Jahresbericht 2008 der Eidgenössischen Finanzkontrolle über ihre Tätigkeit zuhanden der Finanzdelegation der eidgenössischen Räte und des Bundesrates
Jahresbericht 2008 der Eidgenössischen Finanzkontrolle über ihre Tätigkeit zuhanden der Finanzdelegation der eidgenössischen Räte und des Bundesrates
vom 16. Februar 2009
Sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin Sehr geehrter Herr Ständeratspräsident Sehr geehrte Damen und Herren
Die Eidgenössische Finanzkontrolle unterbreitet Ihnen den Bericht über ihre Tätig- keit im vergangenen Jahr. Nach Artikel 14 Absatz 3 des Finanzkontrollgesetzes (FKG; SR 614.0) hat der Bericht Auskunft zu geben über wichtige Feststellungen und Beurteilungen sowie über Revisionspendenzen und deren Gründe. Der Bericht wird im Bundesblatt veröffentlicht.
Wir versichern Sie, sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin, sehr geehrter Herr Ständeratspräsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hoch- achtung.
16. Februar 2009 Eidgenössische Finanzkontrolle Der Direktor: Kurt Grüter
2009-0767 3087
Übersicht
Die Eidg. Finanzkontrolle (EFK) ist das oberste Finanzaufsichtsorgan des Bundes. Sie ist gemäss Artikel 1 des Finanzkontrollgesetzes (FKG) in ihrer Prüfungstätigkeit nur der Bundesverfassung und dem Gesetz verpflichtet. In ihrer Stellung ist sie selbständig und unabhängig. Sie unterstützt die Bundesversammlung bei ihrer Oberaufsicht und den Bundesrat bei seiner Aufsicht. Eine der Kernaufgaben der EFK stellt die Prüfung des Bundeshaushaltes dar. Die EFK interveniert auf allen Stufen des Budgetvollzugs, beispielsweise durch Revisionen von Jahresabschlüssen, Prüfungen an Ort und Stelle bei den Verwaltungseinheiten, halbstaatlichen Organi- sationen und Subventionsempfängern im Rahmen der Finanzaufsicht oder durch Präventivkontrollen, bevor Verpflichtungen eingegangen werden. Der Finanzauf- sicht sind alle Verwaltungseinheiten des Bundes, die Empfänger von Subventionen und Organisationen jeglicher Rechtsform ausserhalb der Bundesverwaltung unter- stellt, denen der Bund öffentliche Aufgaben übertragen hat. Gemäss Artikel 5 FKG übt sie die Finanzaufsicht nach den Kriterien der Ordnungsmässigkeit, der Recht- mässigkeit und der Wirtschaftlichkeit aus. Mit Wirtschaftlichkeitsprüfungen und Evaluationen will die EFK zur Entwicklung der wirkungsorientierten Verwaltungs- führung beitragen und die Wirksamkeit von Programmen erhöhen. Die Prüfaufträge werden nach Risikokriterien ausgewählt. Die Prüfungen berücksichtigen das Interne Kontrollsystem, das Risikomanagement und die Aspekte von «Good Governance». Gemäss Artikel 14 des FKG erstattet die EFK der Finanzdelegation der eidg. Räte und dem Bundesrat jährlich einen Bericht, in dem sie über Umfang und die Schwer- punkte ihrer Revisionstätigkeit, über wichtige Feststellungen und Beurteilungen sowie über Revisionspendenzen informiert. In ihren Prüfungen muss die EFK immer wieder feststellen, dass die Bestimmungen des Beschaffungsrechts nicht eingehalten oder Lücken im internen Kontrollsystem bestehen. Mit dem neuen Rechnungsmodell konnten allerdings erhebliche Verbesserungen erzielt werden. Die Amtsleitungen sind verstärkt für Fragen der Kontrolle sensibilisiert worden und gleichzeitig verfü- gen sie über Instrumente für die Erfassung der Risiken. Beide Instrumente, das Interne Kontrollsystem wie das Risikomanagement, schärfen den Blick für eine sorgfältige und sparsame Mittelverwendung. Die EFK teilt sodann ihre Erfahrungen
aus dem Prüfungsgebaren mit Rundschreiben, dem sogenannten Audit-Letter, den Geprüften mit. So sind wesentliche Erkenntnisse aus der Prüfung der SAP-Strategie, der Querschnittsprüfung zur Steuerung der FLAG-Verwaltungseinheiten sowie der Evaluation über staatliche Kontrollen in Unternehmen veröffentlicht worden. Der Personalaufwand der EFK macht etwa Dreiviertel des Aufwandes von knapp
19 Millionen Franken aus. Mit dem eigenen Personal wickelt die EFK 90 Prozent
des Jahresprogramms ab. Die restlichen zehn Prozent werden mit Beizug von Exter- nen realisiert. Gemessen an den Gesamtausgaben des Bundes belaufen sich die Aufwendungen der EFK auf 0,3 Promille.
Hinweis zum Bericht Der vorliegende Bericht informiert über Feststellungen und Arbeitsweise der EFK. Ziffer 1 behandelt Prüfungsschwerpunkte. Ziffer 2 enthält Ergebnisse einzelner Finanzaufsichtsprüfungen, gegliedert nach Aufgabenbereichen des Bundes. Neben der Finanzaufsicht übt die EFK auch verschiedene Mandate für Abschlussprüfungen aus. Das gewichtigste Mandat ist die Prüfung der Staatsrechnung. Ziffer 3 fasst die wichtigsten Ergebnisse dieser Prüfung zusammen und kommentiert die Revisions- ergebnisse bei den Sozialwerken, den Eidg. Technischen Hochschulen und weiteren Organisationen. Ziffer 4 gibt einen Einblick in die Revisionsarbeiten bei den inter- nationalen Organisationen, welche die EFK für die Schweiz wahrnimmt. Ziffer 5 informiert über den Stand der Umsetzung früherer Empfehlungen. In Ziffer 6 sind weitere Dienstleistungen der EFK erwähnt wie beispielsweise Stellungnahmen im Gesetzgebungsverfahren, die Mitwirkung in Fachgremien und die Vermittlung von Best Practice. Ziffer 7 vermittelt einen Überblick über die Beziehungen der EFK. Sie ist in ein Netzwerk von Aufsichtsorganen und Berufsverbänden eingebettet und kann entsprechend von einem reichen Erfahrungsaustausch profitieren. In Ziffer 8 schliesslich stellt sich die EFK selber vor. Die zahlreichen Feststellungen und Hinweise auf Optimierungspotenziale könnten den Eindruck erwecken, die Bundesverwaltung arbeite unprofessionell. Dies ist nicht der Fall. Der Bericht ist naturgemäss auf die Auflistung von Mängeln ausge- richtet. Im Rahmen ihrer Prüfungen konnte die EFK immer wieder feststellen, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundes in einem oft schwierigen Umfeld mit grossem Einsatz, hohem Berufsethos und Professionalität arbeiten. Die nachstehenden Feststellungen betreffen Sachverhalte und Vorkommnisse aus den Jahren 2007 und 2008, welche bei Prüfungen im Berichtsjahr gemacht wurden. Zum Zeitpunkt der vorliegenden Berichterstattung konnte nicht abschliessend beur- teilt werden, inwiefern die dargestellten Schwachstellen beseitigt und die Empfeh- lungen der EFK bereits umgesetzt worden sind. Die Nachprüfungen werden erlau- ben, den konkreten Stand der einzelnen Geschäfte zu beurteilen.
Übersicht 3088 Abkürzungsverzeichnis 3092
1 Prüfungsschwerpunkte 3094
1.1 Finanzausgleich des Bundes 3094
1.2 Schienenverkehr 3095
1.2.1 SBB Cargo 3095
1.2.2 Controlling der Leistungsvereinbarung Bund und SBB 3096
1.2.3 BLS Netz AG 3097
1.2.4 AlpTransit 3097
1.2.5 Finanzierung des European Train Control System 3098
1.3 Strassenverkehr 3098
1.4 Landesverteidigung 3100
1.4.1 Prüfungen im Immobilienbereich 3100
1.4.2 Weitere Prüfungen 3101
1.5 Wirksamkeit der internen Revision des Bundes 3101
1.6 Subventionen 3102
1.7 Risikoanalyse des Bundes 3103
1.8 Die Leistungen von MeteoSchweiz 3103
1.9 Informatik der Bundesverwaltung 3105
2 Weitere Finanzaufsichtsprüfungen 3107
2.1 Gesundheit und soziale Wohlfahrt 3107
2.2 Landwirtschaft 3108
2.3 Beziehungen zum Ausland 3109
2.4 Umwelt 3111
2.5 Übrige Aufgabenbereiche des Bundes 3111
2.6 Personal des Bundes 3113
2.7 Einnahmen 3114
3 Abschlussprüfungen 3115
3.1 Staatsrechnung 2007 3115
3.2 Fonds für Eisenbahngrossprojekte 3116
3.3 Sozialwerke 3117
3.4 Unternehmen und Anstalten 3118
4 Internationale Organisationen 3118
5 Revisionspendenzen und Meldungen 3119
5.1 Die Umsetzung der Empfehlungen der EFK 3119
5.2 Revisionspendenzen gemäss Artikel 14 Finanzkontrollgesetz 3120
5.3 Meldungen gemäss Artikel 15 Finanzkontrollgesetz 3121
6 Stellungnahmen und Gutachten 3121
6.1 Stellungnahmen in Gesetzgebungsverfahren 3122
6.2 Mitwirkung in Fachgremien 3123
6.3 Vermittlung von Best Practice 3123
7 Die EFK und andere Aufsichtsorgane 3123
7.1 Kantonale Finanzkontrollen 3123
7.2 Finanzinspektorate 3124
7.3 Ausländische Rechnungshöfe 3124
7.4 Berufs- und Fachverbände 3125
8 Die Eidgenössische Finanzkontrolle stellt sich vor 3125
8.1 Institutionelle Stellung und Aufgaben 3126
8.2 Personal 3126
8.3 Finanzen 3127
8.4 Risiken 3128
9 Ausblick 3128
Anhänge
1. Übersicht über die Prüfungen bei Behörden und Gerichten,
in den Departementen sowie bei Betrieben, angeschlossenen und internationalen Organisationen 3129
2. Finanzinspektorate gemäss Artikel 11 Finanzkontrollgesetz 3138
3. Organigramm der EFK 3139
Abkürzungsverzeichnis
A AHV Alters- und Hinterlassenenversicherung AHS Aids Hilfe Schweiz ALV-Fonds Ausgleichsfonds der Arbeitslosenversicherung ASTRA Bundesamt für Strassen
B BAG Bundesamt für Gesundheit BAFU Bundesamt für Umwelt BAV Bundesamt für Verkehr BBL Bundesamt für Bauten und Logistik BFS Bundesamt für Statistik BFU Büro für Flugunfalluntersuchungen BIT Bundesamt für Informatik und Telekommunikation BLW Bundesamt für Landwirtschaft BLS Bern-Lötschberg-Simplon Bahn BSK Bausubventionskonferenz BSV Bundesamt für Sozialversicherungen
D DB Deutsche Bahn DEZA Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit
E EDA Eidg. Departement für auswärtige Angelegenheiten EDI Eidg. Departement des Innern EFK Eidg. Finanzkontrolle EFTA European Free Trade Association EFV Eidg. Finanzverwaltung EO Erwerbsersatzordnung ESTV Eidg. Steuerverwaltung ETH Eidg. Technische Hochschule EUROSAI European Organisation of Supreme Audit Institutions EZV Eidg. Zollverwaltung
F FKG Finanzkontrollgesetz, Bundesgesetz über die Eidg. Finanzkontrolle FinöV Fonds für Eisenbahn für Eisenbahngrossprojeke FLAG Führen mit Leistungsauftrag und Globalbudget
G GEVER Elektronische Geschäftsverwaltung GRECO Groupe d’Etats contre la corruption
I IIA Institute of Internal Auditors IFRS International Financial Reporting Standards INTOSAI Internationale Organisation der obersten Rechnungskontroll- behörden ISACA Information Systems Audit and Control Association IV Invalidenversicherung
M, N MeteoSchweiz Bundesamt für Meteorologie und Klimatologie NEAT Neue Eisenbahn-Alpentransversale NRM Neues Rechnungsmodell des Bundes
O, R OSEC Schweizerische Zentrale für Handelsförderung OTIF Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr RAG Revisionsaufsichtsgesetz
S SAP Standardsoftware für Buchhaltung SBH Swiss Business Hub SECO Staatssekretariat für Wirtschaft SEVAL Schweiz. Gesellschaft für Evaluation SLA Service Level Agreement SVIR Schweiz. Verband für interne Revisionen
U UIT Internationale Fernmeldeunion UPU Weltpostverein
V, W VBS Eidg. Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport VOC Flüchtige organische Verbindungen (volatile organic compounds) WIPO Weltorganisation für geistiges Eigentum
Bericht
1 Prüfungsschwerpunkte
1.1 Finanzausgleich des Bundes
Im Januar 2007 kam es bei der Ermittlung der steuerpflichtigen Einkommen natürli- cher Personen für das Berechnungsjahr 2004 im Kanton St. Gallen zu einem Fehler, der für den Kanton St. Gallen eine um 85 Millionen zu tiefe Schätzung der Aus- gleichszahlung für das Jahr 2008 nach sich zog. Angesichts der finanziellen Dimen- sionen des begangenen Fehlers und um eine objektive Behandlung dieser Ange- legenheit zu gewährleisten, hat die EFK den Ablauf der einzelnen Operationen detailliert analysiert und die Umstände untersucht, die zu diesem Fehler geführt hatten. Sie kam zum Schluss, dass für den Fehler zu gleichen Teilen die kantonale Verwaltung von St. Gallen und die Eidg. Steuerverwaltung verantwortlich waren. Die Qualität der Prozesse zur Verarbeitung und Validierung der Daten ist deshalb unverzüglich zu verbessern. Der Bundesrat hat in der Zwischenzeit beschlossen, dass der Fehler korrigiert und die Ausgleichszahlungen nachträglich angepasst werden. Mit dem neuen Finanzausgleich beauftragte das Parlament die EFK, die für die Berechnungen des Ressourcen- und Lastenausgleichs von den Kantonen und den beteiligten Bundesstellen gelieferten Daten zu prüfen. Die entsprechende Bestim- mung des Finanzkontrollgesetzes (Art. 6 Bst. j) trat anfangs 2008 in Kraft. Die Stichprobe der EFK umfasste die Kantone Basel-Landschaft, Luzern, Solothurn, Waadt, Wallis und Zug, die Eidg. Steuerverwaltung, das Bundesamt für Statistik sowie die Eidg. Finanzverwaltung. Die EFK will in einem Vier-Jahres-Turnus Prüfungen in allen Kantonen durchführen. Sie stellte fest, dass die Qualität der Daten und Prozesse insgesamt besser geworden ist. Der Fehler im Kanton St. Gallen wird sich positiv auf das Engagement aller Beteiligten auswirken und sie verstärkt für Risiken und Anforderungen hinsichtlich Qualität und interne Kontrollen sensibi- lisieren. Mit den neuen Weisungen des Eidg. Finanzdepartements können die im Bericht aufgezeigten Schwächen weitgehend behoben werden. Die Zuverlässigkeit der Daten für den Ressourcenausgleich dürfte sich 2009 aufgrund dieser Weisungen nochmals verbessern. Die EFK bedauert allerdings, dass die Weisungen keine Sank- tionen für Kantone vorsehen, welche die Daten zu spät abliefern. Kommt ein Kanton seinen Verpflichtungen nicht fristgerecht nach, beeinträchtigt das die Qualitätssiche-
rung und verfälscht allenfalls die Resultate. Die Debatte rund um den Fehler im Kanton St. Gallen hat gezeigt, wie dringend die Frage einer allenfalls rückwirkenden Korrektur gelöst werden muss. Der Bundesrat und die Konferenz der Finanzdirekto- ren haben das Problem erkannt. Die Anpassung der gesetzlichen Bestimmungen konnte an die Hand genommen werden. Auch wenn mit den verbesserten Abläufen das Risiko von Fehlern vermindert werden konnte, können solche auch in Zukunft nicht ganz ausgeschlossen werden.
1.2 Schienenverkehr
1.2.1 SBB Cargo
Im Zusammenhang mit den Diskussionen über das Industriewerk Bellinzona beauf- tragte die Finanzdelegation der eidg. Räte die EFK im Frühjahr 2008, das Repor- tingwesen der SBB und die Güte der betriebswirtschaftlichen Führungsinstrumente von SBB Cargo sowie die Subventionen im Bereich Güterverkehr zu analysieren. Die EFK stellte fest, dass sowohl der Verwaltungsrat der SBB als auch der Bund als Eigner stufengerecht über die Entwicklung der finanziellen Ergebnisse und über die Risiken von SBB Cargo informiert wurden. Allerdings wurden zu optimistische Einschätzungen vermittelt. Die finanziellen Schwierigkeiten von SBB Cargo wurden nicht frühzeitig erkannt. Vor 2007 verfügte die SBB über kein strategisches Control- ling auf Stufe Konzern. Zu Beginn des Jahres 2007 richtete sich die SBB Cargo konsequent auf den Kunden aus und übergab gleichzeitig den dafür geschaffenen Geschäftsbereichen die vollständige Verantwortung. SBB Cargo hat es auf Anre- gung und mit der Unterstützung des Verwaltungsrates SBB vorgezogen, zuerst die neuen Organisationsstrukturen einzuführen, um anschliessend die Führungsinstru- mente anzupassen. Dadurch wurden in dieser Übergangsphase bewusst Risiken in Kauf genommen, die sich aus mangelnden Führungsinformationen ergaben. Die zur Verbesserung der betriebswirtschaftlichen Führungsinstrumente bereits 2005 entwi- ckelten Konzepte von SBB Cargo wurden nicht in den vorgesehenen Fristen umge- setzt und weisen auch heute noch Verbesserungspotenzial auf. Neben den Mängeln der Führungsinstrumente musste die EFK auch auf die zu optimistische Budgetie- rung 2007 hinweisen. Um die vom Eigner verlangte «schwarze Null» zu erreichen, wurden von SBB Cargo im Budget 2007 verschiedene Massnahmen eingeplant. Die geplanten Sanierungsmassnahmen erwiesen sich als zu risikoreich und unrealistisch. Die EFK kam zum Schluss, dass die Schwächen im betrieblichen Rechnungswesen zusammen mit den verkehrs- und wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen die finanzielle Steuerung von SBB Cargo stark beeinflusst und geprägt haben. Die Frage, ob bei den für das Industriewerk Bellinzona von der SBB angekündigten Massnahmen die Qualität des betrieblichen Rechnungswesens für die Entscheidfin- dung eine Rolle gespielt habe, verneinte die EFK. Für solche strategischen Entschei- de sind in erster Linie fundierte und strukturierte Annahmen über künftig erwartete
Entwicklungen massgebend. Die EFK kam zum Schluss, dass die noch bis ins Jahr
2006 als zweckmässig erachtete Divisionalisierung eine frühere konzernweit opti-
male Auslastung der Unterhaltskapazitäten verhinderte. Im Herbst 2007 reifte im Verwaltungsrat SBB die Erkenntnis, dass weitergehende Optimierungen im Bereich der schweren Instandhaltung nur über Divisionsgrenzen hinweg realisierbar sind, was dann zum Entscheid über Standortverschiebungen führte. Begründet wurden diese Verschiebungen aber hauptsächlich mit mangelhafter Produktivität, Investi- tionsrückstau und schlechten Standortaussichten. Weniger in den Vordergrund gerückt wurden die vorhandenen Überkapazitäten in der Instandhaltung im Bereich Personenverkehr. Bei den Subventionen im Güterverkehr kommt die EFK zum Schluss, dass die Bahnreform insgesamt betrachtet positiv zu beurteilen ist. Im Nachhinein muss allerdings die Frage gestellt werden, ob die SBB für die Liberalisierung genügend vorbereitet war. Das Subventionsregime setzt nach Auffassung der EFK mehrheit- lich die richtigen Anreize, ist jedoch kompliziert und zum Teil wenig transparent. Die Zweckmässigkeit einzelner Subventionen muss hinterfragt werden. SBB Cargo
ist heute ein wichtiger Akteur der Verlagerungspolitik des Bundes. Die Politik muss deshalb die Frage beantworten, ob die Ziele ohne SBB Cargo überhaupt realisierbar sind, der Bund vom Akteur zum Besteller werden soll und welches die damit ver- bundenen verkehrs- und finanzpolitischen Folgen sind. Der Bericht ist auf der Web- site der EFK www.efk.admin.ch abrufbar.
