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Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2009-06-11

Wortprotokoll

Ich danke Ihnen für diese wahrhaft interessante und engagierte Debatte. Ich danke auch für die messerscharfen Analysen, die zum Beispiel von Herrn Maissen vorgenommen worden sind, und für das Engagement von Frau Fetz. Insbesondere danke ich Herrn Jenny für seinen Mut. In diesen Mut hat sich im Anfangsvotum eine kleine Wolke von Wehmut gemischt, indem Sie sagten, dass Sie wahrscheinlich mit Ihrer Motion im Ständerat keine Chance haben würden. Ich fühle mit Ihnen, Herr Jenny. Ich bitte Sie aber auch, mit mir zu fühlen, denn ich vertrete jetzt die Haltung des Bundesrates.

Nun weiss man zwar dank der medial hergestellten Transparenz einiges darüber, wer im Bundesrat welche Meinung hatte, sodass ich mir die Argumentation hier in einer Art Postkollegialität zurechtlege. Der Bundesrat hat zur Ausdehnung von Postfinance dreimal Nein gesagt. Die Tatsache, dass er das dreimal getan hat, lässt darauf schliessen, dass dreimal ein anderer Antrag gestellt worden war; das kann man, meine ich, logisch ableiten. Der Bundesrat hat jedes Mal folgende Meinung vertreten:

1. Es liegt keine Kreditklemme vor. Sie haben das vorhin selber bestätigt. Im Sinne einer konjunkturellen Massnahme müsste Postfinance jetzt nicht ausgedehnt werden.

2. Was die Frage der Verfassungsmässigkeit angeht, ist der Bundesrat der Meinung, dass sich diese Frage auf jeden Fall stellen würde, wenn es tatsächlich darum ginge, eine Postbank zu installieren. Wenn man aber die Motion Jenny genau liest, sieht man, dass es nicht um die Installation einer Postbank geht, sondern darum, im Bereich der Hypothekar- und Betriebskredite die Dienstleistungen auszuweiten. Da gibt es sehr wohl noch Unterschiede; da wäre dann je nach Ausdehnung zu prüfen, ob die Verfassungsmässigkeit noch gegeben ist oder nicht. Da aber der Bundesrat Postfinance überhaupt nicht ausdehnen will, stellt sich die Frage so nicht. Bei einer eigentlichen Postbank, wie sie Frau Fetz geschildert hat, würde sich die Frage nach der Verfassungsmässigkeit dann allerdings schon stellen.

Das Hauptargument des Bundesrates gegen eine Postbank ist, dass das Geschäftsrisiko zu gross ist. Er sagte sich: Schon grosse Banken, die in den letzten Jahrzehnten durch ihre Vertreter mit recht grosser Selbstsicherheit in der Öffentlichkeit aufgetreten sind, sind nun plötzlich dermassen unter die Räder gekommen, trotz des gewaltigen Know-hows, das die Manager weltweit erarbeitet und für sich gepachtet haben. Dann besteht doch auch ein gewisses Risiko, dass die zwar viel seriöseren und bescheideneren Manager in der Post dereinst, angesteckt vom Gigantismus, der sich in solchen Kreisen offenbar halt einfach verbreitet, auch unter die Räder kommen. Dann würde der Bund genauso zur Kasse gebeten, wie er es bei der anderen Grossbank hat geschehen lassen müssen. Deswegen ist der Bundesrat der Meinung, das Risiko bei dieser Tätigkeit sei zu gross; es ist nicht so, dass sie automatisch von Erfolg begleitet ist. Trotz der Tatsache, dass jetzt sehr viel Geld im Ausland angelegt werden muss, und obwohl durch die Zusammenarbeit mit der Münchner Hypothekenbank die Hälfte des Gewinns aus dem schweizerischen Hypothekargeschäft der Post jetzt an diese Bank geht, ist der Bundesrat der Meinung, das Risiko sei zu gross.

Ich erlaube mir, noch auf die Bemerkung von Herrn Reimann einzugehen. Sie haben ja in einem Katalog aufgelistet, wo die Post Ihrer Meinung nach tätig werden könnte, also beispielsweise beim Überziehen des Kontos von Privatkunden. Bei Geschäftskrediten kann die Bank das bis zu einer gewissen Limite tun, ich glaube, es ist auf 100 000 Franken begrenzt. Ihr Katalog wurde ja in der Diskussion jetzt nicht bestritten; ich könnte mir vorstellen, dass man doch mindestens versuchen würde, die juristische Interpretation so vorzunehmen, dass die Post im Sinne Ihres Katalogs tätig werden kann. Ihr Votum, das hier nicht bestritten ist, sei mir Anlass, mit der Post zu diskutieren, ob hier eine gewisse Ausdehnung erfolgen kann.

Das entspricht natürlich noch längst nicht dem, was Herr Jenny eigentlich will. Aber ich hoffe, Ihnen auf diese Weise klargemacht zu haben, was die Haltung des Gesamtbundesrates ist.