Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 2000-12-12
Wortprotokoll
Vielleicht doch zwei, drei Bemerkungen zu den Ausführungen von Herrn Fünfschilling.
Der Fall ist insofern mit dem Abzug der Kosten der Kinderbetreuung nicht vergleichbar, als dieser Abzug von sehr vielen Kantonen schon vorgenommen wird, von einigen Kantonen vorgesehen ist und auch in unserem Vorschlag zur Reform der Familienbesteuerung figurieren wird. In diesem Sinne wäre es natürlich falsch gewesen, hier nichts zu tun, weil es ganz klar in diese Richtung geht.
Weil in den vom Bundespräsidenten im Nationalrat genannten Zielen das Steuerreformpaket nicht figurierte, ist die Frage aufgetaucht, ob der Bundesrat es überhaupt noch bringen will. Wir haben hier schon darüber gesprochen. Ich kann Ihnen versichern: Sobald die Gesamtschau vorliegt, die ich Ihnen angekündigt habe, wird Ihnen der Bundesrat diese Vorlage unterbreiten. Weshalb ist sie nicht in die Ziele eingeflossen? Als diese verfasst worden sind, war die Meinung, der Bundesrat würde sie noch vor Weihnachten verabschieden. Das ist kein bewusstes politisches Signal; Sie werden das nach mir von Bundespräsident Ogi hören. Wir werden Ihnen diese Steuervorlage im ersten Quartal 2001 in geeigneter Form vorlegen.
Zur Frage, die Herr Fünfschilling anspricht: Es geht darum, einem Kanton, der solche Massnahmen kennt, zu ermöglichen, diese weiterzuführen und sie nicht "abzuwürgen", bevor das Parlament Gelegenheit hat, sich - genauso wie zur Familienbesteuerung - auch zur Wohneigentumsbesteuerung zu äussern. Theoretisch bestünde immer noch die Möglichkeit, dass diese Frage im Rahmen der Wohneigentumsbesteuerung geprüft wird. In diesem Falle müsste je nachdem eine definitive Regelung eingeführt werden, die aber für alle Kantone gleich wäre.
Sie wissen, dass die anderen Kantone dieses Modell eher skeptisch bis negativ beurteilen. Ich will jetzt nicht mit Ihnen darüber streiten, was es gebracht hat und was nicht. Diese Diskussion hat vor Jahren einmal stattgefunden. Ich könnte Ihnen mit Statistiken belegen, dass Solothurn - auch ohne eine solche Förderung - sogar eine stürmischere Entwicklung hatte.
Aber wir überlegen uns auch im Rahmen der Wohneigentumsbesteuerung, ob man in dieser Richtung etwas tun könnte. Nur sähen wir es eigentlich eher im Rahmen einer massvollen Modifikation der Säule 3a, wo wir ein solches Instrument ja schon haben. Da wäre es denkbar, das eine ins andere überzuführen. Aber der Bundesrat hat noch keine definitiven Entscheide gefällt.
Ich gehe davon aus, dass Sie für das Steuerpaket nicht wie früher sieben Jahre brauchen, sondern es innerhalb dieser vier Jahre verabschieden können. Das heisst, mit der Frist von vier Jahren besteht die Möglichkeit, eine Regelung zu treffen. Und wenn Sie sich für ein Nein oder eine andere Lösung entscheiden, ist es auch klar, dass sich ein Kanton, der die erwähnten Massnahmen kennt, wahrscheinlich fügen muss.