Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2009-06-05
Wortprotokoll
Ich bin der Meinung, dass wir uns trotz der fortgeschrittenen Zeit intensiv mit dieser Volksinitiative auseinanderzusetzen haben. Das Schweizervolk wird über diese Initiative "für ein Verbot von Kriegsmaterial-Exporten" zu befinden haben. Ohne hier Pessimist zu sein, bin ich der Meinung, dass das eine schwierige Auseinandersetzung werden wird und dass es wichtig und richtig ist, wenn wir auch hier in diesem Rat einige Überlegungen anstellen, weshalb dieser Initiative entgegenzutreten ist. Der Präsident der Sicherheitspolitischen Kommission, Kollege Altherr, hat im Einzelnen die Aspekte dargelegt, die die Mehrheit von uns veranlasst haben, diese Initiative zur Ablehnung zu empfehlen.
Ich möchte noch auf zwei, drei Gesichtspunkte hinweisen: Selbstverständlich sind Waffenausfuhren verbunden mit Vorstellungen über Krieg, Elend usw. Aber ich glaube, wir dürfen die Augen vor den Realitäten nicht verschliessen. Eine der Realitäten ist, dass sich die Schweiz dieser Problematik sehr wohl bewusst ist. Die Schweiz hat die entsprechenden Gesetze geschaffen, um hier zu verhindern, dass Missbräuche möglich sind, um zu verhindern, dass die Waffen an Orte und Länder geliefert werden, wo diese Probleme tatsächlich relevant sind. Sie kennen das Kriegsmaterialgesetz, und Sie kennen das Güterkontrollgesetz. Der Bundesrat und die Verwaltung haben den Beweis angetreten, dass sie in der Lage und willens sind, diese Gesetze auch anzuwenden, sie flexibel und situativ anzuwenden. Ich möchte hier festhalten, dass der Bundesrat gerade in jüngster Zeit den Beweis angetreten hat, dass er dann, wenn Handlungsbedarf besteht, eben auch handelt. Beispielsweise hat er die Verordnung über das Kriegsmaterial aufgrund von bestimmten Ereignissen erst jüngst angepasst. Diese Verordnungsänderung ist Ende des letzten Jahres in Kraft getreten. Der Bundesrat hat in Artikel 5 Absatz 2 dieser Kriegsmaterialverordnung ganz klar und bestimmt festgehalten, welches die Ausschlusskriterien sind. Da bestehen keine Zweifel mehr. Im Weiteren habe ich zur Kenntnis genommen, dass der Bundesrat erst kürzlich, ich glaube Ende Mai, eine Botschaft zur Änderung des Güterkontrollgesetzes verabschiedet hat. Sie sehen also: Es ist keineswegs so, dass hier Handlungsbedarf besteht. Es besteht kein Handlungsbedarf in diesem Bereich. Das ist die eine Bemerkung.
Die volkswirtschaftlichen Auswirkungen hat Kollege Altherr im Grundsatz dargelegt. Gestatten Sie mir, dass ich hier noch meine Interessenbindung aufdecke: Ich bin Thurgauer, und als Thurgauer fühle ich mich auch verpflichtet, ganz konkret auf die spezifischen volkswirtschaftlichen Auswirkungen im Kanton Thurgau hinzuweisen. Der Bundesrat erwähnt ihn auch explizit in der Botschaft. Er nennt auch noch andere Kantone. Er verweist darauf, dass es insbesondere fünf Kantone betrifft, unter anderem eben auch den Kanton Thurgau. Es geht bei uns - im Klartext: bei der Firma Mowag - um rund 850 Arbeitsplätze. Von den Beschäftigten sind 65 Prozent Facharbeiter, 20 Prozent Ingenieure, 9 Prozent Angestellte in der Administration und 6 Prozent Lehrlinge. Sie müssen zur Kenntnis nehmen, dass diese Firma im Schnitt der letzten zehn Jahre 70 bis 80 Prozent ihrer Produktion exportiert hat. Schlussfolgerung, ganz einfach: Wenn die Volksinitiative "für ein Verbot von Kriegsmaterial-Exporten" angenommen wird, dann kann diese Firma schliessen. Das ist ganz einfach das Fazit. Was das in Bezug auf die Arbeitsplätze bedeutet, können Sie sich selber ausmalen. Der Bundesrat stellt in der Botschaft fest, im Kanton Thurgau könnte sich eine Erhöhung der Zahl der registrierten Arbeitslosen um mehr als einen Viertel ergeben, und so etwas kann ich - und ich hoffe, auch Sie - nicht unterstützen.
