Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2009-06-10
Wortprotokoll
Es ist ein zentrales Anliegen des Entwurfes, dass die Aktionärsrechte im Sinn der Corporate Governance gestärkt werden sollen - mindestens war ich bis heute dieser Auffassung. Dies soll nun nicht durch die Einführung neuer Klagemöglichkeiten und Rechtsbehelfe geschehen, sondern vorrangig durch eine deutliche Senkung der Schwellenwerte zur Ausübung der verschiedenen Aktionärsrechte, so eben auch hinsichtlich der Möglichkeit, gerichtlich eine Sonderuntersuchung anordnen zu lassen. Wir haben Ihnen in der Kommission eine Liste beigelegt, wie diese Schwellenwerte berechnet wurden bzw. wie sie sich herleiten lassen. Wir können das selbstverständlich für den Zweitrat noch einmal machen und auch eine Begründung dazu liefern. Vielleicht gibt es auch noch Verbesserungsmöglichkeiten.
Es wird jeweils strikt zwischen privaten Gesellschaften und Gesellschaften mit börsenkotierten Aktien unterschieden. Der Schwellenwert von 3 Prozent des Aktienkapitals bzw. der Stimmen ist diesbezüglich eindeutig zu hoch angesetzt. Ständerat Janiak hat Ihnen gesagt, wie die Situation aussieht, wenn man sie von der Nestlé AG aus betrachtet. Er hat darauf hingewiesen, wie die Anlagestiftung Ethos aufgestellt ist, d. h., was sie für Beteiligungen hat, und auch, wie es beim AHV-Ausgleichsfonds aussieht. Das sind Zahlen, die Ihnen bekannt sein müssen.
Wenn Sie den Schwellenwert von heute 10 Prozent auf 3 Prozent senken, dann reicht das nicht aus, damit das für uns wichtige Instrument der Sonderuntersuchung in der Praxis tatsächlich eingesetzt werden kann.
Ich möchte Sie auch noch einmal daran erinnern, dass Aktionäre vor Gericht nicht einfach irgendetwas einklagen können, sondern stets glaubhaft machen müssen, dass Organe der Gesellschaft das Gesetz oder die Statuten verletzt haben und dass diese Verletzung geeignet ist, die Gesellschaft oder die Aktionäre zu schädigen. Eine blosse Behauptung reicht nicht. Man kann vor Gericht nicht einfach etwas behaupten.
Die Gefahr, dass Gesellschaften mit börsenkotierten Aktien mit solchen Sonderuntersuchungen überhäuft würden, besteht nun wirklich auch bei einem Schwellenwert von 0,5 Prozent nicht; dieser Auffassung sind wir.
Ich möchte Sie doch bitten, daran zu denken und zu berücksichtigen, dass ein indirekter Gegenvorschlag, der dann materiell-inhaltlich keiner mehr ist, etwas schwierig zu verteidigen sein dürfte.