bundesrates beantragen, die Motion abzulehnen.