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Jenny This · Ständerat · Glarus · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2000-12-13

Wortprotokoll

Wenn ich die Debatte der letzten Session richtig in Erinnerung habe und der heutigen Debatte zuhöre, habe ich den Eindruck, verschiedene Leute hätten in der Zwischenzeit Kreide gegessen. Aus der Sicht der Wirtschaft ist diese Motion ganz klar nicht zu überweisen.

Es ist zwar unbestritten, dass der heutige Zustand bezüglich Mutterschutz möglichst umgehend verbessert werden soll und muss; es ist tatsächlich nicht logisch, dass das Arbeitsgesetz zwar vorschreibt, dass acht Wochen nicht gearbeitet werden darf, aber auf der anderen Seite keine automatische Lohnfortzahlung gewährleistet ist. Deshalb war die Motion Spoerry 99.3269 auf eine achtwöchige Lohnfortzahlung auf jeden Fall zu überweisen.

Aber jede weiter gehende Lohnfortzahlungspflicht ist ganz klar abzulehnen. Ich weiss, dass ich Gefahr laufe, langsam langweilig zu werden, wenn ich mich wieder auf das Volk und auf den Souverän berufe, denn ich bin ja schliesslich nicht der Einzige hier im Saal, der den Volkswillen respektiert. Aber auch in diesem Fall hat das Volk letztes Jahr zum dritten Mal in Folge die Mutterschaftsversicherung abgelehnt. Dies gilt es, ob es uns nun passt oder nicht, letztlich zu respektieren. Alles andere ist Zwängerei, wie Kollege Frick das letzte Mal bei diesem Thema gesagt hat.

Der Mutterschutz ist auf das absolut Notwendigste zu beschränken. Was heisst das? Acht Wochen sind das höchste der Gefühle, ansonsten laufen wir wieder Gefahr, auch diese unbestrittenen acht Wochen aufs Spiel zu setzen. Selbstverständlich gibt es Arbeitgeber und wird es auch in Zukunft geben, die aus Eigenantrieb weiter gehende Entschädigungen zugestehen. Zu diesen gehöre ich auch. Diese Regelungen sind natürlich auch weiterhin gültig. Aber die vorgeschlagene Mischfinanzierung hätte zur Folge, dass der Arbeitgeber rund 75 Prozent der Kosten zu übernehmen hätte, der Arbeitnehmer jedoch nur 25 Prozent. Das ist ein Kostenteiler, der im allgemeinen Interesse nicht zu unterstützen ist. Mit der Verankerung der achtwöchigen Lohnfortzahlung [PAGE 905] besteht beim Mutterschutz keine Lücke mehr. Für neue Leistungen besteht nach dem klaren Volksnein kein Platz mehr. Das gebietet der Respekt vor dem Volkswillen.

Der Antrag der Minderheit unserer Kommission verdient deshalb unsere volle Unterstützung. Ich möchte Sie bitten, den Entscheid der letzten Session aufrechtzuerhalten.