Lexipedia

Schwaller Urs · Ständerat · Freiburg · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-06-04

Wortprotokoll

Zu Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe a und Absatz 2 Buchstaben a, c, d und f nur einige Bemerkungen zur Präzisierung, auch zuhanden der Materialien: Die Frage hat sich gestellt, ob wir diesen Teil herausbrechen und in die Revision der Arbeitslosenversicherung einbauen sollten. Wir haben dann darauf verzichtet. Warum haben wir darauf verzichtet? Die zu transferierenden Koordinationsbestimmungen aus dem Arbeitslosenversicherungsbereich betreffen in erster Linie die Altersvorsorge und nicht die Arbeitslosenversicherung. Die Einführung der Möglichkeit des Vorbezugs der halben Rente ist vor allem in Kombination mit einer Reduzierung der Erwerbstätigkeit zu sehen.

Der zweite Punkt, die Koordination zwischen verschiedenen Sozialversicherungen, kann nur gewährleistet werden, wenn beide Revisionen gleichzeitig in Kraft gesetzt werden können. Das Herauslösen der Bestimmungen der Arbeitslosenversicherungsgesetzes (Avig) aus der 11. AHV-Revision und deren Transfer in die Revision des Avig würde diese Absicht mit grosser Wahrscheinlichkeit vereiteln. Wir gehen nicht davon aus, dass beide Revisionen gleichzeitig in Kraft gesetzt werden können. Darum haben wir die Bestimmungen in dieser Revision belassen.

Zu Artikel 13 Absatz 3: Es wird hier zwischen einer halben und einer ganzen Altersrente unterschieden. Im Übrigen habe ich keine Bemerkungen.

Schwaller Urs · Ständerat · 2009-06-04 | Lexipedia | Lexipedia