1.2.2 Controlling der Leistungsvereinbarung Bund
und SBB Seit der Bahnreform 1999 einigten sich Bund und SBB bereits zum dritten Mal mit der Leistungsvereinbarung 2007–2010 auf die von der SBB zu erreichenden Ziele und die dafür vom Bund zur Verfügung gestellten 5,9 Milliarden Franken. Die EFK prüfte das Controlling des Bundesamtes für Verkehr (BAV) bezüglich der Ziel- setzungen für das Infrastrukturangebot sowie der Bestellung der Infrastrukturleis- tungen. Im Zusammenhang mit dieser Prüfung hat die EFK abgeklärt, ob es im internationalen Umfeld «Musterlösungen» bezüglich Leistungsvereinbarungen mit Bahninfrastrukturen gibt. Dabei hat die EFK das EU-Kommissionspapier «Mehr- jahresverträge für die Qualität der Schieneninfrastruktur» konsultiert und mit der Leistungsvereinbarung Bund-SBB verglichen. Trotz gewissen Abweichungen konn- te die EFK feststellen, dass die Schweiz über ein gutes Vertragswerk verfügt. Der Vereinbarungsprozess für die Bestellung von Infrastruktur kann allerdings optimiert werden, in dem sich der finanzielle Rahmen auf die politischen Zielsetzungen und Schwerpunkte ausrichtet. Dabei müssen die SBB die zur Zielerreichung notwendi- gen Kosten berechnen. Bestellung und der den Bundesbahnen abzugeltende Preis sind anschliessend unter den Beteiligten auszuhandeln. Die EFK kam zum Schluss, dass das heutige Controlling in Anbetracht der nur beschränkt eingesetzten Mittel zwar effizient, aber wenig wirksam ist. Die vom BAV aus dem Controlling gewonnenen Erkenntnisse sowie allfällige Empfehlungen werden mit der SBB vereinbarungsgemäss diskutiert, eine Pflicht zur Umsetzung besteht für die SBB allerdings nicht. Gemäss Leistungsvereinbarung trägt die SBB allein die Verantwortung für die operativen Entscheidungen und Massnahmen. Die Leistungsvereinbarung sieht zudem keine Sanktionen vor, falls Ziele nicht erreicht werden. Viele der in der Leistungsvereinbarung erwähnten Infrastrukturziele werden nicht gemessen. Die EFK hat deshalb empfohlen, dass die Botschaft des Bundesrates und die Leis- tungsvereinbarung die Aufsichts- und die Controllingfunktion nicht einschränken, in zukünftigen Leistungsvereinbarungen Sanktionsmöglichkeiten vorzusehen sind, das Kennzahlenmodell überprüft und erweitert werden muss, das Controlling durch gezielte Subventionsprüfungen vor Ort zu ergänzen und eine Offenlegungspflicht der SBB gegenüber dem Bund sicherzustellen ist.
Das BAV war mit allen Empfehlungen einverstanden und hat die Umsetzungs- termine als auch die Verantwortlichen bestimmt. Die geplanten Massnahmen des Amtes sind nach Ansicht der EFK zweckmässig. Der vollständige Bericht ist auf der Website der EFK www.efk.admin.ch einsehbar.
1.2.3 BLS Netz AG
Auf anfangs 2009 soll die BLS AlpTransit AG in die BLS Netz AG umformiert werden. In diese Gesellschaft werden der Lötschbergbasistunnel und die Infrastruk- tur der BLS eingebracht. Der Bund wird eine Mehrheit von 50,1 Prozent an dieser Gesellschaft erhalten, der Kanton Bern und die BLS AG sowie Privataktionäre den Rest. Bei der Gründung dieser Gesellschaft mussten heikle Fragen wie die Höhe der Bundesbeteiligung und die Bewertung der Aktiven beantwortet werden. Die Finanz- delegation der eidg. Räte beauftragte die EFK, verschiedene Aspekte der Gründung dieser Aktiengesellschaft auszuleuchten. Dabei ging es insbesondere um die Bewer- tung der Sacheinlagen der BLS AG und des neuen Lötschbergtunnels sowie um die Höhe der Aktienkapitalanteile von Bund, Kanton Bern und BLS AG gemessen an den eingebrachten Aktiva der Eröffnungsbilanz der neuen Aktiengesellschaft. Die EFK musste feststellen, dass die Bewertungen und Berechnungen grösstenteils auf externen Gutachten beruhten, gegenseitig ausgehandelt, teilweise durch das Bundesamt für Verkehr geprüft wurden und nachvollziehbar sind. Die Aufrechnung von stillen Reserven erachtete die EFK als stossend, weil sie die rechnerische Eigen- kapitalbasis für die Berechnung des Liberierungspreises verdoppelt. Zu lösen sind zudem die verschiedenen Bewertungsansätze der BLS-Infrastruktur und des neuen Basistunnels. Die EFK kam zum Schluss, dass die Beschränkung der Bundesbeteili- gung auf 50,1 Prozent am Aktienkapital der BLS Netz AG nicht sachlich, sondern politisch begründet wurde. Im Vordergrund stand nämlich die Frage, ob politisch eine Bahninfrastruktur Schweiz AG angestrebt wird oder einzig der Zugriff eines aussenstehenden Investors auf ein wichtiges Element der schweizerischen Eisen- bahninfrastruktur verhindert werden soll. Mit einer Infrastruktur Schweiz AG im Eigentum des Bundes kann dieser die gesamte Bahnlandschaft ab dem Jahr 2020 neu ordnen. Sowohl BLS AG als auch der Kanton Bern sind bereit, dem Bund höhere Eigentumsanteile zuzustehen, sollte eine gesamtschweizerische Infrastruk- turgesellschaft entstehen. Das zweistufige Vorgehen mit einer einfachen Mehrheits- beteiligung von 50,1 Prozent und einer Zweidrittelsbeteiligung im Jahr 2019 erach- tete die EFK als gangbar. Allerdings verlangte die EFK, dass zeitgleich mit der Gründung ein Aktionärbindungsvertrag abzuschliessen ist, damit der Bund seinen
Aktienkapitalanteil wie vorgesehen auf anfangs 2019 erhöhen kann. Auch ist sicher- zustellen, dass diese Erhöhung durch Umwandlung von Bundesdarlehen realisiert wird und die à-fonds-perdu finanzierten Infrastrukturteile nicht zur Berechnung des Einkaufpreises aufgewertet werden.
1.2.4 AlpTransit
Seit über zehn Jahren nimmt die EFK beim AlpTransit eine begleitende Finanzauf- sicht wahr. Sie bewirkte Verfahrensänderungen, wodurch massgeblich Kosten ein- gespart werden konnten, begleitete das Bundesamt für Verkehr (BAV) bei der Ausgestaltung der Controllingweisung und bei der Erstellung des Teuerungsindexes und wirkte beratend bei der Konzeption und Umsetzung der Aufsicht mit. Die Prü- fungen der EFK und des BAV, der aktienrechtlichen Revisionsgesellschaften sowie der internen Aufsichtsorgane der Ersteller werden koordiniert. Auf Initiative der EFK wurde diese Koordinations- und Informationsplattform für alle Prüfinstanzen geschaffen. Dadurch konnten die Effizienz der Aufsicht verbessert, Doppelspurig- keiten vermieden, die «Unité de Doctrine» gefördert und Prüflücken bei hohen
Risiken eliminiert werden. Umfassende Informatikprüfungen und systematische Risikoanalysen durch die einzelnen Kontrollorgane wurden durch die EFK initiiert. Die Prüfungen werden von der EFK ausgewertet und geben Hinweise für die eigene Risikoanalyse und dienen der Qualitätssicherung, weil die gewonnenen Resultate hinterfragt und Unklarheiten mit den Verfassern ausgeräumt werden. Mit der Aus- wertung der Standberichte des BAV ist die EFK in der Lage, der parlamentarischen NEAT-Aufsichtsdelegation Hinweise zu wichtigen Inhalten und Entwicklungen abzugeben. Im Berichtsjahr prüfte die EFK beim BAV die Wirksamkeit der Pro- jektsteuerung und der Aufsichtstätigkeit und bei der AlpTransit Gotthard AG die Durchsetzung eines Werkvertrages beim Ceneri-Tunnel. Die Ergebnisse dieser Prüfungen werden den parlamentarischen Gremien im ersten Halbjahr 2009 zugelei- tet. Durch die verschiedenen Prüfaktivitäten verfügt die EFK über einen guten Überblick über die Grossprojekte des AlpTransits, das am dichtesten kontrollierte Grossprojekt der Schweiz mit einem ausgebauten Controlling- und Reportingsystem. Die Prüfaktivitäten über dieses Grossprojekt sind angemessen und kosten jährlich rund eine Million Franken. Die EFFK ist zudem Revisionsstelle des Fonds für Eisenbahngrossprojekte (vgl.
Ziff. 3.2).
1.2.5 Finanzierung des European Train Control System
Die EFK prüfte im Herbst 2007 beim BAV die Finanzierung des European Train Control System (ETCS). Die Prüfung zeigte ein gutes Ergebnis hinsichtlich der eingeschlagenen Strategie zur Umsetzung des ETCS auf dem Normalspurnetz der Schweiz. Allerdings musste die EFK feststellen, dass die gesetzlichen Grundlagen über die Finanzierung teilweise nicht korrekt umgesetzt wurden. So wurden im Rahmen der Fahrzeugausrüstung mit ETCS-Komponenten einzelne Leistungen aus dem AlpTransit-Finanzierungsbeschluss und dem Verpflichtungskredit für die Aus- rüstung von Schienenfahrzeugen mit ETCS finanziert, was nicht dem jeweiligen Zweck der Verpflichtungen entsprach. Auch wennn die ordnungs- und rechtmässige Rechnungslegung über die ETCS-Finanzierung auf der Ebene der Teilprojekte sichergestellt war, vermisste die EFK zudem einen einheitlichen Controlling- und Reportingansatz über alle Teilprojekte. Das BAV sicherte anfangs 2008 die Umset- zung der Empfehlungen zu.
1.3 Strassenverkehr
Im Bereich Nationalstrassen prüfte die EFK, wie zweckmässig und aussagekräftig die Grundlagen aus dem Investitionscontrolling für die Projektaufsicht und Pro- jektsteuerung waren, und analysierte gleichzeitig, ob ihre Empfehlungen aus der Prüfung von 2005 über die Sanierung des Tunnels San Bernardino umgesetzt wor- den sind. Insgesamt gesehen ergab die Prüfung ein gutes Resultat. Die Weisungen sind so abgefasst, dass ein ordnungsgemässes, effizientes und effektives Controlling und Reporting erwartet werden kann. Jedoch erst die Anwendung des neuen Gesamtsystems und die Datenübernahme durch das Bundesamt für Strassen (ASTRA) von den Kantonen werden zeigen, wie erfolgreich das ASTRA seine formellen Vorgaben umsetzen kann. Nach Ansicht der EFK sind die Vorschriften
des ASTRA für Teil- und Vorauszahlungen im Bereich des Nationalstrassenbaus ausreichend und sie wurden auch eingehalten. Die EFK hat empfohlen, die Risiko- analyse und das interne Kontrollsystem für Teil- und Vorauszahlungen zu verstär- ken, um absichtliche Fehlangaben noch besser verhindern zu können. Im Auftrag der Finanzdelegation der eidg. Räte prüfte die EFK, ob die Kantone unberechtigte Akonto- und Vorauszahlungen im Nationalstrassenbau vorgenommen haben. Die Prüfung fand bei den Tiefbauämtern der Kantone Zürich, Bern, Jura und Aargau statt und umfasste die Zeitperiode der Jahre von 2003 bis 2005. Bei diesen vier Kantonen wurden Rechnungsstellungen von je zwei Bauobjekten geprüft, was einem Werkvertragsvolumen von insgesamt 260 Millionen Franken entsprach. Die Kernfrage der Prüfung, ob unberechtigte Akonto- und Vorauszahlungen bestehen, konnte bei sieben von insgesamt acht geprüften Werkverträgen mit «Nein» beant- wortet werden. Bei einem Werkvertrag konnte diese Kernfrage nicht beantwortet werden. Es wurden zentrale werkvertragliche Vereinbarungen nicht umgesetzt und die Aufbewahrung von Baustellenakten war teilweise nicht sichergestellt. Bei den Prüfungen wurden weitere Mängel festgestellt wie Zahlungen ausserhalb des Werk- vertrags, fehlende Nachvollziehbarkeit von Zahlungen, ein lückenhaftes internes Kontrollsystem oder ein fehlendes Controlling. Punktuell wurden die Mängel auch von kantonalen Finanzkontrollen und dem Revisorat des ASTRA im Rahmen ihrer Prüfungen aufgezeigt. Die bei den Tiefbauämtern der Kantone festgestellten Mängel veranlasste die EFK, dem ASTRA zu empfehlen, bei den kantonalen Tiefbauämtern zu ermitteln, ob die Verrechnung der elektronischen Bauabrechnung – auch rück- wirkend – korrekt vorgenommen wird. Dabei soll geprüft werden, in welchem Ausmass allfällige Beträge zurückgefordert werden können. Zudem soll das Bun- desamt bei einem Werkvertrag die Ordnungs- und Rechtmässigkeit der in Rechnung gestellten Leistungen überprüfen. Dabei soll geklärt werden, ob für den allenfalls entstandenen finanziellen Schaden Rückforderungsansprüche zu Gunsten des Bun- des gestellt werden können. Im Zusammenhang mit der Prüfung der Staatsrechnung im ASTRA stellte die EFK fest, dass die Ordnungsmässigkeit der Buchführung und Rechnungslegung nicht durchwegs gegeben war. So wurden in der Jahresrechnung 2007 die Forderungen
aus dem digitalen Fahrtenschreiber nicht vollständig ausgewiesen. Im Rahmen der Abschlussarbeiten wurden keine Saldonachweise erstellt und die Abschlussdoku- mentation war unvollständig. Unzureichende Beleg- und Kontoführung beeinträch- tigten die Nachvollziehbarkeit, Sicherheit und Buchführung. Aufgrund der risiko- behafteten Situation hat die EFK das ASTRA aufgefordert, über den Stand der Mängelbehebung zu berichten.
1.4 Landesverteidigung
1.4.1 Prüfungen im Immobilienbereich
Im Kompetenzbereich «armasuisse Immobilien» führte die EFK gleich mehrere Prüfungen durch. Sie beurteilte Beschaffungen zu Objekten aus den Immobilienbot- schaften 2003–2005, die Liquidation von Objekten der Kampf- und Führungsinfra- struktur sowie die Steuerung der Betreiberleistungen und die Beschaffung von Planerleistungen. Bei den Beschaffungen zu Objekten aus den Immobilienbotschaften 2003–2005 stellten sich die Fragen nach der Notwendigkeit, Dringlichkeit, Finanzierung und Tragbarkeit der Bedürfnisse. Klare Antworten setzen Bedarfsanalysen, darauf basie- rende Machbarkeitsabklärungen und entsprechende Nachweise voraus. Diese Ent- scheidungsgrundlagen wurden zum Teil nicht oder nur lückenhaft erstellt. Die Qualität der Projektierung wurde massgebend durch plötzlich aufgetretene Schäden, zusätzliche projektbezogene Anliegen des Kantons oder der Gemeinde und über- geordnete sicherheitspolitischen Aspekte beeinflusst, was den Handlungsspielraum des Bau- und Liegenschaftsorgans verminderte. Die Bauaufträge wurden durchwegs im Wettbewerb vergeben. Bei den Dienstleistungen ergab sich wegen der Dringlich- keit ein differenziertes Bild. Es konnten deshalb nicht bei allen Projekten drei bis fünf Offerten eingeholt werden. Die EFK stellte zudem fest, dass Wirtschaftlich- keitsnachweise über den Lebensweg eines Werks fehlten. Erst mit der Einführung des Mietermodells wurden die Vollkosten systematisch thematisiert. armasuisse war mit den Feststellungen und den Empfehlungen der EFK einverstanden. Für militärische Immobilien wurden 2007 insgesamt 360 Millionen Franken budge- tiert, wovon 17 Millionen Franken für die Liquidation der Kampf- und Führungs- infrastruktur zur Verfügung standen. Die EFK prüfte, ob diese Immobilien formell richtig und wirtschaftlich liquidiert worden sind sowie ob die Empfehlungen der EFK aus einer früheren Prüfung umgesetzt wurden. Noch nicht umgesetzt wurde die Empfehlung zum Berichts- und Kontrollwesen. Die EFK verlangte, dass das geplante Führungsinstrument «zentrales Cockpit» raschmöglichst aufzubauen ist, um jederzeit objekt- oder projektbezogen Angaben zum Bearbeitungsstand liefern zu können. Die gesamtheitliche Ergebnisverantwortung ist noch klarer zu definieren. armasuisse will die Empfehlung bis Ende 2009 umsetzen. Die EFK überprüfte die Steuerung der immobilienrelevanten Betreiberleistungen.