Wenn wir uns noch bewusst sind, in welcher wirtschaftlichen Situation wir uns zurzeit befinden, dann ist es ja geradezu verantwortungslos, solche Arbeitsplätze aufs Spiel zu setzen. Da gehen wir hin, rufen dem Bundesrat zu, er solle Massnahmen treffen, um Arbeitsplätze zu erhalten und zu schaffen, und dann liquidieren wir mit einer derartigen Initiative unnötigerweise qualifizierte Arbeitsplätze. Das wollte ich einfach aus der spezifischen lokalen Situation heraus noch sagen.
Kollege Altherr hat auch auf die sicherheitspolitische Dimension hingewiesen. Ich rufe Ihnen einfach noch einmal in Erinnerung: Im Sicherheitspolitischen Bericht 2000, im Armeeleitbild, bei der Realisierung der Armee XXI und beim Entwicklungsschritt - also über zehn Jahre hinweg - haben wir immer wieder darauf hingewiesen, dass unsere Armee zu einem bestimmten Teil auf einem Aufwuchskonzept basiert; Aufwuchs bedeutet eine Erhöhung des Leistungspotenzials, und zwar dann, wenn es sich als notwendig erweist. Und zu diesem Leistungspotenzial gehört unter anderem auch die Rüstungsproduktion. Wenn Sie die minimale eigenständige Rüstungsproduktion herausbrechen, dann torpedieren Sie dieses Aufwuchskonzept. Eine einheimische Wehrtechnikindustrie ist demnach von hoher Bedeutung; sie ist für die schweizerische Sicherheitspolitik und für die Armee von zentraler Bedeutung. Wenn man zur Kenntnis nimmt, wer hinter dieser Initiative steht, muss man Klartext reden, und im Klartext heisst das: Mit dieser Initiative wird ganz eindeutig ein Schritt eingeleitet, um die Armee definitiv abzuschaffen. Das ist ein Aspekt, der mit dieser Initiative verbunden ist. Von diesem spricht man nicht, aber man merkt die Absicht und ist verstimmt.
Noch ein weiterer Punkt: Herr Kollege Recordon hat darauf hingewiesen und gesagt, wir sollten uns viel eher auf andere Aktivitäten konzentrieren wie Friedensförderung, Rüstungskontrolle, Rüstungsbeschränkung. Herr Kollege Recordon, ich sage Ihnen: Da sind wir bereits vorbildlich. Ich würde beinahe so weit gehen und sagen: Da sind wir Weltmeister. Wenn Sie den Bericht des Bundesrates über die Rüstungskontroll- und Abrüstungspolitik der Schweiz 2008 zur Kenntnis nehmen und sehen, welche Aktivitäten unser Land entfaltet, dann sehen Sie, dass unser Land den Tatbeweis dafür angetreten hat, dass es sich in diesem Bereich der Verantwortung bewusst ist. Ich kann Ihnen auch sagen, dass das international sehr wohl zur Kenntnis genommen wird. Die Tatsache, dass wir eine Armee haben, und die Tatsache, dass wir auch eine sehr bescheidene Rüstungsindustrie haben, hat in keiner Art und Weise dazu geführt, dass diese Rolle, die wir spielen, beeinträchtigt wird.
In diesem Zusammenhang noch etwas: Die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates hat ja Anfang dieses Jahres ein Postulat "Gesamtstrategie für Friedensförderung und Abrüstung" eingereicht (09.3003). Das Postulat ist angenommen worden. Die Antwort des Bundesrates ist unmissverständlich. Ich halte fest, dass der Bundesrat schreibt: "Eine aktive Abrüstungspolitik entspricht dem Ziel der schweizerischen Aussenpolitik, das friedliche Zusammenleben der Völker zu fördern." Wir brauchen also diese Initiative nicht, damit wir dem Bundesrat Beine machen können, sondern die Abrüstungspolitik ist ein erklärtes Ziel der schweizerischen Aussenpolitik. Damit fällt dieser Teil der Begründung weg.
Ich schliesse mit dem Hinweis - Kollege Altherr hat auch darauf aufmerksam gemacht -, dass die Bedeutung der Kriegsmaterialproduktion in unserem Land und die Bedeutung der Waffenausfuhr, gemessen am ganzen Kuchen, sehr [PAGE 554] bescheiden ist. Man muss auch den Aspekt der Verhältnismässigkeit berücksichtigen.
Ich bin aus diesen Gründen der entschiedenen Auffassung, dass wir diese Initiative - in Übereinstimmung mit dem Bundesrat - zur Ablehnung empfehlen müssen.