Sommaruga Simonetta · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2009-06-05
Wortprotokoll
Wir haben hier für das Inverkehrbringen von Lebensmitteln, die den schweizerischen technischen Normen nicht entsprechen, eine Bewilligungspflicht vorgesehen. Diese ist unbestritten. Umstritten ist nur noch, wie diese Bewilligung vor sich gehen muss respektive ob man der Bewilligungsbehörde, dem BAG, zeitliche Vorgaben machen will oder nicht. Es gibt nämlich Befürchtungen, dass es bei den Bewilligungen zu lange dauern könnte. Unser Rat hat diesbezüglich keine zeitlichen Vorgaben gemacht, denn vonseiten des BAG hatte man uns glaubhaft dargelegt, dass auch den Behörden daran gelegen sei, solche Entscheide möglichst rasch zu fällen. Dem Nationalrat war das ganz offensichtlich zu wenig. Er hat ins Gesetz geschrieben, dass das BAG innert zweier Monate nach Gesuchseingang über die Bewilligung zu entscheiden hat. Bei dieser Formulierung ist allerdings nicht ganz klar, was passiert, wenn das BAG nach zwei Monaten nicht entschieden hat. Unsere Kommission geht davon aus, dass es sich hier um eine Ordnungsfrist handelt.
Die Kommissionsmehrheit möchte sich nun dem Nationalrat anschliessen. Sie findet diesen Hinweis wichtig. Eine Minderheit unserer Kommission, die Minderheit I (Stähelin), möchte weiter gehen und ins Gesetz schreiben, dass die Bewilligung automatisch als erteilt gilt, wenn nach zwei Monaten kein Entscheid vorliegt; die Allgemeinverfügung, die auch noch dazugehört, könne nachträglich erteilt werden. Die Kommission hat diese Formulierung mit 6 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt. Der Grund der Kommissionsmehrheit für diese Ablehnung war, dass man erstens gesagt hat, man solle nicht fixe Fristen für die Verwaltung ins Gesetz schreiben, Fristen, die dann unter Umständen auch unnötig sind. Vor allem aber war die Mehrheit der Meinung, dass diese Formulierung unter Umständen für die Gesuchsteller zu einem Eigentor führen könnte. Wenn nämlich bei der Bewilligungsbehörde eine Unsicherheit besteht, sagt man tendenziell eher Nein, wenn man an eine bestimmte Frist gebunden ist. Das würde dann bedeuten, dass der Gesuchsteller zwar den Rechtsweg beschreiten kann, dort gibt es dann aber keine Fristen mehr. Es würde auch bedeuten, dass das für den Gesuchsteller mit einem beträchtlichen Mehraufwand verbunden wäre.
Die andere Minderheit der Kommission, die Minderheit II (Marty Dick), möchte auf den Zusatz des Nationalrates verzichten. Sie argumentiert, dass hier eine reine Ordnungsfrist eigentlich eine Absichtserklärung bleibe und dass es letztlich nichts bringe, wenn man eine Absichtserklärung im Gesetz festhalte. Die Kommissionsmehrheit - noch einmal - möchte sich aber dem Nationalrat anschliessen; der Antrag der jetzigen Minderheit II wurde mit 7 zu 4 Stimmen abgelehnt.