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preparatory:AB 99840

Kleiner Marianne · Nationalrat · Appenzell A.-Rh. · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2009-09-09

Wortprotokoll

Ich spreche zu meinen Minderheitsanträgen zu den Absätzen 2 und 2bis von Artikel 64.

Eigentlich ist unser Thema ja die Eindämmung der Kostenentwicklung, und manchmal habe ich den Eindruck, dass wir in Artikel 64 eine generelle Strukturreform des ganzen KVG-Systems vornehmen. Die Massnahmen, über die wir sprechen, sind befristet, und da ist es wirklich fraglich, ob es sinnvoll ist, solche detaillierten Regelungen zu machen. Wir haben so viele Ausnahmen in Artikel 64, dass es total unübersichtlich wird. Es wird auch nicht möglich sein, hier eine Kontrolle einzuführen, die praktikabel sein wird. Wer kann zum Beispiel kontrollieren, ob Gynäkologen wirklich zu 50 Prozent in der Hausarztmedizin tätig sind? Man kann das nur im Nachhinein über die Rechnungen überprüfen.

Beim Zulassungsstopp haben wir ja das gleiche Problem. Wir haben die Hausärzte nach ihrem Titel und nicht nach ihrer Tätigkeit definiert, was richtiger, aber eben nicht machbar gewesen wäre. Wir haben auch lange über Budgetverantwortung diskutiert. Doch wer definiert das? Wir bereiten hier Managed Care vor, ohne dass solche Definitionen wirklich ausgereift sind. Hier entsteht viel Bürokratie, wenn wir es so machen, wie es alle diese Ausnahmen postulieren, und die Frage ist, ob das sinnvoll ist.

Wir haben es hier mit Übergangsrecht zu tun, und das sollte nicht so kompliziert sein, wie es jetzt ist - darum der Streichungsantrag meiner Minderheit. Ich denke auch, dass eine solche Regelung den Managed-Care-Modellen, die wir alle favorisieren, das Wasser abgraben könnte. Was haben, wenn diese Managed-Care-Modelle endlich bereit sind, Patienten dann noch für einen Anreiz, diese Modelle zu wählen? Bei Managed-Care-Modellen sind diese 10- oder 20-Prozent-Regelungen klar: Wer in einem Modell ist, bezahlt 10 Prozent, wer in keinem Modell ist, bezahlt 20 Prozent. Diesen Ansatz sollten wir jetzt nicht schon vergeben und verpuffen lassen.

Ich möchte noch einen kleinen Satz zu meinem Einzelantrag zu Artikel 64bis hinzufügen. Ich sehe auch, dass es wichtig wäre, einen gewissen Abhalteeffekt zu erreichen. Ich beantrage Folgendes: Wenn jemand, nicht vom Arzt geschickt, in die Notfallabteilung geht, dann muss er bei jeder Behandlung in einer Notfallstation einen Betrag von 50 Franken entrichten, höchstens 300 Franken je Kalenderjahr.

Es kann nicht sein, dass Versicherte Tag und Nacht und am Wochenende mit kleinsten Bagatellverletzungen oder -erkrankungen in die Notfallaufnahme gehen. Wir wissen alle, dass dort die Behandlungen sehr viel teurer sind, als wenn ein Hausarzt konsultiert wird. Aber viele Leute sind zu bequem, sie sind zu unorganisiert, oder sie sind einfach nicht informiert. Ich glaube, das müssten wir unterbinden. Wir sollten solche Fehlanreize streichen, die auf Kosten der allgemein finanzierten Krankenversicherung gehen, und wir sollten vor allem eine schleichende Überlappung von Arzt- und Notfalldienst verhindern.

Das sind meine Anträge; ich bitte Sie, ihnen zuzustimmen.