Janiak Claude · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2009-06-11
Wortprotokoll
Bei Artikel 712 übernimmt die Kommission ein Anliegen der Volksinitiative: Die Initiative fordert, dass der Präsident des Verwaltungsrates von börsenkotierten Gesellschaften zwingend durch die Generalversammlung gewählt wird. Gemäss dem geltenden Recht kann die Generalversammlung eine solche Bestimmung in den Statuten vorsehen, sie ist jedoch nicht dazu verpflichtet. Artikel 712 wird nun dahingehend geändert, dass bei Gesellschaften mit börsenkotierten Aktien zwingend die Generalversammlung den Verwaltungsratspräsidenten wählt. Wie gesagt, ist damit ein Punkt der Initiative integriert. In der Realität dürfte es bei der Einzelwahl allerdings in etwa auf dasselbe hinauslaufen.
Es hat sich noch die Frage gestellt, ob es ein Problem geben könnte, wenn ein Präsident seine Funktion nicht mehr wahrnehmen kann. Wenn das eintreten sollte, sollte es kein Problem sein, da bis zur nächsten ordentlichen Wahl ein Vizepräsident sämtliche Funktionen übernehmen kann.
Die Kommission hat hier mit 7 zu 0 Stimmen entschieden. Sie erlauben mir die Bemerkung: Ich hoffe, dass sich alle daran erinnern.