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Botschaft über militärische Immobilien (Immobilienbotschaft Militär 2004)
vom 28. Mai 2003
Sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren,
wir unterbreiten Ihnen mit dieser Botschaft den Entwurf eines Bundesbeschlusses über militärische Immobilien mit dem Antrag auf Zustimmung.
Wir versichern Sie, sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.
28. Mai 2003 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Pascal Couchepin Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz
2003–0037 4371
Übersicht
Mit der vorliegenden Botschaft über militärische Immobilien beantragt der Bun- desrat Verpflichtungskredite im Gesamtbetrag von 446,1195 Millionen Franken. Davon entfallen auf
Rubriken/Kredite Franken
Rubrik Immobilien (Um- und Neubauten) 296 439 500 Nr. 510.3200.001 – Zwei Objektkredite von mehr als 10 Millionen Franken 29 000 000 für das Heer, Ausbildungsinfrastruktur (Ziff. 2.1.5 und 2.1.6) – Zwei Objektkredite von mehr als 10 Millionen Franken 55 350 000 für die Luftwaffe (Ziff. 2.1.7 und 2.1.8) – Siebenundzwanzig Objekt- und sieben Rahmenkredite 212 089 500 für Vorhaben bis 10 Millionen Franken (Ziff. 2.1.9)
Rubrik Vertragliche Leistungen 19 680 000 Nr. 510.3500.001 – Zwei Objektkredite und drei Rahmenkredite für Vorhaben bis 10 Millionen Franken (Ziff. 2.2.2)
Rubrik Immobilienunterhalt und Liquidationen 130 000 000 Nr. 510.3110.002 – Fünf Rahmenkredite für Vorhaben bis 10 Millionen Franken (Ziff. 2.3.8)
Total achtundvierzig neue Verpflichtungskredite 446 119 500
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Botschaft
1 Allgemeiner Teil
1.1 Einführung
Militärische Immobilien – der sichere Boden und der schützende Raum Immobilien müssen für einen definierten Verwendungszweck, in der erforderlichen Grösse, in der benötigten Qualität, am richtigen Standort, ab einem bestimmten Zeitpunkt, für eine oft unbestimmte Zeitdauer, zu einem bezahlbaren Preis zur Verfügung gestellt werden können. Das sind nur einige der hohen Anforderungen an das moderne Immobilienmanagement. Ein optimal bewirtschaftetes Immobilien-Portefeuille Militär ist wesentlich mitbe- stimmend für die Leistungsfähigkeit und damit verbunden auch für die Akzeptanz der Armee in der Bevölkerung. Mit der Transformation zur Armee XXI entwickelt sich unsere Armee zu einer dynamischen Organisation mit modularen Strukturen. Das Management des Immo- bilien-Portefeuilles ist darauf auszurichten.
Veränderungen im Umfeld bedingen den Willen und die Fähigkeit zur Erneuerung Als Folge der Globalisierung und des Wertewandels erfahren Wirtschaft und Gesell- schaft tiefgreifende Veränderungen. Diese stellen auch die Armee vor zunehmend komplexere Aufgaben und Herausforderungen. Der Wohlstand prägt die Menschen. Höhere Komfortansprüche im Zivilen haben Auswirkungen auch auf die Ansprüche gegenüber der Armee. Wir müssen künftig auf Erneuerungsfähigkeit und Wandel eingestellt sein. Nur so können wir den Anforderungen, die an uns gestellt werden, genügen.
Sicherheit In den letzten Jahren kamen die zentralen sicherheitspolitischen Ereignisse alle überraschend. Sie sind nicht vorausgesehen worden und haben die Gesellschaften in ihren Grundfesten erschüttert. Die Überraschung ist ein prägendes Element der Gegenwart. Sie wird es auch in Zukunft sein. Das Bedürfnis nach Sicherheit ist wie- der grösser. Sicherheit muss geschaffen werden. Mit den Mitteln der Sicherheitspo- litik. Die neuen Bedrohungen und Gefahren sind nicht alle gleich gefährlich. Und nicht alle sind gleich wahrscheinlich. Sie verlangen darum auch unterschiedliche Reak- tionszeiten und einen unterschiedlichen Mittelaufwand. Nicht alle Gefahren und Risiken können verhindert werden. Es bleibt das Unwahr- scheinliche – es bleibt das Unvorstellbare. Die Armee ist unsere Versicherung für den schlimmstmöglichen Fall. Die jährlichen Kosten sind die kalkulierbaren und planbaren Prämien. Der mit dieser Immobilienbotschaft Militär beantragte Verpflichtungskredit ist mit Sicherheit ein Beitrag zur Sicherheit unseres Landes.
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1.2 Zu den Vorhaben dieser Botschaft
1.2.1 Grundsätzliches
Segmentierung des Sammelkredites nach Vorhaben generierenden Faktoren Vom gesamten Sammelkredit von rund 446 Millionen Franken (48 Verpflichtungs- kredite) betreffen: Rund 215 Millionen Franken oder 48 Prozent (36 Objektkredite) Vorhaben, für welche heute ein Projekt mit Kostenvoranschlag vorliegt. Rund 231 Millionen Franken oder 52 Prozent (12 Rahmenkredite zu Gunsten aller Kreditnutzer) künftige notwendige bauliche Massnahmen, für welche heute noch kein fertig ausgearbeitetes Projekt mit Kostenberechnung vorliegt.
Diagramm 1.2.1.1
1 21%
7 2 52% 11%
3 4 9% 6 5 1% 5% 1%
Nr. Text Mio. CHF Mio. CHF
1 bis 6 Total der Objekt- und Rahmenkredite zu Gunsten 215
eines bestimmten Kreditnutzers Vorhaben generierende Faktoren:
1 Aktive Bewirtschaftung 92
2 Armee XXI 50
3 Rüstungsbeschaffung 40
4 Security Anforderung 5
5 Gesetzliche Bestimmung (Umweltschutz, Sicherheit) 4
6 Politische Entscheidung 24
7 Total der Rahmenkredite zu Gunsten aller Kredit- 231
nutzer für verschiedene Vorhaben an verschiedenen Standorten
1 bis 7 Total Sammelkredit 446
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Um- und Neubauvorhaben Die Armeereform (Armee XXI) macht bauliche Massnahmen an den bestehenden Infrastrukturen erforderlich. Gesetzgebungen im Bereich Raum und Umwelt (Vor- schriften bezüglich Lärm, Luftbelastung oder Bodeneintrag) führen dazu, dass militärische Bauten und Anlagen angepasst werden müssen. Es geht im Weiteren darum, den Werterhalt der für die Armee XXI erforderlichen Infrastruktur sicherzu- stellen. Dazu gehören auch Neubauten. Mit dieser Botschaft werden fünf Neubauvorhaben beantragt:
Ziffer Vorhaben Nr. Text Mio. Fr.
2.1.6 401.524 Neubau einer Dreifach-Sporthalle mit Aussenanlagen 14,00
und Sanierung der Stadtkaserne in Frauenfeld TG.
2.1.9.5 400.390 Neubau eines Logistikgebäudes auf dem Schiessplatz 3,50
Wichlen GL.
2.1.9.5 400.385 Neubau eines Munitionsmagazins auf dem Schiessplatz 1,64
Wichlen GL.
2.1.9.6 400.367 Neubau einer Tankanlage auf dem Flugplatz Payerne 8,47
FR/VD.
2.1.9.6 400.350 Neubau einer Einstellhalle für die neuen Betriebsfahr- 6,20
zeuge auf dem Flugplatz Sion VS.
Total 33,81
Unterhalts- und Sanierungsproblematik Grundsätzlich werden die einzelnen Massnahmen an den jeweiligen Objekten sehr konsequent zusammengefasst, aufeinander abgestimmt und als Gesamtsanierung geplant, sofern die langfristige Nutzung der betreffenden Anlage im Rahmen der Armee XXI nicht in Frage gestellt wird. Für die Zukunft zeichnet sich ab, dass der finanzielle Bedarf für die Sanierung, Anpassung oder Erweiterung der baulichen Infrastruktur nicht abnimmt, obwohl die Armee kleiner wird. Die Konzentration von verschiedenen Aufgaben an einem Standort, ein grosser Sanierungs- oder Ersatzbedarf von veralteten Anlagen, umfangreichere Massnahmen für die Erfüllung der geltenden Umweltgesetze, die Beschaffung von hochwertigen und komplexen Systemen und ein steigender Raumbedarf in den Bereichen Kom- munikation und Informatik sind einige der Gründe dafür. Dem gegenüber stehen immer knapper werdende Finanzmittel – auch für die Infra- struktur – zur Verfügung. In dem sich rasch wandelnden Umfeld sind vermehrt flexible Gesamtkonzepte, etappierbare Vorhaben und modular aufgebaute Lösungen gefragt.
Bereitstellen von Räumen an den Rekrutierungsstandorten für die Rekrutierung XXI Mit der Umsetzung der Armee XXI wird das bisherige System der Aushebung durch ein verfeinertes Rekrutierungssystem abgelöst. Die Rekrutierung XXI dauert zwei bis drei Tage. Im Jahr 2002 wurde sie schrittweise eingeführt. Im laufenden Jahr
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wird sie operationell. Weil noch nicht alle Rekrutierungszentren den Betrieb in diesem Jahr aufnehmen können, sind an einzelnen neuen Standorten Unterkünfte und Verpflegungsmöglichkeiten für die Stellungspflichtigen bereitzustellen. Die Rekrutierung für die Armee XXI soll neu an sieben Standorten durchgeführt wer- den. In Lausanne VD, Losone TI, Mels SG, Rüti ZH, Steinen SZ, Sumiswald BE und Windisch AG. Bis alle sieben Rekrutierungszentren operationell sind, müssen für die Standorte Losone und Steinen noch Übergangslösungen auf dem Monte Ceneri TI und in Nottwil LU eingerichtet und betrieben werden1.
1.2.2 Die Schwergewichte dieser Botschaft
1.2.2.1 Das Heer
Das tatsächliche Investitionsvolumen entspricht in den Jahren 2000 bis 2005 nicht der Menge der ausgewiesenen Bedürfnisse. Deshalb besteht ab dem Jahre 2006 ein gewisser Nachholbedarf (Diagramm 1.2.2.1). Ein baulicher Anpassungsbedarf zeichnet sich dort ab, wo andere Verbände als bisher auf den bestehenden Waffenplatz-Infrastrukturen ausgebildet werden müssen. Nötig werden deshalb Investitionen für neue Ausbildungshallen der mechanisierten Verbände. Es drängen sich zudem bauliche Massnahmen auf in den Infrastrukturbe- reichen Verpflegung, Unterkunft sowie Instruktorenbüros, aber auch für Zeitmilitär und Durchdiener. Diagramm 1.2.2.1
Auslösen erster Vorhaben A XXI
Gesicherte Grundlagen A XXI
Realistisches Investitions- Planungsphase im Investitionsniveau TSK * volumen Immobilienprozess HEER
99 00 01 02 03 04 05 06 07 08 t
Entwicklung des künftigen Bedarfs im Bereich der Ausbildungsinfrastruktur (Pla- nungsstand März 2003) / *TSK = Teilstreitkräfte
1 An den Standorten Losone TI, Mels SG, Steinen SZ, Monte Ceneri TI und Nottwil LU können bundeseigene Anlagen belegt werden. An den anderen Standorten werden die für die Rekrutierung erforderlichen Räume zugemietet.
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Im Freizeitbereich geht es vor allem um das Bereitstellen von zeitgemässen Lese- und Aufenthaltsräumen für Kader und Rekruten sowie um die universelle Gebäude- verkabelung für die Installation von Informatik- und Telekommunikationsanschlüs- sen. Bereits in den Jahren 1999 und 2000 wurde klar, dass während der Phase Planung Armeereform A XXI eine grosse Bedarfsunsicherheit die Planung und Budgetierung erschweren wird. Generelle und punktuelle Aussagen kommen zwar laufend, liefern aber keine Planungssicherheit. Im Bereich der Immobilien Militär ist in dieser Zeitspanne mit einem geringeren Investitionsvolumen zu rechnen. Trotzdem müssen die nötigen und wichtigen Investitionen im Bereich der Ausbil- dungsinfrastruktur bereitgestellt sein. Deshalb wurde am 24. August 1999 der Auf- trag für die Grundlagenplanung «Ausbildungsinfrastruktur Armee XXI» erteilt. Daraus hervor ging das Produkt «Standortmodell».
Kurzkommentare zu den Vorhaben Heer Kaserne Bremgarten AG In den sechziger Jahren wurden die Gebäude der Kasernenanlagen Bremgarten im damals modernen Vorfabrikationsverfahren erstellt. Im Jahr 2002 wurden an den Tragkonstruktionen der vier Kompaniehäuser und dem Theoriegebäude schwerwiegende Schäden festgestellt. Die Ergebnisse einer ersten Überprüfung führten dazu, dass Ende November für diese Gebäude eine Belegungs- sperre verfügt wurde. Im Dezember musste der Sperrbefehl auch auf die restlichen Gebäude – mit Ausnahme des Soldatenhauses und des Personalhauses – ausgedehnt werden. Weil die Kaserne mit der Armee XXI langfristig weiterverwendet wird, musste das Vorhaben Sanierung der Anlage im Januar 2003 in diese Botschaft aufgenommen werden. Heute (Stand März 2003) liegt eine Grobkostenschätzung vor. Das defini- tive Projekt mit Kostenvoranschlag wird im Verlaufe des Jahres 2003 ausgearbeitet. Sportanlage Frauenfeld TG Trotz der hohen Belegungsdichte des Waffenplatzes steht dem Funktionsbereich Sport lediglich eine Mehrzweckhalle zur Verfügung. Diese liegt an der Peripherie des Stadtgebietes, in unmittelbarer Nähe zur Autobahn A 7. Der direkte Zugang vom Auenfeld zur bestehenden Mehrzweckhalle ist während dem Schiessbetrieb der Truppe aus Sicherheitsgründen nicht mehr möglich. Die geplante Sporthalle schafft die Voraussetzungen für einen sicheren Betrieb und genügend Raum für die Ausbildung. Im Jahr 2007 findet das Eidgenössischen Turnfests in Frauenfeld statt. Vorgesehen ist, die Sportanlage rechtzeitig für diesen Anlasse fertig zu stellen. Sanierung Stadtkaserne Frauenfeld TG Bauliche Sanierung der Unterkunft für die Kaderschulen der Artillerie. Die geplan- ten baulichen Massnahmen sollen die Bedürfnisse für die nächsten zehn Jahre ab- decken.
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Rahmenkredit für bauliche Anpassungen an der bestehenden Infrastruktur zu Gunsten der Lehrverbände Das Standortmodell 3 zur Armee XXI weist den künftigen Bedarf an Kommandos für die Lehrverbände aus. Der daraus resultierende zusätzliche Bedarf an Arbeits- räumen ist an verschiedenen Standorten bereitzustellen. Rahmenkredit für bauliche Anpassungen an der bestehenden Infrastruktur zu Gunsten der Zeitkader Das Standortmodell 3 zur Armee XXI weist den künftigen Bedarf an Zeitmilitär aus. Der daraus resultierende zusätzliche Bedarf an Arbeits- und Unterkunftsräumen ist an verschiedenen Standorten bereitzustellen. Birmensdorf ZH, Waffenplatz Reppischtal (Kostenbeitrag an den Kanton Zürich) Eine Zielsetzung für die Nutzung des Waffenplatzes Reppischtal lautet: Rasche Anpassung des Platzes an die neuen Bedürfnisse der Armee XXI. – Das erfordert bauliche Massnahmen für die Militärakademie (MILAK) und den Kader- lehrgang (KLG) in den Sektoren Unterkunft, Verpflegung und Ausbildung. Diese Anpassungen müssen rechtzeitig in Angriff genommen werden. Der genaue Zeitpunkt für den Beginn der Arbeiten ist noch nicht bekannt. Nach Gesprächen zwischen Vertretern des Kantons Zürich und dem Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) sind die not- wendigen finanziellen Mittel aber mit dieser Botschaft für das Jahr 2004 zu ver- pflichten. Hauptkaserne Losone TI Für die künftige Durchführung der Rekrutierung XXI sind Baumassnahmen am bestehenden Westflügel der Hauptkaserne notwendig. Zwei Sanierungsvorhaben Das Kommandogebäude in Bière VD stammt aus dem neunzehnten Jahrhundert. Die letzten Sanierungsarbeiten liegen über zehn Jahre zurück. Mit einer umfassenden Sanierung soll die Bau-Infrastruktur den Anforderungen der Kommandos der Artil- lerie-Schulen angepasst werden. Die Hauptkanalisation auf dem Waffenplatz Kloten befindet sich in einem desolaten Zustand. Weil auch die gesetzlichen Vorschriften nicht erfüllt werden, ist eine Sanierung unumgänglich. Zwei Neubauten Auf dem auch in Zukunft sehr intensiv belegten Schiessplatz Wichlen GL ist der Neubau eines Logistikgebäudes geplant. Die heute fehlenden Einstellflächen sowie Büro- und Sanitärräume werden mit diesem Vorhaben geschaffen. Gleichzeitig wird das beim Schiessplatz Wichlen geplante Munitionsmagazin er- möglichen, die Munition vorschriftgemäss vor Ort zu lagern.
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1.2.2.2 Die Luftwaffe
Die bisherigen Vorentscheide zur Armee XXI, die Eingaben im Rahmen der Grundlagenplanung Immobilien Armee XXI, das ab dem 1. Januar 2004 in Kraft tretende Stationierungskonzept der Luftwaffe sowie die Verzichtsplanung beeinflus- sen die regionale Standortentwicklung massiv. In der Folge wurde für jeden Stand- ort der Luftwaffe ein langfristiges Gesamtkonzept für das Zeitfenster 2004 bis 2015 ausgearbeitet. Die mit dieser Botschaft beantragten Infrastrukturvorhaben für die Luftwaffe basie- ren auf diesem Gesamtkonzept und betreffen ausschliesslich Anlagen, welche im Rahmen der Armee XXI langfristig erhalten und weiterbetrieben werden.
