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Janiak Claude · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2009-06-11

Wortprotokoll

Bei der Formulierung von Artikel 717 Absatz 1b hat die Kommission einen Grundsatzentscheid gefällt - so steht es auch im Protokoll - und einen Antrag übernommen, Abgangsentschädigungen, Vergütungen im Voraus und Prämien für Firmenkäufe und -verkäufe zu verbieten. Wir haben die Verwaltung dann gebeten, eine präzisere Formulierung auszuarbeiten. Die Mehrheit hat die Formulierung übernommen, die von der Verwaltung vorgeschlagen worden ist.

Mit diesem Antrag werden drei Forderungen aus der Volksinitiative übernommen, die in der Bevölkerung auf grosses Verständnis stossen dürften, aber durch den Entwurf des Bundesrates nicht abgedeckt werden:

Erstens sieht der Antrag eine Beschränkung bei den Abgangsentschädigungen vor. Abgangsentschädigungen sind stark kritisiert worden; es gibt solche Entschädigungen aber immer noch. Gestern hat mir ein renommierter Kollege aus dem Nationalrat, ein Grossunternehmer, gesagt, das gebe es eigentlich nicht mehr; in der Wirtschaft sei es unbestritten, dass das nicht mehr zulässig sein könne. Im OR ist hierzu bereits eine sehr restriktive Regelung vorgesehen. Lesen Sie einmal im Arbeitsrecht nach, unter welch restriktiven Bestimmungen Abgangsentschädigungen heute noch vorgesehen sind. Wenn jemand fristlos entlassen wird, dann ist der Fall klar; sonst bestehen Kündigungsfristen.

Zweitens sieht der Antrag vor, dass niemand entlöhnt werden darf, ehe er überhaupt für das betreffende Unternehmen gearbeitet hat. Zum Teil ist es im Voraus ja zu Entlöhnungen in Millionenhöhe gekommen.

Drittens sieht der Antrag ein Verbot für Prämien für Firmenkäufe und -verkäufe vor.

Diese Bestimmung ist nur für die börsenkotierten Gesellschaften vorgesehen. Ein Verbot von Vorauszahlungen, eine strenge Reglementierung von Abgangsentschädigungen und eine Tilgung falscher Anreize für Verkäufe wären Sicherungselemente, die ein Fehlverhalten, wie wir es in der Vergangenheit erlebt haben, zumindest teilweise unterbinden könnten. Vorauszahlungen sind ein realitätsfremder Modetrend, der erst in jüngster Vergangenheit aufgekommen ist. Es geht darum, selbsternannte Kapitäne wieder auf eine realistische Ebene zu bringen. Sobald die Möglichkeit von Vorauszahlungen nicht mehr besteht, werden auch keine solchen Forderungen mehr gestellt werden. Sollten hingegen wirklich gute Führungskräfte solche Aufgaben nur noch übernehmen, sofern Vorauszahlungen geleistet werden, so müsste man sich wohl fragen, ob die Qualität dieser Führungskräfte nach den richtigen Kriterien definiert wird. Schliesslich gibt es genügend Beispiele von solchen Koryphäen, die zwar solche Forderungen gestellt, danach aber keineswegs gute Arbeit geleistet haben. Ich erinnere Sie an den berühmtesten Fall, wo jemand bei der Swissair eine Million bekommen hat, bevor er überhaupt seinen Arbeitsplatz eingenommen hat. Und wo sind wir am Schluss gelandet?

Wenn sich als Folge solcher Bestimmungen einzelne Exponenten nicht mehr anstellen lassen, so wird unsere Volkswirtschaft deshalb nicht untergehen. Wir sollten bei dieser Revision auch die grosse Emotionalität berücksichtigen, mit der auf solche Geschichten reagiert worden ist. Ich habe bereits beim Eintretensvotum erwähnt, dass man sich damit den Vorwurf des Populismus einhandelt. Aber gehen Sie einmal auf die Strasse, und fragen Sie, wie viele Leute für solche Geschichten noch Verständnis haben.

Die Kommission beantragt Ihnen deshalb, diese Formulierung zu übernehmen. Ich räume ein, dass es in der Kommission knapp war und mit einem Stichentscheid entschieden wurde.