Weibel Thomas · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-09-09
Wortprotokoll
Die wirre Vielfalt der Taxpunktwerte erscheint heute willkürlich. Sie hat eigentlich nichts mit betriebswirtschaftlich und ökonomisch begründeten Tarifen zu tun, sondern beruht auf der in früheren Jahren postulierten Kostenneutralität, als man das System eingeführt hat. Es ist also historisch bedingt. Entsprechend ist es höchste Zeit, diesen Missstand zu beheben. Die Tarifhoheit liegt ja gemäss Krankenversicherungsgesetz bei den Vertragspartnern, also bei den Leistungserbringern und den Krankenversicherern. Das ist im Grundsatz richtig so. Wir glauben aber, dass wir im Gesetz Eckwerte definieren müssen, weil die Vertragslösung in all den Jahren seit der Einführung von Tarmed die Systemmängel nicht beseitigen konnte.
Ein grosser Mangel sind, wie bereits angesprochen, die unterschiedlichen Taxpunktwerte innerhalb eines Kantons für die genau gleiche Leistung. Je nachdem, ob es sich um frei praktizierende Ärzte, um öffentliche oder private Spitäler handelt, können sie zwischen 80 Rappen und einem Franken variieren. Das ist weder betriebswirtschaftlich sinnvoll noch nachvollziehbar. Die unterschiedlichen Strukturen bei frei praktizierenden Ärzten und Spitälern sind nämlich bereits mit der Tarifstruktur abgegolten. Diese bedingen somit nicht unterschiedliche Taxpunktwerte. Bei einem Einzelleistungstarif soll pro Kanton für jeden Leistungserbringer der gleiche Taxpunktwert gelten.
Im Weiteren geht es um die gesamtschweizerische Differenz. Auch hier besteht ein grosser Wildwuchs. Dieser lässt sich aber nicht einfach beheben, weil die Prämien nach Kanton berechnet werden. Die Prämien ihrerseits sind jeweils ein Abbild der kantonalen Gesundheitspolitik, da die Menge mal den Preis das kantonale Kostenniveau ausmacht. Deshalb haben wir teilweise grosse Preisdifferenzen von bis zu 20 Prozent. Das ist nicht sinnvoll, da sollten wir eine Angleichung erreichen. Die Differenz zwischen den Taxpunktwerten sollte gesamtschweizerisch maximal 10 Prozent betragen. Es ist jedoch nicht zwingend, diese Änderung jetzt vorzunehmen. Mit dem Kompromissantrag Gilli können wir auch leben und werden ihn teilweise auch unterstützen.
Zum letzten Absatz: Wenn sich die Parteien nicht auf eine Revision einigen können und die Struktur nicht sachgerecht [PAGE 1394] ist, soll der Bundesrat Anpassungen festlegen können. Das ist zwar nicht liberal, aber leider notwendig, indem es den Druck auf die Verhandlungspartner verstärkt.
Der Grossteil der CVP/EVP/glp-Fraktion wird dem Antrag der Mehrheit zustimmen.