Kurzkommentare zu den Vorhaben Luftwaffe Erneuerung der Betriebsinfrastruktur auf dem Flugplatz Locarno TI Auf dem Flugplatz Locarno sind umfangreiche Anpassungs- und Erweiterungsmass- nahmen an der bestehenden Infrastruktur geplant. Die Vorhaben basieren auf gesi- cherten Grundlagen, können klar definiert werden und berücksichtigen die Anliegen des Umweltschutzes. FLORAKO Erneuerung der Betriebs- und Unterkunftsinfrastruktur 8. Etappe Im Rahmen der Rüstungsprogramme RP 1998 und RP 1999 wurde ein neues Luft- raum-Überwachungssystem unter der Bezeichnung FLORAKO beschafft. Die Sys- teme der ersten Beschaffungstranche FLORAKO sollen im Jahr 2003 ihren Betrieb aufnehmen und als neues Schweizerisches Luftraumüberwachungs- und Einsatzleit- system für die kombinierte zivile und militärische Luftlage zur Verfügung stehen. Die Installation des neuen Systems FLORAKO erfordert umfangreiche bauliche Anpassungen. Ausgehend vom geplanten Takt der Systemsinstallationen lassen sich die erforderlichen Umbauten, Erneuerungen und Anpassungen in Etappen ausfüh- ren. Mit den Immobilienbotschaften 1999 bis 2002 konnten insgesamt acht Teilpro- jekte realisiert werden. Die letzte Bauetappe für das System FLORAKO ist in der Immobilienbotschaften Militär 2005 vorgesehen. Neubau einer Tankanlage in Payerne VD Berechnungen haben ergeben, dass auf dem Flugplatz Payerne das erforderliche Tankvolumen zum Bevorraten von Treibstoff nicht vorhanden ist. Die geplante Tankanlage ist auf die definierte Versorgungsautonomie des Flugplat- zes Payerne ausgelegt. Aus Kostengründen kann jedoch nicht das gesamte Tankvolumendefizit in der näheren Flugplatzumgebung ausgeglichen werden. Die Anlage soll aber bei einer Veränderung der Bedrohungslage rasch angepasst werden können. Das Bedürfnis ist auf die Konzeption Armee XXI abgestimmt. Der Flugplatz Payerne wird langfristig weiterbetrieben. Verschiedene Sanierungsvorhaben In dieser Botschaft sind auch sechs grössere Sanierungsvorhaben der Luftwaffe eingestellt. Die Sanierung einer Betriebs- und Unterkunftsinfrastruktur im Raum Ostschweiz, die Sanierung der Flugzeugboxen Süd in Payerne, der Ersatz der Steue-
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rungen für die Flugsicherungsanlagen auf Flugplätzen, die erste Tranche der Pisten- sanierung auf dem Flugplatz Payerne, die Sanierung des Dienstgebäudes auf dem Pilatus und die Sanierung des Kontrollturms auf dem Flugplatz Locarno. Bauten als Folge von Neubeschaffungen Die neuen Spezialfahrzeuge für den Flugbetrieb (Betankungswagen, Räumfahrzeu- ge) sind grösser als die alten Geräte. Auf dem Flugplatz Sion soll mit einem Neubau der notwendige Raum zur sicheren Unterbringung der Fahrzeuge geschaffen wer- den. Betankungsfahrzeuge der neuen Generation werden an der Tankunterseite befüllt (Untenbefüllung). Deshalb müssen auf den Flugplätzen Dübendorf, Emmen, Payer- ne und Sion die bestehenden Betankungs- und Umschlagstellen für Flugpetrol technisch und baulich der neuen Technologie angepasst werden. Bauliche Massnahmen für die Sicherheit auf dem Flugplatz Payerne VD Auf dem Flugplatz Payerne führen zwei Gemeindestrassen über die Piste und die Rollwege. Bei der Querung Payerne/Rueyres-Les-Prés bleibt die Strasse heute während den Flugbetriebszeiten geschlossen. Bei der Überfahrt Morens/Payerne müssen vor und nach jedem Start und jeder Landung die Barrieren vom Kontroll- turm aus mittels Fernbedienung geschlossen und wieder geöffnet werden. Der öffentliche Strassenverkehr über die Flugplatzpiste und die Rollwege ist ein sehr grosses Sicherheitsproblem. Die heutigen bestehenden Risiken und Gefahren können mit der Aufhebung der Pistenquerungen und mit der Verbreiterung der bestehenden Strasse entlang der Petite Glâne minimiert werden. Einhergehend mit diesen Arbeiten sollen eine neue Wasserleitung längs der Petite Glâne und zwei Leitungen für eine ausreichenden Wasserversorgung auf dem Flug- platzareal erstellt werden. Mit der Realisierung dieses Projekts wird auf dem Flugplatz Payerne ein grosses Sicherheitsdefizit behoben und damit die Grundvoraussetzung geschaffen, dass bei einem Brandfall genügend Löschwasser zur Verfügung steht.
1.3 Vergleich mit der Immobilienbotschaft 2003
Mit der vorliegenden Immobilienbotschaft werden rund 0,8 Millionen Franken weniger Verpflichtungen beantragt als im vergangenen Jahr. – Rubrik Immobilien (zirka 1,3 Millionen Franken mehr) – Rubrik Vertragliche Leistungen (2,12 Million Franken weniger) – Rubrik Immobilienunterhalt und Liquidationen (gleicher Betrag)
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1.4 Übersicht über den voraussichtlichen
Immobilienbedarf für die Armee XXI Ausgehend von den Projekten Armee XXI und Rekrutierung XXI (Stand November 2002) lassen sich über einen Betrachtungszeitraum von fünf bis acht Jahren folgende Aussagen bezüglich dem militärischen Immobilienbedarf ableiten: – Aus den bereits erarbeiteten und vorliegenden Immobilienkonzepten ist ersichtlich, dass in den nächsten Jahren der Investitionsbedarf im Ausbil- dungsbereich grösser wird. – Gestützt auf die genehmigten Konzepte für den Bereich Kampf- und Füh- rungsbauten-Infrastruktur zeichnet sich zunächst ein gleichbleibender, später jedoch ein abnehmender Investitionsbedarf ab. – Die Investitionen in den Bereichen Luftwaffe, Logistik sowie Betrieb und Verwaltung weisen auf Grund der erkennbaren aktuellen Trends zukünftig eine sinkende Tendenz auf. Die mit der Armee XXI geforderten Leistungen im Immobilienbereich bedingen mehr Finanzmittel in den Jahren 2005 bis 2007. Alternativ dazu wären weitere, durchgreifende Verzichtsplanungen über ganze Systeme und Leistungen vorzuneh- men.
1.5 Auszug aus der Teilstrategie militärische
Immobilien 2001 (Hauptziele und Grundsätze) Gezielte Immobilienplanung verlangt nach Information. Die Teilstrategie militäri- sche Immobilien 2001 beschreibt für den funktionalen Teilbereich Immobilien Militär die angestrebte Entwicklung und die dafür einzusetzenden Mittel. Sie bietet dem Planer wichtige Anregungen, setzt Leitplanken und unterstützt mit Orientie- rungsmarken. Alle Planungsarbeiten sind unter dem Blickwinkel der Armee XXI anzugehen. Wo nötig sind bestehende Infrastrukturen anzupassen oder zu korrigie- ren. Das Hauptziel aller Aktivitäten ist die hohe strategische Qualität der Immobilienbe- wirtschaftung. Die Planungsarbeiten orientieren sich an den drei Oberzielen: – Hohe Immobilienverfügbarkeit für Armee und Verwaltung – Sparsamer Umgang mit den Finanzen des Bundes – Gute Erfüllung staatspolitischer Aufgaben. Der Umgang mit dem Immobilienbestand basiert auf drei strategischen Grundsätzen. Diese Grundsätze sind abgeleitet aus den Erkenntnissen der strategischen Zielset- zungen: – In der Bewirtschaftung der Immobilien wird eine erhebliche Steigerung der Effektivität und Effizienz angestrebt. – Nicht mehr benötigte Immobilien sollen möglichst wenig laufende Ausgaben verursachen. – Die wirtschaftliche Nutzung des Immobilienbestandes hat Vorrang vor Neu- investitionen.
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1.6 Die Wirtschaftlichkeitsprüfung
Das Immobilienmanagement mit seinen mehrjährigen Planungs- und Realisierungs- fristen und die auf Jahrzehnte angelegte Nutzungsdauer der Immobilien stehen im Gegensatz zum anhaltenden dynamischen Wandel der Rahmenbedingungen. Trotz aller Unsicherheiten müssen jedoch die Immobilien permanent aktiv bewirtschaftet werden. Dabei ist ein Kompromiss zu finden zwischen der Vermeidung von Fehlin- vestitionen und der Erfüllung aktueller Investitionsbedürfnisse. Alle Planungsarbei- ten werden unter dem Blickwinkel der Armee XXI angegangen. Es soll verhindert werden, dass in Objekte investiert wird, die in Zukunft nicht sicher benötigt werden.
Die Priorisierung der Vorhaben Die Geschäftsleitung des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölke- rungsschutz und Sport hat 1997 einen Kriterienkatalog für die Priorisierung von geplanten Rüstungs- und Immobilienvorhaben verabschiedet, um mögliche Fehlin- vestitionen zu vermeiden. Diese Triage der Vorhaben erfolgt bereits im Kernprozess Bedürfnisüberprüfung. Der Kategorisierung liegen folgende Fragen zu Grunde: – Was wissen wir sicher? Vorhaben, deren Mengengerüst, Dimensionierung, Kosten-Nutzen-Optimierung und Realisierungszeitpunkt eindeutig bestimmt sind, gehören zur Kategorie A. – Wohin führt der Trend? Etappierte, an Bestände und Strukturen angepasste und in Folgeetappen noch an- passbare Vorhaben (Erstetappen sind unbestritten) sowie Vorhaben, die auf Grund von tranchenweise erfolgenden Rüstungsbeschaffungen etappiert werden, gehören zur Kategorie B. – Was wissen wir noch nicht? Grundsatzprojekte, für welche die Konzeptions- beziehungsweise die Weiterbear- beitungs- und Realisierungsentscheide durch die zuständigen Entscheidgremien des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport noch zu treffen sind. Diese Vorhaben figurieren unter Vorbehalt in der Planung und gehören zur Kategorie C. Grundlage für die Aufnahme der Vorhaben in diese Botschaft sind einerseits die vom Generalstabschef genehmigten Planungsjahre 2004 und 2005. Diese sind eine Momentaufnahme des Planungsstandes und bilden die am 31. August 2002 bekannten, notwendigen und begründeten Bedürfnisse der Kreditnutzer ab. Anderer- seits sind es die konkreten, von der Gruppe Rüstung, Bundesamt für Armeematerial und Bauten, ausgearbeiteten Projekte mit Kostenberechnungen. Die Planungsarbei- ten erfolgen rollend, die Bedürfnisse werden immer wieder hinterfragt. Deshalb ist es möglich, dass seit der Revision des Investitionsplanes einzelne Vorhaben gestri- chen, verschoben oder neu in die Planung aufgenommen worden sind. Alle Vorhaben dieser Botschaft gehören zur Kategorie A oder betreffen den men- genmässig unbestrittenen Teil von B-Projekten.
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Die Zielorientierte Rentabilitätsanalyse (ZORA) Von Interesse ist die Frage, welche Immobilien respektive welche Investitionen in Immobilien rentabel sind. Eine wesentliche Bestimmungsgrösse für den Investition- sentscheid bei den Immobilien Militär ist zunehmend auch die Einschätzung der Ertragsaussichten in Form von Mieten. Hier setzt die Zielorientierte Rentabilitäts- analyse an. Sie beruht auf einem systemischen Vorgehen zur Bestimmung der Brut- toerträge und der Kosten verschiedener Varianten, die als Lösungen für ein Benut- zerbedürfnis in Frage kommen. Der methodische Ansatz für die Rentabilitätsanalyse ist die statische Investitionsrechnung in Form der Rentabilitätsrechung (Messen des Nettoertrages mit dem eingesetzten Kapital). Das Ergebnis der Berechnung wider- spiegelt zwar nicht eine mit Marktpreisen erhärtete Rendite. Es simuliert jedoch auf nachvollziehbare Weise das Marktgeschehen und zeigt die Wirtschaftlichkeit ver- schiedener Massnahmenmöglichkeiten auf. Für die Wahl einer Lösungsvariante stehen vergleichbare Rentabilitätswerte zur Verfügung, welche eine präzise Aussage erlauben. Das Immobilienmanagement im Generalstab hat mit ZORA ein Instrument in der Hand, um gut abgewogene und klare Aufträge an den nächsten Kernprozess (Abklä- rung der Machbarkeit, Ausarbeiten Vorprojekt oder Bauprojekt) zu erteilen.
Die Verzichts- und Verschiebungsplanung Mit der Verzichtsplanung wird periodisch die Nützlichkeit von Vorhaben und bewilligten, aber noch nicht eröffneten Krediten überprüft. Ist der Nutzen aus aktu- eller Sicht nicht mehr gegeben, werden die Planungsarbeiten eingestellt oder der Kredit abgerechnet. Die Verschiebungsplanung prüft die Dringlichkeit von Vorhaben und von bewillig- ten, noch nicht eröffneten Krediten. Ist eine definitive Beurteilung erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich, verfügt der Generalstab einen Planungsstopp. Für die Beurteilung der Dringlichkeit und der Nützlichkeit gelten die in der Teil- strategie militärische Immobilien 2001 festgelegten strategischen Grundsätze (siehe
Ziff. 1.5).
1.7 Kosten-Nutzen-Optimierung
Dem Beschluss des Bundesrates vom 22. Februar 1995 entsprechend werden auch dieses Jahr wieder ausgewählte Vorhaben im Rahmen von Normen und Standards hinsichtlich Kosten-Nutzen-Optimierung überprüft. Die Arbeiten laufen unter der Leitung des Generalstabs. Kosteneinsparungen werden bei der Krediteröffnung für die Bauausführung in Abzug gebracht.
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1.8 Raumordnung und Umwelt
Sachplan Militär Das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) pflegt regelmässige Kontakte mit den Raumplanungs-, Umwelt- und Natur- schutzfachstellen der Kantone mit dem Ziel, die frühzeitige Koordination und gegenseitige Information zu fördern. Seit August 1998 existiert zudem für den Bereich Waffen- und Schiessplätze ein vom Bundesrat genehmigter Sachplan. Mit Bundesratsbeschluss vom 28. Februar 2001 wurde dieser, unter Einbezug der Mili- tärflugplätze und der Übersetzstellen, zum Sachplan Militär erweitert. Der Sachplan Militär ist ein Führungs-, Planungs- und Informationsinstrument des Bundes. Er dient insbesondere der überörtlichen Planung und Grobabstimmung jener militäri- schen Vorhaben, die sich erheblich auf Raum und Umwelt auswirken. Dementspre- chend soll der Sachplan Militär auch die Grundlage und das Instrument für die räumliche Umsetzung (Grobabstimmung) von Armee XXI bilden.
Umweltbelange In Umweltbelangen wird eng mit den zuständigen Fachstellen von Bund und Kanto- nen zusammengearbeitet. Die ökologischen Aspekte werden bei den einzelnen Vorhaben schon bei der Bedürfnisabklärung und Standortevaluation so weit wie möglich berücksichtigt. Ebenso wird einer natur- und landschaftsschonenden Gestaltung der Bauten und Anlagen Rechnung getragen. Die Gewässerschutz-, Energie- und Entsorgungskonzepte werden laufend überprüft und optimiert. Es wird zudem auf einen sparsamen, nachhaltigen und verantwor- tungsvollen Umgang mit den natürlichen Ressourcen Wert gelegt. Die Implementie- rung des Raumordnungs- und Umweltmanagementsystems (RUMS) im VBS ist im Gang. Mit Hilfe des RUMS sollen insbesondere die Einhaltung des Umweltrechts sichergestellt, die Belastung der Umwelt vermindert und der Einsatz der Ressourcen im Raumordnungs- und Umweltbereich optimiert werden. Bei der Projektierung und namentlich bei der Baumaterialienwahl wird eine mög- lichst geringe Belastung der Umwelt angestrebt. Grundsätzlich werden Baumateria- lien verwendet, die den heutigen baubiologischen Anforderungen und den einschlä- gigen Vorschriften entsprechen. Es handelt sich dabei um schadstoffarme und/oder rezyklierbare Materialien. Die Reduktion der CO2-Emissionen um zehn Prozent bis zum Jahr 2010 ist ein energie- und klimapolitisches Ziel der Schweiz. Es ist im Energiegesetz sowie im CO2-Gesetz verankert. Gestützt auf die entsprechenden Bundesratsbeschlüsse wurde Anfang des Jahres 2001 das Programm Energie-Schweiz als Nachfolgeprogramm von Energie 2000 lanciert. Mit dem neuen Programm verfolgt die Schweiz in der Energiepolitik bis zum Jahr
2010 wiederum klare quantitative Ziele. Insbesondere eine Reduktion des Ver-
brauchs fossiler Energien um zehn Prozent, eine maximale Zunahme des Elektrizi- tätsverbrauchs um fünf Prozent und eine Erhöhung der Beiträge der erneuerbaren Energie. Bei der Wärmeerzeugung wird eine Erhöhung der erneuerbaren Energien um drei Prozent des Gesamtverbrauchs und bei der Stromerzeugung eine Zunahme der erneuerbaren Energien um ein Prozent des Gesamtverbrauchs angestrebt. Das VBS
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weist einen Stromverbrauch von insgesamt 513 Tera Joule pro Jahr aus. Der Anteil an erneuerbaren Energien wird bis zum Jahr 2010 demzufolge um 4,104 Tera Joule zu erhöhen sein. Das VBS setzt diese Zielvorgaben in den Bereichen Bauten und Mobilität mit Hilfe eines eigens dafür erarbeiteten Energiekonzepts im ganzen Departement um. Das Departement will im Rahmen verschiedener Bauvorhaben die Technologie der Photovoltaik fördern und damit den vorgegebenen Beitrag an die Erhöhung des Anteils an erneuerbaren Energien leisten (Ziff. 2.1.7.5).