Gemäss dem Rechnungsmodell des Bundes müssen die Gebäude- und Büromieten in Budget und Rechnung der Verwaltungseinheiten ausgewiesen werden. Wesentli- cher Bestandteil der Miete sind die wiederkehrenden Betreiberleistungen, welche in so genannten Service Level Agreements (SLA) zu regeln sind. Die EFK konnte feststellen, dass der Kompetenzbereich «armasuisse Immobilien» als Eigentümer- vertreter mit den Betreibern – vor allem der Logistikbasis der Armee – ent- sprechende Vereinbarungen abgeschlossen hat, wodurch die Kontrollmöglichkeiten und Transparenz verbessert wurden. Die SLA decken indessen nicht alle Bedürf- nisse ab und werden auch nicht aktiv überwacht. So werden die objektbezogenen Leistungen nur unvollständig erfasst. Zudem sind auch keine Sanktionen bei nicht SLA-konformer Leistungserbringung vorgesehen. Bei armasuisse Immobilien prüfte die EFK auch, ob Planerleistungen im Einklang mit dem Gesetz beschafft werden. Diese Leistungen sind entscheidend dafür, ob in den nachfolgend teuren Phasen wirtschaftlich gehandelt werden kann. Die EFK
stellte fest, dass der Anteil freihändiger Vergaben noch gross ist, der Wettbewerb aber sukzessiv mit Rahmenverträgen gestärkt wird. Vermehrt werden Leistungen in bestimmten Segmenten gebündelt und öffentlich ausgeschrieben.
1.4.2 Weitere Prüfungen
Im Auftrag der Finanzdelegation der eidg. Räte hat die EFK die von externen Exper- ten durchgeführte Preisprüfung zur Beschaffung des Jetpiloten-Ausbildungssystem Pilatus PC-21 analysiert. Die EFK kam zum Schluss, dass die Prüfarbeiten profes- sionell durchgeführt wurden. Auch wenn der Beschaffungspreis des Ausbildungs- systems hinsichtlich Kompetitivität wegen der fehlenden Wettbewerbssituation nicht beurteilt werden konnte, sind dem Bund beim vereinbarten Preis keine ungerechtfer- tigten Kosten oder Zuschläge berechnet worden. Ungewöhnlich hoch waren indes- sen die Honorarforderungen des Experten.
1.5 Wirksamkeit der internen Revision des Bundes
Artikel 11 des Finanzkontrollgesetzes verpflichtet die EFK, die Wirksamkeit der Finanzinspektorate (FISP) des Bundes zu prüfen. Nach der Prüfung in den Jahren
2000 und 2001 führte die EFK in den Jahren 2006 bis 2008 eine weitere Evaluation
dieser internen Inspektorate durch. Diese Querschnittsprüfung wurde systematisch nach den seit 2003 geltenden Vorgaben des Institute of Internal Auditors (IIA), der internationalen Dachorganisation der internen Revision, durchgeführt. Die EFK prüfte die 15 internen FISP der Bundesverwaltung gemäss den IIA-Normen. Sie verfügt nun über eine umfassende Erfahrung als Evaluationsstelle der internen Revision. Die Querschnittsprüfung ermöglichte einerseits ein Benchmarking und andererseits die Erstellung einer Liste mit Best Practices. Die EFK konnte feststellen, dass die FISP in den letzten Jahren stark professionali- siert worden sind. Mit Unterstützung der EFK konnten die Arbeitsmethoden stan- dardisiert und die Ausbildung der Mitarbeitenden der FISP verbessert werden. Alle FISP verfügen heute über Analysewerkzeuge, die eine Konzentration der Ressour- cen auf Risikobereiche ermöglichen. Die Arbeit wird dokumentiert, ist korrekt und hält die Ergebnisse in Berichten an die Amtsdirektionen und die EFK fest. Verschie- dene FISP prüfen derzeit eine Informatiklösung zur Unterstützung ihrer Arbeit. Die Konferenz der FISP-Leiter koordiniert das Vorgehen, um einen gemeinsamen Stan- dard zu definieren. Damit sollten auch die letzten Defizite in der Dossierverwaltung und der Dokumentation der Prüfungen behoben werden. Wie sieht die zukünftige Strategie für die Ausgestaltung der FISP und der Zusam- menarbeit mit der EFK aus? Obwohl eine Integration die Unabhängigkeit der FISP gegenüber der Linie stärken würde, kommt die EFK nach Abschluss der Evaluation zum Schluss, die bisherigen dezentralen Strukturen beizubehalten. Die FISP stärken die Amtsdirektionen, indem diese über eine Prüfstelle an der Front verfügen, die ihren Bereich bestens kennt. Dank der ausgezeichneten Zusammenarbeit und der technischen Verbindung zwischen EFK und FISP kann die Koordination und Quali- tät der Arbeit heute sichergestellt werden, ohne dass eine organisatorische Fusion zwingend wäre. Die Verankerung auf Amtsstufe entspricht auch den Bestimmungen des Finanzhaushaltgesetzes. Die Verwaltungseinheiten sind nämlich verantwortlich
für die sorgfältige, wirtschaftliche und sparsame Mittelverwendung. Das FISP sollte deshalb grundsätzlich den Amtsdirektionen zugeordnet sein. Eine Ansiedlung auf Departementsstufe muss die Ausnahme bleiben und sollte nur in begründeten Fällen – zentralisierte Ressourcen, homogener Geschäftsbereich, kritische Grösse – ins Auge gefasst werden.
1.6 Subventionen
Im Rahmen einer Querschnittsprüfung hat die EFK die termingerechte Auszahlung der Subventionen geprüft. Das Gesamtvolumen der geprüften Zahlungen des Jahres 2006 betrug rund 27 Milliarden Franken. Die EFK konnte feststellen, dass die Sub- ventionen termingerecht ausbezahlt wurden. Bei 12 Subventionen im Betrag von 4,7 Milliarden Franken wurden zu Recht Vorauszahlungen ausgerichtet. Die Vielfalt der rechtlichen Grundlagen erschwerte allerdings die Transparenz, da in den Spe- zialgesetzen und Verordnungen zu den einzelnen Subventionen die wesentlichen Rahmenbedingungen für die Zahlung der Finanzhilfen und Abgeltungen nicht immer enthalten waren. Oft fehlten Angaben über den Zeitpunkt der Zahlung, die Berechnungsbasis für die Abrechnung oder über den Umfang von Akontozahlungen. Trotzdem konnte die EFK aufgrund von Ausführungsanweisungen und Verträgen die Auszahlungsmodalitäten beurteilen. Die Mehrzahl der geprüften Subventionen gab zu keinen Bemerkungen Anlass. Die EFK hat in wenigen Einzelfällen insgesamt ein Sparpotenzial von rund sechs Millionen Franken ausgelotet, welches mit Verordnungs- oder Vertragsanpassungen realisiert werden kann. Die Eidg. Finanz- verwaltung wird nun prüfen, in welcher Form Verbesserungen bei Anpassungen von Rechtserlassen möglich sind. Die bestehenden Zahlungsprozesse erschweren die optimale Validierung. Die Ausrichtung der maximalen Zahlungsfrist ist kompliziert. Die Eidg. Finanzverwaltung hat die Neugestaltung des Zahlungsverkehrs in ihre Projektplanung aufgenommen. In einer Vorstudie sollen bis Ende 2008 die Stoss- richtungen des Projekts definiert werden. Der Bericht ist unter www.efk.admin.ch abrufbar. Die Flächenkostenpauschale bei den Bildungsbauten ist die wichtigste Methode zum Berechnen des Bundesbeitrages. In der Bemessungsgrundlage der Bausubven- tionskonferenz ist festgelegt, dass die Pauschalwerte laufend überwacht und der Entwicklung angepasst werden müssen. Mit der Projektleitung «Überprüfung Flä- chenkostenpauschale» ist das Bundesamt für Bauten und Logistik betraut. Obwohl verschiedene Arbeiten vor rund fünf Jahren in Auftrag gegeben wurden, lagen noch keine konkreten Resultate vor. Für Honorare wurden rund 250 000 Franken ausge- geben. Ein Überwachungskonzept fehlte noch, ein Kostendach für die Honorierung wurde nicht festgelegt und die Objektdokumentation war mangelhaft. Aus Effi-
zienzgründen stellt sich die Frage, ob es nicht sinnvoller wäre, anstelle des aufwän- digen Verfahrens zur Festlegung der Flächenkostenpauschale erneut die pauschale Subventionierung der Bildungsbauten zu prüfen, was auch den Prinzipien des neuen Finanzausgleichs entsprechen würde.
1.7 Risikoanalyse des Bundes
Die Grundlagen für die Risikopolitik des Bundes sind vom Bundesrat im Dezember
2004 verabschiedet worden. Die konkreten Umsetzungsmodalitäten wurden in
einem zweiten Beschluss im Januar 2005 definiert. Im Rahmen einer Querschnitts- prüfung in ausgewählten Ämtern analysierte die EFK das Risikomanagement des Bundes. Seit 2001 müssen die Bundesämter regelmässig eine Risikoanalyse vor- nehmen. Die alljährliche Auseinandersetzung mit den Risiken bewirkte zweifellos einen Kulturwandel. Die EFK stellte eine stärkere Sensibilisierung der Direktionen der Bundesämter für Risikofragen fest. Das Projekt trug dazu bei, dass gemeinsame Überlegungen zum Risikomanagement angestellt und dessen Instrumentarium vereinheitlicht wurde. Auf der technischen Ebene gelang es der Eidg. Finanzverwal- tung, in allen Bundesämtern eine gemeinsame Informatikanwendung zu installieren. Die Bundesratsbeschlüsse wurden zwar in den Verwaltungseinheiten umgesetzt, jedoch in unterschiedlicher Art und Weise. Zu verbessern sind die harmonisierte Behandlung von gleichen Risiken, eine stufengerechte Zielsetzung oder die Inte- gration in die Führungssysteme. Doch fehlten bis zum heutigen Zeitpunkt die ent- sprechenden Weisungen des Bundesrates, die in der Finanzhaushaltverordnung vorgeschrieben sind. Als Folge der dezentralen Organisationsstruktur des Risiko- managements werden die Risiken auf Stufe Bund nicht konsolidiert; der Bundesrat nimmt lediglich Kenntnis von den einzelnen Übersichten der Departemente und der Bundeskanzlei. Damit fehlt eine vollständige Übersicht der Risiken. Schliesslich konnte die EFK feststellen, dass im Anhang zur Staatsrechnung über die Risiken informiert wird. Allerdings nutzen die Finanzverantwortlichen der Bundesämter die Informationen aus ihrem Risikomanagement nur teilweise, um ihren Bedarf an Rückstellungen zu ermitteln und ihre Eventualverbindlichkeiten zu bewerten.
1.8 Die Leistungen von MeteoSchweiz
Das Bundesamt für Meteorologie und Klimatologie, kurz MeteoSchweiz, erfüllt als nationaler Wetterdienst meteorologische und klimatologische Aufgaben zum Nutzen von Bevölkerung, Wirtschaft und öffentlichen Institutionen. MeteoSchweiz gehört zum Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) und erhält als FLAG-Amt alle vier Jahre vom Bundesrat einen Leistungsauftrag, der die Leitlinien für ihr Handeln festlegt. Die Ausgaben 2007 von MeteoSchweiz machten 70 Millionen Franken aus. Davon wurden rund 40 Millionen Franken durch Bundesmittel, 20 Millionen Fran- ken durch Einnahmen aus dem Flugwetter und 10 Millionen Franken durch Einnah- men aus dem Verkauf von weiteren Leistungen gedeckt. In letzter Zeit stand MeteoSchweiz in der Kritik. So werden MeteoSchweiz ungerechtfertigte Marktvor- teile gegenüber den privaten Konkurrenten vorgeworfen, da sie auch kommerzielle Meteoprodukte anbietet. Vor diesem Hintergrund erachteten das EDI wie auch MeteoSchweiz eine unabhängige Evaluation der Tätigkeit von MeteoSchweiz als zweckmässig. Diese führte die EFK im Zeitraum von Juni 2007 bis Juni 2008 durch. Unter Beizug meteorologischer Fachleute wurden die Infrastruktur, die Produkte und die Prognosegenauigkeit geprüft. Die EFK konnte feststellen, dass Meteo- Schweiz ihre Aufgabe auf einem qualitativ hohen Standard erfüllt. Die ausgewogene Kombination von verschiedenen Erkundungssystemen vor Ort und in der Atmo- sphäre ist eine Stärke von MeteoSchweiz. Insbesondere zeigte sich, dass das Bodenmessnetz SwissMetNet zu den weltweit fortschrittlichsten gehört, was Dichte,
Qualität und Ausfallsicherheit angeht. Als einziger Anbieter prüft MeteoSchweiz die Prognoseleistungen mit Kennzahlen und zählt bei den Prognosemodellen internatio- nal zu den führenden Instituten. MeteoSchweiz verfolgt die Sicherung und Weiter- entwicklung eines qualitativ hoch stehenden Angebots mit grossem Engagement. In einzelnen Bereichen wie Radaranlagen, Niederschlagsmessungen, Zugriff auf andere Messnetze oder Datawarehouse zeigte sich Handlungsbedarf. Private Anbieter und MeteoSchweiz weisen eine gute Treffsicherheit der Prognosen auf. Über die von diesen belieferten Medien wird die Bevölkerung in guter Qualität informiert. Gestützt auf die gesetzlichen Grundlagen bietet MeteoSchweiz drei Leistungskate- gorien an. Der Kernauftrag umfasst insbesondere das Messnetz, die Gesetzespflege und die internationale Zusammenarbeit. Die Basisleistungen umfassen, was andere Anbieter auch machen können, aber aus Service-public-Überlegungen dem staatli- chen Wetterdienst zugewiesen wird (Klimadaten, Forschung, Warnungen, Flugwet- ter). Die kommerziellen Leistungen schliesslich stehen in Konkurrenz zu privaten Anbieter. Dabei handelt es sich um die Veredelung von Dienstleistungen für kon- krete Aufträge. Die EFK stellte fest, dass in zwei Bereichen Anpassungsbedarf besteht. Basisleistungen könnten vom Staat vermehrt auch an Dritte vergeben wer- den und bei einzelnen im Grundangebot enthaltenen Leistungen ist die Zuordnung zu hinterfragen. Nach Einschätzung der EFK haben insbesondere individuelle Aus- künfte und Beratungen sowie Telefon 162 primär den Charakter von kommerziellen Leistungen. Die EFK musste zudem feststellen, dass die Kosten- und Leistungsrech- nung den Anforderungen für die Preisgestaltung der kommerziellen Leistungen nicht genügt. So wurden aufgrund von ungerechtfertigten Kostenüberwälzungen die kommerziellen Leistungen querfinanziert. Bei einer Korrektur würden verschiedene kommerzielle Leistungen die gesetzliche Vorgabe der Kostendeckung nicht mehr erfüllen. Der Gesetzgeber verknüpfte mit den kommerziellen Tätigkeiten die Erwartung sinnvoller volkswirtschaftlicher Synergien und eines Kostendeckungsbeitrages an den Gesamtbetrieb. Zudem sollen diese Leistungen die Kundenorientierung verstär- ken und die Mitarbeitenden motivieren. Diese Erwartungen wurden nur teilweise erfüllt. Insbesondere wurde die Verbesserung des Kostendeckungsgrads nicht
erreicht. Von 1996 bis 2007 stieg der Finanzierungsbedarf von MeteoSchweiz von
23 auf 42 Millionen Franken. Das jetzige System von Gebühren beim Grundange-
bot, Vollkostenverrechnung beim Flugwetter, Marktpreisen bei den kommerziellen Produkten und Finanzierung des verbleibenden Finanzierungsbedarfs durch den Bund sendet falsche Signale aus und ist mit Risiken verbunden. Die Belastung des Grundangebots mit Gebühren zieht tendenziell eine volkswirtschaftlich zu geringe Nutzung nach sich. Die Vollkostenverrechnung beim Flugwetter führte dazu, dass die Flugwetterkunden einen bedeutenden Teil der allgemeinen Infrastruktur von MeteoSchweiz bezahlen und MeteoSchweiz im europäischen Vergleich überdurch- schnittlich teuer ist. Als Folge drohen Teile des Flugwettergeschäfts abzuwandern. Die EFK richtete verschiedene Empfehlungen an MeteoSchweiz wie auch an das EDI als vorgesetzte Behörde. So soll MeteoSchweiz unter anderem das Zusammen- spiel mit anderen Anbietern verbessern und die Kundenorientierung verstärken. Bei den Basisleistungen sollen Auslagerungen geprüft werden. Die Preise der kommer- ziellen Leistungen sollen angepasst und die Querfinanzierung beseitigt werden. Die Finanzierung über Bundesbeiträge soll auf das Grundangebot beschränkt werden. Schliesslich soll das EDI ein Steuerungskomitee aus verwaltungsinternen und exter- nen Fachleuten einsetzen, welches das Generalsekretariat EDI bei der Steuerung von
MeteoSchweiz berät und unterstützt. MeteoSchweiz wies den Vorwurf der Quer- finanzierung von kommerziellen Dienstleistungen zurück. Ansonsten stimmte sie den Empfehlungen der EFK zu. Der Bundesrat hat Ende 2008 gestützt auf den Bericht der EFK das weitere Vorgehen im Sinne der Empfehlungen festgelegt. Der Bericht ist unter www.efk.admin.ch abrufbar.
1.9 Informatik der Bundesverwaltung
Als Revisionsorgan der Bundesinformatik führte die EFK beim Bundesamt für Informatik und Telekomunikation (BIT) verschiedene Prüfungen durch. Die EFK prüfte, ob die Organisation, die Prozesse und Tätigkeiten der Abteilung Kunden geeignet sind, die Anforderungen, die Bedürfnisse und Erwartungen der bundesinternen Leistungsbezüger zu erfüllen. Sie konnte feststellen, dass die Kun- denorientierung verbessert werden konnte. Die neusten Umfrageresultate des BIT zeigten eine deutliche Steigerung der Zufriedenheit in allen Leistungsbereichen. Das BIT will insbesondere in den Bereichen Büroautomation, Support und Management neue Wege beschreiten. Die Verbindung zwischen Prozessmanagement und IT-Ser- vice-Management wird zukunftsweisend sein, wenn es darum geht, ganzheitliche kundenorientierte IT-Lösungen anbieten zu können. Die EFK hat verschiedene Empfehlungen formuliert. So soll das BIT insbesondere das Controlling für die Strategieumsetzung verstärken und ein übergeordnetes kundenorientiertes Prozess- modell BIT erarbeiten. Die Schnittstellen sollen durch einen regelmässigen Informa- tionsaustausch und eine gemeinsame Plattform verbessert werden. Die Empfehlun- gen wurden vom BIT insgesamt akzeptiert. Die Strategie will das BIT bis Ende 2010 überprüfen. Die EFK prüfte auch die Organisation, die Prozesse und das Interne Kontrollsystem der Hauptabteilung Lösungszentrum und stellte fest, dass die drei Lösungszentren Bern, Genf und SAP nach wie vor unterschiedlich organisiert sind und ebenso unterschiedlich geführt werden. Auffallend hoch ist nach wie vor die Abhängigkeit von externen Mitarbeitenden. Der Wissenstransfer zwischen internen und externen Mitarbeitenden ist zu verbessern. Die externen Projektleitenden sind mit klaren Zielen zu führen und zu begleiten. Die EFK hat aufgrund ihrer Prüfung der Preisberechnung von Querschnittsleistun- gen im Bereich der Telekommunikation festgestellt, dass die interne Leistungsver- rechnung nicht vollumfänglich auf einer aussagekräftigen Kosten- und Leistungs- rechnung basiert. Der Kostennachweis der im Service- und Produktekatalog aufge- führten Leistungen wurde nicht nach den definierten Vorgaben dargestellt. Dies führte zu einer ungenügenden Preis- und Leistungstransparenz gegenüber den Leis- tungsbezüger. Die Kostenwahrheit der Tarife konnte nicht bestätigt werden. Das BIT sicherte die Umsetzung aller Empfehlungen zu.
