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Graber Konrad · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-06-10

Wortprotokoll

Ich habe zu diesen beiden Artikeln eine Bemerkung. Ich danke dem Kommissionspräsidenten für die Ausführungen. Ich stelle keinen Antrag, weil wir verhindern sollten, dass wir hier eine Kommissionssitzung durchführen. Aber mir scheint, dass sich der Zweitrat bei Artikel 653x über die Prüfungsbestätigung nach erfolgter Kapitalherabsetzung nochmals Gedanken machen sollte; er sollte sich Gedanken machen darüber, ob das wirklich zum Gläubigerschutz beiträgt. Denn aus meiner Sicht bringt das dem Gläubigerschutz und insbesondere den Gläubigern nichts.

Bei Artikel 653y bin ich der Auffassung, dass die Publikation der Prüfungsbestätigungen - es können ja mehrere Prüfungsbestätigungen sein - im Anhang eines Revisionsberichtes dem Gläubiger und dem Aktionär keine zusätzlichen Informationen bringt. Aber ich verzichte darauf, hier einen Antrag zu stellen, und bitte dafür den Zweitrat, sich dazu nochmals Gedanken zu machen.

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