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David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-05-27

Wortprotokoll

Wie Sie wissen, hat dieser Rat bereits eine Motion angenommen, nämlich die Motion Kuprecht 05.3864, die eigentlich das gleiche Themengebiet beschlägt. Die Motion Kuprecht war damals relativ offen formuliert, indem vor allem die Frage, wie das auszugestalten ist, wenn wir den Systemwechsel beschliessen, nachher Sache des Bundesrates ist. Er soll einen Vorschlag unterbreiten, und wir würden dann anhand dieses Vorschlages entscheiden, ob wir auf diesen Systemwechsel in dieser Form eingehen wollen oder nicht. Ich habe damals dieser Motion auch zugestimmt. Der Bundesrat hat sie abgelehnt, aber die Mehrheit des Rates hat sie angenommen.

Jetzt kommen diese zwei Motionen. Sie unterscheiden sich ein wenig von der Motion Kuprecht, und zwar in dem Sinne, dass sie wenigstens im Wortlaut genauere Anweisungen geben, was zu tun sei. Mir fehlt aber die Hauptanweisung in diesem Text. Die politische Hauptfrage ist folgende: Wollen diese beiden Motionen die Steuern erhöhen, die auf dem Wohneigentum lasten, wollen sie diesen Systemwechsel haushaltneutral durchführen - also ohne Mehrsteuern für den Staat und ohne Mindersteuern für die Hauseigentümer -, oder wollen sie die Steuern für die Hauseigentümer senken? Diese entscheidende politische Frage ist für mich mit diesem Text offengelassen, bzw. man kann ihn nach allen Seiten hin interpretieren. Ich persönlich bin der Meinung - und ich habe das bei früheren Vorlagen immer so vertreten -, dass wir einen Systemwechsel durchaus ins Auge fassen sollten und auch fassen könnten, insbesondere auch zusammen mit den Kantonen und nicht nur auf Bundesebene allein. Aber er sollte ohne Auswirkungen auf das Steuereinkommen bleiben. Das heisst, wir sollten die Steuern nicht erhöhen, aber wir sollten sie auch nicht senken.

Die Motionen, die uns jetzt vorliegen, kommen aus zwei unterschiedlichen politischen Lagern. Das eine Lager war bei der früheren Debatte über diese Angelegenheit der Meinung, dass die Steuern eher erhöht werden müssten, und das andere Lager war bei der gleichen Sache der Meinung, die Steuern müssten für die Wohneigentümer gesenkt werden. Es sind zwar gleichlautende Motionen, aber in diesem entscheidenden Punkt, finde ich, ist die Vorgabe nicht gegeben. Ich bin eigentlich nicht der Meinung, dass es gut ist, dem Bundesrat jetzt den Auftrag zu erteilen, diese Sache des Systemwechsels an die Hand zu nehmen, bevor die Frage geklärt ist, was man eigentlich im Endeffekt bezüglich der Belastungswirkung für das Wohneigentum will.

Zum zweiten offenen Punkt, der vielleicht minder wichtig ist, aber der von mir aus auch geklärt werden muss: Es ist ganz klar, wenn wir diesem Systemwechsel zustimmen, gibt es eine gewisse Verlagerung der Steuerlast in dem Sinne, dass die einen Steuerpflichtigen mehr Steuern und die anderen weniger Steuern zahlen müssen. Die Tendenz, die in dieser Motion angelegt ist, ist die, dass die älteren Leute weniger und die jüngeren mehr Steuern zahlen müssen. Für mich ist es auch eine ganz wichtige Position, die geklärt werden muss, ob und inwieweit wir die Steuerumlagerung von den Älteren auf die Jüngeren wirklich wollen und wo wir da die Grenzen sehen. So, wie die Motion jetzt formuliert ist, beinhaltet sie für mich eine ganz klare Mehrbelastung der jüngeren Generation, das heisst der Generation bis etwa sechzig Jahre; nachher wird die Entlastung eintreten. Die Schulden abzahlen, wie das die Motion will und fördert - das ist auch vernünftig -, kann, das wissen wir alle, eigentlich nur die ältere Generation, vor allem auch mit ihren Einkünften bzw. mit dem Kapital aus der Pensionskasse.

Aus diesen Gründen, wegen diesen Unklarheiten sollte in der Kommission offen diskutiert werden. Nachher sollte man die Motion neu so formulieren, dass die Parameter für den Bundesrat klar gesetzt sind und es auch eine Mehrheit gibt, die dann sagt: Ja, in diese Richtung wollen wir wirklich einen Systemwechsel. Ausserdem müsste die Kommission nach meiner Meinung dabei noch die Kantone anfragen, ob sie diese Schritte mittragen und auch in diese Richtung gehen wollen, weil die kantonalen Steuersysteme ganz stark betroffen wären.

Daher bitte ich Sie, das der Kommission zu übergeben. Die Kommission soll dann einen bereinigten Vorschlag zurückbringen. Es geht mir nicht darum - das möchte ich unterstreichen -, die ganze Sache einfach abzubrechen und gar nichts zu machen.