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Stadler Hansruedi · Ständerat · Uri · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-06-04

Wortprotokoll

Hier können wir die Mechanismen, die in diesen beiden Systemen vorgeschlagen sind, eigentlich wieder sehr technisch abwickeln. Ich ersuche Sie, der Minderheit zuzustimmen. Die Minderheit will auch im Kulturbereich eine klare Rollen- und Aufgabenteilung zwischen dem Bundesamt für Kultur und der Stiftung Pro Helvetia.

Die Positionierung von Pro Helvetia folgt weitgehend dem vom Bundesrat verabschiedeten Corporate-Governance-Bericht. Dort können wir eigentlich sehen, wie der Bundesrat sogenannte ausgelagerte Stellen steuern und beeinflussen will. Der Bundesrat und die Mehrheit ziehen aber die Linie dieses Gesetzes nicht konsequent durch. Mit dem ETH-Gesetz - ich nehme wieder dieses Beispiel - haben wir bei der ETH eine klare Rollenverteilung und auch eine Abgrenzung gegenüber dem Staatssekretariat für Wissenschaft und Forschung vorgenommen. In dieser Session verabschieden wir die Teilrevision des Forschungsgesetzes; der wesentliche Punkt der Revision ist die Positionierung der KTI. Ich denke, dass wir gerade hier ein klare Rollen- und Aufgabenteilung zwischen KTI einerseits und dem Bundesamt für Berufsbildung und Technologie andererseits vorgenommen haben.

Warum sollen wir das nun nicht auch mit dem Bundesamt für Kultur und der Stiftung Pro Helvetia tun? Dem Bundesrat kommt auch gemäss der Fassung der Minderheit und des Nationalrates weiterhin eine zentrale Rolle zu. Mit dem vorliegenden Gesetz legen wir als Parlament den Rahmen des Leistungsauftrages für Pro Helvetia fest. Der Bundesrat beschliesst oder genehmigt die strategischen Ziele der [PAGE 499] Stiftung. Bei diesem Punkt, wonach der Beschluss der strategischen Ziele durch den Bundesrat erfolgt, bin ich in einer zweiten Runde durchaus bereit zu einem Entgegenkommen, weil ich davon überzeugt bin, dass die Entwicklung der strategischen Ziele nicht von oben nach unten geht, sondern dass die strategischen Ziele gemeinsam entwickelt werden müssen. Die Stiftung untersteht der Aufsicht des Bundesrates. Diese Aufsicht übt er durch die Wahl des Stiftungsrates, durch die Genehmigung des Geschäftsberichtes, durch die Genehmigung des Personalreglementes und durch die Entlastung des Stiftungsrates aus. Der Bund bewilligt auch die jährlichen Kredite für die Stiftung. Der Bundesrat kann Vorschriften zur Rechnungslegung erlassen. Die Revisionsstelle wird vom Bundesrat gewählt, und die Revisionsstelle erstattet dem Bundesrat auch Bericht.

Bei all diesen Geschäften und auch bei der Vorbereitung dieser Geschäfte kommt dem Bundesrat und dem Bundesamt für Kultur ein massgebender Einfluss zu. Es ist doch so, dass bei der Vorbereitung dieser Geschäfte viele derselben über den Tisch des Bundesamtes für Kultur gehen werden. Dies zeigt, dass das Bundesamt für Kultur nicht zu einem Amt ohne Kultur wird; das Bundesamt für Kultur wird nicht marginalisiert, es spielt weiterhin eine wichtige und sehr anspruchsvolle Rolle. Zu diesem Konzept gehört aber auch, dass das sogenannte operative Geschäft der ganzen Kulturförderung zur Stiftung gehört.

Dem Bundesamt für Kultur sollen dann aber durchaus noch Teile der Kunstvermittlung oder auch der ganze Bereich der Preise und Auszeichnungen als Aufgabe zugewiesen werden.

Ich ersuche Sie deshalb, dem Antrag der Minderheit zuzustimmen.