Die EFK prüfte organisatorische, technische und bauliche Aspekte der Katastro- phenvorsorge des BIT. Der Schwerpunkt der Prüfung lag in der Beurteilung der Vorsorgemassnahmen und der Organisation des Krisenmanagements. Da das BIT in verschiedenen Bereichen zentrale Dienstleistungen für die gesamte Bundesverwal- tung wahrnimmt, wurde die Katastrophenvorsorge auf Stufe Bund ebenfalls in die Prüfung einbezogen. Die EFK konnte sich vor Ort davon überzeugen, dass ein baulich und technisch hohes Niveau besteht. Das BIT verfügt heute über zwei
gleichwertige, voll ausgebaute Rechenzentren, welche wechselseitig den Betrieb in einem Krisenfall übernehmen könnten. Die im Auftrag des Informatikstrategieorgan des Bundes erneut durchgeführte Studie hat allerdings gezeigt, dass bei den Leis- tungsbezügern immer noch ein mangelndes Bewusstsein bezüglich Katastrophen- vorsorge besteht. Die Leistungserbringer sind nur für die bei ihnen in Betrieb ste- henden Systeme und Anwendungen verantwortlich. Für das Krisenmanagement in den Departementen und Verwaltungseinheiten sind die Informatiksicherheitsverant- wortlichen der Leistungsbezüger zuständig. Die EFK hat empfohlen, dass das Infor- matikstrategieorgan generelle Vorgaben für Notfallkonzepte erarbeitet und der Ausschuss Informatiksicherheit das Thema Krisenmanagement regelmässig auf die Traktandenliste nimmt. Die an das BIT und teilweise an das Bundesamt für Bauten und Logistik sowie an das Informatikstrategieorgan des Bundes gerichteten Empfeh- lungen der EFK wurden akzeptiert und deren Umsetzung ist terminiert worden. Die EFK hat beim Eidg. Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) eine Informatik- und Beschaffungsprüfung durchgeführt. Die Prüfung hatte zum Ziel, die Webanwendungen, die Umsetzung der Vorgaben des Corporate Design Bund und die korrekte Beschaffung von IT-Investitionsgütern zu beurteilen. Die Vorgaben des Bundes im Bereich Internet inklusive Corporate Design Bund werden auf den jewei- ligen Plattformen konform umgesetzt. Die EFK konnte aber keine klar definierte Internet-/Intranet-Strategie feststellen. Im EDA bestehen unterschiedliche organisa- torische und technische Anforderungen und Doppelspurigkeiten im Webbereich. Das EDA verfügt über mehrere Webplattformen mit Internet- und Intranet-Anwen- dungen. Die DEZA ihrerseits betreibt mit ihrer Plattform bereits ein umfassendes Webportal mit eigenen Anwendungen. Die Beschaffungen wurden korrekt abgewi- ckelt. Die EFK prüfte bei der Bundeskanzlei die Verteilung der Hosting-Kosten von www.ch.ch auf den Bund und die Kantone und die Tätigkeiten der Bundeskanzlei als Leistungsbezügerin der Informatik. Die EFK verglich die Entwicklungen beim Schweizer Portal «www.ch.ch» mit der E-Government-Strategie Schweiz. Die Prüfung der Buchhaltung für das Schweizer Portal ergab, dass die Betriebskosten korrekt auf Bund und Kantone aufgeteilt wurden. Die Akzeptanz des Portals
«www.ch.ch» ist hoch, die Erwartungen jedoch auch. Die EFK hat bei der Gruppe Verteidigung das Berechtigungswesen für Geschäfts- prozesse überprüft, welche mit SAP unterstützt werden. Die Gruppe Verteidigung nutzt für ihre Geschäftsprozesse eine komplexe und vernetzte Systemarchitektur aus mehreren SAP-Systemen, welche zudem durch zwei Leistungserbringer (VBS und BIT) betrieben wird. Die EFK stellte fest, dass das Informatik-Sicherheitsportfolio unvollständig ist und mit dem Sicherheitsreporting nicht alle SAP-Systeme beurteilt werden. Dies bewirkt eine lückenhafte Risikobeurteilung. Erforderliche Sicher- heitsmassnahmen im Berechtigungswesen werden dadurch nicht wahrgenommen und umgesetzt. Der Berechtigungsprozess war uneinheitlich und mit dem Personal- mutationsprozess nur zum Teil vernetzt. Die mangelnde Qualität der Benutzerdaten in den SAP-Systemen verunmöglicht eine einfache und eindeutige Identifikation der Person mit dessen Benutzer-Accounts über alle SAP-Systeme. Zwischen den Leis- tungserbringen VBS und BIT bestehen zudem unterschiedliche Datenkonzepte. Eine effektive und effiziente Kontrollverantwortung durch das VBS ist dadurch erschwert und nach Beurteilung der EFK praktisch nicht möglich. Das mit dem Neuen Rech- nungsmodell eingeführte «SAP-System V» ist bezüglich Qualität der Benutzerdaten auf einem guten Stand und wird durch die Verantwortlichen im Fachbereich Finan-
zen mit einem hohen Engagement geführt. Das dokumentierte Berechtigungskonzept entsprach aber nicht der tatsächlichen Umsetzung und wich zudem von den Vorga- ben der Eidg. Finanzverwaltung ab. Die mit anderen SAP-Systemen vernetzten Finanzwerteflüsse sind dadurch zu risikobehaftet, weil die Berechtigungen nicht überprüft werden können. Die EFK hat entsprechende Empfehlungen formuliert, um die Effizienz der Geschäftsprozesse zu steigern und deren Sicherheit zu erhöhen. Die Gruppe Verteidigung zeigte auf, dass die Umsetzung der Empfehlungen teil- weise bis ins Jahr 2012 dauern wird, da diese an laufende interne Projekte gekoppelt werden.
2 Weitere Finanzaufsichtsprüfungen
Die nachstehenden Erläuterungen gliedern sich nach Aufgabenbereichen und Einahmen des Bundes. Sie sind nicht vollständig, sondern beschränken sich auf einige erwähnenswerte Prüfergebnisse. Eine umfassende Liste der durchgeführten Prüfungen findet sich im Anhang 1.
2.1 Gesundheit und soziale Wohlfahrt
Die EFK prüfte beim Bundesamt für Gesundheit (BAG) die Auszahlung der Bun- desbeiträge zur Prämienverbilligung in der Krankenversicherung. Das BAG richtete im Jahr 2007 Beiträge von 2,2 Milliarden Franken aus. Es kontrolliert die Zahlungen an die Kantone gestützt auf die Schlussabrechnungen der Kantone, die Revisions- berichte, eigenen Prüfungen vor Ort und eines Monitorings über die Wirkung der Prämienverbilligung. Gemäss diesem Monitoring ist der Anteil der verbilligten Prämie am verfügbaren Haushaltseinkommen seit 1998 kontinuierlich auf 8,9 Pro- zent gestiegen. Die EFK konnte feststellen, dass die Bundesbeiträge im Jahr 2007 entsprechend den gesetzlichen Vorschriften ausgerichtet wurden. Die EFK überprüfte beim BAG auch die Beiträge für die Umsetzung des Nationalen Aids-Programmes und die Leistungen im Rahmen der «Nationalen Kampagne zur Tabakprävention 2006–2007». Die EFK hat die Verträge mit der Aids Hilfe Schweiz (AHS) für das Jahr 2006 überprüft. Die Rechnungsführung und Abrech- nung der Verträge erfolgte korrekt. Das Prinzip der Sparsamkeit wurde bei der Mittelverwendung beachtet. Seit mehreren Jahren ist eine Mehrwertsteuer-Pendenz hängig. Die aufgrund eines Entscheides der Eidg. Steuerverwaltung im Frühling
2005 eingereichte Beschwerde der AHS wurde durch das Bundesverwaltungsgericht
bis heute nicht behandelt. Die EFK hat die zwei Instanzen darauf hingewiesen, dass es aus Sicht des Bürgers und Steuerzahlers schwer verständlich ist, wenn Steuern und auch Spendengelder, welche für Präventionsleistungen bestimmt sind, zur Klärung von Steuerfragen für Anwalts- und Gerichtskosten eingesetzt werden müs- sen. Die EFK hat der AHS empfohlen, Änderungen und Abweichungen zum ursprünglichen Angebot in der Berichterstattung an das Bundesamt zu kommentie- ren. Dem BAG wurde empfohlen, die Geschäftsbeziehung mit der AHS auf eine einzige Vertragsgrundlage zu stellen. Zudem ist auf Kreditübertragungen von nicht voll ausgeschöpften Mitteln zu verzichten. Sowohl die AHS als auch das BAG waren mit den Empfehlungen der EFK einverstanden. Eine Reduktion der Anzahl
der Verträge zwischen dem BAG und der AHS ist jedoch vom Ausgang des Verfah- rens bezüglich Mehrwertsteuerpflicht der Leistungen für die AHS abhängig. Die EFK hat die Kalkulation des Dienstleistungsvertrages für die Umsetzung der «Nationalen Kampagne zur Tabakprävention 2006–2007» überprüft und eine Reduktion des Vertragspreises um 140 600 Franken verlangt. Das BAG hat der EFK bestätigt, dass der Preisnachlass mit einem Vertragsnachtrag geregelt wurde. Die EFK untersuchte beim Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) die Organi- sation und das Risikomanagement im Bereich des Erwerbsersatzes, welcher 1,3 Mil- liarden Franken im 2006 betrug. Die materielle Aufsicht des Bundesamtes erstreckt sich vor allem auf die AHV-Ausgleichskassen. Die EFK hat empfohlen, zusammen mit den Ausgleichskassen ein Risikoinventar zu erstellen und eine Strategie der optimalen Datenverwendung zu entwickeln. Dem elektronischen Abgleich der Datenbanken, die sich aus den unterschiedlichen Quellen von Armee und Zivildienst ergeben, mit denjenigen der Zentralen Ausgleichsstelle ist in Zukunft mehr Beach- tung zu schenken. Im Hinblick auf einen systematischen Abgleich der Erwerbs- ersatzdaten mit denjenigen der Armee erachtet das BSV den Aufbau einer eigen- ständigen Erwerbsersatz-Datenbank als sinnvoll. Hinsichtlich des Online-Zugriffs auf militärische Personaldaten seitens der AHV-Ausgleichskassen ist das Bundesamt der Meinung, dass diese Online-Abfrage auf ganz spezifische Zweifelsfälle beschränkt werden soll. Bezüglich der Unregelmässigkeiten im Zivilschutzbereich stellte die EFK fest, dass das BSV angemessen reagierte und die erforderlichen Massnahmen bereits angeordnet wurden. Im Jahr 2005 wurde die Militärversicherung vom Bund an die SUVA übertragen. Das EDI vereinbarte mit der SUVA für die dreijährige Übergangsphase eine Ver- waltungskostenpauschale von insgesamt 78,4 Millionen Franken. Die EFK stellte fest, dass die Pauschale eher grosszügig bemessen wurde. Sie konnte jedoch der SUVA ein gutes Zeugnis über die Integration der Militärversicherung in die SUVA ausstellen. Der Übergang wurde professionell abgewickelt. Dank der effizienten und speditiven Umsetzung konnten Kosten eingespart werden. Die personelle und räum- liche Zusammenführung in die bestehenden SUVA-Agenturen ist abgeschlossen. Die SUVA hat in der Zwischenzeit 3,8 Millionen Franken dem Bund zurückerstattet
und verpflichtet sich, zweckgebunden 4,7 Millionen Franken für die Modernisierung der Informatik der Militärversicherung zurückzustellen. Die EFK ist Revisionsstelle des Ausgleichsfonds der Arbeitslosenversicherung und des AHV/IV-Fonds. Zudem prüft sie die Eidgenössische und die Schweizerische Ausgleichskasse zuhanden des Bundesamtes für Sozialversicherungen (vgl.
Ziff. 3.3).
2.2 Landwirtschaft
Die EFK nahm Kenntnis von Prüfberichten des Finanzinspektorates (FISP) des Bundesamtes für Landwirtschaft (BLW) und informierte die Finanzdelegation der eidg. Räte über die Prüfergebnisse. Das FISP führte bei 13 kantonalen Verwaltungen (AI, AR, FR, GE, GR, JU, NW, OW, SO, SZ, TI, VS, ZH) Revisionen im Bereich der Direktzahlungen durch. Im Jahr 2007 wurden 2,5 Milliarden Franken für allge- meine und ökologische Direktzahlungen ausbezahlt. Die Rechts- und Ordnungsmäs- sigkeit der Abrechnungen konnten in der Regel bestätigt werden. In verschiedenen
Kantonen werden die Kontrollkosten mit den Direktzahlungen des Bundes verrech- net, obwohl für dieses Vorgehen keine Rechtsgrundlage besteht. Das FISP musste darauf hinweisen, dass die Subventionsempfänger für diese Verrechnung ihr Einver- ständnis geben müssen. In vier Kantonen stellte das FISP nicht erklärbare Differen- zen in den Finanzflüssen oder einen nicht rechtmässigen Vollzug fest. Im Wallis stimmte der vom BLW ausgerichtete Betrag nicht mit den vom Kanton ausbezahlten Beträgen überein. Die Differenz konnte nicht vollständig geklärt werden. Sodann musste das FISP die Organisation der Kontrollen über die Umsetzung der Öko- Qualitätsverordnung kritisieren. Im Kanton Zürich war die Verknüpfung der Daten mit dem steuerbaren Einkommen und Vermögen nicht möglich, was in anderen Kantonen problemlos funktioniert. Das FISP hat deshalb empfohlen, die Finanzhil- fen zu reduzieren, wenn keine Massnahmen eingeleitet werden. Der Kanton Zürich hat entsprechende Massnahmen ergriffen, um die nicht erklärbare Differenz in Zukunft zu vermeiden. Das im Kanton Appenzell Innerrhoden eingeführte interne Kontrollsystem musste das FISP nach Prüfungen vor Ort als unbefriedigend bezeichnen. Auch gibt es kein systematisches Controlling über die Umsetzung von Empfehlungen aus früheren Kontrollen. Im Kanton Graubünden weichte die Umset- zung der Öko-Qualitätsverordnung in einigen Punkten von den geltenden Richtlinien ab. Das FISP wird die Umsetzung der Empfehlungen im Jahr 2009 kontrollieren und auch in den verbleibenden 13 Kantonen Prüfungen durchführen.
2.3 Beziehungen zum Ausland
Die Prüfung der Schweizer Botschaft in Moskau umfasste auch eine Analyse des Immobilienbestands des Bundes in Russland und eine Finanzaufsichtsprüfung beim Swiss Business Hub. Die EFK musste feststellen, dass der Neubau in Moskau blo- ckiert ist. Das Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) plant für 33 Millionen Franken den Bau einer neuen Botschaft auf dem heutigen Gelände. Nebst festge- stellten Abweichungen von geltenden Vorgaben in den ersten Projektphasen hat das BBL auch Empfehlungen bezüglich lokaler Gepflogenheiten der Vertretung vor Ort nicht berücksichtigt, was zu einer Verzögerung von mehreren Monaten führen wird. Die Prüfung hat ebenfalls gezeigt, dass der Bund ein rund 4000 m2 grosses, gut gelegenes Grundstück im Diplomatenviertel Moskau besitzt, das aber nicht genutzt werden kann, weil auf der Parzelle Bauten errichtet worden sind. Das Grundstück war Teil eines Abkommens von 1996 zwischen der Schweiz und Russland, in dem ein äusserst gut gelegenes Grundstück in Genf gegen das Grundstück im Baurecht, auf dem die Botschaft steht, und die genannte, bereits damals überbaute Parzelle getauscht wurde. In St. Petersburg hat das BBL für 3,5 Millionen Franken eine Residenz für den Postenchef gekauft und renoviert. Die Repräsentationsfläche liegt über dem vom BBL festgelegten Standard, was entsprechend hohe Unterhaltskosten verursachen wird. Gleichzeitig wurden für die Kanzlei ungeeignete Räume gemietet und renoviert. Wegen der untragbar kleinräumigen Büros ist bereits wieder von der Suche nach einer neuen Lösung die Rede, wodurch die bisher getätigten Investitio- nen nach wenigen Jahren verloren gingen. Beim Swiss Business Hub musste die EFK feststellen, dass die finanzielle Führung den Anforderungen nicht vollumfäng- lich genügt. In der Schweizer Botschaft in Beijing wurden die Finanzen und beim Generalkon- sulat in Guangzhou die getätigten Immobilieninvestitionen geprüft. Die EFK konnte feststellen, dass die Vertretung ihre Rechnung ordnungsgemäss führt. Obwohl der
Bund mehrere Millionen Franken in Repräsentationsräume investiert hat, fanden die meisten Einladungen auswärts statt. Ausserdem sind die anrechenbaren Pauschalen für Öffentlichkeitsarbeit zu hoch. Aufgrund der Feststellung der EFK wurden diese Ansätze unverzüglich ausser Kraft gesetzt und bis auf Weiteres durch die effektiven Kosten ersetzt. Die Kanzlei und die Residenz des Missionschefs in Beijing wurden
1973 erbaut. Die Kanzlei wurde zwei Mal vergrössert. Ab 2004 wurden in der
Kanzlei und in der Residenz in Beijing umfassende Renovationsarbeiten vorge- nommen, ohne dass ein lokaler Beauftragter für deren Überwachung bestimmt worden wäre. Dasselbe gilt für den Bau der Kanzlei in Guangzhou. Das BBL hat gewisse Verfahrensschritte betreffend die öffentliche Ausschreibung, vertragliche Nachträge, Angebotsvergleich und Kostenkontrolle nicht befolgt. Die Zusammenar- beit zwischen den Vertretungen und dem BBL war ungenügend geregelt. Die EFK musste feststellen, dass im Visa-Pavillon von Beijing prekäre Arbeitsbedingungen herrschen. Seit 2000 nahm die Anzahl Visa um mehr als das Dreifache zu und betrug 2007 rund 95 000. Das interne Kontrollsystem ist gefährdet. Ein Projekt für einen Erweiterungsbau ist in Vorbereitung. Das BBL akzeptierte sämtliche Empfeh- lungen und verpflichtete sich, für alle EDA-Projekte die Lehren umzusetzen, die aus den verschiedenen Bauvorhaben in China gezogen werden können. Bei der Schweizer Botschaft in Albanien wurde die administrative und finanzielle Führung der Botschaft geprüft. Insbesondere wurde analysiert, wieso die Arbeiten für den geplanten Neubau der Kanzlei seit über sechs Jahren blockiert sind. 1996 bewilligte der Bundesrat den Kauf einer Residenz sowie einer leerstehenden Nach- barparzelle für rund vier Millionen Franken. Die Baubewilligung für den geplanten Neubau der Kanzlei ist trotz diverser Interventionen seit 2002 blockiert. Rückbli- ckend waren die Lösungen des BBL teilweise nicht opportun. Das Verfahren verur- sachte bisher unzählige Arbeitsstunden sowie Kosten für Architekten und Anwälte von 150 000 Franken. Die Kanzlei ist weiterhin in einem ungeeigneten Gebäude untergebracht, welches einem mittleren Erdbeben nicht standhalten würde. Die Analyse der Vorbereitungsphasen des SECO-Projekts in Bern und der Durchführung des Projekts vor Ort ergab gute Ergebnisse. Das SECO sollte jedoch die vom deut- schen Partner verwalteten Gelder genauer überwachen, um sicherzustellen, dass die Vorgaben der Schweiz eingehalten werden. Die EFK prüfte bei der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) die Immobilienbewirtschaftung, das Risikomanagement sowie die Bewirtschaftung von pendenten Veruntreuungen. Die EFK stellte fest, dass kein Immobilieninventar von Mietliegenschaften oder Liegenschaften im Eigentum des Bundes vorhanden war.