Plangenehmigungsverfahren Bauten und Anlagen, die der Landesverteidigung dienen, unterstehen dem militäri- schen Plangenehmigungsverfahren gemäss Militärgesetz und der entsprechenden Vollzugsverordnung. Die Genehmigungsverfahren für die einzelnen Vorhaben dieser Botschaft sind inzwischen eingeleitet worden oder bereits abgeschlossen. Der Einbezug der Interessen von Raum und Umwelt sowie der Betroffenen wird im Rahmen des öffentlichen Auflage- beziehungsweise Anhörungsverfahrens sicherge- stellt.
1.9 Finanzen
1.9.1 Ausgabenbremse
Volk und Stände haben in der Volksabstimmung vom 12. März 1995 den Bundes- beschluss vom 7. Oktober 1994 über eine Ausgabenbremse gutgeheissen. Wie die Subventionsbestimmungen sollen auch Verpflichtungskredite und Zahlungsrahmen in beiden Räten mit der Mehrheit aller Ratsmitglieder bewilligt werden, sofern sie neue Ausgaben von mehr als zwanzig Millionen Franken für einmalige Kredite und von mehr als zwei Millionen Franken für neue wiederkehrende Ausgaben nach sich ziehen (Art. 159 Ziff. 3 Bst. b der Bundesverfassung).
1.9.2 Neue einmalige Ausgaben
Mit dieser Botschaft werden zwei Vorhaben von mehr als 20 Millionen Franken beantragt. Diese Verpflichtungskredite unterstehen der Ausgabenbremse. Ziffer 2.1.7 Sanierung der Betriebsinfrastruktur auf dem Flugplatz Locarno 31,6 Millionen Franken Ziffer 2.1.8 Ausbau FLORAKO, 8. Projektetappe Erneuerung der Betriebs- und Unterkunftsinfrastruktur 23,75 Millionen Franken Die in den Ziffern 2.1.5, 2.1.6, 2.1.9 und 2.2.2 beantragten Kredite werden im einzelnen neue einmalige Ausgaben von weniger als zwanzig Millionen Franken nach sich ziehen. Diese Verpflichtungskredite sind demnach nicht der Ausgaben- bremse zu unterstellen.
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1.9.3 Gebundene Ausgaben
Der in Ziffer 2.3.8 beantragte Verpflichtungskredit wird verwendet für die Finanzie- rung von Unterhaltsmassnahmen an militärischen Immobilien. Es handelt sich demnach um gebundene Ausgaben. Diese werden nicht von der Ausgabenbremse erfasst.
1.10 Kreditordnung
Diese Botschaft enthält Objekt- und Rahmenkredite, aufgeteilt in die Rubriken Immobilien, Vertragliche Leistungen, Immobilienunterhalt und Liquidationen. Innerhalb der Rubriken sind die Kredite aufgeführt nach den Kreditnutzern und der Kreditgrösse. Objektkredite werden beantragt für Vorhaben, die bei der Budgetierung mit einem klar formulierten Bedürfnis und einem konkreten Bauprojekt mit Kostenberechnung belegt sind. Rahmenkredite dienen der Finanzierung von notwendigen baulichen Arbeiten, für welche heute noch keine fertig ausgearbeiteten Bauprojekte und Kostenberechnun- gen vorliegen. Die Höhe dieser Kredite wird auf Grund von voraussehbaren Verän- derungen mit notwendigen Immobilienmassnahmen und gestützt auf Schätzungen und Erfahrungswerten bemessen. Für sämtliche baulichen Massnahmen im Bereich Immobilien Militär wird ein Verpflichtungskreditbegehren unterbreitet. Der anbegehrte Verpflichtungskredit in der Form eines Sammelkredites ist in dieser Botschaft segmentiert in einen Teil Grossprojekte für mehr als zehn Millionen Franken und einen Teil Vorhaben bis zehn Millionen Franken. Mit dieser Botschaft werden vier Vorhaben von mehr als zehn Millionen Franken beantragt: Ziffer 2.1.5 Totalsanierung der Kaserne Bremgarten AG in einer 1. Etappe
15 Millionen Franken
Ziffer 2.1.6 Neubau einer Dreifacher Sporthalle mit Aussenanlagen und Sanierung der Stadtkaserne in Frauenfeld TG
14 Millionen Franken
Ziffer 2.1.7 Bauliche Sanierung sowie Anpassung und Erweiterung des Flugplatzes in Locarno TI 31,6 Millionen Franken Ziffer 2.1.8 Bauliche Anpassungen für FLORAKO 8. Projektetappe 23,75 Millionen Franken Diese Vorhaben werden im Folgenden ausführlich dargestellt, währenddem alle Vorhaben bis zehn Millionen Franken in summarischer Form aufgelistet sind.
4386
1.11 Kreditberechnungen und Vergabe der Aufträge
Alle in dieser Botschaft ausgewiesenen Kosten verstehen sich inklusive Mehrwert- steuer zum aktuell geltenden Satz von 7,6 Prozent. In der Regel liegt den Berech- nungen der schweizerische Baupreisindex vom 1. Oktober 2002 zu Grunde (Basis 1. Oktober 1998 = 100 Punkte). Die Vergabe der Bauaufträge erfolgt nach dem Bundesgesetz vom 16. Dezember
1994 über das öffentliche Beschaffungswesen (SR 172.056.1) und dem Grundsatz
des besten Preis- und Leistungsverhältnisses. Regionalen Anliegen soll durch ent- sprechende frühzeitige Information und mittels breitabgestützter Wettbewerbe insbesondere auch auf der Stufe der Unterlieferanten Rechnung getragen werden. Der Wettbewerb hat aber letztlich Vorrang. Die Planer und Unternehmer werden auf Grund von klar definierten Eignungskrite- rien zur Offertstellung zugelassen. Die Bestimmung des wirtschaftlich günstigsten Angebots erfolgt anhand von Zuschlagskriterien. Eignungs- und Zuschlagskriterien werden den Bewerbern im Rahmen der Ausschreibung bekannt gegeben.
1.12 Auffangen der Teuerung bei Verpflichtungskrediten
Weiterhin ist ein regional unterschiedliches Ansteigen der Baupreise festzustellen. In der Regel wird bei Vorhaben und Projekten der Teuerung mit folgenden Mass- nahmen begegnet: Alle Kostenberechnungen sind indexiert, nach einem bestimmten Stand des schwei- zerischen Baupreisindexes. Prinzipiell wird die Teuerung in den einzelnen Vorha- ben und Projekten innerhalb des jeweils bewilligten Kostenrahmens ausgeglichen. Dies erfolgt zum Beispiel mittels des Vergabekonzeptes (Vergabe an Generalunter- nehmer), durch Verhandlungen oder Verzichtsplanungen. Wenn alle Reserven ausgeschöpft sind, werden die ungedeckten Mehrkosten unter Berücksichtigung des Finanzhaushaltgesetzes vom 6. Oktober 1998 und der Finanzhaushaltverordnung vom 11. Juni 1990 wie folgt finanziert: – Projekte für mehr als zehn Millionen Franken: Antrag für teuerungsbeding- ten Zusatzkredit an die Eidgenössischen Räte mittels Botschaft; – Projekte bis zehn Millionen Franken: Abtretung aus bestehendem Rahmen- kredit für teuerungsbedingte Mehrkosten. Steuerung bei der Abteilung Immobilien Militär im Generalstab.
4387
1.13 Kostenzusammenstellung
Die Kostenvoranschläge sind nach dem Baukostenplan (BKP) und/oder der Ele- mentkostengliederung (EKG) der Schweizerischen Zentralstelle für Baurationalisie- rung in folgende Hauptgruppen aufgeteilt:
Nr. Hauptgruppen Text
0 Grundstück Unter diesen Begriff fallen die Kosten der
Erschliessung bis zur entsprechenden Grundstücks- grenze, allfälliger Landerwerb usw.
1 Vorbereitungsarbeiten Darin sind die Kosten für Abbrucharbeiten, spezielle
Fundationen, Anpassungen, Umlegung von Werkleitungen und Verkehrsanlagen enthalten.
2 Gebäude Die Gebäudekosten beinhalten den Baugruben-
aushub, den Rohbau sowie den Ausbau und die allgemeinen Installationen.
3 Betriebseinrichtungen Darunter versteht man die nutzungsspezifischen, fest
eingebauten Einrichtungen mit den entsprechenden speziellen Bauarbeiten und Installationen.
4 Umgebung Unter diesem Begriff sind alle Kosten für Strassen
und Plätze, Umgebungsgestaltung, Erdbewegungen sowie Rohbau-, Ausbau- und Installationsarbeiten ausserhalb des Gebäudes, aber innerhalb der Grund- stücksgrenze, zusammengefasst.
5 Baunebenkosten Es handelt sich vor allem um Bewilligungen,
Gebühren, Modelle, Vervielfältigungen, Baustellen- bewachungen, Vermessungen, Kunst und derglei- chen.
6 Sonderposition Wird in der Regel für militärische Objekte nicht
verwendet.
7 Sonderposition Wird in der Regel für militärische Objekte nicht
verwendet.
8 Unvorhergesehenes Position für unvorhergesehene oder mit geringer
Wahrscheinlichkeit anfallende Aufwendungen im Zusammenhang mit Bauerschwernissen gemäss Risikobeurteilung. Nicht beanspruchte Risiko- positionen werden zum Abdecken eventuell anfallender Teuerung verwendet.
9 Ausstattung Darunter fällt insbesondere die Ausstattung des
Gebäudes mit beweglichen Einrichtungen (zum Beispiel die Möblierung).
4388
2 Militärische Immobilienvorhaben
2.1 Rubrik Immobilien (Um- und Neubauten)
2.1.1 Allgemeines
Die Rubrik Nr. 510.3200.001 Immobilien enthält Verpflichtungskredite für die Finanzierung von: – Altlastenuntersuchungen, Arbeiten im Rahmen von Ausschüssen, Exper- tisen, Machbarkeitsstudien, Projektierungen, Studien und Versuchen, Umweltverträglichkeitsprüfungen, Verdachtsflächenkataster und Vorabklä- rungen – Entwicklung von Managementverfahren – Investitionsvorhaben wie Erneuerungen, Erweiterungen, Sanierungen, Sicherheits- und Umweltschutzmassnahmen, Um- und Neubauten – Kosten für sämtliche Immobiliengeschäfte inklusive aller Nebenkosten. Die Anpassung der Einsatzfähigkeit der Ausbildungsinfrastruktur an die Armee XXI bildet den Schwerpunkt der Investitionen. Dabei haben Sanierungen und bauliche Anpassungen bestehender Anlagen klar Vorrang gegenüber Neubauten.
2.1.2 Entwicklung der Verpflichtungs- und
Zahlungskredite Die mit dieser Rubrik beantragte Verpflichtungskreditsumme ist mit 296,4 Mil- lionen Franken rund 1,3 Millionen Franken grösser als die letztjährige und liegt zirka 40 Millionen Franken über der Planzahl. In der mittelfristigen Investitionsplanung sind bis zum Jahr 2007 jährlich neue Verpflichtungen von zirka 300 Millionen Franken eingestellt. Diese Vorhaben sind aus heutiger Sicht zwingend notwendig. In den 356 Millionen Franken für das Jahr 2005 sind auch die 50 Millionen Franken Beitrag an das geplante Maison de la Paix in Genf enthalten (Ziff. 2.1.9.3, Nr. 400.668). Die Regelung der Finanzierung ist heute (März 2003) noch offen. Bis zum Vorliegen der definitiven Entscheide ist dieser Verpflichtungskredit vorläufig in der Investitions- planung Immobilien Militär zu führen. Der voraussichtlich zur Verfügung stehende Zahlungskredit von 250 Millionen Franken für das Jahr 2004 ist 120 Millionen Franken oder 32 Prozent kleiner als
1991. Er liegt damit 9 Prozent unter dem Durchschnitt der Jahre 1991 bis 2003
(siehe Diagramm 2.1.2.1). Der Projektvorrat (alte und neue Verpflichtungen auf Ende des Jahres 2004) entspricht dem 2,5fachen des in Aussicht gestellten Zah- lungskredites. Er hält sich im Bereich der letzten Jahre. Die in der Finanzplanung eingestellten Zahlungskredite, die Bewirtschaftung des Immobilienportfolios durch die Abteilung Immobilien Militär des Generalstabs und die Bedürfnisanmeldungen der Kreditnutzer bestimmen zusammen im Wesentlichen die Höhe der in der mittelfristigen Investitionsplanung eingestellten neuen Ver- pflichtungen.
4389
Diagramm 2.1.2.1
400 370
350 304 291 285 300 287 280 268 276 252 260 244 250 250 250 250 364 220 230 356 323 338 200 331 273 287 295 296 262 238 257 150 226 228 223 212 186 100
50
0 91 92 93 94 95 96 97 98 99 2000 1 2 3 4 5 6 7
Verpflichtungskredite Zahlungskredite
Rubrik Immobilien Verpflichtungs- (VK) und Zahlungskredite (ZK) in Millionen Franken Bewilligte Kredite 1991 bis 2003 Geplante Kredite (ZK = Planungsstand VK 2004 bis 2007, ZK bis 2006 gemäss Finanzplan vom 30. Sept. 2002)
Kürzungen der Zahlungskredite in den letzten Jahren führten dazu, dass begründete Vorhaben in spätere Botschaften verschoben werden mussten und dass bereits bewilligte Vorhaben nicht realisiert werden konnten. Diese Projekte werden erneut priorisiert.
2.1.3 Finanzierbarkeit der geplanten Investitionen
Der Zahlungskredit, den die eidgenössischen Räte im Dezember mit dem Voran- schlag bewilligen, bestimmt das realisierbare Bauvolumen. Die Verwendung der Zahlungskredite für die bewilligten Vorhaben bis 2003 und der geplanten Vorhaben der Jahre 2004 bis 2006 ist im Diagramm 2.1.3.1 dargestellt. Im Finanzplan 2004 bis 2006 (Bundesratsbeschluss vom 30. Sept. 2002 und Bun- desbeschluss vom 11. Dez. 2002) sind Zahlungskredite Immobilien von 250 Millio- nen Franken für die Jahre 2004 bis 2006 vorgesehen. Der Nachweis der Finanzier-
4390
barkeit der bewilligten und geplanten Vorhaben ist erkennbar aus den Ver- pflichtungskrediten und den Zahlungskrediten für das laufende Rechnungsjahr 2003 sowie die nächsten drei Jahre (Voranschlag und Perspektiven). Diagramm 2.1.3.1
250 250 250
250 230 23 47 35 29 200 53 44 56 32
150 62 47 47 52 100 56 55
115 50 95 68 64
0
2003 2004 2005 2006
Bis 2001 2002 2003 2004 2005 2006
Rubrik Immobilien Jährliche Zahlungskredite (ZK) in Millionen Franken Zahlbedarf für bewilligte und geplante Verpflichtungen aufgeteilt in: Bewilligte Kredite Bis 2001, 2002 und 2003 Geplante Kredite (ZK = Planungsstand 2004, 2005 und 2006 gemäss Finanzplan vom 30. Sept. 2002)
Die mit dem Finanzplan vom 30. September 2002 in Aussicht gestellten Zahlungs- kredite für die Immobilien Militär ermöglichen das Realisieren und Finanzieren der bereits früher bewilligten und der neuen Immobilienvorhaben (Verpflichtungskre- dite) im vorgesehenen Zeitraum.
4391
2.1.4 Rahmenkredit
für Vorhaben bis 1 Million Franken bei der Abteilung Immobilien Militär beim Generalstab Gemäss Artikel 15 Buchstabe c der Verordnung vom 14. Dezember 1998 über das Immobilienmanagement und die Logistik des Bundes (VILB) beantragt das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport für die Finanzierung der einzelnen Immobilienvorhaben bis 1 Million Franken jährlich in einer Immobilienbotschaft einen Rahmenkredit (Ziff. 2.1.9.3, Vorhaben Nr. 400.610). Aus diesem Rahmenkredit erfolgt die Finanzierung aller baulichen Massnahmen im gesamten Immobilienbereich mit Kosten bis 1 Million Franken. Der Rahmenkredit wird bedürfnisgerecht auf alle Kreditnutzer aufgeteilt. Die Kreditzuteilung an die Kreditnutzer, die Kreditfreigabe sowie die Kreditsteuerung erfolgen durch die Abteilung Immobilien Militär (AIM) des Generalstabs auf Grund der eingereichten und geprüften Bauprojekte. Die nachfolgende Aufstellung skizziert den Verwendungsbereich innerhalb der einzelnen Kreditnutzer. Die prozentuale Kreditzuteilung entspricht dem Kenntnis- stand vom März 2003.
