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Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2009-06-08

Wortprotokoll

Ich bitte Sie, den Antrag Savary abzulehnen. Durch die Streichung dieser beiden Absätze sparen wir 79 Millionen Franken ein, das ist kein kleiner Beitrag, und die Streichung ist auch gerechtfertigt.

Grundsätzlich ist es ja richtig, dass man Zwischenverdienste fördert, und Zwischenverdienste werden von der Arbeitslosenversicherung auch gefördert: Wer einen Zwischenverdienst erzielt, hat grundsätzlich einmal ein Anrecht auf einen Erwerb an Beitragszeiten. Wenn der Zwischenverdienst unterhalb des Verdienstes liegt, der der Arbeitslosenversicherung zugrunde liegt, gibt es auch eine Kompensationszahlung der Arbeitslosenversicherung. Wir wollen aber nicht mehr, dass diese Kompensationszahlungen auch bei der Folgerahmenfrist mitberücksichtigt werden, d. h., dass Zahlungen bei der Folgerahmenfrist entsprechend erhöht werden können.

Frau Savary, ich kenne das Anliegen von Künstlerkreisen. Wir haben mit diesen auch spezielle Gespräche geführt. Sie haben bei der Arbeitslosenversicherung sowieso eine spezielle Situation, da findet man auch eine pragmatische Lösung. Aber hier geht es eben um alle Versicherten, die Kompensationszahlungen erhalten, und nicht nur um ganz spezifische Sektoren, für die sowieso Speziallösungen bestehen. Ich bitte Sie daher dringendst, die bisherige Praxis, nach der die Kompensationszahlungen bei der Berechnung des versicherten Verdienstes auch in der Folgerahmenfrist berücksichtigt werden, aufzuheben und den Antrag Savary abzulehnen.