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Briner Peter · Ständerat · Schaffhausen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2009-06-11

Wortprotokoll

Der Antrag Germann beinhaltet die Streichung der fünf Wörter, die mit diesem Entwurf neu dazugekommen sind: "und die Prüfung des Eintrags". Es ist dies wiederum ein Anliegen vieler Kantone. Wieso diese Ergänzung überflüssig ist, erzähle ich Ihnen - dies als Tribut an unseren Kommissionsreferenten aus dem Kanton Basel-Landschaft - anhand der Begründung der Regierung des Kantons Basel-Landschaft im Rahmen der Vernehmlassung: "Dezidiert abgelehnt wird der Vorschlag zur gesetzlichen Verankerung der bisherigen - gesetzlich nicht abgestützten - Praxis des Eidgenössischen Handelsregisteramts (EHRA), wonach diesem obligatorisch jeder einzelne kantonale Handelsregistereintrag zur Prüfung zugesandt werden muss. Diese 'eidgenössische Nachkontrolle' kantonaler Fachakte ... ist nicht nur ein Leerlauf, sondern wirkt auch unnötig kostentreibend und führt insbesondere auch zu einer zeitlichen Verzögerung des Handelsregistereintrags zulasten der Wirtschaft." Wir können diese Prüfung also aufheben. Beim Bund könnten damit Hunderttausende von Franken eingespart werden, oder die bestens ausgebildeten Bundesprüfer könnten sinnvollere Aufgaben wahrnehmen. Es handelt sich - diese Ansicht teilen zahlreiche Kantone - um eine unnötige Doppelspurigkeit, um fast so etwas wie die Velovignette; sie ist unnütz.