Generalstab, Untergruppe Operationen, Abteilung Führung und Einsatz (2 % des gesamten Verpflichtungskredites): Führungs- und Kampfinfrastruktur – exklusive Übermittlungsanlagen – Übersetz- stellen, militärische Sicherheit (Militärpolizei)
Generalstab, Untergruppe Logistik, Abteilung Versorgung (2 %): Unterirdische (ui) Tankanlagen, ui Munitionsanlagen, ui Werkstätten und ui kombi- nierte Anlagen
Generalstab, Untergruppe Logistik, territoriale Aufgaben und Untergruppe Sanität (2 %): Schutzbauten der Rettungstruppen – Bereitschaftsanlagen der Rettungstruppen und Truppenschutzunterkünfte – kombinierte Kommandoposten der kantonalen Füh- rungsstäbe und der Stäbe territoriale Regimenter Einsatzinfrastruktur des Sanitätsdienstes, Armeeapotheken
Generalstab, Untergruppe Führungsunterstützung – DIK VBS (7 %): Übermittlungsanlagen, Übermittlungsknoten
Heer, Betriebsbauten (2 %): Zeughäuser, Bereitschaftsmagazine, Armeemotorfahrzeugparks, Werkstätten und Motorwagendienst-Zentren, Nachschubbetriebe, oberirdische Tankanlagen Friedensbüro Grosse Verbände
4392
Heer, Ausbildungsinfrastruktur (47 %): Waffen-, Schiess- und Übungsplätze – inklusive Fliegerabwehr-Schiessplätze – Kasernen, Truppenunterkünfte, Ausbildungsanlagen – ohne Ausbildungsbauten und Kasernen auf Flugplätzen
Heer, Kommando Festungswachtkorps (2 %): Betriebs- und Verwaltungsbauten FWK
Gruppe Rüstung (3 %): Bauten für die Forschung und Entwicklung, Labor Spiez
Luftwaffe (33 %): Fliegerausbildungsanlagen, Kasernen auf Waffenplätzen der Luftwaffe, Militärflug- plätze, Führungs-, Übermittlungs- und Flugsicherungsanlagen, Betriebs- und Ver- waltungsbauten für die Luftwaffe.
2.1.5 Bremgarten AG
Waffenplatz Kaserne Totalsanierung 1. Etappe Kosten: 15 Millionen Franken Benutzer: Bundesamt für Betriebe des Heeres Vorhaben-Nr.: 401.537 Auf Grund aktiver Bewirtschaftung
2.1.5.1 Ausgangslage
Die Kasernenanlage auf dem Waffenplatz Bremgarten ist Mitte der 60er-Jahre erstellt und 1967 dem Betrieb übergeben worden. Die Gebäude sind in Element- bauweise konzipiert und deren Rohbau ist in weniger als acht Monaten realisiert worden. Die Kaserne besteht aus rund 4600 vorfabrizierten Elementen aus Beton und Mau- erwerk, die nach der Montage ihre Funktion im fertigen Bau ohne Nachbehandlung übernahmen. Die Formensprache der Architektur nimmt direkten Bezug auf den Zweck des Gebäudes. Formgebung und Konstruktion sind eng miteinander ver- knüpft. In den Jahren 1992 bis 1993 sind energie- und bautechnische Massnahmen ausge- führt worden. Die Flachdächer wurden nachisoliert, die Heizanlage ersetzt und die Lüftung mit Monoblöcken mit Wärmerückgewinnung ergänzt. Die Betondeckung der Bewehrung in den Fassadenelementen wurde mit Spritzbeton auf minimal
30 Millimeter erhöht. Mit diesen Massnahmen konnten bemerkenswerte Energieein-
sparungen und eine wesentliche Erhöhung der Dauerhaftigkeit erreicht werden. In den letzten Jahren sind vermehrt Risse an den U-förmigen Hauptträgern und Stützen aufgetreten. Nachdem im Juli 2002 verschiedene Betonabplatzungen im
4393
Untergeschoss des Theoriegebäudes festgestellt worden sind, ist ein örtlich ansässi- ges Ingenieurbüro und ein Expertenteam beauftragt worden, die Schäden zu beur- teilen. In der Folge sind gravierende Mängel bei den Auflagern der Träger geortet worden. Als Sofortmassnahme sind umfassende Holzspriessungen zur Sicherung der Hauptträger angeordnet worden. Zudem hat sich gezeigt, dass auch in Bezug auf die Gesamtstabilität ernsthafte Mängel vorliegen. Vor allem die horizontale Stabilität ist nicht mehr gegeben und kann im Rahmen einer Sofortmassnahme mit vernünftigem Aufwand nicht gewähr- leistet werden. Diese Erkenntnisse haben zur Sperrung der Anlage geführt. Bild 2.1.5.1.1
Holzspriessungen zur Sicherung der Hauptträger als Sofortmassnahme
2.1.5.2 Begründung des Vorhabens
Der heutige Zustand der Gebäude ist in Bezug auf die Sicherheit äusserst kritisch. In Kenntnis der gravierenden Mängel ist ohne entsprechende Massnahmen eine weitere Nutzung der Anlage nicht zu verantworten. Die Kaserne Bremgarten wird auch mit Armee XXI langfristig benötigt und ist im Standortmodell 3 (Ausbildungsinfrastruktur) enthalten.
4394
2.1.5.3 Planungsvorgaben und Konzept
Der vorliegende Expertenbericht fasst die bis heute (Februar 2003) zur Verfügung stehenden Erkenntnisse über den Zustand der Gebäude zusammen. Insbesondere werden die Schäden und Mängel und die daraus abzuleitenden erforderlichen Ver- stärkungs- und Instandsetzungsmassnahmen dargestellt. Eine Analyse des heutigen und des verstärkten Tragsystems wird erläutert. Die zur Gewährleistung der Tragsi- cherheit, der Gebrauchstauglichkeit und der Dauerhaftigkeit erforderlichen kon- struktiven Massnahmen werden konzeptionell aufgezeigt. Die Frage der Sicherstel- lung einer regulären Nutzung vor und nach der Realisierung dieser Massnahmen und die Frage der Machbarkeit werden beantwortet.
2.1.5.4 Beschreibung des Vorhabens
Mit zusätzlichen Wandscheiben müssen die Gebäude insbesondere für horizontale Beanspruchungen stabilisiert werden. Die vorfabrizierten Deckenplatten müssen zu steifen Platten verbunden werden. Die Auflagerung der U-förmigen Hauptträger müssen verstärkt werden um Einstürze und spröde Schubrisse in den Trägern und Stützen zu verhindern. Die nicht einsehbaren Aufhängungen der Fassadenplatten müssen stichprobenartig sondiert werden. Eine entsprechende Beurteilung wird den Zustand dieser Aufhän- gungen aufzeigen müssen. Die Sanierung der gesamten Anlage muss so ausgerichtet sein, dass eine Restnut- zung derselben von rund fünfzig Jahren ohne weitere wesentliche Eingriffe in die Tragstrukturen möglich ist.
2.1.5.5 Energie – Umwelt
Die hauptsächlichen Verbesserungen in Bezug auf mögliche wärmetechnische und lufthygienische Aspekte sind bereits im Rahmen der Fassadensanierung in den Jahren 1992 bis 1993 angestrebt und erreicht worden. Ohne allzu grossen Aufwand können weitere sinnvolle Verbesserungen im energetischen Bereich gleichzeitig mit der Sanierung erreicht werden.
2.1.5.6 Investitionskosten (Kostenbeitrag)
Nach einer ersten Grobkostenschätzung muss für die Sanierung der gesamten Kasernenanlage mit Aufwändungen von zirka 17 bis 20 Millionen Franken gerech- net werden. Das definitive Sanierungsprojekt wird im Verlaufe des Jahres 2003 erarbeitet. In diese Botschaft ist deshalb ein Kredit von 15 Millionen Franken einge- stellt. Nach vorliegen des definitiven Projektes mit Kostenvoranschlag wird ent- schieden, ob für die Restfinanzierung ein Folgekredit in eine spätere Immobilien- Botschaft einzustellen ist.
4395
2.1.5.7 Finanzielle und Personelle Auswirkungen
Eine möglichst rasch ausgeführte Sanierung wird die Ausbildungseffizienz erhöhen und die Kosten für Provisorien minimieren.
2.1.5.8 Termine
Ein im Einladungsverfahren zu beauftragendes Projektierungsteam soll bis im Sommer 2003 ein Vorprojekt mit Kostenschätzung erarbeiten. Im Herbst 2003 sollen die Sanierungsarbeiten ausgeschrieben werden, damit mit den Bauarbeiten zu Beginn des Jahres 2004 begonnen werden kann. Die Sanierungsarbeiten werden rund zwei Jahre dauern und in Absprache mit der Truppe in Etappen erfolgen. Die Kasernengebäude können ab dem Jahr 2006 wieder uneingeschränkt benützt werden.
2.1.6 Frauenfeld TG
Waffenplatz Neubau einer Dreifach-Sporthalle mit Aussenanlagen und Sanierung der Stadtkaserne Kosten: 14 Millionen Franken Benutzer: Bundesamt für Betriebe des Heeres Vorhaben-Nr.: 401.524 Auf Grund aktiver Bewirtschaftung und politischer Entscheide
2.1.6.1 Ausgangslage
Gemäss Grundlagenplanung Ausbildungsinfrastruktur Armee XXI – Standortmo- dell 3, Stand 21. Oktober 2002 (nicht genehmigte Planung) – sollen in Frauenfeld die allgemeine Grundausbildung und der Kaderlehrgang für neun Einheiten des Lehrverbandes Artillerie gleichzeitig durchgeführt werden.
2.1.6.2 Begründung des Vorhabens
Dreifach-Sporthalle, Sportaussenanlagen Die Ausbildungskurse in Frauenfeld werden sich auf Grund der bestehenden Infra- struktur künftig im Auenfeld konzentrieren. Der direkte Zugang vom Auenfeld zur bestehenden Mehrzweckhalle während dem Schiessbetrieb der Truppe ist aus Sicherheitsgründen nicht mehr möglich.
Sanierung Stadtkaserne Bereits seit sehr langer Zeit werden Varianten geprüft und verglichen, die Stadtka- serne zu verkaufen. Verschiedene Nutzungsstudien wurden ausgefertigt und wieder verworfen. Dieser Umstand führte dazu, dass notwendige bauliche Investitionen
4396
sowie Unterhaltsmassnahmen auf ein Minimum reduziert wurden, aber ohne die Bausubstanz dem Zerfall preiszugeben. Deshalb wird die Stadtkaserne in den nächs- ten Jahren einer Sanierung unterzogen werden müssen. Mit dieser Massnahme soll der Betrieb für die kommenden zehn Jahre sichergestellt werden.
2.1.6.3 Planungsvorgaben und Konzept
Das Gesamtkonzept sieht vor, die einzelnen Ausbauschritte nach Dringlichkeit und in Etappen zu realisieren.
Dreifach-Sporthalle, Sportaussenanlagen Eine erste Studie aus dem Jahre 1992 empfahl, die Aussensportanlage bei der beste- henden Mehrzweckhalle zu situieren. Aus heutiger Sicht ist die Sportanlage klar im Bereich der Kasernenanlage Auenfeld zu realisieren. Die Zuordnung zum Unterkunftsbereich, die Lage am Rande der Kasernenanlage sowie die konsequente Trennung Militär/Zivil waren Prämissen für die Planung.
Sanierung Stadtkaserne Die wenigen geplanten baulichen Massnahmen sollen nur die schlimmsten Mängel beheben.
2.1.6.4 Beschreibung des Vorhabens
Dreifach-Sporthalle, Sportaussenanlagen Erstellen einer Dreifach-Sporthalle unter Einbezug der Zusatzbedürfnisse der Stadt Frauenfeld für die zivile Mitbenutzung. Erstellen von Sportaussenanlagen mit Rundbahn, Rasen- und Trocken-Sportplatz, Beach-Volleyball-Spielfeld, Finnenbahn und Klettergerüst.
Sanierung Stadtkaserne Die geplanten Sanierungsmassnahmen sind auf die vorgesehene Restnutzungsdauer abgestimmt. Insbesondere wird die Wohnlichkeit in der Unterkunft dem heutigen Standard angepasst. So sollen die Unterkunftszimmer und die Korridore gestrichen, das Mobiliar ersetzt und die Sanitäranlagen sowie die Beleuchtung den heutigen Bedürfnissen angepasst werden.
2.1.6.5 Energie – Sicherheit – Umwelt
Die einschlägigen Gesetze und Verordnungen sowie zugehörige Weisungen werden im Projekt berücksichtigt.
4397
2.1.6.6 Investitionskosten
Mit der Immobilienbotschaft Militär 2004 wird ein Kredit von 14 Millionen Fran- ken für beide Teilvorhaben – Neubau einer Dreifachsporthalle mit Aussenanlagen und Sanierung der Stadtkaserne – beantragt. Davon entfallen 2,22 Millionen Fran- ken für die Sanierung der Stadtkaserne. Die Stadt Frauenfeld interessiert sich für die Mitbenützung der Sporthalle und der Sportaussenanlagen. Als Grundlage für die Vertragsverhandlungen mit der Stadt Frauenfeld und zur Ermittlung der Mehrkosten dient das Referenz-Raumprogramm einer «Dreifach-Sporthalle Standard Militärsport». Die Raumbedürfnisse der Stadt Frauenfeld sind im Raumprogramm «Dreifach-Sporthalle» festgehalten. Die Stadt Frauenfeld wird die über den militärischen Standard hinausgehenden baulichen Bedürfnisse und die Mitbenützung der Anlage finanzieren. Die Modalitä- ten sind Gegenstand von laufenden Verhandlungen und werden noch in diesem Jahr vertraglich geregelt (Stand März 2003).
2.1.6.7 Finanzielle und Personelle Auswirkungen
Angaben über künftige Betriebskosten können zum heutigen Zeitpunkt nicht ge- macht werden (Stand März 2003).
2.1.6.8 Termine
Das eidgenössische Turnfest findet im Jahre 2007 in Frauenfeld statt. Die Vorhaben Dreifach-Sporthalle mit Sport-Aussenanlagen und die Erweiterung des Parkplatzan- gebotes im Auenfeld sollen vorrangig behandelt werden. Die Planungs- und Projektierungsarbeiten sind so terminiert, dass mit den Bauar- beiten im Herbst 2004 begonnen werden kann. Die Fertigstellungsarbeiten der Gebäude und der Aussenanlagen sind auf den Vegetationsbeginn im Frühjahr 2006 vorgesehen.
Sporthalle: Bis spätestens am 31. Mai 2003 Ausarbeitung der Gesamtkonzeptlösung. Bis spätestens am 31. Januar 2004 Bauprojekt und Kostenvoranschlag für Dreifach-Sporthalle mit Aussenanlagen mit zugehöriger Infrastruktur im Auenfeld vorliegend. 1. Februar bis 30. August 2004 Vorbereitung der Ausführung Neubau Dreifach-Sporthalle mit Aussenanlagen und zugehöriger Infrastruktur im Auen- feld. Plangenehmigung vorliegend. 1. September 2004 bis 30. Mai 2006 Bauausführung Neubau Dreifach-Sport- halle mit Aussenanlagen und zugehöriger Infrastruktur im Auenfeld. Bauabschluss inklusive Umgebungsarbeiten.
4398
Stadtkaserne: 1. Oktober 2003 bis 31. Januar 2004 Vorbereitung der Ausführung Stadtkaser- ne Frauenfeld. 1. Februar 2004 bis 01. Februar 2005 Bauausführung Stadtkaserne Frauenfeld.
2.1.7 Locarno TI
Flugplatz Betriebs-Infrastruktur Bauliche Sanierung, Anpassung und Erweiterung Kosten: 31,6 Millionen Franken Benutzer: Luftwaffe Vorhaben-Nr.: 400.400 Auf Grund aktiver Bewirtschaftung
2.1.7.1 Ausgangslage
Der Flugplatz Locarno ist seit 1941 der einzige Standort in der Schweiz für die Selektion und Grundausbildung der Militärpiloten. Seit 1976 ist Locarno auch die einzige Basis für die Selektion und Ausbildung der Fallschirmaufklärer, und seit 1995 der einzige permanent besetzte Stützpunkt der Luftwaffe südlich der Alpen für Einsätze mit Lufttransportmitteln. Seit Mitte des Jahres 2000 verfügen die Schulen über neue Ausbildungsgebäude (Projekt CIMPP = Centro di istruzione militare per piloti et esploratori paracadudisti). Der Betrieb des Flugplatzes wird durch das Bundesamt für Betriebe der Luftwaffe, Betrieb Locarno, sichergestellt. Der Aufgabenkreis des Betriebes Locarno mit seinen 45 Mitarbeiter umfasst: – Betriebskompetenzstelle und Hauptdisposition der Ersatzteile für die Flug- zeuge PC-6 und PC-7 – Betrieb und Unterhalt des Ausbildungszentrums CIMPP auf dem Flugplatz Locarno – Durchführung des Flugbetriebes und des Unterhaltes A an Flugzeugen des Typs PC-7, PC-6, PC-9, Helikopter Alouette 3 und Super Puma – Sicherstellen der Bereitschaft aller zugewiesenen Anlagen – Unterhalt der Übermittlungs- und Führungsanlagen der Luftwaffe südlich der Alpen (Total 8 Anlagen) – Unterstützung der Lufttransportgeschwader auf dem Flugplatz Lodrino respektive später Locarno gemäss Stationierungskonzept Luftwaffe – Vertretung der lokalen Interessen der Luftwaffe.