Bei der Suche und Abwicklung von Mietliegenschaften lag kein standardisierter Vorgehensprozess vor. Im Rahmen der Entwicklungsprojekte werden mit Ausnahme der humanitären Hilfe keine Bauvorhaben unter der Federführung der DEZA durch- geführt. Eigentum und Risiko für die erstellten Bauten befinden sich von Beginn der Bautätigkeiten an beim lokalen Leistungsempfänger, in der Regel der lokalen Regie- rung. Es wurde festgestellt, dass eine Vielzahl von Unterlagen und Instrumenten bestehen und die Risiken bewirtschaftet werden. Ein systematisch aufgebautes, zentral überwachtes Risikomanagement mit einem entsprechenden Reporting zuhanden der Direktion lag in der DEZA jedoch noch nicht vor. Inzwischen erfolgt das übergeordnete jährliche Reporting über das Risikomanagement systematisch. Die Handhabung von pendenten Veruntreuungen wird in einer dafür erstellten internen Weisung umfassend dokumentiert. Das in verschiedene Bereiche geglie-
derte Dokument regelt unter anderem die Vorgehensweise, Verantwortlichkeiten, Prävention und Ausbildungen. Die Geschäftsprüfungskommission des Ständerates ersuchte die Finanzdelegation der eidg. Räte, der EFK einen Prüfauftrag über die Gutachten zu den Tsunami Hilfs- programmen für den Wiederaufbau von Schulen im Distrikt Matara und den Wie- deraufbau von Eigenheimen zu erteilen. Die EFK kam zum Schluss, dass Gutachten nicht genügen, um die sparsame Verwendung der Bundesmittel nachzuweisen. Dazu müssten Prüfungen vor Ort durchgeführt werden. Sie erachtete allerdings solche Prüfungen mit einer derart grossen zeitlichen Verzögerung als unverhältnismässig und nicht als sinnvoll. Im Übrigen ergab die Prüfung keine Anhaltspunkte, dass die Gutachten unsorgfältig erstellt worden sind.
2.4 Umwelt
Beim Bundesamt für Umwelt (BAFU) prüfte die EFK die Sanierung von Altlasten. Gegenstand der Prüfung war der Vollzug der Altlastenverordnung und die Auf- sichtsfunktion des Bundesamtes. Auf die öffentliche Hand (Bund, Kantone und Gemeinden) werden in den nächsten zwei Jahrzehnten altlastenbedingte Kosten von schätzungsweise zwei Milliarden Franken entfallen, von denen der Bund 40 Prozent übernimmt. Die EFK prüfte, ob die Einnahmen und Ausgaben des Altlastenfonds ordnungs- und rechtmässig erfasst werden. Nicht Prüfungsgegenstand waren Altlas- ten, die Verwaltungseinheiten des Bundes verursacht haben. Das BAFU ist bestrebt, die Altlastenbearbeitung haushälterisch, umwelt- und zeitgerecht voranzutreiben. Zu diesem Zweck pflegt es auf verschiedenen Führungs- und Fachstufen regen Kontakt mit den Kantonen. Mit spezifischen Ausbildungsaktivitäten unterstützt es die in die Altlastenbearbeitung involvierten Instanzen. Gemeinsam mit den Kantonen und betroffenen Wirtschaftsverbänden hat das BAFU zudem eine Vielzahl von Voll- zugshilfen geschaffen, deren Anwendung weitgehend Gewähr bieten, dass in der Schweiz in der Altlastenbearbeitung mit gleich langen Ellen gemessen wird und die Altlastensanierungen harmonisiert, umweltgerecht und ökonomisch verlaufen. Die EFK konnte feststellen, dass der Altlastenfonds ordnungsgemäss geführt wird. Sie hat empfohlen, die Kompetenzen neu zu regeln und die exportierten Abfallmengen durch die Zollbehörden nachzuweisen. Das Kontrolldispositiv bei Abgabepflichtigen soll erweitert werden und die Abgeltungsberechtigung bei der Katastererfassung ist zeitlich zu beschränken. Ohne vorgängige Abgeltungszusicherung sollen keine Auszahlungsverfügungen erlassen werden.
2.5 Übrige Aufgabenbereiche des Bundes
Die EFK prüfte beim Schweizerischen Institut für Rechtsvergleichung den Abschluss 2007 und die Ergebnisse per 30. Juni 2008. Sie war nicht in der Lage, die Rechnung 2007 zu attestieren. Eine Kontrolle der Belege war nicht möglich, da diese bei einer Überschwemmung Ende Juli 2008 zerstört worden sind. Die Stichproben ergaben allerdings ein befriedigendes Resultat. Die EFK hat empfohlen, die Gebühren anzu- passen, um eine bessere Kostendeckung zu erzielen. Zudem stellte sie fest, dass die Löhne von juristischen Mitarbeitenden deutlich über dem Niveau des vergleichbaren EJPD liegen.
Beim Bundesamt für Kultur führte die EFK eine Dienststellenrevision durch. Prü- fungsgegenstand waren die Bestandes- und Finanzrechnungskonten, verschiedene Arbeitsabläufe sowie die Nachprüfung früherer Revisionen der EFK. Das Ergebnis der Prüfung war unbefriedigend. Die EFK konnte eine ordnungsgemässe Rech- nungsführung und -legung nicht bestätigen. Die wesentlichen Mängel führten zu einer Meldung an den Departementschef. In Zusammenarbeit mit der Eidg. Finanz- verwaltung konnten die Konten in der Zwischenzeit bereinigt werden. Die notwen- digen organisatorischen und personellen Konsequenzen wurden gezogen. An der Generalversammlung vom 15. Mai 2008 wurde die Löschung des Vereins «Expo.02 in Liquidation» im Handelsregister beschlossen. Auf dieses Datum hin hatte der Liquidator eine Schlussbilanz erstellt. Nachdem keine Streitfälle mit der «Expo.02 in Liquidation» als Partei vor einem Gericht hängig waren, alle Verpflich- tungen beglichen und alle Forderungen eingegangen waren, resultierte ein Aktiven- überschuss von 29 Millionen Franken. Diese nicht beanspruchten Bundesmittel wurden dem Bund zurückbezahlt. Am 29. September 2008 erfolgte die Löschung der Expo.02 im Handelsregister. Die «Expo.02 in Liquidation» steht am Ende eines politisch umstrittenen Prozesses, im Laufe dessen sich die direkten Ausgaben der Eidgenossenschaft für dieses Projekt von ursprünglich 130 Millionen Franken auf
870 Millionen Franken erhöht hatten. Darin sind die Aufwendungen von rund
30 Millionen Franken von Bundesstellen nicht enthalten. Das Gesamtengagement
der Eidgenossenschaft für die Landesausstellung beläuft sich auf eine Milliarde Franken. Die sechste Landesausstellung ist nun auch aus finanzieller Sicht als been- det zu betrachten. Beim Bundesamt für Statistik (BFS) prüfte die EFK die Projekte «Registerharmoni- sierung» und «Volkszählung 2010» und analysierte die Risiken. Die EFK kam zum Schluss, dass die Volkszählung im Jahre 2010 erfolgreich durchgeführt werden kann und die Projekte im Zeitplan sind. Die Projekte werden auch ein wirksames e-Government unterstützen. Die Kosten belaufen sich auf 69,2 Millionen Franken. Auf Bundesebene wurden die notwendigen Gesetzesgrundlagen erstellt und die Kantone erarbeiten gegenwärtig die Anschlussgesetzgebung. Beim BFS sind die Projekte im Zeitplan. Zusätzlich wurde eine Plattform für die sichere Datenübermitt- lung aufgebaut und Anfang 2008 bereitgestellt. Die Hauptarbeit für die Register- harmonisierung liegt nun bei den Kantonen und den Gemeinden. Zu deren Unter- stützung hat das BFS eine grosse Palette von Supportdiensten vorbereitet. Beim Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) prüfte die EFK die Einführung des Gebäudereinigungskonzepts. Die EFK stellte fest, dass im Raum Bern ein Reini- gungsdienst mit bundeseigenem Personal geschaffen wurde, der wie private Reini- gungsfirmen organisiert ist und gut funktioniert. Zudem ist geplant, die Verbindung zwischen den Mietern und dem Gebäudemanagement mit dem auf Ende Jahr in Betrieb gehenden Call-Center zu zentralisieren und zu verbessern. Nach anfäng- lichen Unstimmigkeiten in der Startphase konnten sowohl beim Personal als auch bei den Mietern eine gute Akzeptanz und angemessene Zufriedenheit erzielt werden. Bisher fremdgereinigte Objekte werden heute durch eigenes Personal gereinigt. Eigene und bestellte Leistungen konnten reduziert werden. 2,7 Millionen Franken konnten dadurch eingespart werden. Das Gebäudereinigungskonzept soll ab 1. Januar 2010 vollständig umgesetzt sein und für alle möglichen Objekte des ersten und zweiten Kreises der Bundesverwaltung verbindlich angewendet werden. Die Auswertung im Rahmen der Beschaffung von Reinigungsleistungen für ein bestimmtes Objekt hat aufgezeigt, dass verglichen mit privaten Reinigungsfirmen
das BBL leistungsmässig im Mittelfeld liegt. Dem BBL wurde empfohlen, ein Führungsinstrument aufzubauen, das neben der Leistungbewertung auch Aussagen zu finanziellen Aspekten erlaubt. Das BBL war mit den Empfehlungen der EFK einverstanden und wird diese umsetzen. Beim Generalsekretariat des UVEK prüfte die EFK das Büro für Flugunfalluntersu- chungen. Die EFK stellte fest, dass Tätigkeiten der nebenamtlichen Untersuchungs- leiter vermehrt über eigens zu diesem Zweck gegründete Firmen abgewickelt wer- den. Sie ist der Auffassung, dass die Auftragserteilung an juristische Personen fraglich ist, dies umsomehr, als solche Gebilde teils geschaffen wurden, um Steuern und Abgaben zu optimieren. Die EFK prüfte die Zweckmässigkeit der Instrumente für die Überführung der Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen in eine öffentlich-rechtliche Anstalt, Eidg. Nuklearsicherheits-inspektorat, auf den 1. Januar 2009. Das Projekt wird zielgerichtet geführt, kontrolliert und überwacht.
2.6 Personal des Bundes
Die EFK hat eine Querschnittsprüfung über Prämien und ausserordentliche finan- zielle Zuwendungen an das oberste Kader des Bundes durchgeführt. Ziel war es, die Wirksamkeit der internen Kontrollen zu beurteilen und die Berichterstattung an die vorgesetzten Stellen über derartige Vergütungen zu prüfen. Die Erhebungen und stichprobenweisen Prüfungen betrafen alle Departemente sowie die Bundeskanzlei, die Parlamentsdienste, das Schweizerische Bundesgericht und das Bundesstraf- gericht. Sie bezogen sich auf ausgewählte Leistungsarten, die im Jahr 2006 an die Kader ab Lohnklasse 32 und höher vergütet worden sind. Die EFK stellte fest, dass insgesamt 3,4 Millionen Franken Vergütungen an das oberste Kader ausbezahlt worden sind, wobei die Einsatz- und Anerkennungsprämien mit 1,2 Millionen Franken 34 Prozent ausmachten. Gemessen an der gesamten Lohnsumme der unter- suchten Personengruppe ist dieser Betrag geringfügig. Die Prüfung zeigte, dass das interne Kontrollsystem nach Organisationseinheiten unterschiedlich ausgeprägt und eher informeller Natur ist. In aller Regel erfolgte keine systematische, gesonderte Berichterstattung an die übergeordneten Stellen über die untersuchten Vergütungen an die obersten Kader. Das Reporting innerhalb der Organisationseinheiten war unterschiedlich organisiert und richtete sich nach den jeweiligen Bedürfnissen und Vorgaben der vorgesetzten Stellen. Die EFK hat dem Eidg. Personalamt empfohlen, das interne Kontrollsystem mit konkreten Vorgaben an die Departemente zu stärken und die Auswertungen und Berichte als Bestandteil des internen Kontrollsystems zu standardisieren. Das Eidg. Personalamt will den Empfehlungen im Rahmen der geplanten Anpassungen des Bundespersonalrechts und des Controlling Rechnung tragen. Die EFK prüfte das Zeitcontrolling in der Bundesverwaltung. Die Querschnittsprü- fung befasste sich primär mit dem Controlling der Leistungszeit. Das Controlling der Leistungszeit – nicht zu verwechseln mit der Präsenzzeit – kann verschiedenen Zwecken dienen wie beispielsweise der Planung, der Kosten-/Leistungsrechnung, der Verrechnung von Leistungen sowie dem Leistungsnachweis gegenüber Parla- ment und Öffentlichkeit. 57 Prozent der Mitarbeitenden erfassen die Leistungszeit mit Hilfe von verschiedenen Systemen. Die Kosten für die Zeiterfassung belaufen
sich auf etwa 24 Millionen Franken. Der Nutzen ist nicht klar quantifizierbar, vor
allem in der Ministerialverwaltung. Die EFK ist sich bewusst, dass ein System der Zeiterfassung bei Verwaltungseinheiten mit mehrheitlich Ministerialaufgaben seinen Nutzen nur dann entwickeln kann, wenn die Führung der Verwaltungseinheit vom Sinn des Vorhaben überzeugt ist und sich entsprechend bei der Konzipierung der Leistungszeit-Erfassung und deren Kommunikation an die Mitarbeitenden engagiert. Ein von oben dekretiertes System der Leistungszeit-Erfassung wäre mit der Gefahr einer unnützen Bürokratie für die nicht überzeugten Verwaltungseinheiten verbun- den. Die EFK verzichtete auf Empfehlungen, wird jedoch in einem Audit-Letter an die Verwaltungseinheiten Optimierungsmöglichkeiten aufzeigen.
2.7 Einnahmen
Die Finanzkontrolle des Kantons Graubünden und die EFK führten eine gemein- same Informatikprüfung bei der Steuerverwaltung des Kantons Graubünden durch. Dabei wurden die Geschäftsprozesse, die Benutzerberechtigungen, Programmände- rungen, die Datensicherung und die Projektrisiken beleuchtet. Die Finanzkontrollen konnten feststellen, dass die Informatik der Steuerverwaltung des Kantons Graubün- den mit grossem Engagement und Fachkompetenz betreut wird. Wegen knapper Ressourcen wurde der Dokumentation der IT-Prozesse zu wenig Beachtung geschenkt. Die Finanzkontrollen haben empfohlen, diese Arbeit nachzuholen, um die Abhängigkeit von Schlüsselpersonen zu verringern. Weitere Empfehlungen im Bereich Datensicherung betrafen die Beschreibung der betrieblichen Anforderungen sowie die Sicherungs- und Wiederherstellungsverfahren und regelmässige Funk- tionstests. Die EFK überprüfte den ordnungsgemässen Vollzug der Vereinbarung mit der Europäischen Gemeinschaft über die Besteuerung von Zinserträgen (EU-Zinsbe- steuerung) und deren Risiken. Die Steuerrückbehaltsbeträge beliefen sich für das Steuerjahr 2007 auf 653 Millionen Franken, was 15 Prozent der- Zinserträge von 4,3 Milliarden Franken entspricht. 75 Prozent des Steuerrückbehaltes oder rund
490 Millionen Franken müssen an die EU-Staaten abgeliefert werden. Den Rest
behält die Schweiz, wobei zehn Prozent oder 16 Millionen Franken an die Kantone weitergeleitet werden. Dem Bund verblieben somit Erträge von 147 Millionen Franken. Anstelle des Steuerrückbehaltes kann die nutzungsberechtigte Person beziehungsweise der Zinsempfänger die schweizerische Zahlstelle ermächtigen, der Eidg. Steuerverwaltung die Zinszahlungen schriftlich mitzuteilen. Die Eidg. Steuer- verwaltung übermittelte den EU-Staaten rund 64 000 Meldungen für Zinszahlungen im Betrage von 0,7 Milliarden Franken. Die Prüfung der EFK ergab, dass die EU-Zinsbesteuerung ordnungsgemäss vollzogen wird. Der Bruttoertrag der EU-Steuerrückbehalte für 2007 wurde korrekt auf die verschiedenen Begünstigten aufgeteilt. Verbesserungspotenzial zeigte die EFK bei der Weiterleitung der Zahlun- gen und Zinsmeldungen an die EU-Mitgliedstaaten auf. Bei der Eidg. Zollverwaltung (EZV) prüfte die EFK den Bereich der Tabak- und Bierbesteuerung. Im Jahr 2007 betrugen die Tabaksteuereinnahmen 2,2 Milliarden Franken, die Biersteuereinnahmen 0,1 Milliarden Franken. Die EFK stellte fest, dass die EZV ihre Aufgaben mit den verfügbaren Ressourcen und Hilfsmitteln gesetzes- konform und ordnungsgemäss ausüben kann. Sie ist aber mit steigenden externen und internen Herausforderungen konfrontiert. Die EFK hat empfohlen, die Strategie und Planung der Betriebsprüfungen zu formalisieren sowie die Betriebs- und Ver-
nichtungskontrollen in Zukunft generell durch zwei Inspektoren durchführen zu lassen. Aufgrund der durch das Parlament noch zu genehmigenden Änderung des Tabaksteuergesetzes wird die Kontrolle bei den Unternehmen anspruchsvoller und aufwändiger. Es muss insbesondere sichergestellt werden, dass keine unversteuerten Fabrikate auf den Schweizer Markt gelangen. Um die Ressourcenfrage zu entschär- fen, hat die EFK eine Zusammenarbeit mit anderen Stellen wie den Betriebskontrol- leuren der Zollkreise vorgeschlagen.
3 Abschlussprüfungen
Die EFK übt gestützt auf verschiedene Bundesgesetze und Verordnungen das Man- dat einer Revisionsstelle von Anstalten, Fonds und angeschlossenen Organisationen aus. Diese Mandate der EFK sind im öffentlichen Interesse und ermöglichen auch Synergien mit der Finanzaufsicht, erhält sie dank dieser Prüfungen doch detaillierte Kenntnisse über Organisationen, die dem Finanzkontrollgesetz unterstehen. Das wichtigste Mandat stellt die Prüfung der Staatsrechnung dar, welche mit einem Ausgabenvolumen von 57 Milliarden Franken und Schulden von 120 Milliarden Franken zu einem der wichtigsten Einzelabschlüsse der Schweiz zählt.
