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Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2009-08-11

Wortprotokoll

Ich habe zur Kenntnis genommen, dass dieses Geschäft in rebus, in der Sache, wenig umstritten daherkommt; dass man der Auffassung ist, dass die Folgen der kalten Progression zu mildern oder zu beseitigen seien. Wie Sie wissen, hat der Bundesrat einen Ausgleich bei einer Teuerung von 3 Prozent vorgeschlagen. Er tritt nach wie vor für diese Lösung ein, vor allem auch im Interesse der Kantone, die geltend machen, dass mit einem jährlichen Ausgleich ein unverhältnismässiger Mehraufwand entstehe. Die FDK hat sich auch im Juli noch einmal nachdrücklich für einen Ausgleich bei 3 Prozent eingesetzt. Aber vor allem wünscht sie in ihrer Stellungnahme eine Inkraftsetzung auf den 1. Januar 2011; auch das wegen der zu erwartenden technisch-administrativen Schwierigkeiten.

Wir haben gestern ausgiebig über die Entwicklung der Finanzen des Bundes gesprochen. Wir haben festgestellt, dass das Jahr 2010 ausgeglichen abschliessen wird, dass das Jahr 2011 ein sehr schwieriges Jahr werden wird und dass das Jahr 2012 ebenfalls mit Defiziten von vier Milliarden Franken daherkommen wird - wenn wir nicht frühzeitig Prioritäten setzen. Zum Setzen dieser Prioritäten gehört unter anderem auch das Inkraftsetzen von Steuervorlagen.

Das Jahr 2011 wird uns, wenn wir nicht frühzeitig handeln, ein Defizit von vier Milliarden Franken bescheren. Das ist ausserhalb dessen, was die Schuldenbremse zulässt. Schon aus diesem Grund empfiehlt es sich, die Inkraftsetzung auf das Jahr 2011 festzulegen, weil dann im nächstfolgenden Jahr die entsprechenden Auswirkungen erfolgen.

In Bezug auf die Berücksichtigung der Teuerung ist die Lösung mit 3 Prozent, wie sie der Bundesrat vorschlägt, die einfachere. So müssen wir keinen Ausgleich der Teuerung vornehmen, und die Diskussionen, die im Nationalrat teilweise stattgefunden haben, erübrigen sich.

Ich bitte Sie, auf diese Vorlage einzutreten und sie gemäss den Anträgen des Bundesrates zu behandeln.