4399
2.1.7.2 Begründung des Vorhabens
Die Infrastruktur, die dem Betrieb Locarno heute zur Verfügung steht, wurde in den vierziger Jahren geplant und gebaut. Sie genügt den heutigen betrieblichen und organisatorischen Anforderungen nicht mehr. Die Bausubstanz ist in desolatem Zustand. Flugzeuge und Spezialmaterial sind insbesondere vor Einbruch, Feuer und Hochwasser ungenügend geschützt. Die mit der Armee 95/EMD 95 dem Betrieb Locarno zugewiesenen Aufgaben haben neue Bedürfnisse generiert. Die bestehende Infrastruktur vermag diese nicht mehr abzudecken. Die Flugzeug-Montagehalle weist substanzielle Schäden auf. Gewitter und Sturmböen haben das leichte Dach mehrmals grossflächig abgedeckt. Nach jedem Schadenereignis sind jeweils nur Notreparaturen möglich. Eine Verstärkung der Dachhaut oder das Anbringen einer Kälte/Wärmeisolation ist nicht möglich, weil die Statik der Dachtragkonstruktion keine weitere Belastung zulässt. Eine Sanierung muss eine grundsätzliche Erneue- rung der Dachkonstruktion umfassen. Die Gefahren durch Hochwasser nehmen von Jahr zu Jahr zu. Sie wachsen allmäh- lich zu einem zentralen Problem heran. Über die Gründe für diese Häufung der Überschwemmungsereignisse ist sich die Wissenschaft noch nicht einig. Tatsache ist jedoch, dass der Flugplatz in den vergangenen Jahren immer häufiger über- schwemmt wurde. Deshalb haben die regional zuständigen Behörden die Mindest- höhe für die Oberkante der Erdgeschossböden auf 198 Meter über Meer festgelegt. Bild 2.1.7.2.1
Überschwemmung in der Flugzeughalle im Jahr 2000
4400
Diese Richtlinien wurden beim Neubau des Pilotenausbildungszentrums und der neuen Loge berücksichtigt. Diese Bauten haben die letzten Hochwasser denn auch schadlos überstanden. Dagegen liegen die Flugzeug-Montagehalle und auch die übrigen alten Bauten für heutige Verhältnisse viel zu tief. Sie wurden in der Vergangenheit auch regelmässig überschwemmt. Die Flugzeuge müssen dann in sehr kurzer Zeit angehoben und unterlegt werden. Weil die teilweise irreparablen Wasserschäden an Bauteilen – Böden, Wände – und Betriebsinstallationen sehr gross sind, ist der betriebliche Aufwand für Räumungsarbeiten enorm. Hochwasser in den Flugzeughallen kann zu erheblichen Verschmutzungen des Erdreichs und des Grundwassers führen. Diesem Problem wurde in der Gesamtkon- zeption der Bauten und Anlagen Rechnung getragen. Die zwei 60-jährigen Flugzeughangars sind baufällig und müssen dringend ersetzt werden. Die Tragfähigkeit der Holzkon- struktionen ist gemäss Aussage der statischen Untersuchungsberichte nicht mehr sichergestellt. Dies bestätigt sich auch in der Praxis. Schon bei geringen Dachbelas- tungen durch Schnee können die Schiebetore nicht mehr bewegt werden. Die alten Hangars bieten zu wenig Platz, um die neuen Super Pumas einstellen zu können. Sie sind auch nicht isoliert und verfügen über keine Heizung. Die Beleuchtungsinstallation ist zu klein dimensioniert. Die Lichtverhältnisse erlauben nicht, Wartungsarbeiten durchzuführen. Auf Grund der schlechten Bausubstanz ist eine Investition in diese Objekte nicht mehr vertretbar. Mit der Beschaffung von neuen Spezialfahrzeugen für den Flugbetrieb (Betan- kungswagen, Räumfahrzeuge) ergeben sich zusätzliche Raumbedürfnisse. Fahrzeuge der neuen Generation entsprechen den neuen Sicherheitsstandards und sind grösser als die Wagen der alten Generation. Im Betrieb werden sie von elektronischen Systemen unterstützt. Die Rahmenbedingungen für den Betrieb, die Einstellung und den Unterhalt dieser Fahrzeuge sind in einem Konzept differenziert vorgegeben. Dieses ist auf allen Flugplätzen umzusetzen. Auch die Gebäude für die Betriebsfeuerwehr, das Unfallpikett, die Magazine sowie die Einrichtungen zur Lagerung von Altstoffen sind zu klein und veraltet. Sie erfül- len die geltenden Vorschriften in den Bereichen Sicherheit und Umwelt nicht mehr. Schliesslich genügt der bestehende Platz für die Bereitstellung der Flugzeuge (TARMAC) nicht mehr den geltenden Sicherheitsanforderungen. Die vorgeschrie- benen Abstände zwischen den Fluggeräten kann nicht eingehalten werden. Ein sicherer und rationeller Flugbetrieb mit Helikoptern und Flächenflugzeugen ist heute nicht mehr möglich.
2.1.7.3 Planungsvorgaben und Konzept
Planungsvorgabe Das langfristige Gesamtkonzept für den Flugplatz Locarno bildet die verbindliche Grundlage aus der die Vorgaben abgeleitet sind.
4401
Die Eingaben im Rahmen der Grundlagenplanung Immobilien Armee XXI, die bisherigen Vorentscheide im Rahmen der Armee XXI, das ab dem 1. Januar 2004 geltende Stationierungskonzept der Luftwaffe sowie die festgelegte Verzichtspla- nung bei Systemen beeinflussen die regionale Standortentwicklung massiv. In der Folge wurde für jeden Standort der Luftwaffe ein Langfristiges Gesamtkonzept für den Zeitraum 2004 bis 2015 ausgearbeitet. Gemäss der Gesamtkonzeption für den Flugplatz Locarno ist folgende mittel- bis langfristige Nutzung vorgesehen: – Ausbildungszentrum für Fallschirmaufklärer – Einsatzstandort für Lufttransportoperationen in der Südschweiz – Standort für die Fachausbildung in den Bereichen Lufttransport und Fall- schirmeinsatz – Standort für Teile der Lufttransportgeschwader – Standort der Pilotenschule der Luftwaffe und Hauptstandort für die Piloten- selektion und Grundausbildung mit Flächenflugzeugen und Helikopter – Standort für den Zielflugdienst zu Gunsten der Fliegerabwehrausbildung (Flabschiessplätze Brigels, Reckingen und S-chanf) – Trainings- und Einsatzstandort für das Aufklärungs-Drohnen-System. Der Flugplatz Locarno bleibt im Rahmen der Armee XXI die einzige permanent belegte Basis der Luftwaffe südlich der Alpen und der einzige Platz für die Selek- tion und die Grundausbildung der Militärpiloten und der Fallschirmaufklärer.
Planungskonzept Die Bedürfnisse für die Flugzeug-Einstellung, für die Einstellung von Spezial- fahrzeugen, für den Ersatz von Magazinen sowie für Massnahmen gegen Über- schwemmungen und die damit verbundenen Anpassungen von Vorplätzen und Werkleitungen basieren auf gesicherten Grundlagen und können klar definiert wer- den. Sie wurden im Rahmen eines baulichen Gesamtkonzepts einer Lösung zuge- führt. Alle Bereiche haben zueinander Nahtstellen. Für alle Bereiche gelten dieselben Hochwasserschutz-Vorschriften. Deshalb wird auf eine etappierte Realisierung verzichtet. Aus betrieblichen Gründen sind jedoch Abfolgen von Realisierungs- schritten eingeplant. Gemäss Bundesgesetz respektive Verordnung über das öffentliche Beschaffungswe- sen wurde ein Ausschreibungswettbewerb durchgeführt. Daraus resultierte das heute vorliegende Botschaftsprojekt.
2.1.7.4 Beschreibung des Vorhabens
Gesamtvorhaben Das Bauvorhaben sieht den Abbruch der beiden baufälligen Flugzeug-Holzhangars, der Montagehalle mit Annexbauten sowie des Feuerwehrgebäudes und der Magazi- ne vor. Sämtlich Gebäude werden durch einen einzigen Neubau ersetzt.
4402
Das Projekt besteht im Wesentlichen aus einer grossen Halle von 104 auf 25 Meter Grundfläche und 11 Meter Höhe. Entsprechend den neuen Hochwasserschutzvor- schriften liegt die Oberkante des Hallenbodens auf 198 Meter über Meer. Bild 2.1.7.4.1
Modellansicht
Bild 2.1.7.4.2
B C A
1 6 .Mag O lio v elen i M.Piste ca ni Mag .Mun izion i Uff. Ca po 16 . Ma ga zz ino e Spe dizio ne 2 0 . Pitt or e 2 3.L a vag gio 2 1.O ff . b att .1 1 2. wc 11 .a ttes a 1 .Uf f. D ire zion e 2 8 . Ma g. Mate ri ale di Tr asp or to 2 6. Of f. R iemp imen to O ssig en o 19 . O ff. Se rviz io p iazz a 16 . Ma g. Ruo te 1 8. Sald er ia 18 . Off . I mp ia nti Mecc an ici / Ele ttr ici 1 8. O ff. Impia n ti Ele ttro nici 1 7. Mag . Eff. di vo lo Pil. + Pa ra 17 . Off . SRV 2 2. 08 mq 8.0 0mq 1 1 .98 mq 10 .89 mq Mag az zino 1 26 .0 0 mq 11 .0 8 mq 22 .0 8mq 10 .84 mq 1 7.1 6 mq 2 1.1 1 mq 3 7. 73 mq 45 .28 mq 2 0.8 4 mq 11 4. 88 mq 4 5. 28 mq 44 .9 5 mq 11 .0 4 mq Ap p ar ecc hi 2 1. 84 mq
6 7.4 4 mq 6 8.5 7 mq
2 2.0 8 mq
2 9. wc
Atrio mq 51 .68
1 9 8.0 0 m s/lm
1 8. Off . Ru ot e 1 8. Ma g Off . Imp ian ti
L oc ale g en er ato re 10 .8 9 mq 2 1. Of f. b at t.2
29 .2 2 mq 1 0. 57 mq L o cale s er vizio
10 .84 mq
7. 76 mq
Kar de x 13 . Spo gl.d . Lo c.
1 9.2 7mq 13 . Sp og lia toio u. co pie
1 10 .0 0 mq 2. Uff ic io
C ap o Sta to Ma gg ior e
1 7.3 3 mq
Q. E. c .fo rte Bu ca l. Q .E. c. for te Q .E. Q. E.
6 . U fficio
19 8 .00 m s/ lm
St ato Ma gg ior e
35 .50 mq
De po sito Ba nc o di la vo ro Ban co d i lav or o Ma cc hin ar i + Co mp re sso re Ma te ria le pe r v eico li ne ve G ua rd ar ob a U F 2 4/ 25 . A vior ime ssa 3 24 /2 5. Avio rimes sa 2 24 /2 5. Avio rimes sa 1 mq 8 63 .0 0 mq 8 63 .00 mq 8 63 .0 0
19 8. 00 m s/ lm
31 . Po mpie ri
mq 2 79 .38
19 8. 00 m s/ lm
8. Uff . Amminis tra zion e
9. Uff . Ar chiv io
Foss a 1 7. 33 mq
3 2 . Po mpier i
mq 52 9.3 6
3. Uf f. C ap o pe rso na le
17 .33 mq
c ar ro illu m.
L ift
4. Uf f. C ap o Serv izi
17 .33 mq
ca rr o G ot twa ld na sp o pa re te p re fa bbr ica ta
Uffic io C g ar ag e Te nd a Te nd a Ma te ria le alp ino Co nta ine r
Mur at ur a F90 g en .
20 .3 6 mq
2 2 Kw Sa ur er 8 8 7 . Uf f.
an ti Ce nt ro d i co mp et en za inq uin . P7 / P6 G MC N uo vo 17 .33 mq
Fr esa n eve
Ve ico lo le gg er o mot o 2 2. Aula p re scr izion i ne ve p o m. 17 .33 mq
Ve ico lo po mp ier i Rimor ch io Ve ico lo PA 40 00 Amb ula n.
2 7. L oc. Se rviz io d i vo lo
20 .3 6 mq
5. Uff icio
Ca po se rv izio di v olo
3 4.1 3 mq
Grundriss Erdgeschoss mit der Anordnung der vier Sektoren
Der Innenraum ist unterteilt in vier Sektoren. Drei davon sind für die flexible Ein- stellung und den Unterhalt der Leichtflugzeuge und Helikopter. Im vierten Sektor ist Raum für Spezialfahrzeuge, die Betriebsfeuerwehr, das Unfallpikett und die Gara- genwerkstatt (Bilder 2.1.7.4.1 und 2.1.7.4.2). Im zweigeschossigen Annexbau werden die Arbeitsplätze für das Betriebspersonal und für einen Teil des Verwaltungspersonals untergebracht. Auch der PC-7 Simulator mit den dazugehörigen Ausbildungsräume findet in die- sem Anbau seinen definitiven Platz. Sämtliche Werkstätten, Magazine und Techni- kräume sowie die Garderobe und die Sanitärräume sind an der Hallenrückseite eingerichtet. Über diesen Räumen soll die Infrastruktur für die Truppen-Deta- chemente geschaffen werden.
4403
Die Hallenumgebung sowie der Flugzeugabstellplatz für Propellerflugzeuge und Helikopter müssen grossflächig an die neue Einfahrtshöhe angepasst werden. Das hat zur Folge, dass die bestehende Flugzeugbremszelle und der bestehende Wasch- platz an einen neuen Standort zu verlegen sind. Damit verbunden werden umfang- reiche Umlegungen der Werkleitungen notwendig. Für Fahrzeuge, für welche gemäss Konzeption ein Witterungsschutz gefordert ist, soll ein einfaches Schutzdach erstellt werden. Das für den Hallenneubau und dessen Umgebung beanspruchte Grundstück ist im Eigentum des Bundes.
Photovoltaikanlage Während der heissen Tage wird für die Kühlung des PC-7 Simulators und anderer Systeme eine grosse Menge elektrischer Energie benötigt. Um diese Spitzenbe- lastung teilweise abzudecken, wurde im Rahmen des Programms Energie-Schweiz eine Photovoltaikanlage geplant. Die nach Süden ausgerichteten Dachflächen und die sonnenreiche geografische Lage sind für einen wirtschaftlichen Betrieb einer solchen Anlage ausserordentlich gute Voraussetzungen.
2.1.7.5 Energie – Sicherheit – Umwelt
Energie Die Energieversorgung erfolgt über das öffentliche Netz. Mit dem Erstellen des Pilotenausbildungszentrums CIMPP wurde bereits eine neue Mittelspannungs- Transformatorenstation erstellt. Das Projekt der Photovoltaikanlage auf dem Flugplatz Locarno stellt eine optimale Möglichkeit dar, die Spitzenbelastungen abzudecken. Zugleich trägt es zur Zielerreichung des Programms Energie-Schweiz bei. Solaranlagen leisten einen wichtigen Beitrag zur Erzeugung erneuerbarer Energie und sind insbesondere im Kanton Tessin sinnvoll. Hier können die bedeutend grös- seren Energieerträge erzielt werden als im Schweizer Mittelland. Die Anlage verursacht Kosten von rund 1,1 Millionen Franken bei einer projektier- ten Leistung von sechzig Kilowatt. Es kann mit einem durchschnittlichen jährlichen Energieertrag von 78 000 Kilowatt Stunden gerechnet werden. Die daraus resultie- renden jährlichen Einsparungen belaufen sich – basierend auf den heute aktuellen Strompreisen – auf zirka 15 600 Franken. Die jährlichen Amortisationskosten kom- men bei einer Amortisationsdauer von dreissig Jahren und einem kalkulatorischen Zins von vier Prozent auf zirka 63 800 Franken zu stehen. Es sind mit jährlichen Kosten für Unterhalt von zirka 1000 Franken für Reinigung und Kontrolle der Anlage zu rechnen. Die Gestehungskosten für den erzeugten Solarstrom kommen nach heutiger Rech- nung auf rund 83 Rappen pro Kilowattstunde zu stehen (durchschnittliche Kosten für Photovoltaikstrom in der Schweiz rund 100 Rappen pro Kilowattstunde). Für eine Kilowattstunde elektrischer Energie werden in der Schweiz im Durchschnitt zirka 20 Rappen pro Kilowattstunde verrechnet.
4404
Mit dem jährlichen Energieertrag von 78 000 Kilowattstunden erfüllt das Eidgenös- sische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) sieben Prozent der erforderlichen Zunahme an erneuerbarer elektrischer Energie gemäss dem Programm Energie-Schweiz. Bei der Umsetzung des Gesamtvorhabens wird grundsätzlich auf einen möglichst geringen Verbrauch an grauer Energie geachtet. Die Wahl eines Sheddaches schafft zusätzlich gute Rahmenbedingungen für eine natürliche Belichtung der Halle.
Sicherheit Die neue Flugzeughalle wird innerhalb der Flugplatzumzäunung – in der Nähe der ständig besetzten Wache – erstellt. Für sensible Zugangsbereiche kommen erhöhte Sicherheitsstandards zur Anwendung. Die Brand- und Blitzschutzmassnahmen wurden gemäss den geltenden Vorschriften im Gesamtprojekt integriert. Demzufol- ge wird die Flugzeughalle in drei Brandabschnitte unterteilt.
Umwelt Der bestehende Flugplatz ist im Bundesinventar der Landschaften und Naturdenk- mäler von nationaler Bedeutung aufgenommen (Objekt Nr. 1802). Mit dem Abbruch der alten Gebäude und dem Ersatz durch einen Neubau wird eine natur- und land- schaftsschonende Projektlösung ermöglicht. Das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) wurde bereits über das Bauvorhaben orientiert und wird im Rahmen des Plangenehmigungsverfahrens beigezogen.