3.1 Staatsrechnung 2007
Mit der Einführung des neuen Rechnungsmodells auf den 1. Januar 2007 war auch eine Neubewertung der Bilanzpositionen (Restatement) verbunden. Die EFK hatte in der Folge nicht nur den Rechnungsabschluss 2007, sondern auch die Eröffnungs- bilanz zu prüfen. Für die Eröffnungsbilanz waren die Bilanzpositionen im Grundsatz neu nach den Bestimmungen von IPSAS (International Public Sector Accounting Standards) zu bewerten. Abweichungen von diesen Normen sind im Anhang zur Finanzhaushalt- verordnung (FHV) aufzulisten. Als Folge des Restatements ergaben sich namhafte Aufwertungen, insbesondere im Liegenschaftsbereich (7,5 Mrd.) und bei den Betei- ligungen (12,4 Mrd.). Auf der Passivseite fiel die erstmalige Bildung einer Rückstel- lung von 7,6 Milliarden Franken für die Rückerstattungen von bereits eingenomme- nen Verrechnungssteuern ins Gewicht. Im Weiteren wurde die Position «Aktivierte Ausgaben früherer Jahre» im Zusammenhang mit Pensionskassenverpflichtungen ausgebucht (6,0 Mrd.), welche bis Ende 2006 noch nicht über die Erfolgsrechnung abgeschrieben war. Das Ergebnis aus den Neubewertungen belief sich netto auf
144 Millionen Franken, entsprechend reduzierte sich der Fehlbetrag.
Die EFK konnte die Eröffnungsbilanz per 1. Januar 2007 zur Genehmigung empfeh- len, hat aber namentlich auf zwei wesentliche IPSAS-Abweichungen hingewiesen. So werden die Personalvorsorgeverpflichtungen im Betrag von 3,6 Milliarden Fran- ken nicht unter den Passiven ausgewiesen, wie dies der Rechnungslegungsstandard (IAS 19) grundsätzlich verlangt. Der Ausweis im Anhang zur Bilanz ist aber vom Bundesrat in Absprache mit den Finanzkommissionen der eidg. Räte sanktioniert worden. Zweitens sind latente Verpflichtungen aus nachschüssigen Beitragssyste- men vorhanden, welche erst aufgrund einer formellen Verfügung als Abgrenzung beziehungsweise bei einer sich abzeichnenden Systemänderung der Rechnung als Rückstellung belastet werden. Diese formelle Betrachtungsweise steht nicht in
Einklang mit dem IPSAS-Grundsatz, wonach in aller Regel die wirtschaftliche Betrachtungsweise im Vordergrund zu stehen hat. Die Eidg. Finanzverwaltung hat das Problem aufgegriffen, um eine IPSAS-konforme Lösung zu finden. Betreffend Jahresrechnung 2007 konnte die EFK feststellen, dass die Buchführung und die Rechnung den gesetzlichen Vorschriften und den Bestimmungen von Arti- kel 126 der Bundesverfassung zur Haushaltführung (Schuldenbremse) entsprechen. Sie hat daher empfohlen, die Staatsrechnung, welche mit einem Ertragsüberschuss von 4,3 Milliarden Franken abschliesst, zu genehmigen. Die EFK hat in ihrem Bericht an die Finanzkommissionen, der auch auf der Website www. efk.admin.ch abrufbar ist, verschiedene Hinweise angebracht. So werden im Finanzvermögen Vorschüsse an den Fonds für Eisenbahngrossprojekte von sieben Milliarden ausge- wiesen, die frühestens ab dem Jahr 2015 aus zweckgebundenen Einnahmen zurück- bezahlt werden können. Zudem sind Darlehen an den Ausgleichsfonds der Arbeits- losenversicherung von 4,8 Milliarden Franken aktiviert, welche nur aus zukünftigen Überschüssen des Fonds vollständig getilgt werden können. Im Zusammenhang mit dem anteiligen Eigenkapital bei den namhaften Beteiligun- gen, welche in der Bundesbilanz nach der Equity-Methode bewertet sind, hat die EFK darauf hingewiesen, dass von den betreffenden Bundesunternehmen unter- schiedliche Rechnungslegungsstandards angewendet werden. Die Werte können somit nicht unmittelbar miteinander verglichen werden. Bei den Investitionshilfen für Berggebiete (IHG) schliesslich sind ausstehende Darlehen im Umfang von rund einer Milliarde Franken vorhanden, welche nach Auffassung der EFK zu aktivieren sind. Aufgrund der Ergebnisse aus den umfangreichen Revisionsarbeiten kann zusam- menfassend festgehalten werden, dass das Projekt NRM gemäss den stipulierten Vorgaben umgesetzt worden ist und dass die im «neuem Kleid» präsentierten Abschlussdokumentationen in Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen stehen.
3.2 Fonds für Eisenbahngrossprojekte
Grundlage für die Jahresrechnung 2007 des Fonds für Eisenbahngrossprojekte (FinöV-Fonds) bilden die im November 1998 von Volk und Ständen angenomme- nen Übergangsbestimmungen zur Bundesverfassung über den Bau und die Finanzie- rung von Infrastrukturen des öffentlichen Verkehrs. Danach umfassen die Eisen- bahngrossprojekte die Neue Eisenbahn-Alpentransversale (NEAT), Bahn 2000, den Anschluss der Ost- und Westschweiz an das europäische Eisenbahn-Hochleistungs- netz sowie die Verbesserung des Lärmschutzes entlang der Eisenbahnstrecken. Die Projekte werden finanziert durch die leistungs- und verbrauchsabhängige Schwer- verkehrsabgabe, den Mineralölsteueranteil, das Mehrwertsteuerpromille und die Mittelaufnahme auf dem Kapitalmarkt. Zweck der Rechnung des rechtlich unselb- ständigen Fonds ist, die Finanzierung und die Mittelentnahme für die Projekte transparent aufzuzeigen. Bezogen auf die Einzelprojekte werden die Kredite mit separaten Bundesbeschlüssen festgelegt. Aufgrund ihrer Prüfungen stellte die EFK fest, dass die Buchführung und die Jahresrechnung 2007 des FinöV-Fonds ord- nungsgemäss geführt worden sind und den gesetzlichen und reglementarischen Vorschriften entsprachen. Die EFK hat den Finanzkommissionen der eidg. Räte empfohlen, die Sonderrechnung des FinöV-Fonds für das Jahr 2007 zu genehmigen.
3.3 Sozialwerke
Der Ausgleichsfonds der Arbeitslosenversicherung (ALV-Fonds) wird durch das SECO geführt. Im ALV-Fonds werden die 25 öffentlichen und 15 privaten Arbeits- losenkassen konsolidiert und Vergütungen an die kantonalen Stellen vorgenommen. Im Jahr 2007 wies der ALV-Fonds Einnahmen von 5,4 Milliarden Franken sowie Ausgaben in praktisch gleicher Höhe aus. Das Rechnungsergebnis schloss mit einem Erfolg von 22 Millionen Franken ab. Die Verschuldung belief sich per Ende 2007 auf 3,7 Milliarden Franken. Als Kontrollstelle des ALV-Fonds prüfte die EFK die Jahresrechnung 2007. Die Buchführung und die Jahresrechnung entsprachen den gesetzlichen Vorschriften. Die EFK hat dem Bundesrat empfohlen, die Jahresrech- nung 2007 zu genehmigen. Die EFK überprüfte den Betrugsfall der kantonalen Arbeitslosenkasse Genf. Die Prüfung zeigte, dass der Straftäter durch ein lückenhaftes internes Kontrollsystem die Arbeitslosenentschädigung zweier Frauen über eine Gesamtdauer von 16 Jahren ungehindert manipulieren und an Komplizen auszahlen lassen konnte. Der Straftäter besetzte eine Kaderposition, erhielt sämtliche Berechtigungen, verfügte über Einzel- unterschrift für Dossiers und besass zugleich die Kontrollverantwortung. Der verun- treute Betrag beläuft sich auf 821 600 Franken. Um das Betrugsrisiko zu begrenzen, hat die EFK empfohlen, das interne Kontrollsystem bei den Arbeitslosenkassen auszubauen und rückwirkende Änderungen der Arbeitslosenentschädigung system- technisch einzuschränken. Es sind abgestufte Berechtigungen vorzusehen und diese sind periodisch zu überprüfen. Für den Bereich Auszahlungen ist ein Informations- sicherheits- und Datenschutzkonzept zu erstellen. Die Direktion für Arbeit des SECO war mit den Empfehlungen einverstanden und überarbeitet zurzeit das Revi- sionskonzept bei den externen Arbeitslosenkassen grundlegend. Die Rückforderun- gen sind eingeleitet. Die fehlbaren Personen haben mit der Rückzahlung der Delikt- summe begonnen. Gemäss Artikel 9 der Verordnung über die Verwaltung des Ausgleichsfonds der Alters- und Hinterlassenenversicherung vom 2. Dezember 1996 überprüfte die EFK die Buchführung und die Jahresrechnung für das am 31. Dezember 2007 abge- schlossene Geschäftsjahr des Ausgleichsfonds der Alters- und Hinterlassenenversi- cherung (AHV), der Invalidenversicherung (IV) und der Erwerbsersatzordnung
(EO). Die EFK konnte dem Verwaltungsrat des AHV-Fonds die Genehmigung der Rechnung beantragen. Nach Artikel 68 des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversiche- rung sowie Artikel 159 der AHV-Verordnung sind die mit dem Vollzug der AHV beauftragten Eidg. Ausgleichskasse in Bern und Schweizerische Ausgleichskasse in Genf jährlich mit einer Haupt- und Abschlussrevision zu prüfen. Der Umfang richtet sich nach den vom Bundesamt für Sozialversicherungen vorgegebenen Weisungen über die Revision der AHV-Ausgleichskassen. Mit der Prüfung der Ausgleichkassen des Bundes ist gemäss Verordnung die EFK beauftragt. Die Berichte gehen an die geprüften Ausgleichkassen und das Bundesamt für Sozialversicherungen, welches die Aufsicht über sämtliche Ausgleichskassen ausübt. Die EFK konnte bestätigen, dass die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten und die ergänzenden Weisungen des Bundesamtes für Sozialversicherungen beachtet wurden.
3.4 Unternehmen und Anstalten
Die konsolidierte Jahresrechnung 2007 des ETH-Bereichs, der technischen Hoch- schulen Lausanne und Zürich, des ETH-Rates und der vier Forschungsanstalten revidierte die EFK gestützt auf Artikel 35a des Bundesgesetzes über die Eidg. Tech- nischen Hochschulen. Die konsolidierte Jahresrechnung entsprach den gesetzlichen Vorschriften. Die EFK konnte die Jahresrechnung 2007 ohne Einschränkung zur Genehmigung empfehlen. Die Buchführung und Jahresrechnungen entsprachen den gesetzlichen Vorschriften. Swissmedic ist eine öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes und aus dem Zusam- menschluss der Interkantonalen Kontrollstelle für Heilmittel und der Facheinheit Heilmittel des Bundesamtes für Gesundheit entstanden. Sie ist dem EDI angeglie- dert. Rechtsgrundlage ist das Bundesgesetz über Arzneimittel und Medizinprodukte (Heilmittelgesetz). Die EFK ist die vom Bundesrat bestimmte Revisionstelle. Die Buchführung und die Jahresrechnung 2007 stimmten mit den «International Finan- cial Reporting Standards (IFRS)» überein und entsprechen dem Heilmittelgesetz, so dass die EFK dem Institutsrat die Genehmigung der Jahresrechnung 2007 empfehlen konnte. Die Prozessprüfungen der EFK zeigten zudem, dass Swissmedic im Rahmen der Veränderungsprojekte ihre Aufbauorganisation in eine Prozessorganisation übergeführt hatte. Die Konkretisierung und Umsetzung einheitlicher Prozesse sowie die Überarbeitung des stufenübergreifenden Risikomanagements war im Geschäfts- jahr 2007 noch im Gange. Die EFK revidierte auch die Jahresrechnungen 2007 des Eidg. Instituts für Geistiges Eigentum, des Schweiz. Nationalfonds, der Eidg. Alkoholverwaltung und der Immo- bilienstiftung internationaler Organisationen (FIPOI). Die EFK konnte diese Jahres- rechnungen ohne Einschränkung zur Genehmigung empfehlen. Die Buchführung und Jahresrechnungen entsprachen den gesetzlichen Vorschriften. Die vollständige Liste der Revisionsstellenmandate der EFK ist im Anhang 1 aufgeführt.
4 Internationale Organisationen
Gemäss Artikel 6 des Finanzkontrollgesetzes nimmt die EFK auch Kontrollstellen- mandate bei internationalen Organisationen wahr. So prüft sie die Rechnungen von drei Spezialorganisationen der Vereinten Nationen, nämlich der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) in Genf, der Internationalen Fernmeldeunion (UIT) in Genf und des Weltpostvereins (UPU) in Bern. Die EFK ist deshalb Mitglied des Panels der externen Rechnungsprüfer der Vereinten Nationen. Die anderen Mitglied- länder des Panels sind die Rechnungshöfe von Frankreich (Vorsitz), von China, Deutschland, Frankreich, Indien, Kanada, Pakistan, Philippinen, Südafrika und des Vereinigten Königreichs. Rechnungsprüfer der Vereinten Nationen können nur staatliche Aufsichtsorgane sein, die Mitglied der INTOSAI sind. Das Panel will die Aufsicht innerhalb des UN-Systems koordinieren und Informationen und Erfahrun- gen austauschen mit dem Ziel, einheitliche Prüfverfahren und -standards durch- zusetzen. Seit seiner Gründung hat das Panel zahlreiche Themenkreise zur Rech- nungslegung und -prüfung erörtert und Empfehlungen formuliert. Im Vordergrund standen dabei die Berichterstattung über die Finanzlage, Prüfstrategien, Informatik- revisionen, Kontrollsysteme, interne Revision, Personal- und Beschaffungswesen, Entwicklungszusammenarbeit und Wirtschaftlichkeitsprüfungen. Das Engagement
in diesem internationalen Ausschuss verschafft der EFK einen nutzbringenden Aus- tausch mit anderen Rechnungshöfen, stellt die «Unité de doctrine» für die Aufsicht des UN-Systems sicher und erlaubt es, wertvolle Kontakte zu pflegen. Die gewon- nenen Kenntnisse lassen sich zudem für die eigene Revisionstätigkeit umsetzen. Die Prüfergebnisse werden den zuständigen Gremien der jeweiligen Organisation unterbreitet. Die EFK konnte auch im Berichtsjahr den Delegierten der Mitgliedstaa- ten die Abnahme der Jahresrechnungen empfehlen. Sie führte zudem verschiedene Sonderprüfungen im Bau- und Informatikbereich durch. Die EFK hat im Berichtsjahr 2008 zudem die folgenden Mandate für die Schweiz wahrgenommen: – Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr (OTIF) in Bern: der Bundesrat hat dieses Mandat dem stellvertretenden Direktor der EFK über- tragen; – Europäische Freihandelsassoziation (EFTA) in Genf und Brüssel: die EFK stellt das Mitglied der Schweiz im Aufsichtsboard; – Eurocontrol: die EFK ist im Aufsichtsboard vertreten.
5 Revisionspendenzen und Meldungen
5.1 Die Umsetzung der Empfehlungen der EFK
Jede Empfehlung der EFK wird elektronisch erfasst, und deren Umsetzung wird im Rahmen des Controllings überwacht. Im Rahmen von Folgeprüfungen verschafft sich dann die EFK Gewissheit, ob die Empfehlungen auch tatsächlich umgesetzt worden sind. Im Jahresbericht 2007 wurde auf Empfehlungen hingewiesen, die bereits mit entsprechenden Massnahmen umgesetzt worden sind oder noch pendent waren. Im Folgenden wird über den Umsetzungsstand dieser Empfehlungen infor- miert. Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit: Bei der ehemaligen Sektion Inter- nationale Finanzinstitutionen wurde 2008 die Umsetzung der Empfehlungen stich- probenweise überprüft, welche zu keinen Bemerkungen Anlass gaben. Bundesamt für Migration: Das neue Konzept für die Finanzaufsicht und Wirksam- keitsprüfung über die Bundesbeiträge im Asyl- und Flüchtlingsbereich wurde anläss- lich der Konferenz der kantonalen Finanzkontrollen im August 2008 vorgestellt und besprochen. Eine erste Prüfung bei einem Kanton hat bereits stattgefunden. Wirksamkeit von Kompensationsgeschäften: Die sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates verlangte vom Bundesrat eine schriftliche Stellungnahme zu den Feststellungen und Empfehlungen der EFK, welche Ende Jahr vom Bundesrat ver- abschiedet worden ist. Ausserdienststellungsaufträge von Armeematerial: Die EFK hatte festgestellt, dass die ergriffenen Massnahmen dem aufgezeigten Verbesserungspotenzial Rechnung tragen. Die Gesamtwirkung lässt sich noch nicht beurteilen. Diese kann nur durch eine Nachprüfung vor Ort nachgewiesen werden, welche für 2010 geplant ist. Liquidationsprozess für die Munition: Die EFK verlangte eine Harmonisierung der Zahlen über die Munitionsentsorgung und die Verbesserung des Überwachungspro-
zesses. Die Logistikbasis und armasuisse stellten Verbesserungen in Aussicht, deren Realisierung zu einem späteren Zeitpunkt überprüft wird. Elektronische Geschäftsverwaltung (GEVER): Die EFK verlangte, dass jedes Depar- tement eine Strategie über den Einsatz von GEVER erstellt, die mit den überdepar- tementalen Vorgaben übereinstimmen. Eine neue Version der Strategie GEVER wurde auf Stufe Informatikrat des Bundes verabschiedet und von der Generalsekre- tärenkonferenz im Herbst 2008 zur Kenntnis genommen. Dieser wird auch viertel- jährlich über den Stand der Massnahmenumsetzung berichten. Der Bundesrat hat zudem eine Delegierte für das Programm GEVER Bund eingesetzt. Verbesserung des Krisenmanagement im Betriebszentrum des BIT: Die EFK führte eine Nachfolgeprüfung durch und konnte feststellen, dass wichtige Fortschritte erzielt wurden. Die Empfehlungen sind umgesetzt oder in Bearbeitung. Damit das Business Continuity Management nicht nur seitens des Leistungserbringers BIT abgedeckt wird, plant die EFK für 2009 eine Querschnittsprüfung zu diesem Thema bei den Leistungsbezügern. Lohnabrechnung mit SAP: Die EFK beharrte darauf, dass das Eidg. Personalamt (EPA) den Dienststellen ein aussagekräftiges, standardisiertes Besoldungs- und Mutationsjournal verfügbar macht. Ein Mutationsjournal in der von der EFK gefor- derten Form konnte bis Ende 2008 noch nicht realisiert werden. Die EFK hat dem EPA im Dezember 2008 einen Lösungsansatz vorgeschlagen. Dieser wurde vom EPA positiv aufgenommen; Detailabklärungen zur Realisierbarkeit sind vorgesehen. Tierzuchtorganisation: Die Mängel im Rahmen der Überarbeitung der Verordnung sind behoben worden. Bundesamt für Verkehr: Die Kostenkontrolle im Bereich Eisenbahn-Hochleistungs- netz wurde auf die Vorgaben des Bundesbeschlusses ausgerichtet und ein vollstän- diges Aufsichtskonzept ist in Kraft gesetzt worden. IT-Governance des Bundesamtes für Umwelt: Die seinerzeitigen Empfehlungen an das Bundesamt für Wasser und Geologie wurden im Bundesamt für Umwelt umge- setzt. Die Daten und der Mutationszugriff auf die produktive Datenbank sind eben- falls aktualisiert worden. Lenkungsabgabe auf VOC: Die klare Kompetenzregelung und die Suspendierung der Lenkungsabgabe bei zu geringer Wirkung sind mit der Revision des Umwelt- schutzgesetzes auf 2012 geplant.
