Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2000-12-12
Wortprotokoll
Ich habe die Motion mit unterzeichnet. Ich bin der Auffassung, der Vorstoss könne durchaus als Motion und nicht nur als Postulat überwiesen werden. Die vorgeschlagenen Massnahmen gehen in die richtige Richtung:
1. Reduktion des Gewinnsteuersatzes bei der direkten Bundessteuer;
2. Milderung der Progression mit dem Ziel, vor allem den Mittelstand zu entlasten;
3. Milderung der wirtschaftlichen Doppelbelastung der ausgeschütteten Gewinne zwischen Gesellschaft und Aktionär;
4. Verbesserungen bei der Verlustverrechnung.
Diese vorgeschlagenen Massnahmen werden vom Bundesrat in seiner Stellungnahme nicht als falsch eingestuft, und er erklärt selber, er sei sich bewusst, dass die mit der Unternehmenssteuerreform 1997 eingeleiteten Verbesserungen der steuerlichen Rahmenbedingungen für den Unternehmensstandort Schweiz noch gezielt zu optimieren seien.
Mit dieser Optimierung darf aber nicht mehr länger zugewartet werden. Es muss jetzt gehandelt werden; der Handlungsbedarf ist jetzt gegeben und nicht erst morgen. Vor allem im Bereich der Unternehmensbesteuerung ist rasches Handeln angesagt; eine Dynamik auf internationaler Ebene zugunsten von tieferen Steuersätzen macht sich klar bemerkbar. In den letzten Jahren ist der Vorsprung der Schweiz bereits gesunken und könnte ohne Gegenmassnahme bald weiter schmelzen.
Dass der Bundesrat bzw. das Eidgenössische Finanzdepartement rascher handeln kann, wenn der Wille dazu vorhanden ist, haben wir bei den dringenden Massnahmen im Bereich der Umsatzabgabe gesehen. Hier hat sich klar gezeigt, dass man das Tempo erhöhen kann, wenn man will.
Schliesslich bin ich folgender Auffassung: Gesamtheitlich gesehen ist der finanzpolitische Spielraum für die mit der Motion verlangten Massnahmen, oder mindestens einen grossen Teil davon, vorhanden. Ich möchte daran erinnern, dass wir mit der Reduktion der dringlichen Steuersenkungen beim Börsenstempel dem Bund rund 300 Millionen Franken gerettet haben.
Ich bitte Sie daher, der Überweisung des Vorstosses als Motion zuzustimmen.