Briner Peter · Ständerat · Schaffhausen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2009-06-05
Wortprotokoll
Die Volksinitiative möchte den Bau von Minaretten in der ganzen Schweiz auf Verfassungsstufe verbieten, mit dem Argument, dass es sich bei Minaretten um politisch-religiöse Symbole handle, die einen Machtanspruch ausdrückten und damit die schweizerische Rechtsordnung infrage stellten. Die Initianten machen geltend, dass sie diese schweizerische Rechtsordnung verteidigen wollen.
In unserem Land gilt als einziges Recht das staatlich gesetzte Recht, und zwar für alle, die hier leben. Ein Minarettverbot würde, ganz im Gegenteil, zu zentralen Grundsätzen der schweizerischen Rechtsordnung wie dem Gebot der rechtsgleichen Behandlung, dem Diskriminierungsverbot, der Religionsfreiheit und dem Verhältnismässigkeitsprinzip im Widerspruch stehen. Ein Minarettverbot würde die internationale Glaubwürdigkeit der Schweiz als Staat, der diese Grundsätze hochhält, beeinträchtigen. Dies hätte Auswirkungen nicht nur auf unsere Aussenpolitik, sondern auch auf unseren Aussenhandel. Annähernd fünfzig Länder weisen eine mehrheitlich muslimische Bevölkerung auf. Allein in diese Länder hat die Schweiz 2008 Waren für 14,5 Milliarden Franken exportiert, und die Bedeutung dieser dynamischen Märkte für unsere Aussenwirtschaft steigt weiter. Im Jahr 2008 legten unsere Exporte in diese Staaten gegenüber dem Vorjahr um fast 14 Prozent zu; das ist weit über dem Durchschnitt. Das ist natürlich nur die eine Seite. Aber wenn wir von Interessenpolitik sprechen, dann, glaube ich, ist auch die wirtschaftliche Seite ein Bestandteil davon.
Es gibt für mich im Zusammenhang mit dieser Volksinitiative aber nicht nur diese eine Seite, es ist nicht einmal die entscheidende Seite. Bis jetzt geniesst die Schweiz in der islamischen Welt einen guten Ruf. Sie ist ein neutrales Land mit einer starken demokratischen und humanitären Tradition. Wir sind Gastgeber internationaler Organisationen, und mit unserer ausgewogenen Aussenpolitik haben wir erreicht, dass die Schweiz auch in diesen Ländern unvoreingenommen als unparteiische Partnerin akzeptiert wird. Das steht mit dieser Initiative auf dem Spiel. Es wird in jenen Ländern sehr genau verfolgt, was wir hier tun. In Dänemark entstanden nur durch einige Karikaturen eines Künstlers grosse Probleme.
Jetzt wird immer wieder auf die religiöse Toleranz Bezug genommen und auf die wenig vorbildlichen Traditionen in anderen Ländern; es wird auf Christen Bezug genommen, die unter Diskriminierungen zu leiden haben. Wenn wir jetzt aber selber religiös motivierte Diskriminierungen vornähmen, könnten wir uns nicht mehr aktiv und glaubwürdig im Kampf gegen Diskriminierungen engagieren, auch nicht gegen religiöse Diskriminierungen und gegen Diskriminierungen von Minderheiten in anderen Ländern. Wir begäben uns dann - und das wäre ein grosser Schaden für das Ansehen unseres Landes - auf das gleiche Niveau wie die Regimes in Saudi-Arabien oder Iran. Die Schweiz hat eine ganz andere, eine christliche Tradition, aber mit einer klaren Trennung zwischen Kirche und Staat - laizistischem Staat. Sollen wir nun Staaten nacheifern, die keine demokratischen Regierungen haben, die kein freiheitlich-demokratisches Staatssystem kennen und mit solchen Vorschriften versuchen, andere Meinungen zu unterdrücken? Das kann es doch nicht sein!
Unsere Gesellschaftsordnung wird durch Minarette nicht tangiert. Es ist klüger, wenn Religionsgemeinschaften ihren Glauben öffentlich leben können und sich nicht irgendwie im Geheimen treffen oder im Internet tätig werden müssen. Die Mehrheit der Muslime in unserem Land verhält sich korrekt und beachtet unsere Rechtsordnung; die wenigen Fundamentalisten, das sind dann Islamisten, sind jenen nicht gleichzusetzen. Auch aus kirchlicher Sicht wäre die Unterdrückung anderer Überzeugungen doch wohl eher ein Zeichen der Schwäche und nicht gerade ein Zeugnis von glaubensfester Gelassenheit. Ich kann jene kirchlichen Kreise - sie sind in der Minderheit, aber sehr engagiert - nicht verstehen, die den Niedergang des Abendlandes befürchten und die vor lauter Minaretten ihre Kirchtürme nicht mehr sehen; wir haben gehört, es sind ein halbes Dutzend.
Zum Schluss: Religiöse Bauten, Kirchen wie Minarette, müssen den ordentlichen kommunalen Bauvorschriften genügen, den kantonalen Raumplanungsvorschriften entsprechen und sich an Ortsbild- und Denkmalschutzvorschriften orientieren. Es zeigt sich doch, dass die Kantone und Gemeinden gut, mit der nötigen Zurückhaltung und mit Augenmass mit diesen Fragen umgehen können. Es gibt auch von dieser Seite her keinen Grund, hier zusätzlich einzugreifen.
Ich bitte Sie, die Volksinitiative dem Volk vorzulegen, sie also gültig zu erklären, sie aber als untaugliches Mittel gegen den islamistischen Fundamentalismus abzulehnen.