Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-06-08
Wortprotokoll
Grundsätzlich erachte ich das System, das wir bei der dritten Revision der Arbeitslosenversicherung gefunden haben, als zweckmässig. Es bewährt sich von der Grundstruktur her durchaus auch als automatischer Stabilisierungsfaktor in der jetzigen konjunkturellen Einbruchphase. Allerdings bedarf es gewisser Korrekturen, damit es finanziell nicht aus dem Ruder läuft. Im konjunkturellen Hoch der vergangenen Jahre hat der Ausgleich zu wenig gebracht. Sicher sind wir daran teilweise mitschuldig, haben wir doch, im Nachhinein gesehen, die Beitragssätze allzu rasch wieder abgesenkt. Dabei hat die zu tiefe Annahme bezüglich der durchschnittlichen Arbeitslosenzahlen sicher ebenfalls eine Rolle gespielt. Ich bin aber der Auffassung, dass die Begründung, das strukturelle Defizit sei die alleinige Folge der zu optimistischen Prognose der Arbeitslosenquote, zu kurz greift. Ich meine vielmehr, dass in den letzten Jahren bei den Leistungen durchaus auch Sitten und Gebräuche eingerissen haben, die Missbrauch zumindest nicht völlig ausschliessen. Wir müssen deshalb heute zweifellos sowohl den Finanzierungs- wie auch den Leistungsteil überprüfen. Diese Vorlage tut das und scheint mir denn auch ausgewogen zu sein und in die richtige Richtung zu gehen.
Wenn ich mich nun zum Eintreten äussere, obwohl dieses unbestritten ist, so geht es mir um drei Punkte, welche eher zu den Rahmenbedingungen der Revision gehören und nicht direkt, wohl aber indirekt mit der Vorlage verbunden sind.
Zum Ersten möchte ich auf eine finanzpolitische bzw. finanzrechtliche Problematik hinweisen. In der Finanzkommission haben wir uns bei dieser Vorlage insbesondere mit dem Schuldenmechanismus der Arbeitslosenversicherung befasst. Dieser Mechanismus beruht auf der Annahme, dass die Tresoreriedarlehen des Bundes, die der Arbeitslosenversicherung in Krisenzeiten zu Marktkonditionen gewährt werden, auch wieder zurückbezahlt werden, dass sie also werthaltig sind. Wenn es aber nicht zu Massnahmen kommen würde, um die Verschuldung abzubauen, müsste die geltende Finanzierungsregelung folgerichtig aufgehoben werden. Die Bundesdarlehen könnten dann nicht mehr als Tresoreriedarlehen ausserhalb der Rechnung finanziert, sondern müssten mit entsprechenden Kompensationen über die Finanzierungsrechnung abgewickelt werden - auch die Schuldenbremse käme dann ins Spiel. Die diesfalls fehlende Werthaltigkeit der Darlehen müsste diese Folgen zeitigen. Auch aus diesem Grunde müssen wir jetzt den Weg zum Schuldenabbau innert nützlicher Frist festlegen - hier liegt ein gewisser Spielraum, aber der Weg muss aufgezeigt werden - und auf die Vorlage eintreten.
Zum Zweiten sind wir bei den Kommissionsarbeiten auf die ILO-Konvention 168 gestossen und haben festgestellt, dass dieses Abkommen über Beschäftigungsförderung und den Schutz gegen Arbeitslosigkeit unsere Handlungsfähigkeit für Änderungen der Arbeitslosenversicherung in verschiedener Hinsicht - etwa bei den Wartefristen für den Leistungsbezug - erheblich einschränkt und Lösungen, die aus heutiger Sicht durchaus sinnvoll und zweckmässig sein könnten, verunmöglicht. Die Schweiz hat dieses Abkommen 1990 ratifiziert. Sie ist dabei mit wenigen anderen Staaten - drei skandinavischen Ländern sowie Albanien, Brasilien und Rumänien - alleine geblieben; unsere Nachbarstaaten fehlen. Die Aussenwirkung der Konvention ist damit gering. Ich bitte deshalb den Bundesrat, sehr einlässlich zu prüfen, ob diese für die Schweiz noch Sinn macht oder ob sie nicht eher ein [PAGE 567] unnötiges Hindernis darstellt. Und ich bitte ihn, gegebenenfalls die Kündigung einzuleiten.
Zum Dritten möchte ich den Bundesrat ersuchen, bei der Inkraftsetzung der Beitragserhöhungen gemäss dieser Vorlage die Konjunkturlage zu berücksichtigen. In meinen Augen besteht die mit Abstand wirkungsvollste Konjunkturstützung darin, die Entlöhnungen nicht zu reduzieren. Gerade dies bedeutet aber die Erhöhung jedes Beitragssatzes, soweit die Arbeitnehmer betroffen sind.
Haben wir von einem Tag auf den anderen weniger Geld im Portemonnaie, so stellen wir das umgehend fest, und im Kopf beginnt die unheilvolle Abwärtsspirale zu drehen. Soweit die Erhöhung die Arbeitgeber trifft, kommt sie ebenfalls einem Konjunkturkiller gleich. Hier fehlt dann das Geld für neue Investitionen. Eine Verschiebung der Beitragserhöhung - nicht auf lange Zeit natürlich - ist unter diesen Umständen ernsthaft zu prüfen. Sie bringt mehr als Pakete, deren Wirkung schlussendlich ungewiss bleibt. Das ändert allerdings nichts daran, ich habe schon darauf hingewiesen, dass wir heute die Vorlage zu beschliessen haben.
Ich bin also für Eintreten.