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Schwaller Urs · Ständerat · Freiburg · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-06-04

Wortprotokoll

Worum geht es? Wenn ein Arbeitsverhältnis zu einem Zeitpunkt beendet wird, zu dem gemäss Reglement eine vorzeitige Pensionierung möglich ist, soll in Zukunft nicht mehr zwangsweise eine Pensionierung erfolgen und damit eine Rente ausbezahlt werden, sondern es soll möglich sein, eine Freizügigkeitsleistung zu erhalten. Damit soll der Anreiz bzw. die Möglichkeit geschaffen werden, ein neues Arbeitsverhältnis zu begründen.

Die zuständigen Kommissionen, d. h. die SGK der beiden Räte, haben der parlamentarischen Initiative Folge gegeben. Damit konnte ein Entwurf ausgearbeitet werden. Für die Umsetzung der Initiative muss das Rad tatsächlich nicht neu erfunden werden; es war möglich, auf eine Lösung zurückzugreifen, die im Rahmen der 11. AHV-Revision ausgearbeitet worden ist. Jene Vorlage ist dann aber abgelehnt worden.

Im Nationalrat wurde der Änderung des Freizügigkeitsgesetzes mit 153 zu 1 Stimmen zugestimmt. In Zukunft sollen Arbeitnehmende eine Freizügigkeitsleistung beanspruchen können, wenn sie ihre Erwerbstätigkeit weiterführen oder als arbeitslos gemeldet sind. Das ist eine kleine, aber wichtige Änderung. Die Kommission beantragt Ihnen, dieser Änderung zuzustimmen. Ich gehe davon aus, dass auch der Bundesrat damit einverstanden ist, hat er uns das doch in der Kommission gesagt.