5.2 Revisionspendenzen gemäss Artikel 14
Finanzkontrollgesetz Bei Revisionspendenzen gemäss Artikel 14 handelt es sich um Umsetzungspenden- zen bei den geprüften Stellen. In der Botschaft vom 22. Juni 1998 über die Revision des Finanzkontrollgesetzes führte der Bundesrat aus: «Der Bundesrat will seine Verantwortung für ein einwandfreies Funktionieren der Verwaltung wahrnehmen und die Aufarbeitung der von der EFK im Jahresbericht zur Kenntnis gebrachten Revisionspendenzen überwachen. Er ist gewillt, dafür zu sorgen, dass die von der EFK aufgedeckten und anerkannten Mängel innert nützlicher Frist behoben und auch die Beanstandungen zur Verbesserung von Effizienz und Effektivität im Ver- waltungshandeln zügig umgesetzt werden». Eine derartige Umsetzungspendenz am
Ende eines Geschäftsjahres liegt dann vor, wenn eine Dienststelle die Bemängelung und die vorgeschlagenen Verbesserungsmassnahmen zwar anerkannt, aber die von der EFK gesetzte Frist hat unbenutzt verstreichen lassen. Eine entsprechende Erwähnung im Tätigkeitsbericht kann aber unterbleiben, wenn die Dienststelle beispielsweise eine Stelle im Finanzwesen ausgeschrieben hat, diese jedoch noch nicht besetzen konnte. Ebenso wenig ist über eine Pendenz zu berichten, wenn die Umsetzungsfrist am Ende des Berichtsjahres noch nicht abgelaufen ist oder die Folgeprüfung noch nicht durchgeführt werden konnte. Im Berichtsjahr machte die EFK verschiedene Feststellungen und Empfehlungen. Die Empfehlungen wurden von den Dienststellen akzeptiert und die Umsetzung ist termingerecht erfolgt beziehungsweise geplant. Im Rahmen von Nachfolgeprüfun- gen wird die EFK den Stand der Umsetzung prüfen. Ein Handlungsbedarf des Bun- desrates oder des Parlamentes ist nicht gegeben.
5.3 Meldungen gemäss Artikel 15 Finanzkontrollgesetz
Artikel 15 Absatz 3 des Finanzkontrollgesetzes lautet: «Stellt die EFK besondere Vorkommnisse oder Mängel von grundsätzlicher oder erheblicher finanzieller Bedeutung fest, unterrichtet sie darüber nebst den Dienststellen den zuständigen Departementschef beziehungsweise die zuständige Departementschefin sowie den Vorsteher des Eidg. Finanzdepartementes. Betreffen die festgestellten Mängel das Finanzgebaren von Dienststellen des Eidg. Finanzdepartementes, ist der Bundesprä- sident beziehungsweise der Vizepräsident des Bundesrates in Kenntnis zu setzen. Gleichzeitig informiert die EFK die Finanzdelegation der eidgenössischen Räte. Wenn sie es als zweckmässig erachtet, unterrichtet sie anstelle des zuständigen Departementsvorstehers den Bundesrat». Besondere Vorkommnisse sind beispielsweise Delikte mit grossem Schaden oder grundlegende Mängel im Internen Kontrollsystem. Wenn die Ordnungsmässigkeit der Rechnungsführung oder Buchhaltung nicht gegeben ist oder systematisch Rechtsvorschriften missachtet werden, liegt ein Mangel von grundsätzlicher Bedeu- tung vor. Im Berichtsjahr musste die EFK eine Meldung an den Chef des Departements des Innern über die Mängel der Rechnungsführung und Rechnungslegung des Bundes- amtes für Kultur (vgl. Ziff. 2.5) machen.
6 Stellungnahmen und Gutachten
Neben den Prüfungen gehört zu den Aufgaben der EFK auch die Ausarbeitung von Stellungnahmen zu Gesetzes- und Verordnungsentwürfen. Die EFK kann damit bereits in der Gesetzesvorbereitung auf Aspekte Einfluss nehmen, die für die Finanzaufsicht wichtig sind.
6.1 Stellungnahmen in Gesetzgebungsverfahren
Verschiedene Ämter und Anstalten des Bundes haben der EFK ihre Entwürfe für Gesetzes- und Verordnungsänderungen oder ihre Leistungsaufträge im Rahmen der Ämterkonsultation unterbreitet. Meist konnte die EFK darin die Umsetzung der gemachten Empfehlungen entdecken und somit der Vorlage stillschweigend zustimmen. Der Vorschlag der EFK zur Verankerung der Kostentransparenz und des Kostenbe- wusstsein als strategisches Ziel nicht nur für das Immobilienmanagement sondern auch für den Logistikbereich wurde in die Verordnung über das Immobilienmana- gement und die Logistik des Bundes aufgenommen. In der Ämterkonsultation über die Änderung der Verordnung über den Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen hat die EFK auf Artikel 20 Sub- ventionsgesetz hingewiesen. Die Programmvereinbarungen nach Artikel 21 Absatz 1 ÖREB-Katasterverordnung haben eine Regelung der Finanzaufsicht zu enthalten und sind nach Subventionsgesetz der EFK vorgängig zur Genehmigung zu unter- breiten. Die Änderung der Weisung über die Risikotragung und Schadenerledigung im Bund enthielt eine Ausnahme vom Bruttoprinzip. Die Bruttodarstellung besagt, dass Aufwände und Erträge getrennt voneinander ohne gegenseitige Verrechnung in voller Höhe auszuweisen sind. Ausnahmen davon bedürfen der expliziten Zustim- mung der EFK, welche im vorliegenden Fall erfolgte. Auch die in diesem Jahr erfolgten Änderungen im Finanzhaushaltsgesetz und seiner Verordnung sind der EFK nach Artikel 7 Finanzkontrollgesetz vorgängig zur Begutachtung vorgelegt worden. Die vorgeschlagene Lösung der Spezialfinanzierung für die Begleitmass- nahmen zu Gunsten der Landwirtschaft wurde von der EFK begrüsst. An der Revision des öffentlichen Beschaffungsrechts hat sich die EFK in der Ämterkonsultation wie auch im Vernehmlassungsverfahren intensiv beteiligt. Dabei konnte sie die vielfältigen Erfahrungen aus den Beschaffungsprüfungen einbringen. Besondere Aufmerksamkeit erhielt die Regelung der Überprüfung von Monopol- preisen und das Einsichtsrecht der Kontrollstellen in die Kalkulation von Beschaf- fungen bei fehlendem Wettbewerb. Gestützt auf die Empfehlungen von GRECO (Groupe d’Etats contre la corruption) des Europarates in Strassburg wurde in der bestehenden Arbeitsgruppe zur Korrup- tionsbekämpfung die Errichtung einer ständigen interdepartementalen Arbeitsgruppe
(IDAG Korruptionsbekämpfung) geplant. Die EFK ist Mitglied der Kerngruppe der bestehenden Arbeitsgruppe. Eine weitere Empfehlung der GRECO steht heute in der Vernehmlassung. Es handelt sich um die neue Regelung von Artikel 22a des Bun- despersonalgesetzes. Danach sollen Arbeitnehmende des Bundes gehalten sein, je nach Ausmass des vorliegenden Falles dem Vorgesetzten, der EFK oder der Straf- verfolgungsbehörde Missstände zu melden. Dieses Vorgehen nennt man auch «Whistleblowing». Als direkt betroffene Behörde dieser neuen Regelung wurde die EFK zum Gesetzesvorschlag mehrfach konsultiert.
6.2 Mitwirkung in Fachgremien
Die EFK arbeitet in der Projektorganisation «Führung mit Leistungsauftrag und Globalbudget (FLAG)» mit und hat einen Sitz in der «Beschaffungskommission des Bundes» sowie der «Fachgruppe Qualitätssicherung Ressourcen- und Lastenaus- gleich» des Finanzausgleichs. Die EFK bringt ihre Erfahrungen ein, macht auf die Revisionsanforderungen aufmerksam, wirkt aber nur beratend mit, um ihre unab- hängige und eigenständige Beurteilung nicht aufs Spiel zu setzen.
6.3 Vermittlung von Best Practice
In zwei Rundschreiben, den sogeannten Audit-Lettern, vermittelte die EFK ihre Erfahrungen aus Prüfungen den Verwaltungseinheiten des Bundes weiter. Im Audit- Letter vom März 2008 zeigte sie die Erfahrungen aus der Revision «SAP-Strategie» und der Querschnittsprüfung zur Steuerung der FLAG-Verwaltungseinheiten durch die Departemente auf. Im Audit-Letter vom September 2008 wurde auf das Bedürf- nis der Bundesämter als Bezüger interner Leistungen nach Gewährleistung der Arbeitsqualität durch die Leistungserbringer eingegangen. Zudem wurden die Ergebnisse der Evaluation über staatliche Kontrollen in Unternehmen mit einem Selbsttest für eine Verbesserung der Aufsichtstätigkeit dargestellt. Die Audit-Letter können auf der Website der EFK www.efk.admin.ch eingesehen werden.
7 Die EFK und andere Aufsichtsorgane
Die Zusammenarbeit mit den kantonalen Finanzkontrollen und internen Finanz- inspektoraten des Bundes, das Engagement in schweizerischen Berufsorganisationen und Fachverbänden, der gezielte Erfahrungsaustausch mit Rechnungshöfen des Auslandes sowie die Mitarbeit in Arbeitsgruppen der internationalen Fachorganisa- tionen INTOSAI und EUROSAI verfolgen alle ein Ziel: der Qualität der Kontroll- aufgabe zu dienen.
7.1 Kantonale Finanzkontrollen
Die jährliche Konferenz der Finanzkontrollen widmete sich der Reform der Aufga- benverteilung zwischen dem Bund und den Kantonen und des Finanzausgleichs. Sie hat im Besonderen von den Prüfergebnissen der EFK im Bereich der Aufgabenver- teilung und des Finanzausgleichs Kenntnis genommen. Zur Diskussion stand auch die geplante Revision des Finanzkontrollgesetzes, um im Bereich der direkten Bun- dessteuer die erforderlichen Prüfungen durchführen zu können. Zwei weitere Schwerpunkte der diesjährigen Konferenz betrafen den Zivilschutz und die Migra- tion. Die missbräuchlichen Abrechnungen von Diensttagen beim Zivilschutz in einzelnen Gemeinden wurden thematisiert. Einsätze und Arbeiten wurden unge- rechtfertigterweise als Schutzdienstleistungen angemeldet und über die Erwerbs- ersatzordnung abgerechnet. Mit Vertretern des Bundesamtes für Sozialversicherun- gen wurden die getroffene Massnahmen und deren Umsetzung in den Kantonen besprochen. Im Bereich Migration wurde das neuen Finanzierungssystems im Asyl- und Flüchtlingsbereich, die neuen Risiken bei den Kantonen und das Aufsichtskon-
zept des Bundesamtes für Migration vorgestellt und mit den kantonalen Finanzkon- trolle besprochen. Besondere Aufmerksamkeit wurde auf die Koordination der unterschiedlichen Aufsichtstätigkeiten gelegt, um sowohl prüfungsfreie Räume als auch Doppelspurigkeiten zu vermeiden. In verschiedenen gemeinsamen Arbeitsgruppen werden Prüfthemen von Verbund- aufgaben zwischen Bund und Kantonen bearbeitet und anlässlich der Jahreskonfe- renz präsentiert. Jährlich führt die EFK gemeinsame Prüfungen mit den kantonalen Finanzkontrollen durch. Diese Prüfungen vertiefen das gemeinsame Verständnis und erhöhen die Professionalität der Finanzaufsicht im schweizerischen Föderalismus.
7.2 Finanzinspektorate
Fünfzehn Bundesämter verfügen heute über ein Finanzinspektorat gemäss Artikel 11 des Finanzkontrollgesetzes. Diesen internen Revisionsdiensten obliegt die Kontrolle des Finanzgebarens. Sie sind mehrheitlich der Amtsleitung unterstellt, jedoch in der Erfüllung ihrer Kontrollaufgaben selbständig und unabhängig. Für die Amtsleitung sind sie ein wirksames und geeignetes Instrument zur Unterstützung ihrer Amtsfüh- rung und unterstützen gleichzeitig die Arbeit der EFK. Artikel 11 umschreibt die Voraussetzungen, die ein Finanzinspektorat erfüllen muss. Die EFK ihrerseits über- nimmt die fachliche Aufsicht; sie muss insbesondere die Wirksamkeit der Aufga- benerfüllung überwachen und hat auch für die Aus- und Weiterbildung der Mitarbei- tenden der Finanzinspektorate zu sorgen. Die EFK-interne Ausbildung steht deshalb grundsätzlich auch den Finanzinspektoraten offen. In den Jahren 2006 bis 2008 überprüfte die EFK alle Finanzinspektorate und ihre Arbeitsweise (vgl. Ziff. 1.5).
7.3 Ausländische Rechnungshöfe
Seit den 50er Jahren ist die EFK Mitglied der weltumspannenden Organisation der obersten Rechnungskontrollbehörden: International Organisation of Supreme Audit Institutions (INTOSAI). Die Organisation gliedert sich in Regionalgruppen. In Europa wurde im Juni 1989 die «European Organisation of Supreme Audit Institu- tions (EUROSAI)» gegründet, welche sich mittlerweile aus 47 obersten Rechnungs- kontrollbehörden der europäischen Staaten zusammensetzt. Die EFK ist seit der Gründung Mitglied dieser Regionalgruppe. Der Direktor der EFK ist seit 2005 Mit- glied des Präsidiums von EUROSAI. Vom 2. bis 5. Juni 2008 fand der 7. EUROSAI-Kongress mit rund 240 Teilnehme- rinnen und Teilnehmern in Krakau, Polen, statt. Schwerpunktthemen waren die Führung von Rechnungskontrollbehörden und das Qualitätsmanagement, Prüfungen im Bildungswesen und der Integration von Behinderten. Die EFK verfasste zu den einzelnen Themen Diskussionspapiere. Der Kongress wurde als Neuheit papierlos abgehalten, alle Teilnehmenden hatten einen Laptop mit den Dokumentationen zur Verfügung. Die EFK wirkt in verschiedenen EUROSAI-Arbeitsgruppen mit. Die Arbeitsgruppe für Umweltprüfung unter dem Vorsitz von Norwegen fördert Ausbildungsmassnah- men mit konkreten Erfahrungen und Fallstudien. Im Mittelpunkt der Arbeiten stand die gemeinsame Prüfung der Schutzmassnahmen in Tschernobyl, an welcher sich die Schweiz auch beteiligte.
Vom Rechnungshof der Niederlande hat die EFK den Vorsitz der Arbeitsgruppe für Informatik übernommen. Diese organisierte Ausbildungsveranstaltungen über die Rolle der Aufsichtsbehörden bei der Kontrolle von Informatiksystemen und über den Einsatz von Revisionsinstrumenten. Die INTOSAI Arbeitsgruppe Nationale Schlüsselindikatoren wird vom Präsidenten des Rechnungshofes der Russischen Föderation geleitet. Die EFK ist auf Anfrage des Präsidenten Mitglied dieser Arbeitsgruppe. Im Oktober 2008 organisierte der russische Rechnungshof zudem ein Seminar in Moskau über die Steuerpolitik für Mitglieder der Duma, die Verwaltung sowie den russischen Rechnungshof. Die Direktoren der EFK und Eidg. Steuerverwaltung sowie der Chef der Finanzkontrolle des Kantons Basel-Stadt wurden eingeladen, über die Erfahrungen der Schweiz zu referieren. Der Präsident des Rechnungshofs von Kamerun war im September mit einer Delega- tion bei der EFK zu Besuch, um das Aufsichtssystem der Schweiz kennenzulernen. Auf Einladung des Präsidenten des Rechnungshofs von Tschechien fand ein Erfah- rungsaustausch im November in Prag zu Themen der Amtsführung, Bau- und Beschaffungsprüfungen statt. Die Landesrechnungshöfe und der Bundesrechnungshof Deutschlands führen regel- mässige Tagungen über aktuelle Fragestellungen der Finanzaufsicht durch. Zu diesen Tagungen werden regelmässig der Präsident des Österreichischen Rech- nungshofes, das Mitglied Deutschlands beim Europäischen Rechnungshof und der Direktor der EFK eingeladen.
7.4 Berufs- und Fachverbände
Vertreter der EFK nehmen in den wichtigsten Fachverbänden Einsitz. Die EFK kann auf diese Weise die zukünftigen Berufsnormen mitgestalten, sie erhält Zugang zu den Methoden und Hilfsmitteln der anderen Branchenspezialisten und verfügt im Hinblick auf die Bearbeitung von Sonderproblemen über ein Netz von Sachverstän- digen. Besonders aktiv ist die EFK im Bereich der Informatikprüfungen bei der ISACA (Information Systems Audit and Control Association) und bei der Treuhand- kammer. In der Schweizerischen Gesellschaft für Evaluation (SEVAL) und beim Schweizerischen Verband für interne Revisionen (SVIR) ist sie im Vorstand vertre- ten. Das Engagement der EFK in diesen wichtigen Fachverbänden steht auch im Dienste der kontinuierlichen Qualitätssicherung und der Anpassung ihrer Arbeits- methoden.
8 Die Eidgenössische Finanzkontrolle stellt sich vor
Im Finanzkontrollgesetz sind die institutionelle Stellung und die Aufgaben der EFK festgeschrieben. Der Bundesrat wählt den Direktor für eine Amtsdauer von sechs Jahren. Die Wahl wird von der Bundesversammlung genehmigt. Die Amtsperiode des Direktors läuft bis Ende 2013. Das Personal der EFK wird durch den Direktor im Rahmen des Personalrechts der allgemeinen Bundesverwaltung gewählt. Der jährliche Voranschlag der EFK wird vom Bundesrat unverändert der Bundesver- sammlung zugeleitet.
