Lexipedia

Stadler Hansruedi · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion · 2000-12-13

Wortprotokoll

Ich begrüsse den Antrag der Kommissionsmehrheit. Mit diesem Antrag wird zum Ausdruck gebracht, dass eine noch weiter gehende Verbesserung des Mutterschaftsschutzes, als wir sie im September 2000 mit der Überweisung der Motion Spoerry 99.3269 beschlossen haben, notwendig ist. Dies wurde von Frau Spoerry im September auch nicht bestritten. Ich zitiere sie: "Alle Rednerinnen und Redner in diesem Saal, die sich zugunsten meiner Motion ausgesprochen haben, und selbstverständlich auch die vorberatende Kommission erheben nicht den Anspruch darauf, dass diese Lückenschliessung ein Ersatz für eine Mutterschaftsversicherung sei." Damit haben Sie, Frau Spoerry, grundsätzlich auch einen weiteren Handlungsbedarf anerkannt.

Es trifft zu: Dreimal hat das Volk Vorlagen zur Mutterschaftsversicherung verworfen. Trotzdem besteht ein Verfassungsauftrag. Man kann nicht sagen, das Parlament missachte den Volkswillen, wenn es heute die Weichen für eine künftige Lösung stellt. Denn damit haben wir noch keine Vorlage. Der ganze Gesetzgebungsprozess wird noch seine Zeit brauchen, sodass die zeitliche Nähe zum letzten negativen Volksentscheid keine so grosse Rolle mehr spielen wird.

Ich muss betonen: Es liegt mit der Motion SGK-NR kein pfannenfertiges Konzept vor. Auch gibt es wesentliche Unterschiede zum vor einem Jahr abgelehnten Modell einer Mutterschaftsversicherung. So soll eine Mutter eine Leistung erhalten, weil sie einige Wochen nicht mehr arbeiten kann, und nicht einfach, weil sie ein Kind auf die Welt gestellt hat. Die in der Motion SGK-NR skizzierte Mischfinanzierung zeigt einen vernünftigen Weg aus der verfahrenen Situation auf, hätten wir doch eine ausgleichende Gerechtigkeit bei der Erwerbsersatzordnung und klare Verhältnisse für die Unternehmen. Wir dürfen die Motion SGK-NR aber auch nicht überinterpretieren, wie es die Vertreterinnen der Minderheit tun. Denn die Überweisung der Motion bedeutet nur:

1. Es soll einen Mutterschaftsschutz geben, der über acht Wochen hinausgeht.

2. Eine Mischfinanzierung könnte einen tauglichen Ausweg darstellen.

3. Der Bundesrat kann für die sechs weiteren Wochen gegebenenfalls eine andere Finanzierungsart und eine andere Aufteilung der Finanzierung vorschlagen.

Diese Motion ist somit kein fixfertiges Modell. Über die Höhe der Beträge usw. sagt sie noch nichts aus.

Ja, der Bundesrat erwähnt in seiner Stellungnahme ebenfalls den sehr grossen Ermessensspielraum, den die Motion offen lässt. Ergeben sich aus den Entscheidungsgrundlagen, die nach dem Postulat der Kommission zu erarbeiten sind, bessere Finanzierungsmöglichkeiten, bessere Lösungen, so stehen diese ebenfalls offen. Somit sehe ich auch zwischen dieser Motion und dem Postulat keinen Widerspruch.

Ich meine somit, dass es richtig ist, dass wir heute die grobe Marschrichtung hin zu einem künftigen Mutterschaftsschutz angeben und die Motion und das Postulat überweisen.

Stadler Hansruedi · Ständerat · 2000-12-13 | Lexipedia | Lexipedia