Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2009-08-11
Wortprotokoll
Ich möchte Ihnen für diese interessante Debatte danken und Sie bitten, der Mehrheit Ihrer Kommission zuzustimmen. Die Gründe hierfür finden Sie im Wesentlichen im Bericht, der Ihnen ausgehändigt worden und der einer ebenfalls ausgiebigen Diskussion in der Kommission entsprungen ist. Trotzdem möchte ich noch ein paar Bemerkungen beifügen.
Der Finanzplatz Schweiz ist volkswirtschaftlich ein sehr bedeutender Faktor, und wir müssen ein Interesse daran haben, auch in Zukunft einen Spitzenfinanzplatz zu besitzen. Wenn etwas nicht richtig funktioniert, lohnt es sich, dies für diesen Spitzenfinanzplatz aufzuarbeiten, denn einen Spitzenfinanzplatz haben wir dann, wenn wir zuverlässige, solid finanzierte und wettbewerbsfähige Banken und Finanzintermediäre haben.
Deshalb ist die Frage, ob man regulieren soll oder nicht, eine müssige: Wir müssen. Wir müssen dafür sorgen, dass diese Bedingungen bei den Banken und bei den Finanzintermediären gegeben sind. Aber wir müssen eben auch Sorge dazu tragen, dass dabei die Wettbewerbsfähigkeit garantiert bleibt. Das ist eine schwierige Aufgabe; auf der einen Seite erfordert der Wettbewerb freie Marktmechanismen, auf der anderen Seite erfordern der Staat, die Kundinnen und Kunden und die Kreditwirtschaft eben auch regulierte Institute und Finanzintermediäre. Deshalb ist die Regulierung ein sehr anspruchsvoller Prozess. Entgegen dem, was zum Teil jetzt angenommen wird, ist seit etwa einem Jahr sehr vieles unterwegs, und zwar auf verschiedenen Schauplätzen. Das gilt nicht nur für die Finanzmarktaufsicht, es gilt auch für das Financial Stability Board, die G-20, den Internationalen Währungsfonds und andere Organisationen.
Es sind etwa folgende Schauplätze: Der erste ist der Schauplatz Kapitalmärkte beim Financial Stability Board. Dort wird auch reguliert. Das ist für Banken, die wie unsere beiden Grossbanken stark international tätig sind, von grosser Bedeutung. Wir sind Mitglied im Financial Stability Board und haben dort die Möglichkeit, uns einzubringen; und das tun wir.
Der zweite Schauplatz, an dem reguliert wird, ist bei den Strukturen. Das entspricht im Wesentlichen der Stossrichtung des Votums von Herrn Ständerat Germann, der gesagt hat, man solle das Trennbankensystem, Holdingstrukturen oder andere Strukturen prüfen - wenn er sagt "prüfen", meint er im Hinterkopf auch "einführen", sonst hat es ja keinen Sinn zu prüfen. Das kann man tun, lieber Herr Germann, aber übernehmen Sie dann die Verantwortung dafür, wenn kurz nachdem eine Holdingsstruktur durch staatlichen Akt installiert wurde, eine Tochtergesellschaft Konkurs geht und die Holding mit in den Abgrund reisst? Kann dann der Staat sagen: Ja gut, es ist halt jetzt Pech, dass wir mit dieser Holdingstruktur am falschen Ort angesetzt haben. Oder werden Sie die Verantwortung übernehmen, wenn die Schweiz als einziges Land unter den bedeutenden Finanzplätzen der Welt durch Force majeure ein Trennbankensystem einführt und es dann misslingt?
Ich glaube, wir müssen vorsichtig sein. Ich weise Sie auch auf die Diskussionen hin, die es dann geben könnte zwischen dem Gesetzgeber - der Sie sind - und der Generalversammlung einer grossen Bank, die auch noch sehr viele ausländische Aktionäre und institutionelle Anleger hat. Ich kann mir etwa vorstellen, was da dann abgeht, wenn ein Unternehmen dieser Grössenordnung sich mit dem Gesetzgeber im konkreten Fall über eine Struktur auseinandersetzen muss. Ich bin nicht sicher, ob dieser zweite Schauplatz der Regulierung einen richtigen Weg eröffnet. Ich lehne ihn eher ab.
Dann gibt es einen dritten Schauplatz, und das sind die Bankprodukte. Ursprünglich hatten ja die Banken den Auftrag, die Wirtschaft mit Krediten zu versorgen. Dann sind die Finanzprodukte dazugekommen, und bei diesen Finanzprodukten hat es gewisse Übertreibungen, Blasen gegeben, die dann eben geplatzt sind, nicht primär im Kreditwesen. Da kann man die Frage stellen: Müsste man nicht einzelne dieser Produkte regulieren? Aber auch das ist natürlich gefährlich, und man muss dann sehen, wohin der Weg führt. Teilweise haben wir es gemacht. Sie haben vor zwei Jahren ein Fondsgesetz geschaffen und haben beispielsweise dort gewisse Produkte oder den Umgang mit gewissen Produkten reguliert.