2.1.7.6 Investitionskosten
Kostenzusammenstellung gemäss Baukostenplan (BKP)
Nr. Hauptgruppen Kosten (Fr.)
0 Grundstück –
1 Vorbereitungsarbeiten 3 660 000
2 Gebäude 19 080 000
3 Betriebseinrichtungen 140 000
4 Umgebung 3 742 000
5 Baunebenkosten 124 000
6, 7 Sonderpositionen 2 036 000
8 Unvorhergesehenes 1 268 000
Fotovoltaikanlage als separat ausgewiesene Position 1 100 000
0–8 Total Baukosten 31 150 000
9 Ausstattung 450 000
0–9 Verpflichtungskredit 31 600 000 Index 1. April 2002 = 112,0 Punkte (1.4.1998 = 100 Punkte) MWSt-Satz 7,6 %
4405
2.1.7.7 Finanzielle und personelle Auswirkungen
Mit dem Ersatz von mehreren dezentral gelegenen Altbauten durch einen einzigen kompakten Neubau kann ein rationeller und günstiger Betrieb erwartet werden. Dies wirkt sich einerseits auf die Unterhalts- und Betriebskosten und andererseits auch auf den Personalbedarf aus. Aus heutiger Sicht werden die Kosten für Gebäudeunterhalt und Energiebedarf auf jährlich 220 000 Franken geschätzt. Bei einer Realisierung der Photovoltaikanlage können jährlich bis zu 15 600 Franken Energiekosten eingespart werden. Für die Instandhaltung der Halle kann mit einem reduzierten Aufwand von einem Prozent der Baukosten gerechnet werden.
2.1.7.8 Termine
2001 2002 2003 2004 2005 2006
Machbarkeitsstudie, Pflichtenheft Wettbewerb gemäss BoeB/VoeB Vorprojekt, Kostenschätzung Ausarbeitung Botschaftsprojekt Plangenehmigungsverfahren Vorbereitung der Ausführung Realisierung Bezug
2.1.8 Raum Südostschweiz
Ausbau FLORAKO, 8. Projektetappe Bauliche Erneuerung der Betriebs- und Unterkunftsinfrastruktur Kosten: 23,75 Millionen Franken Benutzer: Luftwaffe Vorhaben-Nr.: 400.417 Auf Grund einer Rüstungsbeschaffung
2.1.8.1 Ausgangslage
Im Rahmen der Rüstungsprogramme 1998 und 1999 wird als Ersatz für das veralte- te, dreissigjährige Luftraumüberwachungssystem FLORIDA ein neues System unter der Bezeichnung FLORAKO beschafft. FLORAKO soll mit der ersten Beschaffungstranche im Jahr 2003 seinen Betrieb aufnehmen und als neues Schweizerisches Luftraumüberwachungs- und Einsatzleit- system die kombinierte zivile und militärische Luftlage sicherstellen. Das System muss kriegstauglich und entsprechend geschützt sein.
4406
2.1.8.2 Begründung des Vorhabens
Die Installation des neuen Systems FLORAKO erfolgt hauptsächlich an bestehen- den Militärischen Stationen und Einsatzzentralen, mit kleineren Komponenten an verschiedenen Funkstandorten. An allen Standorten sind grössere oder kleinere Umbauten oder Anpassungen aus- zuführen, bevor die einzelnen Komponenten des Gesamtsystems FLORAKO instal- liert und in Betrieb genommen werden können.
2.1.8.3 Planungsvorgaben und Konzept
Ausgehend vom geplanten Beschaffungstakt der Systeminstallationen werden die erforderlichen Umbauten, Erneuerungen und Anpassungen in Etappen ausgeführt. Das Finanzierungs- und Ausführungskonzept erstreckt sich deshalb über mehrere Jahre. Der Gesamtkostenrahmen für die Baulichen Massnahmen aller Projektetappen beträgt rund 97 Millionen Franken.
Übersicht über die Etappierung
Projektetappe Bewilli- Bewilli- Anlage Bauetappe, Text Kosten (Fr.) gungsart1 gungsjahr
1. P-Etappe BVo 1999 MRS-3 1. Bauetappe 9 800 000
bereits bewilligt
2. P-Etappe IB 2000 MRS-2 1. Bauetappe 9 530 000
bereits bewilligt
3. P-Etappe IB 2001 MKZ2 2. Bauetappe 9 300 000
MRS-3 bereits bewilligt
4. P-Etappe IB 2002 Einsatzzentrale A 2. Bauetappe 5 530 000
und MRS-2 bereits bewilligt
5. P-Etappe IB 2002 MRS-4 1. Bauetappe 12 800 000
bereits bewilligt
6. P-Etappe IB 2003 MRS-1 1. Bauetappe 12 600 000
7. P-Etappe IB 2001 KOMSYS4 bereits bewilligt 720 000
8. P-Etappe IB 2004 MRS-4 2. Bauetappe 23 750 000
9. P-Etappe IB 2005 MRS-1 2. Bauetappe 10 000 0003
10. P-Etappe IB 2002 MRS-1 Vorleistung für 1 550 000
1. Bauetappe
11. P-Etappe IB 2003 MRS-2 3. Bauetappe 960 000
bereits bewilligt
Total 96 540 000
1 BVo = Bauvoranschlag bis 1999
IB = Immobilienbotschaft Militär ab 2000
2 MKZ = Material-Kompetenz-Zentrum
3 Bei diesen Kosten handelt es sich noch um Schätzungen (Stand Februar 2003)
4 Kommunikationssystem
4407
Bisher haben die Eidgenössischen Räte 62,79 Millionen Franken für die Projekte- tappen 1 bis 7 sowie 10 und 11 bewilligt. Mit dieser Immobilienbotschaft wird die Freigabe der 8. Projektetappe beantragt, welche die baulichen Anpassungen in den Anlagen der MRS-4 sowie in den Unter- kunfts- und Verpflegungsräumen für die Truppe und das Betriebspersonals beinhal- tet. Diese Arbeiten müssen vor dem geplanten Truppenbetrieb mit FLORAKO ausgeführt werden.
2.1.8.4 Beschreibung des Vorhabens
Mit der beantragten 8. Projektetappe werden am Anlagestandort sämtliche Umbau-, Anpassungs- und Instandhaltungsarbeiten ausgeführt, welche für den FLORAKO-, Übermittlungs- und Funkbetrieb durch die Truppe und das Berufspersonal erforder- lich sind. In der bestehenden Anlage sollen diverse Räume angepasst oder saniert werden. Alte Betriebseinrichtungen werden entfernt und vorschriftgemäss entsorgt. Auch ist ein kleiner Felsausbruch für technische Installationen erforderlich. Die haustechnischen Installationen und Verbindungen für die Versorgungs- und Kommunikationssysteme sind für den künftigen Betrieb umzubauen. Insbesondere müssen die Elektroinstallationen, Ventilationen, Klimaanlagen sowie die Wasser- versorgung und die Abwasserleitungen angepasst oder erneuert werden. An zwei Gebäuden, welche für die Unterkunft und die Verpflegung der Truppe und des Betriebspersonals benötigt werden, sind Umbauten und kleinere Anbauten erforderlich. Diese Massnahmen dienen zur Abdeckung der neuen Bedürfnisse und für die Erfüllung der geltenden gesetzlichen Vorschriften. Damit verbunden ist auch eine energetischen Sanierung der Gebäudehüllen und der Ersatz der Heizungsanlage. Im Gesamtprojekt ist auch die Einhaltung der Vorschriften über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung sowie ein angemessener Brand- und Blitzschutz be- rücksichtigt. Zusammen mit den baulichen Anpassungen und Ergänzungen in der Anlage sollen gleichzeitig auch jene Arbeiten ausgeführt werden, welche im Rahmen des ordentli- chen Anlageunterhaltes geplant sind (Sanierung von Bauschäden und Renovations- arbeiten).
4408
2.1.8.5 Energie – Sicherheit – Umwelt
Energie Die Stromversorgung für den gesamten Leistungsbedarf des FLORAKO-Systems und des dazugehörigen Anlagebetriebes erfolgt über das öffentliche Netz. Bei einem Ausfall der öffentlichen Stromzufuhr kann der Betrieb mit der vorhandenen Eigen- stromversorgung sichergestellt werden.
Sicherheit In den Jahren 1991 und 1992 befasste sich eine interdisziplinär zusammengesetzte Arbeitsgruppe mit dem Schutz der militärischen Radarstationen. Die Ergebnisse dieser Studie finden Niederschlag in separaten Projekten, welche dem Parlament zur Genehmigung unterbreitet werden.
Umwelt Das Felsausbruchsmaterial wird vorschriftgemäss auf einer bestehenden Deponie gelagert. Alle übrigen Abbruchmaterialien, welche beim Umbau der Anlage anfal- len, werden abtransportiert und gesetzeskonform entsorgt. Für den Transport von Personen und Material wird – wenn immer möglich – die bestehende Privatseilbahn genutzt. Je nach Saison und Kapazität sind teilweise auch Transporte mit Lastwagen und Helikoptern erforderlich. Diese Transporte werden aber auf ein Minimum beschränkt. Alle für den Bau erforderlichen Baustelleneinrichtungen werden nach Abschluss der Bauarbeiten demontiert. Die Umgebung der Anlage wird sorgfältig von Bauabfällen gereinigt und in den ursprünglichen Zustand versetzt. Die Abwärme, welche durch den Betrieb der FLORAKO Ausrüstungen anfällt, wird zurückgewonnen und verwertet. Für das gesamte Bauvorhaben wurden im Rahmen des Plangenehmigungsverfahrens verschiedene Untersuchungen durchgeführt. So zum Beispiel über die Vegetation im Bereich der Schotterstelle, die Geologie und die Hydrologie im Bereich der Anlage, die Baustellentransporte und über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung. Die daraus resultierenden Auflagen wurden im Einvernehmen mit den zuständigen kantonalen und kommunalen Behörden sowie den zuständigen Bundesfachstellen in die Baubewilligung integriert. Sie sind in das Projekt vollumfänglich eingeflossen. Die bestehende Anlage ist zwar nicht im Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung aufgenommen. Trotzdem ist die Pro- jektlösung auf einen schonenden Umgang mit der Natur und Landschaft ausgerich- tet.
4409
2.1.8.6 Investitionskosten
Kostenzusammenstellung gemäss Baukostenplan (BKP)
Nr. Hauptgruppen Kosten (Fr.)
0 Grundstück 30 000
1 Vorbereitungsarbeiten 3 815 000
2 Gebäude 6 637 000
3 Betriebseinrichtung 8 032 000
4 Baunebenkosten, Honorare 2 787 000
5 Rückstellung 500 000
6 Unvorhergesehenes 1 371 000
0–8 Total Baukosten 23 172 000
9 Ausstattung 578 000
0–9 Gesamtkosten 23 750 000 Index 1. April 2002 = 112 Punkte (1.4.1998 = 100 Punkte) MWSt-Satz 7,6 %
2.1.8.7 Personelle Auswirkungen
Im Truppenbetrieb sind folgende Organisationen zuständig: – Fliegerbrigade 31 (Einsatz) – Informatikbrigade 34 (Betrieb und Instandhaltung A) – Luftwaffenunterhaltsdienst (Instandhaltung B). Ausserhalb des Truppenbetriebs sind folgende Organisationen für die Anlage zuständig: – Berufspersonal der Fliegerbrigade 31 (Einsatz) – Bundesamt für Betriebe der Luftwaffe (Betrieb und Instandhaltungsphiloso- phie A) – Schweizerische Unternehmung für Flugzeuge und Systeme AG RUAG Aerospace (Instandhaltungsphilosophie B) – Industrie (Instandhaltungsphilosophie C). Der Sekundärradar, der Flugfunk und die Übermittlungsanlage stehen grundsätzlich im Dauerbetrieb. Die Betriebszeiten des Primärradars richten sich im Zivilbetrieb nach den Zeiten der militärischen «Aero-nautical Information Publication» (MIL AIP). Gegenüber der heutigen Situation wird keine wesentliche Veränderung des Einsatz- und Betriebspersonalbestandes ausserhalb des Truppenbetriebs erwartet. Der Bestand des Unterhaltspersonals für den technischen Betrieb von FLORAKO dürfte gegenüber dem bisherigen FLORIDA-Betrieb leicht abnehmen.
4410
2.1.8.8 Termine
Für die Terminplanung MRS-4 wurden Spezial- Bauingenieure und Unternehmer beigezogen. Diese haben folgenden Terminplan ausgearbeitet: 01. Februar 2003 bis Installation und Test neues FLORAKO-Radarsystem. 12. Februar 2004 Ab 1. September 2003 Detailplanung und Vorbereitung der Bauausführung
2. Bauetappe.
31. Oktober 2007 Fertigstellung 2. Bauetappe.
2.1.9 Verpflichtungskredite für Vorhaben bis
10 Millionen Franken nach Kreditnutzer
2.1.9.1 Generalstab, Untergruppe Operationen
Vorhaben-Nr. Kategorie Ort, Anlage, Objekt, Art der Arbeit, Text Franken
400.387 B Verschiedene Standorte2 4 000 000
Anlagen der höheren Führung Erneuerungs- und Anpassungsarbeiten
400.407 B Alpenraum2 3 344 000
Bestehende Anlage der höheren Führung Umbau zum Kommandoposten Erneuerungs- und Anpassungsarbeiten
400.365 B Verschiedene Standorte2 2 980 000
Festungs-Minenwerfer-Anlagen Ausbildungsmodule
2. Tranche bauliche Massnahmen für den Werter-
halt und die Sicherheit Technische Basis sind die Pilotanlagen, für die mit der Immobilienbotschaft Militär 2000, Vorhaben- nummer 100.154, 1,85 Millionen Franken bewilligt wurden. Die 1. Tranche war in der Immobilienbotschaft
2003 eingestellt.
Mit dieser 2. Tranche wird das Vorhaben abge- schlossen.
400.486 B Verschiedene Standorte4 2 000 000
Anlagen der höheren Führung Erneuerungs- und Anpassungsarbeiten
Total Generalstab, Untergruppe Operationen 12 324 000
2 Armee XXI relevantes Vorhaben
4 Security Anforderungen
4411
2.1.9.2 Generalstab, Untergruppe Logistik, Abt. Versorgung
Vorhaben-Nr. Kategorie Ort, Anlage, Objekt, Art der Arbeit, Text Franken
400.443 B Verschiedene Standorte4 3 000 000
Unterirdische Munitions- und kombinierte Anlagen Einbruchmeldeanlagen Einbau 1. Etappe Die zweite und letzte Etappe ist unter der Vorha- bennummer 400.444 in der Planung im Jahr 2006 eingestellt.
400.642 A Raum Wallis5 2 080 000
Unterfelstankanlage Technische Installationen Umweltschutzmassnahmen
400.855 A Raum Mittelland5 1 950 000
Leitungen Bauliche Ersatzmassnahmen
Total Generalstab, Untergruppe Logistik, Vsg 7 030 000
4 Security Anforderungen
5 Gesetzliche Bestimmungen
2.1.9.3 Generalstab, Untergruppe Planung, Abt. Immobilien
Vorhaben-Nr. Kategorie Ort, Anlage, Objekt, Art der Arbeit, Text Franken
400.610 B Verschiedene Standorte 50 000 000
Rahmenkredit zu Gunsten aller Kreditnutzer für Vorhaben bis eine Million Franken
400.452 B Verschiedene Standorte 30 000 000
Rahmenkredit Projektierungen für alle Immobilienmassnahmen
400.668 A Genf GE6 10 000 000
Maison de la Paix Grundstückparzelle Käuflicher Erwerb (siehe dazu auch die Anmerkung am Ende der Ziffer 2.1.9.3)
400.456 B Verschiedene Standorte 8 000 000
Rahmenkredit zu Gunsten aller Kreditnutzer für unvorhergesehene und dringende Bauarbeiten
4412
Vorhaben-Nr. Kategorie Ort, Anlage, Objekt, Art der Arbeit, Text Franken
400.461 B Verschiedene Standorte 3 000 000
Rahmenkredit zu Gunsten aller Kreditnutzer für Kosten und Nebenkosten aller Immobilienge- schäfte
400.619 B Verschiedene Standorte 2 000 000
Rahmenkredit zu Gunsten aller Kreditnutzer für teuerungsbedingte Mehrkosten
Total Generalstab, Untergruppe Planung, 103 000 000 AIM
6 Vorhaben auf Grund politischer Entscheide
Anmerkung zum Vorhaben Nr. 400.668 «Genf Maison de la Paix» Die drei Genfer Zentren «le Centre de Politique de sécurité Genève (GCSP), le Centre international de déminage humanitaire Genève (GICHD), le Centre pour le contrôle démocratique des forces armées Genève (DCAF)» sollen zur Steigerung der Synergieeffekte ihren Sitz zusammen mit anderen friedensfördernden Institutionen unter dem gleichen Dach haben. Damit die Planungs- und Umsetzungsarbeiten für dieses Vorhaben gemeinsam mit der Stadt Genf realisiert werden können, muss das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) zuerst eine Landparzelle käuf- lich erwerben. Dafür wird ein Verpflichtungskredit von 10 Millionen Franken bean- tragt. Im Einverständnis mit dem Kanton Genf und den Schweizerischen Bundes- bahnen (SBB) hat die Stadt Genf eine geeignete Parzelle vorgeschlagen. Diese ist heute im Besitz des Kantons Genf und der SBB. An den Gesamtkosten für die künftige Realisierung des Vorhabens wird sich der Bund wahrscheinlich mit zirka 50 Millionen Franken beteiligen. Heute (Stand März 2003) ist die Finanzierung jedoch noch offen. Sie wird im Verlaufe dieses Jahres geregelt.
