David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-06-03
Wortprotokoll
Ich möchte zuerst noch einmal das Thema der Befristung ansprechen; Herr Gutzwiller hat das hinterfragt - macht das Sinn? -, und auch der Herr Bundesrat hat das hinterfragt. Der Grundgedanke, der dahintersteht, ist der, dass das BVG 1987 begonnen hat, das heisst, es ist für breitere Bevölkerungskreise jetzt wirklich möglich, Zug um Zug ihre zweite Säule aufzubauen. Wenn diese zehn Jahre abgelaufen sind, kann man davon ausgehen, dass breiteste Bevölkerungskreise in der zweiten Säule eine gute Situation erreichen können. Jetzt geht es hier um eine Überbrückungsmassnahme, bis das der Fall ist.
Es ist nach meiner Meinung legitim, diesen Aufbau für diese Generation zu machen, die diese Möglichkeit noch nicht hatte, obwohl sie auch voll zur Sozialversicherung, zu allen Sozialversicherungen beigetragen hat. Es betrifft - da komme ich auf den zweiten Punkt, und ich wiederhole das - wirklich die Einkommensgruppen, bei denen das Anliegen gerechtfertigt ist. Ich widerspreche hier deutlich den Voten, dass es sich um eine Giesskannenlösung handele. Die Lösung ist erstens, wie gesagt wurde, klar einkommensabhängig; es betrifft nur gezielt eine bestimmte Einkommensgruppe. Zweitens haben wir einen nach Einkommen abgestuften Kürzungssatz, das ist eben gerade keine Giesskanne. Dann haben wir, was Kollege Stähelin gesagt hat, die 30 Jahre Beitragsdauer. Das ist eine rechte Hürde, und das begünstigt natürlich, was ich auch berechtigt finde, jene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die 30 Jahre lang zu diesem Sozialwerk beigetragen haben, auch wenn nur mit kleinen Einkommen - aber sie haben über eine lange Dauer ihren Beitrag geleistet. Diese Gruppe wird hier anvisiert, wenn ihnen diese Möglichkeit eröffnet wird. Weiter möchte ich sagen, dass kein Export möglich ist, was auch gegen das Argument der Giesskanne spricht. Das war eine wichtige Überlegung, die in der Kommission gemacht wurde. Ich kann also diese Punkte, die Kollege Gutzwiller für das Argument der Giesskanne aufgeführt hat, überhaupt nicht teilen. Im Gegenteil: Ich finde, es ist eine sehr präzise und auf eine bestimmte Gruppe zugeschnittene Lösung, die aber einen gerechten, sozialen Hintergrund hat, dem wir Rechnung tragen sollten.
Ich möchte unterstreichen, was Kollege Stähelin zur Finanzierung gesagt hat. Es trifft einfach nicht zu, dass damit der AHV-Haushalt belastet wird, darum sind die ganzen Diskussionen, die hier geführt werden, in diesem Punkt nicht richtig. In Absatz 6 des Artikels steht, dass dieser Ausgleich [PAGE 470] über den Bundeshaushalt zu finanzieren ist. Natürlich - das gebe ich offen zu -: Auch der Bundeshaushalt wird belastet. Wir dürfen da nicht leichtfertig vorgehen. Mit dieser Lösung wird aber die Zusatzbelastung, die man hier für die AHV sieht, vermieden.
Was ich noch wichtig finde, ist, dass wir die Differenz zwischen dem Antrag der Minderheit II (Kuprecht) und jenem der Mehrheit auch mal in Zahlen auf den Tisch bringen. Es sind im Endergebnis 240 Millionen Franken - 240 Millionen Franken! Wir müssen in eine Volksabstimmung; wir müssen zeigen, dass wir dem Volk eine ausgewogene Lösung vorlegen, die auf alle Interessen einigermassen gerecht Rücksicht nimmt. Wenn Sie dieses Geld jetzt reut, ist das aus meiner Optik, in Anbetracht dessen, was wir an Verbesserungen erhalten - ich erinnere Sie an das Rentenalter und an die Indexierungslösung -, etwas fahrlässig. Die 240 Millionen Franken, die wir hier einsetzen, sind für eine stabile und langfristige Lösung und für die Entwicklung der AHV gut eingesetzt.
Ich bitte Sie daher, dem Antrag der Mehrheit zuzustimmen.