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Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-12-13

Wortprotokoll

Artikel 25bis Absatz 1bis wurde in der Einigungskonferenz in der von unserem Rat verabschiedeten Fassung vom Montag übernommen.

Artikel 25ter haben wir ja in seiner ursprünglichen Fassung am Montag abgelehnt. Der Nationalrat ist uns nun insofern entgegengekommen, als Artikel 25ter nur noch für Wasserkraftwerke bis zu einer Leistung von 500 Kilowatt und nicht wie ursprünglich bis zu 1 Megawatt Anwendung findet. Mit den Vorleistungen dieses Artikels ist es möglich, dass z. B. Trinkwasserleitungen mit Turbinen, Solaranlagen oder Holzstromanlagen in den wirtschaftlichen Bereich gelangen und dadurch erst realisiert werden können.

Zuhanden des Protokolls möchte ich noch zwei Auflagen festhalten:

1. Dabei wird nur die physische Durchleitung gebührenfrei, nicht aber z. B. die Systemdienstleistungen oder die Messung.

2. Die Forderungen aus Artikel 24 des Energiegesetzes und jene aus Artikel 25ter des Elektrizitätsmarktgesetzes dürfen nicht kumulativ angewendet werden. Gemäss Schätzung der Verwaltung werden mit der Gebührenbefreiung Kosten von etwa 40 bis 45 Millionen Franken entstehen, die auf andere Benützer überwälzt werden müssen.

Die Einigungskonferenz hat nach ausführlicher Debatte dem vorliegenden Beschluss mit 18 zu 2 Stimmen bei 5 Enthaltungen zugestimmt.

Ich bitte Sie, ebenfalls zuzustimmen.