4413
2.1.9.4 Generalstab, Untergruppe Führungsunterstützung –
DIK VBS Vorhaben-Nr. Kategorie Ort, Anlage, Objekt, Art der Arbeit, Text Franken
400.394 B Verschiedene Standorte3 3 215 000
Verschiedene Führungsanlagen Telematikinstallationen Nachinstallationen 3. Tranche Mit den Immobilienbotschaften 2001 und 2003 wurden unter den Vorhabennummern 101.240 und
101.419 bereits Verpflichtungskredite von 6 und
7,6 Millionen Franken bewilligt. In der Planung sind noch zwei weitere Tranchen unter den Num- mern 400.479 und 400.480 in den Jahren 2005 und
2006 bei der Untergruppe Operationen eingestllt.
400.966 A Raum Basel1 2 120 500
Übermittlungsanlagen Umbau
Total Generalstab, Untergruppe 5 335 500 Führungsunterstützung – DIK VBS
1 Vorhaben auf Grund aktiver Bewirtschaftung
3 Vorhaben auf Grund einer Rüstungsbeschaffung
2.1.9.5 Heer, Ausbildungsinfrastruktur
Vorhaben-Nr. Kategorie Ort, Anlage, Objekt, Art der Arbeit, Text Franken
400.528 A Verschiedene Standorte2 10 000 000
Ausbildungsanlagen Infrastruktur für die Lehrverbände Bauliche Anpassungen
400.530 A Verschiedene Standorte2 10 000 000
Ausbildungsanlagen für die Lehrverbände Verschiedene Objekte für die Zeitkader Bauliche Anpassungen primär im Unterkunftbereich
400.554 A Birmensdorf ZH2 8 000 000
Waffenplatz Reppischtal Kantonale Kaserne Bauliche Anpassungen und Neubauten Kostenbeitrag an den Kanton Zürich
400.727 A Losone TI2 6 630 000
Waffenplatz Hauptkaserne Westflügel Einbau Rekrutierungszentrum
4414
Vorhaben-Nr. Kategorie Ort, Anlage, Objekt, Art der Arbeit, Text Franken
400.556 A Bière VD1 4 020 000
Waffenplatz Kommando Gebäude 1500 Sanierung
400.390 A Wichlen GL2 3 500 000
Schiessplatz Logistikgebäude Neubau
400.553 A Kloten ZH1 2 370 000
Waffenplatz Hauptkanalisation Sanierung
400.385 A Wichlen GL1 1 640 000
Schiessplatz Munitionsmagazin Neubau
Total Heer, Ausbildungsinfrastruktur 46 160 000
1 Vorhaben auf Grund aktiver Bewirtschaftung
2 Armee XXI relevantes Vorhaben
2.1.9.6 Luftwaffe
Vorhaben-Nr. Kategorie Ort, Anlage, Objekt, Art der Arbeit, Text Franken
400.367 A Payerne FR/VD1 8 470 000
Flugplatz Tankanlage Neubau einer Tankanlage
400.350 A Sion VS3 6 200 000
Flugplatz Einstellhalle für Betriebsfahrzeuge Neubau
400.789 A Payerne VD1 4 040 000
Flugplatz Flugzeugboxen Sanierung und Anpassung für Betrieb F/A-18
400.395 B Verschiedene Standorte3 3 590 000
Verschiedene Flugplätze Betriebstankanlagen Anpassung an die neuen Tankfahrzeuge
4415
Vorhaben-Nr. Kategorie Ort, Anlage, Objekt, Art der Arbeit, Text Franken
401.386 A Raum Ostschweiz3 3 280 000
Unterkunftsgebäude Sanierung der Unterkünfte für das Schichtpersonal
400.419 A Verschiedene Standorte1 3 100 000
Verschiedene Flugplätze Steuerungsanlagen für Sicherheitssysteme Ersatz der INTEGRA Steuerungen
401.110 A Payerne VD1 3 000 000
Flugplatz Pisten und Rollwege Sanierung von Flugbetriebsflächen
1. Etappe
400.741 A Dienstelle Pilatus1 2 800 000
Dienstgebäude Bauliche Sanierung
401.385 A Payerne VD1 1 355 000
Flugplatz Zufahrtsstrasse Anpassung bei der «route de Morens»
400.497 A Locarno TI1 1 300 000
Flugplatz Kontrollturmkanzel Ersatz der Kanzel und Erneuerung der haustechnischen Anlagen
400.718 A Dübendorf ZH1 1 105 000
Flugplatz Fahrzeughalle Erneuerung des Fahrzeugswaschraums
Total Luftwaffe 38 240 000
Gesamttotal Ziffer 2.1.9 212 089 500
1 Vorhaben auf Grund aktiver Bewirtschaftung
3 Vorhaben auf Grund einer Rüstungsbeschaffung
2.2 Rubrik Vertragliche Leistungen
2.2.1 Allgemeines
Der Verpflichtungskredit der Rubrik Nr. 510.3500.001 Vertragliche Leistungen wird beantragt für die Finanzierung von vertraglich geregelten Beitragsgeschäften des Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport an Immobilien- vorhaben mit Dritten.
4416
Es handelt sich um Verpflichtungsbeiträge für bauliche Massnahmen mit einem militärischen Bedürfnis in Anlagen der Kantone, der Gemeinden, der swisscom AG, den Schweizerischen Bundesbahnen und der Schweizerischen Post sowie von zivi- len Partnern und Korporationen. Das gemeinsame Bauen ermöglicht die Abdeckung von militärischen Bedürfnissen bei gleichzeitigem Nutzen von Synergien. Die Rekrutierung für die Arme XXI wird neu organisiert. Eine Aushebung dauert neu zwei bis drei Tage. Die zukünftigen Angehörigen der Armee müssen somit am Rekrutierungsstandort verpflegt werden und übernachten können. Weil dazu an einigen Standorten bundeseigene Anlagen fehlen, werden für eine gewisse Zeit Drittanlagen zugemietet. Dieser Kredit dient auch der Finanzierung dieser Mietkos- ten. Für die Einmietungen werden in allen Fällen Vereinbarungen abgeschlossen.
Weil die Realisation der Bauvorhaben mit dem Baufortschritt der betreffenden zivilen Bauten koordiniert werden muss, können die Planung und der Baubeginn nur sehr begrenzt durch das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölke- rungsschutz und Sport beeinflusst werden. Diagramm 2.2.1.1
35
30
25 25 22 20 19 20 18 20 18 18 18 17 34 16 15 13 11 10 20 20 21 22 19 20 14 12 12 5 11 9 10 7
0 94 95 96 97 98 99 2000 1 2 3 4 5 6 7
Verpflichtungskredite Zahlungskredite
Rubrik Vertragliche Leistungen Verpflichtungs- (VK) und Zahlungskredite (ZK) in Millionen Franken Bewilligte Kredite 1994 bis 2003 Geplante Kredite (ZK = Planungsstand VK 2004 bis 2007, ZK bis 2006 gemäss Finanzplan vom 30. Sept. 2002)
4417
Mit 19,68 Millionen Franken ist die beantragte Verpflichtungskreditsumme rund zwei Millionen Franken kleiner als im Vorjahr. Mit dem in Aussicht gestellten Zahlungskredit von 18 Millionen Franken verbleibt Ende 2004 ein Verpflichtungs- kreditsaldo von rund 48 Millionen Franken. Dies entspricht dem 2,7fachen Zah- lungskredit. Er bewegt sich an der oberen Grenze. Kurzfristig zwingend zu finanzie- rende Vorhaben und die notwendigen temporären Zumietungen für die Umsetzung Armee XXI erforderten im vergangenen Jahr mehr Mittel als verfügbar waren (siehe Diagramm 2.2.1.1). Um die vertraglich geregelten Verpflichtungen im Jahr 2004 in der Zeit finanzieren zu können, ist eine Anpassung des Zahlbedarfs an die ausgewiesenen Bedürfnisse notwendig.
2.2.2 Verpflichtungskredite für Vorhaben bis
10 Millionen Franken nach Kreditnutzer
2.2.2.1 Generalstab, Untergruppe Planung, Abt. Immobilien
Vorhaben-Nr. Kategorie Ort, Anlage, Objekt, Art der Arbeit, Text Franken
400.583 B Verschiedene Standorte 5 000 000
Rahmenkredit zu Gunsten aller Kreditnutzer Kostenbeiträge an Dritte für unvorhergesehene und dringende Bauvorhaben
400.632 B Verschiedene Standorte 3 000 000
Rahmenkredit zu Gunsten aller Kreditnutzer Kostenbeiträge an Dritte für Vorhaben bis 1 Million Franken
401.119 B Verschiedene Standorte2 2 000 000
Rahmenkredit für die Zumietung von zivilen Liegenschaften für die Rekrutierung XXI
Total Generalstab, Untergruppe Planung, AIM 10 000 000
2 Armee XXI relevantes Vorhaben
4418
2.2.2.2 Heer, Ausbildungsinfrastruktur
Vorhaben-Nr. Kategorie Ort, Anlage, Objekt, Art der Arbeit, Text Franken
400.334 A Genève GE1 6 000 000
Waffenplatz Kaserne Les Vernets Gesamtsanierung der Kaserne 1000
400.537 A Bure JU1 3 680 000
Waffenplatz Deponie Sanierung
Total Heer, Ausbildungsinfrastruktur 9 680 000
Gesamttotal Ziffer 2.2.2 19 680 000
1 Vorhaben auf Grund aktiver Bewirtschaftung
2.3 Rubrik Immobilienunterhalt und Liquidationen
2.3.1 Allgemeines
Mit dem Verpflichtungskredit der Rubrik Nr. 510.3110.002 Immobilienunterhalt und Liquidationen werden Instandhaltungs- und Instandsetzungsmassnahmen an bestehenden militärischen Immobilien, energietechnische Massnahmen, nicht versi- cherte Schäden sowie die Liquidation (Rückbau) nicht mehr benötigter militärischer Anlagen finanziert. Die gesamte mit dieser Botschaft beantragte Verpflichtungskreditsumme von
130 Millionen Franken für Unterhaltsmassnahmen und Liquidationen ist gleich
gross wie die letztjährige (siehe Ziff. 1.3 und Diagramm 2.3.1.1). Zusammen mit den früher bewilligten Verpflichtungskrediten und unter Berück- sichtigung des in Aussicht gestellten Zahlungskredites von 104 Millionen Franken ergibt das auf Ende 2004 einen Verpflichtungskreditsaldo von rund 362 Millionen Franken. Dies entspricht zirka dem 3,5fachen Zahlungskredit. Dieser Überhang befindet sich im oberen Bereich. Drei Gründe führten dazu. – Wegen den Kürzungen der Zahlungskredite in den vergangenen Jahren konnten nicht mehr alle Vorhaben in der geplanten Anzahl realisiert werden – Das festgelegte Kostendach bei den Zahlungskrediten hat zur Folge, dass heute nicht mehr alle begründeten und ausgewiesenen Baubedürfnisse finan- ziert werden können – Wo Grundsatzentscheide zur Armee XXI noch ausstehend waren, wurde der Baubeginn für bereits bewilligte Vorhaben hinausgezögert oder vorläufig sistiert. Nach vorliegen erster Entscheide wurden diese Vorhaben erneut priorisiert. Dabei zeigte sich, dass nicht mehr alle früher bewilligten Vorhaben im geplanten Rahmen notwendig sind.
4419
Verpflichtungskredite von nicht mehr ausgewiesenen Bedürfnissen werden nun laufend unbenutzt abgerechnet. Dies wird den Projektvorrat verkleinern. Diagramm 2.3.1.1
200
180
160
140 115 123 113 114 118 120 101 105 100 104 104 95 104 95 100 186 172 80 190 155 152 130 130 130 130 130 130 60 100 110 108 40
20
0 94 95 96 97 98 99 2000 1 2 3 4 5 6 7
Verpflichtungskredite Zahlungskredite
Rubrik Immobilienunterhalt und Liquidationen Verpflichtungs- (VK) und Zahlungskredite (ZK) in Millionen Franken Bewilligte Kredite 1994 bis 2003 Geplante Kredite (ZK = Planungsstand VK 2004 bis 2007, ZK bis 2006 gemäss Finanzplan vom 30. Sept. 2002)
4420
2.3.2 Kreditzusammensetzung
Der hier beantragte Verpflichtungskredit von 130 Millionen Franken für Immobi- lienunterhalt und Liquidationen wird wie folgt segmentiert:
Text Rahmenkredite Total (Fr.)
Verpflichtungskredit Total 130 000 000 – Liquidationen und Rückbau (Ziff. 2.3.8.1) 14 000 000 – Nicht versicherte Schäden (Ziff. 2.3.8.1) 7 000 000 – Energietechnische Massnahmen (Ziff. 2.3.8.1) 2 000 000 – Bewirtschaftung bundeseigener Wälder (Ziff. 2.3.8.1) 1 000 000 24 000 000
= Anteil für reinen Immobilienunterhalt 106 000 000
2.3.3 Kreditzuteilung an die Kreditnutzer
Die nachfolgende Tabelle zeigt die aus heutiger Sicht (März 2003) erforderliche Zuteilung des Kreditanteiles für reinen Immobilienunterhalt an die einzelnen Kre- ditnutzer. Die Steuerung der Kredite erfolgt durch die Abteilung Immobilien im Generalstab.
Kreditnutzer Objektkredite Rahmenkredite (Fr.) (Fr.)
Generalstab, Operationen – 2 000 000 Generalstab, Logistik, Versorgung – 4 000 000 Generalstab, Logistik, Territoriale Aufgaben – 2 000 000 Generalstab, Planung – – Generalstab, Führungsunterstützung – 5 000 000 Heer, Betriebsbauten (Ziff. 2.3.8.2) – 9 000 000 Heer, Ausbildungsinfrastruktur (Ziff. 2.3.8.3) – 39 000 000 Heer, Kommando Festungswachtkorps – 4 000 000 Gruppe, Rüstung – 4 000 000 Luftwaffe (Ziff. 2.3.8.4) – 37 000 000
Total Objektkredite/Rahmenkredite – 106 000 0001
Anteil für reinen Immobilienunterhalt 106 000 000
1 (Ziff. 2.3.8.1, Vorhaben Nr. 400.372)
4421
2.3.4 Der Immobilienunterhalt an militärischen Anlagen
Die Planung der Massnahmen Unterhaltsarbeiten benötigen im Gegensatz zu den Investitionsvorhaben kürzere Planungszeiten. Die Aufträge für laufenden Unterhalt werden nach Dringlichkeit erteilt. Bedeutende Unterhalts- und Liquidationsvorhaben von mehr als 1 Million Franken werden einzeln und objektbezogen beantragt und sind mit einem Projekt inklusive Kostenvoranschlag dokumentiert. Die überwiegende Anzahl der Vorhaben umfassen Massnahmen bis 1 Million Fran- ken und sind mit Bedürfnismeldungen der Kreditnutzer oder den entsprechenden Massnahmenplanungen aus der betriebswirtschaftlichen und technischen Überwa- chung ausgewiesen. Für die Finanzierung sämtlicher Unterhaltsvorhaben im Jahr 2004 – an ungefähr
3000 von rund 19 000 klassierten Objekten – wird ein Verpflichtungskredit zu
Gunsten der Kreditnutzer und des Bundesamtes für Armeematerial und Bauten anbegehrt. Dieser definiert sich aus den Finanzvorgaben, der Grösse des zu unter- haltenden Immobilienbestandes sowie aus den Erfahrungswerten. Infolge der stark gekürzten Zahlungskredite mussten die geplanten Verpflichtungen für das nächste und die folgenden Jahre auf einen äusserst kritischen tiefen Wert gesenkt werden.
Die Massnahmen Die Unterhaltsarbeiten an bestehenden Immobilien haben in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen, weil zur Schonung des knappen Baulandes nach Möglichkeit auf Neubauten «auf der grünen Wiese» verzichtet werden soll. Der Immobilienun- terhalt umfasst folgende Massnahmen: – das Bewahren und Wiederherstellen der baulichen Sicherheit, der Gebrauchstauglichkeit und der operativen Einsatzfähigkeit für eine festge- setzte Dauer – die Versorgung und Entsorgung – Energie für die Entfeuchtung und Hei- zung – beim Leerbestand und bei nicht betrieblich genutzten Anlagen (Objekte der Landesverteidigung). Unterschieden wird zwischen: – Instandhaltung (Reparaturen und Einzelprojekte als Sofortmassnahme oder längerfristig geplant) – Wartung/Überprüfung (Zustandserfassung/Inspektion, Service- und Revi- sionsarbeiten). Alle Einzelprojekte werden auf ihre Notwendigkeit hin und in Abstimmung mit der Nutzungsvorgabe überprüft, dem militärischen Plangenehmigungsverfahren unter- zogen und einzeln freigegeben.
Die finanziellen Aufwändungen In der Privatwirtschaft werden für den jährlichen Unterhaltsaufwand an Immobilien zirka drei Prozent des Gebäudeversicherungswertes eingesetzt. Die adäquate Zahl, der Wiederherstellungswert militärischer Anlagen, ermittelt das Bundesamt für
4422
Armeematerial und Bauten, weil der Bund das Schadenrisiko an seinen Vermögens- werten selber trägt. Bei der Berechnung des Prozentsatzes für Instandhaltungsmassnahmen wird die Summe aus den eingesetzten Finanzmitteln und den Eigenleistungen der Anlagebe- treiber dem Wiederherstellungswert der zu unterhaltenden Bauten und Anlagen gegenübergestellt. Mit den in dieser Immobilienbotschaft beantragten 106 Millionen Franken sollen reine Unterhaltsmassnahmen an Immobilien mit einem Wiederbe- schaffungswert von 26 Milliarden Franken ausgeführt werden. Dies entspricht einem Mitteleinsatz von rund 0,4 Prozent.