Dann gibt es einen vierten Schauplatz, und dieser Schauplatz bezieht sich auf die Anforderungen in Bezug auf Kapital und Liquidität. Das ist wahrscheinlich der zentrale Ansatz. Wir müssen dafür sorgen, dass unsere Banken genügend Eigenmittel haben, dass sie gut kapitalisiert sind, dass sie definierte Leverages haben, dass sie auch in der Lage sind, sich in ihrer Bilanzsumme zu bewegen. Da muss man ansetzen. Es ist kein Zufall, dass die Finanzmarktaufsicht der Schweiz mit den Grossbanken gerade in diesem Bereich erste Arrangements getroffen hat und die Banken zwingt, eben die Eigenmittel zu erhöhen, die Liquidität sicherzustellen und letztlich auch die Leverage Ratios für die einzelnen Geschäftseinheiten festzulegen. Dazu gehört übrigens auch der Einlegerschutz. Wenn wir nur schon das jetzt zusammenlegen, was aus diesem Bereich an neuen Anforderungen an die Grossbanken gestellt wird, kann ich Ihnen versichern, dass die Prämien und die Risikoprämien gleich den Zinsen steigen werden, denn die Anforderungen werden in diesem Bereich massiv erhöht. Deshalb glaube ich, wir sollten uns zunächst einmal auf diesen vierten Schauplatz konzentrieren und dort das Schwergewicht setzen.
Zu Ziffer 2 der Motion: Wir haben in Vorahnung, dass es hier im Gehaltsbereich eine eigendynamische Entwicklung gibt, die Finanzmarktaufsicht gebeten, sich über das Jahr 2008 hinaus dieser Thematik anzunehmen. Ihre Vorschläge sind jetzt in Vernehmlassung; Sie haben Zugang zu diesen Vorschlägen. Ich gehe davon aus, dass wir hier zu einer Lösung kommen müssen und werden. Es war immer meine Meinung, dass die Finanzmarktaufsicht, obwohl es eine bedeutende Zusatzaufgabe ist, nicht nur in Bezug auf einen Deckel - das allein bringt keine Lösung des Problems -, sondern auch in Bezug auf die Gehaltsstruktur einwirken [PAGE 788] muss. Sie hat im Februar auch eine Verfügung erlassen. Jetzt geht es darum, wie man mit dieser Verfügung umgeht.
Die Mehrheit Ihrer Kommission schlägt jetzt vor, dass man hier das Finanzdepartement beauftragen sollte. Ich bin mit diesem Vorschlag einverstanden. Es ist für Sie auch praktischer, weil Sie den Finanzminister hier haben. Sie können mich jederzeit belangen. Das können Sie mit der Finanzmarktaufsicht weniger, das können Sie auch mit unabhängigen Organisationen im Staat weniger als mit mir. Ich bin da, mich können Sie packen, auch an den Kommissionssitzungen. Diese Nähe ist an sich schon eine Legitimation dafür, eine solche Lösung ins Auge zu fassen.
In Bezug auf die Personalkosten möchte ich noch betonen, was Herr Freitag mit Recht gesagt hat: Wir müssen aufpassen, dass wir hier jetzt nicht öffentliche Personal- und Lohnkostenpolitik betreiben. Es ist in der Tat so, dass im Fall UBS Personal abgebaut wurde und sich die Lohnkosten relativ schwächer zurückgebildet haben. Aber das hängt auch damit zusammen, dass in einzelnen Fällen eben Abfindungen zu bezahlen waren, wie sie übrigens in allen oder vielen Unternehmen auch üblich sind. Man muss diese Dinge also, glaube ich, im Auge behalten.
Zu Ziffer 5, zur Frage der Beteiligung des Bundes: Es wird immer wieder gesagt, und zwar nicht zu Unrecht, dass der Bund hier mit Milliarden von Franken eingesprungen sei. Aber ich warne davor zu sagen, das sei Steuergeld, das investiert wurde. Wir haben durch eine Pflichtwandelanleihe dieser Bank eine Krücke gegeben - das war immer die Meinung - und nicht investiert, um das Geld dort drin zu lassen. Ich darf Ihnen versichern, dass wir intensiv an diesem Thema dran sind, und wir werden uns von dieser Beteiligung trennen, sobald die Bedingungen gut sind.
Der Entscheid über diese Trennung geschieht - das kann ich Ihnen auch zusichern - in enger Zusammenarbeit mit der Finanzmarktaufsicht und der Nationalbank. Wir sind diesbezüglich in sehr engem Kontakt, und wir werden nichts entscheiden, ohne dass alle drei Seiten ausdrücklich ihre Zustimmung dazu geben. Wir werden bei dieser Gelegenheit diese Milliarden selbstverständlich zurückhaben wollen. Wir werden auch den Zins haben wollen, damit man am Ende sagen kann, den Steuerzahler habe das keinen Rappen gekostet, sondern er habe im Gegenteil gut verzinstes Geld in die Bundeskasse zurückbekommen. Das ist unser Ziel.
Parallel dazu verhandelt der Bundesrat mit der US-amerikanischen Regierung, um eine Souveränitätslösung zwischen beiden Staaten in der Angelegenheit zwischen der UBS und den USA zu finden. Über die Inhalte dieses Vertrages werden wir Sie informieren, sobald dieser steht. Herr Stadler, vorweg kann ich Ihnen auch hier zusichern, was ich schon öffentlich gesagt habe: Wir werden kein Notrecht anwenden. Wir werden einen solchen Vertrag in den Schranken unserer Rechtsordnung abschliessen und abwickeln. Deshalb glaube ich, dass es richtig ist, diese beiden Dinge jetzt einmal in der kurzen Frist laufenzulassen. Es ist von uns aus akzeptiert, dass wir uns so schnell als möglich wieder aus diesem Engagement verabschieden werden.
Das waren noch einige ganz wenige Bemerkungen zu den einzelnen Ziffern der Motion. Ich wiederhole es: Der Bundesrat empfiehlt Ihnen, der Mehrheit Ihrer Kommission und daher auch der modifizierten Fassung von Ziffer 2 zuzustimmen.
[VS]