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Niederberger Paul · Ständerat · Nidwalden · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-06-11

Wortprotokoll

Meine Vorrednerin hat die Konsultativabstimmung angesprochen, die keine Wirkung habe. Ich gehe davon aus, dass bei Artikel 731e die Mehrheit obsiegen wird. Ich selber plädiere dafür, bei Artikel 731f die Konsultativabstimmung wegzulassen.

Wie ist dieser Artikel zu verstehen? An der Generalversammlung fragt der Verwaltungsrat die Aktionäre: Was meint ihr zum Gesamtbetrag, der für die Geschäftsleitung ausbezahlt wurde? Das ganze Geschäft ist ja bereits abgewickelt worden, die Löhne sind ausbezahlt. Wie wird das in der Praxis nun vor sich gehen? Da findet eine Diskussion statt und dann eben eine Konsultativabstimmung. Angenommen, die Generalversammlung ist mit dem Gesamtbetrag für die Geschäftsführung nicht einverstanden: Da passiert vorerst eigentlich noch nichts. Aber der zweite Akt kommt dann im nächstfolgenden Jahr an der Generalversammlung. Angenommen, der Verwaltungsrat hat die Entschädigung insgesamt aus guten Gründen nicht verändert, weil ja auch entsprechende Arbeitsverträge vorhanden sind: Was passiert dann? Dann erfolgt wieder eine Diskussion, wahrscheinlich bereits in einem schlechteren Klima; die Aktionäre könnten allenfalls aufgewühlt sein. Die Generalversammlung - ich sage es jetzt etwas populär - kann auch Launen ausgesetzt sein.

Angenommen, das Geschäftsergebnis sieht nicht sehr positiv aus oder die Dividende muss gekürzt oder sogar auf null gesetzt werden, angenommen also, die Unternehmung befindet sich nicht in einer sehr guten Lage: Was hat das jetzt für Auswirkungen nach aussen? Es geht ja um eine börsenkotierte Unternehmung, wo auch Journalisten und Medien dabei sind. Da wird eine Stimmung nach aussen getragen. Das kann dazu beitragen, dass eine Unternehmung zu einem unguten Ruf kommt. Es kann auch dazu führen, dass sogar - ich sage es jetzt bewusst etwas überspitzt - eine Rufschädigung erfolgt, weil es ja durchaus auch Unternehmungen geben kann, die sich in einem ähnlichen Marktbereich bewegen, aber nicht börsenkotiert sind. Ich muss Ihnen nicht ausführen, was weiter passieren könnte - Sie haben hierfür genügend Vorstellungsvermögen.

Für mich ist eine Konsultativabstimmung im Zusammenhang mit dem Aktienrecht ein untaugliches Mittel: Es ist weder Fisch noch Vogel. Deshalb sollte man diese Konsultativabstimmung streichen.