2.3.5 Energietechnische Massnahmen
Mit diesem Kredit für energietechnische Massnahmen werden vorab die gemäss Luftreinhalteverordnung notwendigen Sanierungen von Heizungsanlagen finanziert. Im Sinne des Programms Energie Schweiz des Bundesrates kommen dabei neben konventionellen Systemen vermehrt auch alternative Lösungen wie Holzschnitzel- heizungen oder Wärmekraftkopplungen zum Einsatz.
2.3.6 Nicht versicherte Schäden
In den Weisungen über die Risikoübernahme und Schadenerledigung für Risiken des Bundes vom 1. August 1997 ist festgelegt, dass der Bund das Risiko für Schä- den an seinen Vermögenswerten grundsätzlich selber trägt. Kosten für den Ersatz oder die Reparatur von Schäden, die durch ausserordentliche, nicht voraussehbare Ereignisse entstanden sind, sowie Kosten für die notwendigen Sofortmassnahmen sind der Rubrik Immobilienunterhalt zu belasten. Deshalb wird dafür jedes Jahr ein auf Erfahrungen beruhender Kredit eingestellt.
2.3.7 Liquidation obsolet gewordener Immobilien
Mit der Armee XXI werden zu den bereits mit der Armee 95 und PROGRESS nicht mehr benötigten Kampf- und Führungsbauten weitere Objekte überflüssig. Davon betroffen sind praktisch alle Objektkategorien. So werden weitere Flugplatz-, Kampf- und Logistikbauten in Zukunft nicht mehr benötigt. Liquidation kann sowohl Verkaufen und Vermieten als auch Abbrechen bedeuten. Nach Möglichkeit werden die überzähligen Immobilien verkauft. Dabei werden berechtigte Interessen der zivilen Departemente des Bundes wie die der Gemeinden, der Kantone und von Privaten gebührend berücksichtigt. Die Anstrengungen zur Reduktion des grossen Immobilienbestandes werden konse- quent weitergeführt. Seit 1994 sind bereits über 3900 Objekte der Kampf- und Führungsinfrastruktur verkauft oder rückgebaut worden. Dieser Rückbau ist aller- dings mit erheblichen Kosten verbunden. Im Durchschnitt werden pro Jahr gegen
10 Millionen Franken und erhebliche Personalressourcen des Festungswachtkorps
für Liquidationen eingesetzt. Weniger rasch geht der Abbau bei den Hochbauten vor sich. Die immer noch grossen Bestände an Armeematerial aller Art erlauben es
4423
nicht, die zahlreichen Lagergebäude des Departements für Vereidigung, Bevölke- rungsschutz und Sport (VBS) Teil V bereits in grösserem Umfang abzubauen. Trotzdem konnten in den Jahren 1999 bis 2002 eine grosse Anzahl von Mietverträ- gen für logistische Objekte aufgelöst werden. Daraus resultieren künftig jährliche Einsparungen in der Grössenordnung von rund 4,5 Millionen Franken. Erlöse aus Liquidationen lassen sich praktisch nur im Bereich der Hochbauten erzielen, weil sich diese im Gegensatz zu den Kampf- und Führungsbauten eher in Bauzonen befinden. Diese Einkünfte sind allerdings grossen Schwankungen unter- worfen und lassen sich deshalb nur schwer budgetieren. In den letzten Jahren waren es durchschnittlich 10 bis 15 Millionen Franken, im Jahr 2001 erreichte dieser Betrag einen Wert von rund 26 Millionen Franken und im Jahr 2002 von rund
8 Millionen Franken.
Sofern weder ein Verkauf noch eine Vermietung möglich ist, werden die Objekte mit einem minimalen Unterhaltsaufwand gehütet. Der Rückbau von Bauten und Anlagen erfolgt auf jeden Fall immer dann, wenn der Personenschutz nicht mehr gewährleistet ist oder andere zwingende Einflüsse durch Dritte vorliegen. Beim Rückbau sind primär organisatorische, finanzielle und ökologische Aspekte zu beachten. Auf der anderen Seite wird eine beschränkte Anzahl von Bauten und Anlagen aus historischen und kulturellen Gründen gezielt für die Nachwelt erhalten.
2.3.8 Verpflichtungskredite für Vorhaben bis
10 Millionen Franken nach Kreditnutzer
2.3.8.1 Generalstab, Untergruppe Planung, Abt. Immobilien
Vorhaben-Nr. Kategorie Ort, Anlage, Objekt, Art der Arbeit, Text Franken
400.372 B Verschiedene Standorte 106 000 000
Rahmenkredit zu Gunsten aller Kreditnutzer für Unterhaltsmassnahmen und -Projekte bis
1 Million Franken (Ziffer 2.3.3)
400.374 B Verschiedene Standorte 14 000 000
Rahmenkredit zu Gunsten aller Kreditnutzer zur Bewirtschaftung des Liquidations- und Reservebestandes
400.376 B Verschiedene Standorte 7 000 000
Rahmenkredit zu Gunsten aller Kreditnutzer für nicht versicherte Schäden
400.475 B Verschiedene Standorte 2 000 000
Rahmenkredit zu Gunsten aller Kreditnutzer für energietechnische Massnahmen Energie Schweiz
4424
Vorhaben-Nr. Kategorie Ort, Anlage, Objekt, Art der Arbeit, Text Franken
400.599 B Verschiedene Standorte 1 000 000
Rahmenkredit zu Gunsten aller Kreditnutzer für die Bewirtschaftung bundeseigener Wälder
Total Generalstab, Untergruppe Planung, AIM 130 000 000
Gesamttotal Ziffer 2.3.8 130 000 000
3 Zusammenfassung der beantragten neuen
Verpflichtungskredite
3.1 Gliederung nach Vorhabengrösse
Text Franken
Vorhaben für mehr als 10 Millionen Franken 84 350 000 Rubrik Immobilien Heer, Bundesamt für Betriebe des Heeres – Bremgarten AG 15 000 000 Waffenplatz Kaserne Totalsanierung 1. Etappe (Ziff. 2.1.5) – Frauenfeld TG 14 000 000 Waffenplatz Neubau einer Dreifach-Sporthalle mit Aussenanlagen und Sanierung der Stadtkaserne (Ziff. 2.1.6) Luftwaffe – Locarno TI 31 600 000 Flugplatz Betriebs-Infrastruktur Bauliche Sanierung sowie Anpassungs- und Erweiterungsarbeiten (Ziff. 2.1.7) – Raum Südostschweiz 23 750 000 FLORAKO Bauliche Erneuerung der Betriebs- und Unterkunftsinfrastruktur
8. Projektetappe
(Ziff. 2.1.8)
4425
Text Franken
Vorhaben bis 10 Millionen Franken 361 769 500 Rubrik Immobilien – Vorhaben gemäss Vorhabenliste 212 089 500 (Ziff. 2.1.9) Rubrik Vertragliche Leistungen – Vorhaben gemäss Vorhabenliste 19 680 000 (Ziff. 2.2.2) Rubrik Immobilienunterhalt und Liquidationen – Vorhaben gemäss Vorhabenliste 130 000 000 (Ziff. 2.3.8)
Gesamttotal der neuen Verpflichtungskredite 446 119 500
3.2 Gliederung nach Unterstellung Ausgabenbremse
(Siehe dazu auch Ziff. 1.9) Text Franken
Der Ausgabenbremse unterstellter Verpflichtungskredit 55 350 000 Rubrik Immobilien – Locarno TI 31 600 000 Flugplatz Betriebs-Infrastruktur Bauliche Sanierung sowie Anpassungs- und Erweiterungsarbeiten (Ziff. 2.1.7) – Raum Südostschweiz 23 750 000 FLORAKO
8. Projektetappe
Bauliche Erneuerung der Betriebs- und Unterkunftsinfrastruktur (Ziff. 2.1.8) Der Ausgabenbremse nicht unterstellter Verpflichtungskredit 390 769 500 Rubrik Immobilien Vorhaben gemäss Vorhabenliste 241 089 500 (Ziff. 2.1.5, 2.1.6, 2.1.8, 2.1.9 und 2.1.10) Rubrik Vertragliche Leistungen Vorhaben gemäss Vorhabenliste 19 680 000 (Ziff. 2.2.2) Rubrik Immobilienunterhalt und Liquidationen Vorhaben gemäss Vorhabenliste (Ziff. 2.3.8) 130 000 000
Gesamttotal der neuen Verpflichtungskredite 446 119 500
4426
3.3 Gliederung nach Kreditnutzer
Rubriken, Kreditnutzer, Text Franken Total Franken
Rubrik Immobilien 296 439 500 (Ziff. 2.1.5, 2.1.6, 2.1.7, 2.1.8 und 2.1.9) Generalstab, Operationen 12 324 000 Generalstab, Logistik, Versorgung 7 030 000 Generalstab, Planung 103 000 000 Generalstab, Führungsunterstützung – DIK VBS 5 335 500 Heer, Ausbildungsinfrastruktur 75 160 000 Zwei Vorhaben von mehr als 10 Millionen Franken 29 000 000 Vorhaben bis 10 Millionen Franken 46 160 000 Luftwaffe 93 590 000 Zwei Vorhaben von mehr als 10 Millionen Franken 55 350 000 Vorhaben bis 10 Millionen Franken 38 240 000 Rubrik Vertragliche Leistungen 19 680 000 (Ziff. 2.2.2) Generalstab, Planung 10 000 000 Heer, Ausbildungsinfrastruktur 9 680 000 Rubrik Immobilienunterhalt und Liquidationen 130 000 000 (Ziff. 2.3.8) Generalstab, Planung, Abt. Immobilien 130 000 000
Gesamttotal der neuen Verpflichtungskredite 446 119 500
4 Zusammenfassung der Auswirkungen
4.1 Finanzielle Auswirkungen
Die Vorhaben sind im Investitionsplan Immobilien Militär 2003 mit den für die Realisierung erforderlichen jährlichen Zahlungstranchen eingestellt. Diese werden im Rahmen des jährlichen Voranschlages zur Genehmigung unterbreitet. Grund- sätzlich ist davon auszugehen, dass im Anschluss an die Kreditbewilligung durch die eidgenössischen Räte mit der Bauausführung ablaufgerecht begonnen wird.
4.2 Personelle Auswirkungen
Die beantragten Vorhaben verursachen keine Erhöhung des Personalbestandes.
4.3 Auswirkungen für die Informatik
Die beantragten Vorhaben haben keine Auswirkungen auf die Informatik.
4427
4.4 Auswirkungen auf die Gesamtwirtschaft
Die beantragten Vorhaben werden keine volkswirtschaftlichen Auswirkungen im Sinne der Regulierungsfolgenabschätzung haben.
5 Legislaturplanung 1999–2003
Die Immobilienbotschaft Militär ist ein jährlich wiederkehrendes Geschäft und als solches nicht im Bericht über die Legislaturplanung 1999–2003 (BBl 2000 2276) enthalten.
6 Verfassungsmässigkeit
Die verfassungsmässige Zuständigkeit der Bundesversammlung beruht auf den Artikeln 163, 167 und 173 der Bundesverfassung.
4428
Inhaltsverzeichnis
Übersicht 4372
1 Allgemeiner Teil 4373
1.1 Einführung 4373
1.2 Zu den Vorhaben dieser Botschaft 4374
1.2.1 Grundsätzliches 4374
1.2.2 Die Schwergewichte dieser Botschaft 4376
1.2.2.1 Das Heer 4376
1.2.2.2 Die Luftwaffe 4379
1.3 Vergleich mit der Immobilienbotschaft 2003 4380
1.4 Übersicht über den voraussichtlichen Immobilienbedarf für die Armee
XXI 4381
1.5 Auszug aus der Teilstrategie militärische Immobilien 2001 (Hauptziele
und Grundsätze) 4381
1.6 Die Wirtschaftlichkeitsprüfung 4382
1.7 Kosten-Nutzen-Optimierung 4383
1.8 Raumordnung und Umwelt 4384
1.9 Finanzen 4385
1.9.1 Ausgabenbremse 4385
1.9.2 Neue einmalige Ausgaben 4385
1.9.3 Gebundene Ausgaben 4386
1.10 Kreditordnung 4386
1.11 Kreditberechnungen und Vergabe der Aufträge 4387
1.12 Auffangen der Teuerung bei Verpflichtungskrediten 4387
1.13 Kostenzusammenstellung 4388
2 Militärische Immobilienvorhaben 4389
2.1 Rubrik Immobilien (Um- und Neubauten) 4389
2.1.1 Allgemeines 4389
2.1.2 Entwicklung der Verpflichtungs- und Zahlungskredite 4389
2.1.3 Finanzierbarkeit der geplanten Investitionen 4390
2.1.4 Rahmenkredit für Vorhaben bis 1 Million Franken bei der
Abteilung Immobilien Militär beim Generalstab 4392
2.1.5 Bremgarten AG Waffenplatz Kaserne Totalsanierung 1. Etappe 4393
2.1.5.1 Ausgangslage 4393
2.1.5.2 Begründung des Vorhabens 4394
2.1.5.3 Planungsvorgaben und Konzept 4395
2.1.5.4 Beschreibung des Vorhabens 4395
2.1.5.5 Energie – Umwelt 4395
2.1.5.6 Investitionskosten (Kostenbeitrag) 4395
2.1.5.7 Finanzielle und Personelle Auswirkungen 4396
2.1.5.8 Termine 4396
4429
2.1.6 Frauenfeld TG Waffenplatz Neubau einer Dreifach-Sporthalle mit
Aussenanlagen und Sanierung der Stadtkaserne 4396
2.1.6.1 Ausgangslage 4396
2.1.6.2 Begründung des Vorhabens 4396
2.1.6.3 Planungsvorgaben und Konzept 4397
2.1.6.4 Beschreibung des Vorhabens 4397
2.1.6.5 Energie – Sicherheit – Umwelt 4397
2.1.6.6 Investitionskosten 4398
2.1.6.7 Finanzielle und Personelle Auswirkungen 4398
2.1.6.8 Termine 4398
2.1.7 Locarno TI Flugplatz Betriebs-Infrastruktur Bauliche Sanierung,
Anpassung und Erweiterung 4399
2.1.7.1 Ausgangslage 4399
2.1.7.2 Begründung des Vorhabens 4400
2.1.7.3 Planungsvorgaben und Konzept 4401
2.1.7.4 Beschreibung des Vorhabens 4402
2.1.7.5 Energie – Sicherheit – Umwelt 4404
2.1.7.6 Investitionskosten 4405
2.1.7.7 Finanzielle und personelle Auswirkungen 4406
2.1.7.8 Termine 4406
2.1.8 Raum Südostschweiz Ausbau FLORAKO, 8. Projektetappe
Bauliche Erneuerung der Betriebs- und Unterkunftsinfrastruktur 4406
2.1.8.1 Ausgangslage 4406
2.1.8.2 Begründung des Vorhabens 4407
2.1.8.3 Planungsvorgaben und Konzept 4407
2.1.8.4 Beschreibung des Vorhabens 4408
2.1.8.5 Energie – Sicherheit – Umwelt 4409
2.1.8.6 Investitionskosten 4410
2.1.8.7 Personelle Auswirkungen 4410
2.1.8.8 Termine 4411
2.1.9 Verpflichtungskredite für Vorhaben bis 10 Millionen Franken nach
Kreditnutzer 4411
2.1.9.1 Generalstab, Untergruppe Operationen 4411
2.1.9.2 Generalstab, Untergruppe Logistik, Abt. Versorgung 4412
2.1.9.3 Generalstab, Untergruppe Planung, Abt. Immobilien 4412
2.1.9.4 Generalstab, Untergruppe Führungsunterstützung –
DIK VBS 4414
2.1.9.5 Heer, Ausbildungsinfrastruktur 4414
2.1.9.6 Luftwaffe 4415
2.2 Rubrik Vertragliche Leistungen 4416
2.2.1 Allgemeines 4416
2.2.2 Verpflichtungskredite für Vorhaben bis 10 Millionen Franken
nach Kreditnutzer 4418
2.2.2.1 Generalstab, Untergruppe Planung, Abt. Immobilien 4418
2.2.2.2 Heer, Ausbildungsinfrastruktur 4419
4430
2.3 Rubrik Immobilienunterhalt und Liquidationen 4419
2.3.1 Allgemeines 4419
2.3.2 Kreditzusammensetzung 4421
2.3.3 Kreditzuteilung an die Kreditnutzer 4421
2.3.4 Der Immobilienunterhalt an militärischen Anlagen 4422
2.3.5 Energietechnische Massnahmen 4423
2.3.6 Nicht versicherte Schäden 4423
2.3.7 Liquidation obsolet gewordener Immobilien 4423
2.3.8 Verpflichtungskredite für Vorhaben bis 10 Millionen Franken
nach Kreditnutzer 4424
2.3.8.1 Generalstab, Untergruppe Planung, Abt. Immobilien 4424
3 Zusammenfassung der beantragten neuen Verpflichtungskredite 4425
3.1 Gliederung nach Vorhabengrösse 4425
3.2 Gliederung nach Unterstellung Ausgabenbremse 4426
3.3 Gliederung nach Kreditnutzer 4427
4 Zusammenfassung der Auswirkungen 4427
4.1 Finanzielle Auswirkungen 4427
4.2 Personelle Auswirkungen 4427
4.3 Auswirkungen für die Informatik 4427
4.4 Auswirkungen auf die Gesamtwirtschaft 4428
5 Legislaturplanung 1999–2003 4428
6 Verfassungsmässigkeit 4428
Bundesbeschluss über militärische Immobilien (Entwurf) 4432
4431