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Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2009-06-05

Wortprotokoll

Diese Frist, die der Nationalrat hier eingefügt hat, verstehen wir wirklich als Ordnungsfrist, als Wunsch, dass sich das Bundesamt für Gesundheit möglichst schnell mit den Gesuchen befasst und diese innert nützlicher Frist, wenn möglich innert zwei Monaten, behandelt. Wir halten das auch für möglich, für realistisch und in den allermeisten Fällen für die Realität. Insofern hat sich der Bundesrat auch nicht gegen diesen Absatz 2bis gewehrt. Allerdings, und darauf hat Herr Ständerat Marty zu Recht hingewiesen, ist das ein Wunsch, eine Ordnungsfrist ohne Konsequenzen, wenn die Bewilligung innert dieser Zeit nicht erteilt wird.

Die Minderheit I (Stähelin) geht wesentlich weiter. Ich habe grosses Verständnis dafür, dass man die Arbeit der Verwaltung innert einer Frist umgesetzt haben will, dass man, auch aus Gründen der Vereinfachung, von dieser Vermutung ausgehen will, die Bewilligung sei erteilt, wenn das BAG innert dieser Frist nicht entscheidet. Aber es wäre schon etwas ganz Neues im Rahmen der Verwaltungstätigkeit, wenn uns das Parlament Fristen setzen würde und dass, wenn diese Fristen nicht eingehalten würden, die Vermutung wäre, die Verwaltung hätte entschieden. Wenn das der Beginn einer generellen Praxis sein sollte, dann müsste das meines Erachtens diskutiert werden. Mir ist kein Gesetz bekannt, in dem die Frage der Frist so gelöst wird.

Hier jetzt ein Exempel zu statuieren, das scheint mir nicht zu Ende gedacht zu sein. Dieser Antrag kann wirklich dazu führen, dass Bewilligungen als erteilt gelten, obwohl die Arbeiten des BAG gerade zutage gebracht haben, dass es mit dem Produkt Probleme gibt. Und in solchen Fällen können die Abklärungen dauern! Mit diesem Antrag würden Sie eine seriöse Überprüfung durch das BAG im Einzelfall verhindern.

Deshalb: Ich verstehe den Hintergrund, den Wunsch nach Beschleunigung; aber ich glaube, gerade in Fällen, in denen das BAG für eine Bewilligung Zeit braucht, weil seine Abklärungen zu Bedenken geführt haben, können diese zwei Monate im Einzelfall unzureichend sein. Deshalb scheint mir dieser Weg, weil damit generell an einem Prinzip gerüttelt wird, doch sehr gefährlich zu sein. Insofern kann der Bundesrat selbstverständlich mit der Streichung leben. Wir könnten aber auch mit der Version des Nationalrates, die der Minderheit I am ehesten entgegenkäme, gut leben.