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Schwaller Urs · Ständerat · Freiburg · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-06-03

Wortprotokoll

Absatz 4 Buchstabe b betrifft eine technische Regelung der Lückenfüllung im Rahmen des Splittingverfahrens. Heute haben wir diese Bestimmung nur auf Verordnungsstufe geregelt. Neu wird sie also auf Gesetzesstufe verankert. Was Absatz 6 anbelangt, so nimmt der den bisherigen Absatz 5 auf.