Diener Verena · Ständerat · Zürich · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-06-04
Wortprotokoll
Nutzen wir doch diesen Schwung und diese Euphorie, und nehmen wir diese zweite Motion doch auch gleich an. Es ist übrigens auch eine Motion, die eine Forderung zum Inhalt hat, die das BAG und Sie, Herr Bundesrat, ja auch schon stark beschäftigt; es gibt auch hier ein grosses Kosteneinsparungspotenzial. Aus mir nicht bekannten Gründen haben Sie diese heisse Kartoffel wieder in den Kühlschrank gelegt. Es ist übrigens eine Forderung, die die FMH schon vor mehr als zehn Jahren in den Raum gestellt hat. Die FMH wollte schon vor knapp zehn Jahren preisunabhängige Margen; aber vor zehn Jahren war das politisch überhaupt noch nicht opportun.
Heute haben wir den Mechanismus, dass der Bund die Vertriebsmarge der Spitäler, Ärzte und Apotheken in Prozenten des Medikamentenpreises festlegt. Konkret heisst das: 15 Prozent bis zu einem Preis von 880 Franken; wenn die Medikamente teurer sind, dann ist es noch ein Prozentsatz von 8 bis 10 Prozent. Das ist der eine Teil der Vertriebsmarge. Der zweite Teil ist ein Fixum, ein Zuschlag pro Packung; dieser variiert zwischen 4 und 240 Franken. Das sind die Summen, die für den Vertrieb, für die Distribution, für die Spitäler im ambulanten Bereich, für die Ärzte und für die Apotheken zur Verfügung stehen - notabene für alle Vertriebskanäle in derselben Höhe, unabhängig davon, was eigentlich wirklich ihre Fixkosten sind.
Das Fazit dieses Systems ist einfach: Je teurer das Medikament ist, umso höher sind die Vertriebsmargen. Das ist in unserem Kontext ein völlig falscher Anreiz. Umgekehrt muss man sagen: Wer günstige Medikamente abgibt, bestraft sich finanziell selber. Ich denke, das stellt eine sehr hohe moralische Anforderung an die in diesen Vertriebskanälen tätigen Personen. [PAGE 516]
Ein zweiter Bereich ist - ich habe das vorhin schon angesprochen -, dass diese Vertriebsmarge von 15 Prozent für alle Vertriebskanäle gilt. Berechnungen zeigen, dass diese 15 Prozent im heutigen Zeitpunkt für alle Distributionskanäle zu hoch sind.
Zudem sind die Unterschiede zwischen den Vorhaltekosten in den Apotheken gegenüber den Arztpraxen oder den Spitalapotheken markant. Es gibt Forderungen vonseiten der Krankenkassen, die verlangen, dass dieser Wert, der heute 15 Prozent beträgt, deutlich gesenkt werde. Die Forderung steht im Raum, bei den Apotheken auf 8 Prozent und bei den Spitälern und Ärzten unter 8 Prozent zu gehen. Ich kann nicht sagen, welche Höhe die richtige ist. Aber ich denke, wir müssen im Grundsatz entscheiden, dass es eine Differenzierung gibt und dass es in Richtung preisunabhängiger Margen geht.
Wir wissen, dass bei diesen 15 Prozent jedes Prozent rund 30 Millionen Franken Einsparpotenzial bedeutet. Es gab ja diese Vorgabe des Bundes, das war im letzten Jahr, bei der das BAG selber Nachkalkulationen gemacht hat. Es hat dann, vor einem knappen Jahr angekündigt, dass es diesen Prozentsatz von 15 Prozent auf rund 12 Prozent senken werde. Die Argumentation des BAG war damals, dass die Abrechnungsmodalitäten optimiert worden seien, und das führe zu einem tieferen Zahlungsziel. Dann haben sie dort auch argumentiert, dass das Zinsniveau klar tiefer sei. Das BAG hat hier letztes Jahr eigentlich ein Paket geschnürt, und zwar mit einem Einsparungspotenzial von rund 90 Millionen Franken, soviel ich weiss. Dann wurde das nicht umgesetzt. Es ist mir eigentlich nicht ganz klar, warum das nicht geschah; vielleicht können Sie uns hier weitere Informationen geben, warum dieser Teil nicht umgesetzt wurde.
Es geht mir hier überhaupt nicht darum, den Ärzten ihr Einkommen irgendwie zu schmälern. Aber wir wissen, dass das Ärzteeinkommen heute zu rund einem Viertel durch den Verkauf von Medikamenten zustande kommt. Ich persönlich bin der Meinung, dass das Ärzteeinkommen primär durch die Arzttarife sichergestellt werden muss. Wir haben in unserem Land grosse Unterschiede, auch in meinem eigenen Kanton. In meinem Kanton darf nur ein Teil der Ärzte Medikamente verkaufen; sie haben aber keine anderen Arzttarife als diejenigen, die keine Selbstdispensation betreiben dürfen. Ich denke, mit der Revision des Tarmed gibt es die Möglichkeit, bei den Arzttarifen Korrekturen vorzunehmen.
Es geht mir auch darum, keine falschen Anreize zu setzen. Heute besteht der Anreiz, teure Medikamente zu verschreiben und zu verkaufen, weil die Vertriebsmarge dann entsprechend höher ist. Das kann es nicht sein!
Kürzlich war zu lesen, dass sich auch der Preisüberwacher dieser Frage angenommen hat und dass auch er der Meinung ist, dass das heutige System der Vertriebsmargen überholt ist und einer Korrektur bedarf.
Ich bitte Sie darum, auch diese Motion anzunehmen.