Sommaruga Simonetta · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2009-05-27
Wortprotokoll
Ihre Kommission für Wirtschaft und Abgaben gelangt heute mit einem etwas ungewöhnlichen Antrag ans Plenum. Das Büro des Ständerates soll mittels Ordnungsantrag beauftragt werden, eine Sondersession einzuberufen, um unter anderem die Familienbesteuerung zu beraten. Diese Sondersession soll zwischen dem 10. Juli und der Herbstsession stattfinden. Das ist der Inhalt unseres Antrages.
Das Anliegen der Kommission mag etwas ungewöhnlich sein, da Sondersessionen im Ständerat nicht gerade an der Tagesordnung sind, erst recht nicht eine Sondersession sozusagen mitten im Sommer. Ich erläutere Ihnen gerne die Überlegungen der Kommission und die Hintergründe dieses Antrages: Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben hat schon während der Beratung der Unternehmenssteuerreform II, also im Jahr 2007, immer wieder betont, dass das nächste steuerpolitische Projekt die Familienbesteuerung sein müsse. Nach dem gescheiterten Steuerpaket von 2004 war man sich nämlich einig, dass der Familienteil dieser Vorlage rasch umgesetzt werden solle. Das war vor mehr als vier Jahren. Der Wunsch, die Familienbesteuerung gegenüber allen anderen Steuervorlagen zu priorisieren, wurde auch in unserem Plenum mehrfach wiederholt und vom Bundesrat zur Kenntnis genommen. Die aktuelle Wirtschaftskrise hat diesem Anliegen zusätzlich Auftrieb gegeben. Man möchte die Familien entlasten, und zwar im Umfang von rund 650 Millionen Franken. Man möchte das so rasch wie möglich tun.
Im März dieses Jahres musste die Kommission für Wirtschaft und Abgaben feststellen, dass vom Bundesrat noch keine Botschaft vorgelegt worden war. Eine Inkraftsetzung dieser Vorlage im Jahr 2010 bedeutet deshalb, dass vonseiten des Parlamentes Sonderanstrengungen notwendig sind. Ihre Kommission für Wirtschaft und Abgaben hat deshalb dem Büro des Ständerates einen Brief geschrieben und die Einberufung einer Sondersession durch das Büro beantragt. Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben hat gleichzeitig darauf hingewiesen, dass sie die Lösung mit einer Sondersession der Lösung mit einer gleichzeitigen Behandlung dieses Geschäftes in beiden Räten vorzieht; das Zweikammersystem soll nicht ohne Not ausgehebelt werden. Gerade bei einer solch komplexen Vorlage, bei der allein die Änderung einer einzelnen Zahl eine ganze Reihe von Neuberechnungen nach sich zieht, ist eine sorgfältige Beratung von grösster Bedeutung. Dies ist aber bei einer parallelen Behandlung in beiden Räten, bei der die Kommission des einen Rates morgens um sieben beraten soll, was der andere Rat am Vorabend beschlossen hat, nicht seriös umzusetzen. [PAGE 355]
Das Büro hat das Begehren unserer Kommission für eine Sondersession einstimmig abgelehnt. Ich gehe davon aus - das wurde bereits gesagt -, dass eine Vertretung des Büros die Gründe noch darlegen wird. Ich möchte aber darauf hinweisen, dass unsere Kommission die Überlegungen des Büros doch auch sehr gut nachvollziehen konnte. Die institutionellen Fragen sind nicht vom Tisch zu wischen. Wenn das Parlament unter einem solchen Zeitdruck gewichtige Vorlagen beraten und verabschieden muss, dann leidet die parlamentarische Arbeit darunter: Hearings sind kaum mehr möglich, zweite Lesungen kommen nicht infrage, und schliesslich wird die Referendumsfrist, selbst wenn wir diesen Weg mit der Sondersession beschreiten, erst im Laufe des Januars 2010 ablaufen. Das Gesetz müsste also in jedem Fall rückwirkend in Kraft gesetzt werden. Das ist für eine Steuervorlage, mit der man ja auch das Steuerharmonisierungsgesetz revidieren will, bedenklich. Unter diesem extremen Zeitdruck droht die Qualität der parlamentarischen Arbeit ebenso zu leiden wie das Gleichgewicht in den Beziehungen zwischen Regierung und Parlament.
