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AB 99925

Goll Christine · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2009-09-09

Wortprotokoll

Ich lege zunächst meine Interessenbindung offen: Als Präsidentin der Gewerkschaft VPOD vertrete ich auch die Interessen des Gesundheitspersonals. Um die Situation des Gesundheitspersonals geht es bei diesen neuen gesetzlichen Bestimmungen, über die wir hier beraten.

Der Antrag der Mehrheit, die Bandbreite der Tarmed-Tarife für gleiche Leistungen in der ganzen Schweiz auf maximal 10 Prozent festzulegen, ist aus sozialpolitischen Gründen und mit Blick auf eine Gesundheitsversorgung von hoher Qualität unannehmbar. Die Spitäler sind zunehmend auch in der ambulanten Versorgung engagiert; das ist eine Tatsache. Tatsache ist auch, dass 70 Prozent der Spitalkosten Personalkosten sind. Es ist eben nicht so, dass nur die Tarife kantonal variieren, auch das frei verfügbare Einkommen der Arbeitnehmenden ist kantonal sehr unterschiedlich ausgestaltet. Das nach Abzug der durchschnittlichen Fixkosten wie Steuern, Krankenkassenprämien und Wohnkosten frei verfügbare Einkommen ist nirgends in der Schweiz so tief wie in den Stadtkantonen Genf und Basel. Am höchsten hingegen ist es im Kanton Appenzell Innerrhoden, gefolgt von weiteren fünf ländlichen Kantonen. Das ist so, obwohl die nominellen Löhne in städtischen Agglomerationen deutlich höher liegen als in Landkantonen. Zu diesen Befunden kommt eine Studie der Credit Suisse. Eine Fixierung der Bandbreite der Tarmed-Tarife würde nun bedeuten, dass man sich schweizweit an den Appenzeller Löhnen orientieren würde; dementsprechend gross wäre der Druck auf das Personal in den Spitälern städtischer Agglomerationen.

Die beabsichtigte Ermächtigung des Bundesrates zur Tariffestlegung - das ist Absatz 5ter, der von der Minderheit Cassis bekämpft wird - weckt zudem die Befürchtung, dass damit der Weg für populäre Tarifsenkungen geebnet wird. Das würde ebenfalls zulasten des Personals gehen.

Die Problematik gewinnt mit der schweizweiten Einführung der Fallkostenpauschalen per 1. Januar 2012 zusätzlich an Brisanz. Sie wissen es: Hier gibt es ebenfalls starke Bestrebungen, die Tarife nach dem schweizweit günstigsten Spital auszurichten. Das haben wir in der Praxis auch bereits erfahren; ich nenne hier als Beispiel das Kantonsspital Zug, das heute bereits mit Fallkostenpauschalen abrechnet. Die Krankenkassen verweigern dem Zuger Spital den Basistarif, der zur Deckung der transparent ausgewiesenen und unumstritten notwendigen Kosten nötig ist, und dies mit der Begründung, im Wallis würden deutlich tiefere Tarife angewendet. Ausgeblendet wird aber die Tatsache, dass der Mietpreisindex im Kanton Zug bei 133 Prozent des schweizerischen Durchschnitts liegt, im Wallis jedoch nur bei 80 Prozent.

Wir müssen uns alle auch an den Regeln im öffentlichen Beschaffungswesen orientieren, wie sie in der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen auch festgelegt sind. Diese Vereinbarung ist von allen Kantonen ratifiziert und ins kantonale Recht überführt worden. Sie besagt, dass bei der Auftragsvergabe der Grundsatz der Beachtung der Arbeitsschutzbedingungen und der Arbeitsbedingungen eingehalten werden muss. Namentlich wird in Artikel 7 der Vorgaberichtlinien zu dieser Vereinbarung festgehalten: "Als Arbeitsbedingungen gelten die Vorschriften der Gesamt- und der Normalarbeitsverträge; wo diese fehlen, gelten die orts- und berufsüblichen Vorschriften." Das heisst also, dass eine Bandbreitenentschädigung, wie sie die Mehrheit hier vorschlägt, diesen Prinzipien zuwiderlaufen würde.

Dieses Paket ist in der Gesamtbilanz für uns nur akzeptabel, wenn dabei das Gesundheitspersonal nicht unter die Räder gerät. Wer regelmässig nachts arbeitet, regelmässig in der Freizeit Pikettdienst leistet und eine hohe Verantwortung für das Wohl der Patienten und Patientinnen trägt, hat auch Anspruch auf faire Löhne. Das ist der Grund, weshalb wir die neuen Bestimmungen ablehnen und Sie bitten, die Anträge der Minderheiten Schenker und Cassis zu unterstützen.

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