Luginbühl Werner · Ständerat · Bern · Fraktion BD · 2009-06-04
Wortprotokoll
Die vom Bundesrat vorgelegten Gesetze über die Kulturförderung und Pro Helvetia erheben gemäss Botschaft den Anspruch, die kulturpolitischen Leitlinien und die Instrumente der Kulturförderung des Bundes festzulegen, die Zuständigkeiten zwischen Bund, Kantonen, Gemeinden und Städten abzugrenzen, die Kompetenzverteilung zwischen den für die Kulturförderung zuständigen Behörden festzulegen, die Steuerung und die Aufsicht über die Stiftung Pro Helvetia durch den Bund zu regeln und die Organisation der Stiftung Pro Helvetia zu modernisieren. Dies sind die hauptsächlichen Ziele der Revision. Wenn ich versuche, eine Bilanz zu ziehen, komme ich zum Schluss, [PAGE 486] dass diese Ziele mit den beiden Gesetzen zumindest weitgehend erreicht wurden.
Wenig konsequent scheint mir einzig ein Bereich zu sein: Dies ist der Bereich der bereits angesprochenen Kompetenzverteilung zwischen dem Bundesamt für Kultur und Pro Helvetia. Zu diesem Bereich - und nur zu diesem - möchte ich im Eintreten einige Bemerkungen machen. Vorab scheint es mir normal, dass in solchen Situationen, wenn solche Diskussionen anstehen, beide Seiten probieren, ihre Kompetenzen zu behalten und allenfalls noch die eine oder andere Kompetenz zusätzlich zu bekommen. Es ist nach meiner Auffassung auch normal, dass beide Seiten versuchen, jene, die über die künftige Kompetenzverteilung entscheiden müssen, mit ihren Argumenten zu überzeugen. Für uns muss einfach wichtig sein, dass wir jetzt eine Regelung treffen, die klar, logisch und nachvollziehbar ist, die eine klare, eindeutige Aufgaben- und Kompetenzzuweisung vorsieht, weil letztlich ja die Gesamtwirkung nach aussen entscheidend ist und nicht, wer was macht. Es kann nicht sein, dass die neue Regelung Rücksicht auf gewachsene Strukturen nimmt oder den heutigen Aufgabenbereich von einzelnen Personen berücksichtigt.
Das Gesetz bietet gerade die Chance, Strukturen zu verändern, Doppelspurigkeiten zu vermeiden oder abzubauen. Es ist unnötig und ineffizient, die gleichen Kompetenzen an verschiedenen Stellen, die direkt oder indirekt vom Staat finanziert werden, aufzubauen oder zu erhalten. Die Mittel für die Kultur sind beschränkt, und sie sollen hauptsächlich der Kultur und den Kulturschaffenden zugutekommen und nicht der Kulturverwaltung.
Eine logische und konsequente Kompetenzzuteilung gestaltet sich wie folgt: Parlament, Bundesrat und Bundesamt für Kultur sind zuständig für die Vorgabe der grossen Leitlinien, die Genehmigung der strategischen Ziele, konkrete Förderung in Einzelfällen - Filmförderung, Preise beispielsweise -, dann für die Entscheide über die Mittelzuteilung und die Evaluation der Umsetzungstätigkeit von Pro Helvetia. Pro Helvetia ihrerseits ist zuständig für die operative Umsetzung und die Berichterstattung über die Tätigkeit.
Die Stiftung Pro Helvetia wurde geschaffen, um die Kulturförderung dem direkten Einfluss der Politik zu entziehen. Das ist richtig so. Das heisst nicht, dass die Politik keinen Einfluss hat. Immerhin wählt sie den Stiftungsrat, steuert die Mittel und gibt die Leitplanken vor. Betreibt Pro Helvetia eine Kulturförderung oder eine Politik, die nicht zu befriedigen vermag, besteht die Möglichkeit, Einfluss zu nehmen.
Mit dem Entwurf des Bundesrates wird Pro Helvetia meiner Auffassung nach sicher nicht gestärkt, die Unabhängigkeit wird tendenziell eher eingeschränkt. Ist das richtig? Ich bin nicht dieser Meinung. Pro Helvetia besteht, sie soll mit der vorliegenden Gesetzesrevision modernisiert werden. Sie wird damit auch in die Lage versetzt, die eine oder andere Aufgabe zusätzlich zu übernehmen. Und das macht nach meiner Auffassung im Sinne einer klaren Kompetenzteilung auch Sinn.
Ich bitte Sie daher, auf die Vorlage einzutreten und dort, wo die Kompetenzzuweisungen an Bund und Pro Helvetia angesprochen sind, vor allem bei Artikel 20, den Anträgen der Minderheit zu folgen.