Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2009-06-11
Wortprotokoll
Zur Erhöhung der Lebensdauer: Früher wurde, wie Sie gesagt haben, eine Betriebsdauer von 40 Jahren angenommen. Heute gehen die Aufsichtsbehörden davon aus, dass diese Werke bei einem guten Unterhalt 50 Jahre und die neueren, also die KKW Gösgen oder Leibstadt, 60 Jahre betrieben werden können. Es ist eine Annahme der Aufsichtsorgane, und ich möchte, weil das ja auch eine öffentliche Diskussion ist, festhalten, dass das Prinzip Sicherheit selbstverständlich immer im Vordergrund steht. Ich weiss, es geht ja jetzt bei Ihrer Interpellation gar nicht darum, aber ich will nicht den Eindruck erwecken, diese Betriebsdauer sei gewissermassen aus energiepolitischen Gründen einfach verlängert worden. Das oberste Prinzip, dass die Sicherheit gewährleistet sein muss, bleibt natürlich selbstverständlich bestehen. Wichtig ist auch, dass für das KKW Mühleberg, welches eine bis 2012 befristete Betriebsbewilligung hat, weiterhin eine Betriebsdauer von 40 Jahren angenommen wird, bis über eine allfällige Verlängerung der Betriebsbewilligung rechtskräftig entschieden sein wird. Da läuft ja noch ein Gesuch, das entschieden werden muss.
Zum Zweiten, zum Öffentlichkeitsgrundsatz: Da haben Sie jetzt fast etwas den Eindruck erweckt, es sei so, dass man zunächst nichts herausgegeben habe, dann sei die Interpellation gekommen und dann habe man alles ins Internet gestellt. Ganz so einfach ist es nicht. Die älteren Kostenstudien und die technischen Hintergrunddokumente enthalten Geschäftsgeheimnisse, und sie datieren eben vor Inkraftsetzung des Öffentlichkeitsgesetzes; deshalb besteht dazu auch heute kein Zugang. Aber das Öffentlichkeitsprinzip wird seit Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes beachtet, und die aktuellen Kostenstudien zum Stilllegungs- und Entsorgungsfonds sind deshalb im März dieses Jahres ins Internet gestellt worden. Das hat also einen rechtlichen Hintergrund.
Zu den Überschüssen haben Sie eigentlich richtig zusammengefasst, wie das vor sich gegangen ist und vor sich geht. Es ist richtig: Die Betreiber haben einen Anspruch auf Überschüsse, und diese sind ihnen auch zurückerstattet worden. Sie haben richtig dargelegt, wie das erfolgt ist. Die einbezahlten Gelder werden gemäss der geltenden Anlagestrategie in Obligationen, in Aktien, aber auch in Immobilien und in alternative Anlagen investiert.
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