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Schwaller Urs · Ständerat · Freiburg · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-06-03

Wortprotokoll

Die Frage des Rentenalters wird sich wiederum bei den Artikeln 5 Absatz 3 Buchstabe b und 21 Absatz 1 stellen. Ich gehe davon aus, dass wir die Diskussion hier einmal führen können.

Wir sind hier selbstverständlich bei einem der Kernartikel der Vorlage, nämlich bei der Erhöhung des Rentenalters auch für die Frauen auf 65 Jahre. Eine Mehrheit der Kommission hat sich für die Erhöhung ausgesprochen, wobei immerhin zu präzisieren ist - wir haben das jetzt auch in den einleitenden Voten gehört -: Die Mehrheit wäre wahrscheinlich nicht zustande gekommen, bzw. es hätte anders ausgehen können, wenn der Vorschlag einer befristeten Übergangsregelung mit reduziertem Kürzungssatz gemäss Artikel 40ter keine Mehrheit gefunden hätte. Es wurde gesagt, es sei ein Kompromissvorschlag, der gerade auch im Zusammenhang mit vorliegender Bestimmung zu lesen sei. Eine Minderheit der Kommission - sie wird sich nachher selber aussprechen - will das Rentenalter 64 für Frauen beibehalten.

Für den Entscheid macht die Mehrheit Demografieüberlegungen geltend, die selbstverständlich auch in anderen europäischen Ländern gemacht werden. Ich kann diesbezüglich auch auf die Botschaft des Bundesrates verweisen, der darauf hinweist, dass in Belgien das Rentenalter auf 65 Jahre angehoben wurde, bzw. der auf Diskussionen hinweist, die auch in Grossbritannien, Deutschland, Spanien, Dänemark, Griechenland, den Niederlanden und Finnland im Gang sind. Dies mag einleitend für die Begründung der 65 Jahre genügen, welche noch einmal in den Zusammenhang mit der Übergangslösung in Artikel 40ter zu stellen sind.