Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2000-12-13
Wortprotokoll
Als Mitglied der Kommission für Rechtsfragen, die sich ja mit dieser Initiative auseinander gesetzt hat, bin ich der Meinung, man müsse nach dieser Diskussion noch etwas klarstellen: Es geht hier - am Beispiel von Mendrisio - einzig und allein um die Frage, ob übergangsrechtlich unter bestimmten Voraussetzungen noch Konzessionen erteilt werden können. Gemäss Auffassung der Kommission für Rechtsfragen - und auch dieses Rates heute - geht es überhaupt nicht darum, wer schlussendlich diese A- oder B-Konzessionen erhält. Es geht nur um die übergangsrechtlichen Konzessionen.
Wenn wir dies heute in Form einer Parlamentarischen Initiative behandeln, dann bezeichne ich das als den Rest eines Trauerspiels. Dass diese Frage hier und heute den Gegenstand einer Parlamentarischen Initiative bildet, ist aus meiner Sicht darauf zurückzuführen, dass man in dieser Angelegenheit Fehler gemacht hat. Ich erwähne sie nicht noch einmal. Ich bin der Meinung: Man hätte die Fehler in den wenigen Fällen, die noch zur Diskussion standen, auch korrigieren können, ohne dass in Bezug auf das neue Spielbankengesetz irgendetwas hätte passieren können.
Wenn man heute kommt und sagt, diese Parlamentarische Initiative habe präjudiziellen Charakter, trifft das schlechterdings nicht zu. In Bezug auf die Frage, was für eine Bedeutung die übergangsrechtliche Konzession hat, wird am bestehenden Spielbankengesetz überhaupt nichts geändert. Es ist und bleibt so: Aus einer solchen Konzession können keinerlei wohlerworbenen Rechte abgeleitet werden. Das ist die Ausgangslage. Es ist vielleicht noch ein Wettbewerber mehr auf dem Spielfeld. Aber wer schliesslich definitiv auf dem Spielfeld bleibt, ist völlig offen. Wir fällen hier keinen schicksalsträchtigen Entscheid über das bestehende Spielbankengesetz. Man sollte die Debatte einfach auf den Kern zurückführen.
Noch eine Bemerkung: Herr Hofmann hat das Verfahren von der Beratung der Parlamentarischen Initiative bis zur Schlussabstimmung geschildert. Mit dem, was er gesagt hat, hat er Recht. Aber wissen Sie, warum ich dieser Initiative zustimme? In der blossen Hoffnung, dass man vielleicht im EJPD oder im Bundesrat in dieser Frage noch einmal über die Bücher geht. Für mich ist das die letzte Möglichkeit - und auch der letzte Ausdruck der Hoffnung -, dass man vielleicht noch über seinen Schatten springt und in dieser Sache wieder auf die Frage zurückkommt, um die es geht. Es geht nämlich nicht um das Schicksal dieses Landes, sondern darum, ob man diese übergangsrechtliche Konzession erteilt - meinetwegen noch für ein halbes oder ein ganzes Jahr -, was immer am Schluss auch geschieht. Wer weiss:[PAGE 922] Vielleicht wird das Casino in Mendrisio eröffnet und ein halbes Jahr später, wenn die Konzession nicht erteilt wird, wieder geschlossen.
Aber wir müssen nun ein Zeichen setzen und zeigen, dass man in diesem Land endlich eine pragmatische Lösung findet. Darum geht es hier. Deshalb ersuche ich Sie, dieser Initiative Folge zu geben.