Parlamentarische Initiative. Bürgerrechtsgesetz. Änderung. Bericht vom 27. Oktober 2005 der Staatspolitischen Kommission des Ständerates. Stellungnahme des Bundesrates
zu 03.454
Parlamentarische Initiative Bürgerrechtsgesetz. Änderung Bericht vom 27. Oktober 2005 der Staatspolitischen Kommission des Ständerates Stellungnahme des Bundesrats
vom 2. Dezember 2005
Sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren,
zum Bericht vom 27. Oktober 2005 der Staatspolitischen Kommission des Stände- rates zur Parlamentarischen Initiative 03.454s «Bürgerrechtsgesetz. Änderung» nehmen wir nach Artikel 112 Absatz 3 des Parlamentsgesetzes nachfolgend Stel- lung.
Wir versichern Sie, sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Her- ren, unserer vorzüglichen Hochachtung.
2. Dezember 2005 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Samuel Schmid Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz
2005-3016 7125
Stellungnahme
1 Ausgangslage
Die Vorlage der Staatspolitischen Kommission des Ständerates vom 27. Oktober
2005 verfolgt den Zweck, für die Einbürgerungsverfahren im Kanton und in der
Gemeinde ausdrücklich den Kanton für zuständig zu erklären. Im Weiteren schreibt der Gesetzesentwurf fest, dass ablehnende Einbürgerungsentscheide einer Begrün- dung bedürfen und dass gegen sie ein Beschwerderecht auf kantonaler Ebene mög- lich sein muss. Welches Entscheidorgan eine Einbürgerung vornimmt und durch welches Verfahren eine Begründung eines Ablehnungsentscheids beizubringen ist, lässt der Gesetzesentwurf bewusst offen; vorgesehen wird einzig, dass ein Einbürge- rungsgesuch den Stimmberechtigten nur dann zur Abstimmung unterbreitet werden darf, wenn ein begründeter Ablehnungsantrag vorgängig vorliegt. Schliesslich werden die Kantone verpflichtet, die Privatsphäre der Einbürgerungswilligen so zu schützen, dass nur die für die Beurteilung der Einbürgerungsvoraussetzungen not- wendigen Daten bekannt gegeben werden dürfen und dass bei deren Auswahl der Adressatenkreis zu berücksichtigen ist.
2 Stellungnahme des Bundesrates
Die Vorlage liegt inhaltlich auf der Linie der bundesgerichtlichen Rechtsprechung und damit der Verfassung. Im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens, welches im Frühjahr dieses Jahres bei den Kantonen, den politischen Parteien und weiteren interessierten Organisationen durchgeführt worden ist, stiessen die Vorschläge in den wesentlichen Punkten auf grosse Zustimmung. Schliesslich bringen die Rege- lungen des Entwurfs eine Klarstellung nach den beiden Grundsatzentscheiden des Bundesgerichts vom 9. Juli 2003. Die Vorlage wurde von der SPK-S einstimmig verabschiedet und soll sogleich in der Wintersession vom Ständerat behandelt wer- den. Die Vorlage verdient die Anerkennung des Bundesrates. Er stimmt dem Erlass- und Berichtsentwurf der SPK-S vom 27. Oktober 2005 inklusive der Beilagen (Bericht und Zusammenfassung des Bundesamtes für Migration vom Mai 2005) über die Auswertung der Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens zur Revision der Bür- gerrechtsregelung zu.