Ihre Kommission hat aber mit 7 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen dem vorliegenden Ordnungsantrag trotzdem zugestimmt. In ausserordentlichen Lagen brauche es auch ausserordentliche Massnahmen; das ist, in Kürze zusammengefasst, die Begründung für den Antrag. Dieser müsste übrigens nach Meinung Ihrer Kommission so umgesetzt werden, dass die WAK-SR die Vorlage an ihrer Sitzung Ende Juni behandeln kann. Sie müsste dann gleichzeitig auch noch fünf Standesinitiativen beraten, die zu diesem Thema zum Teil schon sehr lange hängig sind. Nachher könnte die Sondersession stattfinden, und diese - das hat der Präsident bereits mit einbezogen - müsste terminlich so angesetzt werden, dass die Entscheide unseres Rates für die Sitzung der WAK-NR Mitte August vorliegen. Nur so ist sichergestellt, dass das Geschäft dann für die Herbstsession bereit ist. In der Herbstsession würde die Vorlage im Nationalrat beraten, und in der gleichen Session müssten dann auch die Differenzen bereinigt werden. Allerdings wäre zu überlegen, ob man für diese Vorlage auch im Hinblick auf die Referendumsfrist die Schlussabstimmung in der Herbstsession durchführen sollte, wobei die Referendumsfrist auch dann erst im Januar 2010 ablaufen würde.
Sie sehen also, dass selbst mit einer Sondersession eine gedrängte Übung auf uns zukommt, und entsprechend gross war auch der Unmut in unserer Kommission - ich möchte das nicht verheimlichen - über das Verhalten des Bundesrates. Noch in der Frühjahrssession versprach der Bundespräsident im Nationalrat - Sie können das im Amtlichen Bulletin nachlesen -, dass eine der beiden Kommissionen für Wirtschaft und Abgaben die Vorlage zur Familienbesteuerung noch vor der Sommersession beraten werde. Die Botschaft zu diesem Geschäft hat der Bundesrat am 20. Mai 2009 verabschiedet - vier Tage vor Sessionsbeginn. Es wurde in unserer Kommission deshalb auch der Verdacht geäussert, dass es dem Bundesrat mit der raschen Inkraftsetzung der Vorlage zur Familienbesteuerung gar nicht so ernst sei. Diese Vermutung wurde nun insofern bestätigt, als der Bundesrat in der Botschaft vorsieht, die revidierte Familienbesteuerung per 1. Januar 2011 in Kraft zu setzen. Das ist zwar zumindest ehrlich, entspricht aber in keiner Art und Weise dem seit Jahren geäusserten Wunsch des Parlamentes.
Ich erlaube mir, kurz noch auf den Antrag Schweiger einzugehen, dann habe ich mich dazu auch geäussert. Nachdem die Kommission dem Ordnungsantrag, wie er Ihnen heute vorliegt, zugestimmt hatte, entschied sie, dass nun auch die Beratung über die Gesetzesvorlage zum Ausgleich der kalten Progression ausgesetzt werden solle. Damit können beide Vorlagen, Familienbesteuerung und Ausgleich der kalten Progression, in dieser geplanten Sondersession beraten werden. Der Ordnungsantrag Schweiger, der heute vorliegt, entspricht deshalb der in der Kommission geäusserten Absicht. Unklar ist allerdings, ob mit diesem Fahrplan eine Inkraftsetzung der Vorlage zum Ausgleich der kalten Progression per 1. Januar 2010 möglich ist. In der Botschaft zum Ausgleich der kalten Progression schreibt der Bundesrat, dass eine Inkraftsetzung per 1. Januar 2010 nur möglich sei, wenn das Geschäft in der Sommersession von beiden Räten verabschiedet werde. Diese Einschätzung wurde von der Eidgenössischen Steuerverwaltung an unserer letzten WAK-Sitzung wiederholt. Auch die Kantone teilen diese Meinung. Der Präsident der Finanzdirektorenkonferenz, der ebenfalls an unserer letzten WAK-Sitzung anwesend war, hat uns gesagt: Die Kantone benötigen die Angaben zum Ausgleich der kalten Progression bis zur Jahresmitte. Der Kanton Zürich - das wurde als Beispiel erwähnt - brauche vier bis fünf Monate für die Anpassung der Quellensteuertarife, es gebe nämlich im Kanton Zürich 17 000 Arbeitgeber und rund 132 000 Arbeitnehmer. Ich gebe Ihnen hier die Meinung der Finanzdirektorenkonferenz wieder.
Mit dieser Vorgabe setzt sich die Kommission jetzt aber selber unter massiven Druck, indem sie nicht die Beratung im Plenum darauf ausrichtet, wann sie das Geschäft fertigberaten hat, sondern mit der Sondersession sozusagen den Takt für ihre eigenen Beratungen vorgibt. Unsere Kommission hat zwar mehrfach bewiesen, dass sie fähig ist, auch komplexe Vorlagen seriös und gleichzeitig zügig voranzutreiben. Trotzdem möchte ich, als Präsidentin dieser Kommission hier festhalten, dass in beiden zur Diskussion stehenden Vorlagen eine sorgfältige Arbeit oberste Priorität haben muss: Beide Vorlagen haben beträchtliche, auch finanzielle Auswirkungen, und auch die Kantone sind von beiden Vorlagen betroffen. Deshalb sollte die Kommission bei ihrer Arbeit zwar Dampf machen, sich aber nicht unter Druck setzen lassen.
Ich bitte Sie namens der Kommission, dem Ordnungsantrag Schweiger respektive dem Ordnungsantrag der Kommission zuzustimmen.