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AB 99854

Weber-Gobet Marie-Thérèse · Nationalrat · Freiburg · Grüne Fraktion · 2009-09-09

Wortprotokoll

In Artikel 62 Absatz 2ter führt der Bundesrat die Pflicht zur Beibehaltung der Versicherungsform mit Wahlfranchise während zweier Jahre als dringliche Massnahme ein. Der Bundesrat ist der Meinung, dass mit einer Einschränkung der Wahlfreiheit der Versicherten in Sachen Franchise Kosten eingespart werden können. Dieser Meinung ist auch die Minderheit I (Parmelin), welche die Einschränkung der Wahlfreiheit auf drei Jahre verlängern möchte, das heisst, ein Vertrag mit erhöhter Franchise soll für drei Jahre unkündbar bleiben. Können damit tatsächlich Kosten eingespart werden? Leider ist diesbezüglich keine Studie vorhanden. Diese Massnahme ist also nicht wissenschaftlich abgestützt.

Im Namen der Fraktion der Grünen möchte ich Sie bitten, folgende Überlegung zu machen: Wir entscheiden hier dringliche Massnahmen mit beschränkter Frist, bis zum 31. Dezember 2012. Zurzeit erleben wir eine Wirtschaftskrise und sind wöchentlich mit steigenden Arbeitslosenzahlen konfrontiert. Das heisst, immer mehr Menschen in unserem Land stehen vor der Tatsache sich verschlechternder ökonomischer Verhältnisse. Was geschieht, wenn eine Person, die sich in guten Zeiten für eine hohe Franchise entscheidet, arbeitslos wird, krank wird und als Folge die hohe Kostenbeteiligung nicht mehr finanzieren kann? Wenn wir dem Entwurf des Bundesrates oder dem Antrag der Minderheit I zustimmen, wird diese Person zwei oder drei Jahre lang diese Franchise nicht mehr ändern können. Wer trägt dann die Kostenfolgen? Gemäss Jahresbericht 2008 über die Sozialversicherungen waren es immerhin 2,5 Millionen versicherte Personen mit wählbarer Franchise gegenüber 3,1 Millionen mit ordentlicher Franchise. Im Übrigen ist es etwas paradox, in der Öffentlichkeit den prämiensparenden Versicherungswechsel zu propagieren und gerade diesen wegen der unterschiedlichen Regelungen der einzelnen Kassen oder mit den hier vorgeschlagenen Massnahmen durch die Hintertür wieder zu unterbinden.

Da möchte ich noch auf Herrn Kollege Borer zurückkommen: In Ihrem Antrag zu Artikel 22 haben Sie in der Begründung geschrieben: "Gesundheitskosten werden nicht gesenkt, und Gesundheitsleistungen werden nicht effizienter, wenn versucht wird, mit einem neuen Gesetzesartikel im KVG die Versicherten von einem Versicherungswechsel abzuhalten." Vorhin haben Sie in Ihrem Votum das Gegenteil behauptet.

In diesem Kontext ist eine Mehrheit der grünen Fraktion der Meinung, dass diese Massnahme unter den gegenwärtigen wirtschaftlichen Bedingungen nicht zur Kostendämpfung beitragen kann. Die Mehrheit unserer Fraktion bittet Sie daher, eine Massnahme, welche eine Pflicht zur Beibehaltung einer Versicherungsform mit Wahlfranchise während zwei oder drei Jahren vorsieht, nicht zu unterstützen, sondern für die Minderheit II (Rossini) zu stimmen, die den Status quo beibehalten will.

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