* Parlamentarische Initiative.Unterstützung zur Erfüllung der parlamentarischen Aufgaben. Bericht der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates Stellungnahme des Bundesrates
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Parlamentarische Initiative Unterstützung zur Erfüllung der parlamentarischen Aufgaben Bericht der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates Stellungnahme des Bundesrates
vom 27. Februar 2002
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren,
gestützt auf Artikel 21quater Absatz 4 des Geschäftsverkehrsgesetzes (GVG) unter unterbreiten wir Ihnen nachfolgend unsere Stellungnahme zum Bericht der Staats- politischen Kommission des Nationalrates (SPK-N) vom 24. Januar 2002 zur parla- mentarischen Initiative «Unterstützung zur Erfüllung der parlamentarischen Aufga- ben».
Wir versichern Sie, sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.
27. Februar 2002 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Kaspar Villiger Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz
4006 2002-0390
Stellungnahme
1 Ausgangslage
Der Regelungsvorschlag der SPK-N sieht eine Revision des Entschädigungsgesetzes und des zugehörigen Bundesbeschlusses vor. In erster Linie geht es dabei um die Verbesserung der Hilfsmittel, die den Mitgliedern von National- und Ständerat zur Unterstützung bei der Ausübung ihres parlamentarischen Mandates zur Verfügung stehen sollen. Wichtigste Neuerung ist die Möglichkeit der Ratsmitglieder, persönli- che Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anstellen zu können, mit dem Ziel, sich auf die «wesentlichen, politischen Aufgaben konzentrieren zu können». Die Kommission lehnt eine weitere Entwicklung in Richtung eines Berufsparlaments ab und verzich- tet daher auf eine Erhöhung des Einkommens für Ratsmitglieder. Allerdings soll die Höhe des Jahreseinkommens nicht mehr wie bisher auf Gesetzes-, sondern neu auf Verordnungsebene geregelt werden.
2 Stellungnahme des Bundesrates
Es ist unbestritten, dass sich die Anforderungen an die Behörden des Bundes – Bun- desversammlung, Bundesrat und Bundesgericht – stark verändert haben. Die Aufga- ben des Staates haben erheblich zugenommen und sind komplexer geworden. Der Staat wird heute nicht mehr allein an seiner Rechtmässigkeit, sondern auch an seiner Wirksamkeit gemessen. Es ist daher verständlich, dass die Bundesversammlung nach Methoden und Mitteln sucht, die ihr eine bestmögliche Erfüllung ihrer Aufga- ben erlauben. Heute sind es in erster Linie Mitarbeitende der Parlamentsdienste und der Fraktio- nen, die den Ratsmitgliedern beratend zur Seite stehen. Der Vorteil liegt darin, dass diese den politischen Prozess genügend gut kennen, um sachgerechte Unterstützung vor allem für die Arbeit in den Kommissionen und in den Räten bieten zu können. Der Bundesrat anerkennt, dass die Parlamentsmitglieder vor allem im administrati- ven Bereich sowie in der politischen Arbeit in ihren Wahlkreisen und in der Öffent- lichkeit wenig persönliche Unterstützung erhalten und hier ein gewisses Defizit be- steht. Aus Sicht des Bundesrates ist es in erster Linie Sache des Parlaments, wie es die Erfüllung der ihm obliegenden Aufgaben organisiert. Der Bundesrat auferlegt sich daher Zurückhaltung in seiner Stellungnahme zu den vorgeschlagenen Massnahmen. Allerdings liegt es auch im Interesse der Regierung, wenn das Parlament seine Auf- gaben bestmöglich erfüllen kann. Aus staatspolitischer Sicht sind die Bemühungen des Parlaments, seine Strukturen effizient und bedarfsgerecht auszugestalten, daher zu begrüssen. Persönliche Mitarbeitende sollen den einzelnen Parlamentsmitgliedern für unterstützende Arbeiten zur Verfügung stehen und damit letzteren ermöglichen, sich vermehrt auf die wesentlichen politischen Aufgaben konzentrieren zu können. Für die fachliche Unterstützung der parlamentarischen Organe und der einzelnen Ratsmitglieder besteht zudem die Möglichkeit, die Dienststellen der Bundesverwal- tung beizuziehen (Art. 155 BV).
Der Bundesrat begrüsst ausdrücklich die Gleichstellung von National- und Stände- rat, was die Einkommen und Entschädigung der Ratsmitglieder betrifft. Die Gleich- behandlung der beiden Räte wurde bereits während der Arbeiten zur neuen Bundes- verfassung in Aussicht gestellt. Die Revision des Entschädigungsgesetzes bietet da- her die willkommene Gelegenheit, dieses Anliegen umzusetzen. Schliesslich weist der Bundesrat auf die angespannte Lage der Bundesfinanzen hin. Er hofft, dass der mit der Einstellung persönlicher Mitarbeitenden verbundene fi- nanzielle Mehraufwand von über 14 Millionen Franken kein falsches Signal gegen- über der Öffentlichkeit darstellt und keinen Zweifel am Sparwillen von Parlament und Regierung entstehen lässt.