8.1 Institutionelle Stellung und Aufgaben
Die EFK ist gemäss Artikel 1 des Finanzkontrollgesetzes das oberste Finanzauf- sichtsorgan des Bundes. Sie unterstützt einerseits den Bundesrat in seiner Aufsicht über die Verwaltung und andererseits das Parlament in seiner Oberaufsicht über die Bundesverwaltung und Rechtspflege. Die EFK handelt unabhängig, sowohl bei der Aufstellung ihres jährlichen Prüfprogrammes, wie auch in der Gestaltung der einzel- nen Prüfungen und bei der Abfassung der Berichte. Gemäss Artikel 5 des Finanz- kontrollgesetzes übt sie die Finanzaufsicht nach den Kriterien der Ordnungsmässig- keit, der Rechtmässigkeit und der Wirtschaftlichkeit aus. Mit Wirtschaftlichkeits- prüfungen und Evaluationen will die EFK zur Entwicklung der wirkungsorientierten Verwaltungsführung beitragen und die Wirksamkeit staatlicher Programme steigern. Die Prüfobjekte werden nach Risikokriterien ausgewählt. Die Aufsichtsaufgabe der EFK deckt alle finanzrelevanten Tätigkeiten des Bundes ab. Eine der Kernaufgaben der EFK sind die rund vierzig Pflichtprüfungen, vorweg die Prüfung der Staatsrechnung des Bundes und der verschiedenen Sonderrechnun- gen, des AHV-Fonds, der Arbeitslosenversicherung und verschiedene Mandate bei internationalen Organisationen. Die zweite Kernaufgabe – die Finanzaufsicht – nimmt sie mittels zahlreicher Sonderprüfungen wahr, sei es im Beschaffungswesen, im Informatikbereich oder von Subventionen. Zunehmende Bedeutung erhalten Evaluationen und Querschnittsprüfungen. Mit dem Inkrafttreten des neuen Bundesgesetzes über das Öffentlichkeitsprinzip in der Bundesverwaltung am 1. Juli 2006 wurde die Funktion eines Öffentlichkeits- beauftragten bei der EFK geschaffen, welche vom Rechtsdienst wahrgenommen wird. Sämtliche Anfragen auf Gewährung um Zugang zu amtlichen Dokumenten werden von ihm entgegengenommen und entsprechend dem vorgegebenen Öffent- lichkeitsprozess bearbeitet. Die EFK ist weder eine Ombudsstelle noch eine Straf- verfolgungsbehörde. Sie hat aber ein legitimes Bedürfnis, Informationen über Miss- stände von Bürgern und Bürgerinnen, aber auch von Mitarbeitenden zu erhalten. Bereits heute können solche Informationen der EFK unterbreitet werden, welche sie als möglichen Hinweis für ihre laufenden Prüfungen verwendet. Die EFK hat des- halb den Zugang auf ihre Website www.efk.admin.ch für aussenstehende Personen einfacher gestaltet und damit auch ihre Bürgernähe verbessert.
8.2 Personal
Die EFK arbeitet bei ihren Prüfungen risikoorientiert und nach den Standards der Treuhandkammer sowie internationaler Fachverbände. Sie verfügte im Berichtsjahr über ein Budget von 20 Millionen Franken und beschäftigte rund 90 Mitarbeitende. Das Organigramm im Anhang 3 bildet eine zweidimensionale Matrixorganisation mit den sechs Mandatsbereichen und den sechs Fachbereichen. Die Mandatsleiter bringen die Sicht der Geprüften zur Geltung. Die Prüfungsexperten und -expertinnen der EFK sind jeweils einem der Fachbereiche für Finanzrevisionen, Baufragen und Beschaffungsprüfungen, Informatik sowie Evaluationen zugeordnet. Diese haben die Aufgabe, das für den Fachbereich erforderliche Wissen zu erhalten und auszubauen sowie die Qualität der Prüfungen sicherzustellen. Die EFK verfügt über ausgewie- sene Fachpersonen, deren Stärke beim revisionstechnischen und evaluatorischen Wissen sowie bei den Kenntnissen der Aufgaben, Prozesse und Strukturen der
Bundesverwaltung liegen. Wissen, Berufserfahrung und Sozialkompetenz sind die Grundlagen für eine erfolgreiche Gestaltung der Finanzaufsicht, die sich als Garant für ein sich fortwährend optimierendes Verwaltungshandeln zum Nutzen der Bürge- rinnen und Bürger versteht. Die EFK legt deshalb grossen Wert auf die Aus- und Weiterbildung. Jeweils im Januar organisiert sie eine zehntägige interne Aus- und Weiterbildung für die Mitarbeitenden der EFK und der Finanzinspektorate des Bundes sowie teilweise auch der kantonalen Finanzkontrollen. Das erworbene Wissen gilt es zu erhalten, zu vermitteln und gezielt im Interesse des gesetzlichen Auftrages einzusetzen. Die Wissensträger und -trägerinnen müssen sich in ihrem Gebiet auf dem Laufenden halten und ihr Wissen in der EFK weitergeben. Wichtige Quellen für die EFK sind im Besonderen das Wissen ausländischer Rechnungskon- trollbehörden, von Fachverbänden und Treuhandfirmen. Bei einzelnen Prüfungen zieht die EFK zudem externe Spezialisten bei, sei es, weil das Wissen nicht vorhan- den oder aus zeitlichen Gründen eine Verstärkung notwendig ist. Die Projektleitung und die Verantwortung liegen in jedem Fall bei der EFK, wodurch auch der Wis- senstransfer sichergestellt wird.
8.3 Finanzen
Der Aufwand der EFK belief sich im Berichtsjahr auf 18,8 Millionen Franken. Im Einzelnen setzten sich der Aufwand und der Ertrag wie folgt zusammen:
Aufwand und Ertrag 2007 2008 2008 Abweichungen Rechnung Budget Rechnung zum Budget
in Tausend Franken in Tausend in %
Aufwand 18 131 19 996 18 798 1 197 –6.0 Personalaufwand 15 137 16 043 15 421 621 –3.9 Raumiete 1 130 1 153 1 112 41 –3.5 Informatik Sachaufwand 419 1 041 924 117 –11.2 Beratungsaufwand 724 995 691 304 –30.6 Übriger Betriebsaufwand 721 736 625 111 –15.1 Abschreibungen – 28 25 3 –9.4 Ertrag 1 295 1 010 1 223 –213 21.1 Entgelte 1 283 1 000 1 212 –212 21.2 Übriger Ertrag 12 10 11 –1 14.0
Die Rechnung 2008 weist gegenüber dem Budget einen Kreditrest von 1,2 Millionen Franken aus. Gegenüber dem Vorjahr ist der Aufwand um 0,7 Millionen Franken höher ausgefallen. Der Kreditrest ist hauptsächlich auf unbesetzte Stellen und einen geringeren Beratungsaufwand zurückzuführen. Diese Aufwandgruppe enthält die Expertenhonorare, Aufwendungen für die Aus- und Weiterbildung sowie Informa- tikdienstleistungen. Beim Betriebsaufwand fallen die Spesenentschädigungen für Dienstreisen im In- und Ausland sowie die Aufwendungen der Personalrekrutierung ins Gewicht. Die EFK beansprucht mit ihren Ressourcen etwa 0,3 Promille des Bundeshaushaltes.
Die EFK hat eine eigene Gebührenverordnung für die öffentlich-rechtlich begründe- ten Revisionsstellenmandate. Sie verrechnet ihren Zeitaufwand für Abschlussprü- fungen nach den Ansätzen der Eidg. Finanzverwaltung, welche sich an den Arbeits- platzkosten der Gehaltsklassen orientieren. Prüfungen der Finanzaufsicht hingegen werden nicht in Rechnung gestellt, da es sich um eine hoheitliche Aufgabe handelt.
8.4 Risiken
Als potentielle eigene Risiken hat die EFK vorsätzliche Falschaussagen, fachliche Fehler, Verlust der Unabhängigkeit, Verlust oder Verbreitung vertraulicher Informa- tionen und mangelhafte Ausübung des gesetzlichen Auftrages identifiziert. In ihrer jährlichen Überprüfung der Risiken und gestützt auf das eigene, interne Kontrollsys- tem kam die EFK zum Schluss, dass sowohl die Eintrittswahrscheinlichkeit als auch der finanzielle Schaden dieser Risiken gering sind.
9 Ausblick
Die EFK legt mit dem Leitbild die Mission und Leitlinien ihrer Tätigkeit fest. Das Leitbild ist Ausdruck der Werte und des Willens, Ziele zukunftsorientiert zu gestal- ten und Tätigkeiten in hoher Qualität zu erbringen. Hervorragende Leistungen und Ergebnisse können nur durch eine Führung erzielt werden, welche Politik und Stra- tegie, Mitarbeitende und Ressourcen sowie Prozesse auf ein hohes Niveau voran- treibt. Die EFK wird auch in Zukunft an dieser Herausforderung arbeiten. Sie ver- steht es als vornehme Aufgabe, den sich stets wandelnden Fachanforderungen durch kontinuierliche Aus- und Weiterbildung der Mitarbeitenden zu begegnen. Sie ist bereit, ihr Wächteramt im Interesse der Steuerzahlenden gegenüber den Geprüften Stellen im Geiste kritischer Kooperation weiterzuentwickeln. Die EFK prüft prozess- und risikoorientiert und wird ihre Prüfressourcen vermehrt in die Finanzaufsicht investieren, insbesondere für Wirtschaftlichkeitsprüfungen und Evaluationen sowie für departementsübergreifende Querschnittsprüfungen. Revi- sionsstellenmandate nimmt die EFK dort wahr, wo Synergien zur Finanzaufsicht resultieren, wenn sie fachlich interessant und politisch erforderlich sind oder ein öffentliches Interesse besteht. Ihre Erfahrungen und Feststellungen zu «Best Prac- tice» teilt die EFK mit Rundschreiben den Geprüften, den sogenannten Audit-Letter, mit. Die EFK misst der Zusammenarbeit mit den kantonalen Finanzkontrollen und den internen Finanzinspektoraten des Bundes grosse Bedeutung bei. Sie will die Zusam- menarbeit mit den kantonalen Finanzkontrollen auch mit Blick auf den neuen Finanzausgleich weiterausbauen. Auch im laufenden Jahr sind gemeinsame Prüfun- gen mit kantonalen Finanzkontrollen vorgesehen. Die Jahreskonferenz im August ist einem Thema von gemeinsamen Interesse gewidmet. Gestützt auf die umfassende Prüfung der internen Finanzinspektorate des Bundes will sich die EFK für deren Stärkung und Unabhängigkeit einsetzen.
Anhang 1
Übersicht über die Prüfungen bei Behörden und Gerichten, in den Departementen sowie bei Betrieben, angeschlossenen und internationalen Organisationen
Bundesgericht – Dienststellenrevision
Bundesstrafgericht – Dienststellenrevision
Bundeskanzlei – Prüfung der Verteilung der Hosting-Kosten von www.ch.ch und der Tätig- keiten der Bundeskanzlei als Leistungsbezügerin der Informatik – Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen, Erneuerung des Systems
Departement für auswärtige Angelegenheiten – Webanwendungen, Corporate Design Bund und Informatikbeschaffungen Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit – Prüfung von Risikomanagement, Immobilienbewirtschaftung, pendente Ver- untreuungen sowie Follow-up der Jahre 2004 bis 2006 – Finanzaufsicht des Kooperationsbüros in Amman, Jordanien – Gutachtenprüfung zu den Tsunami Hilfsprogrammen Auslandvertretungen – Finanzaufsicht und Bauprüfung bei der Vertretung von Beijing und Bauprü- fung in Guangzhou, China – Finanzaufsicht der Vertretung in Tirana und eines SECO-Projekts in Alba- nien – Finanzaufsicht und Bauprüfung in Moskau, Bauprüfung in St. Petersburg und Swiss Business Hub in Moskau, Russland Direktion für Ressourcen und Aussennetz – Projekt Vektor: Umsetzung und Analyse der Auswirkungen
Departement des Innern Generalsekretariat – Transfer der Militärversicherung an die SUVA Bundesamt für Kultur – Dienststellenrevision und Follow-up Bundesamt für Meteorologie und Klimatologie MeteoSchweiz – Evaluation der Qualität, der Steuerung und der Positionierung auf dem Markt Bundesamt für Gesundheit – Kranken- und Unfallversicherung, Prämienverbilligung KVG und Follow-up – Beiträge zur Umsetzung des Nationalen HIV/Aids-Programmes und für Leistungen der Nationalen Kampagne zur Tabakprävention 2006–2007 Bundesamt für Statistik – Registerharmonisierung und Volkszählung 2010 Bundesamt für Sozialversicherungen – Riskmanagement in der Erwerbsersatzordnung – Empfehlungscontrolling der Evaluation über die Besteuerung der Kapital- leistungen aus der 2. und 3. Säule
Justiz- und Polizeidepartement Generalsekretariat – Informatikmässige Umsetzung des Schengen-/Dublin Assoziierungs Abkommens mit der EU Informatik Service Center – Dienststellenrevision Bundesamt für Polizei – Bericht über die Revision der Staatsschutzausgaben 2007 bei der Bundes- kriminalpolizei Bundesamt für Migration – Dienststellenrevision Schweizerisches Institut für Rechtsvergleichung – Dienststellenrevision
Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum – Projektabrechnungen 2007 zu Intellectual Property: Vietnam und Azerbaijan – Zwischenprüfung der Jahresrechnung 2007/2008 – Abschlussprüfung der Jahresrechnung 2007/2008 – Personalkasse, Jahresrechnung 2007/2008
Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport Generalsekretariat – Direktion Strategischer Nachrichtendienst: Prüfung des Jahresabschlusses – Revision des personellen Rechnungswesens im BV PLUS Verteidigung – Planungsstab der Armee: Integrale Prüfung der Berechtigungsprozesse – Logistikbasis der Armee: Bewirtschaftung der Fahrzeugflotte Führungsstab der Armee – Kompetenzzentrum SWISSINT: Dienststellenprüfung Auslandeinsätze/Frie- densförderung armasuisse – Kompetenzbereiche Zentrale Dienste – Integrale SAP-Prüfung des Beschaffungsprozesses Rüstungsgüter – Beschaffungsprüfung von Dienstleistungen Dritter armasuisse – Kompetenzbereiche Landsysteme – Preisprüfung Übungsmunition armasuisse – Immobilien – Beurteilung von Beschaffungen zu Objekten aus den Immobilienbotschaften 2003–2005 – Liquidation von Objekten der Kampf- und Führungsinfrastruktur – Steuerung der immobilienrelevanten Betreiberleistungen – Beschaffung von Planerleistungen Bundesamt für Bevölkerungsschutz – Revision des personellen Rechnungswesens im BV PLUS und Follow-up
Finanzdepartement Generalsekretariat – Umsetzung des Projektes Shared Service Center EFD Eidgenössische Finanzverwaltung – Eidgenössische Münzstätte Swissmint: Dienststellenrevision 2008 – Revision der Eröffnungsbilanz NRM per 1. Januar 2007 und der Staatsrech- nung 2007 – Neuer Finanzausgleich: Fehlberechnung der Ausgleichzahlung 2008 für den Kanton St. Gallen – Neuer Finanzausgleich: Prüfung der Einführung, insbesondere Risikoanalyse und Qualitätssicherungsprüfung Lasten- und Ressourcenausgleich in den Kantonen – Prüfung der Zentralen Inkassostelle – Prüfung der Immobilienbewertungen im Rahmen der NRM-Eingangsbilanz Sparkasse Bundespersonal – Revision der Jahresrechnung 2007 Zentrale Ausgleichsstelle – Prüfung der Rechnung FLAG 2007 – Abschlussprüfung der Jahresrechung 2007 des AHV-Ausgleichsfonds – Zwischenprüfung der Jahresrechung 2008 des AHV-Ausgleichsfonds Eidgenössische Ausgleichskasse – Hauptrevision 2007 – Abschlussrevision der Jahresrechnung 2007 Schweizerische Ausgleichskasse SAK – Hauptrevision 2007 – Abschlussrevision der Jahresrechnung 2007 Eidgenössisches Personalamt – Unterstützungsfonds für das Bundespersonal: Jahresrechnung 2007 Eidgenössische Steuerverwaltung – Verrechnungssteuer: Prüfung der Organisation, der Prozesse und der korrek- ten Buchführung in den Bereichen EU-Zinsbesteuerung sowie Erhebung der Verrechnungssteuer – Informatikprüfung im Bereich Veranlagung und Bezug der direkten Bundes- steuer im Kanton Graubünden in Zusammenarbeit mit der Kantonalen Finanzkontrolle
Eidgenössische Zollverwaltung – Gemeinsame ACL- und EDV-Prüfungen mit dem Finanzinspektorat der Oberzolldirektion – Prüfung im Bereich der Tabak- und Bierbesteuerung Bundesamt für Bauten und Logistik – Organisation, Prozesse und internes Kontrollsystem der Abteilung Projekt- management – Gebäudereinigungskonzept 05 – Prüfung des Personal- und Finanzrechnungswesens nach Einführung des Pilotprojektes Shared Service Center – Überprüfung der Kostenneutralität der Flächenkostenpauschale Bundesamt für Informatik und Telekommunikation – Prüfung der Organisation, der Prozesse und der Tätigkeiten der Abteilung Kunden – Organisation, Prozesse, IKS, Follow-up im Lösungszentrum des BIT – Prüfung der Preisberechnung von Querschnittsleistungen in der Abteilung Telekommunikation – Katastrophenvorsorge
Volkswirtschaftsdepartement Generalsekretariat – Expo.02 in Liquidation, Abschlussbericht Staatssekretariat für Wirtschaft – Prüfung des Projektes INTERREG III A France-Suisse – Prüfung der von der Schweiz. Exportrisikoversicherung für den Bund ver- walteten Konsolidierungsguthaben, Mischkredite und Ausfallgarantien Arbeitslosenversicherung – AHV-Arbeitgeberkontrolle für das Jahr 2007 bei der Ausgleichsstelle der Arbeitslosenversicherung – Betrugsfall der Kantonalen Arbeitslosenkasse Genf – Abschlussprüfung des Fonds, Jahresrechnung 2007 Bundesamt für Veterinärwesen – Dienststellenrevision
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation Generalsekretariat – Dienststellenrevision sowie Follow-up Bundesamt für Verkehr – Revision der Jahresrechnung 2007 des Fonds für Eisenbahngrossprojekte – Controlling der Leistungsvereinbarung Bund-SBB 2007–2010 – SBB Cargo AG: Betriebswirtschaftliche Führungsinstrumente und Repor- ting, Subventionierung des Güterverkehrs – Umstrukturierung zur BLS Netz AG – Finanzierung des European Train Control System (ETCS) Bundesamt für Energie – Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen: Steuerungsinstrumente ab 2009 sowie Follow-up Bundesamt für Strassen – Nationalstrassen: Investitionscontrolling NFA, Teil- und Vorauszahlungen, Folgeprüfung San Bernardino – Abschlussprüfung Staatsrechnung 2007 und Follow-up – Akonto- und Vorauszahlungen der Kantone ZH, BE, JU und AG im Natio- nalstrassenbau Bundesamt für Umwelt – Prüfung im Bereich Sanierung von Altlasten und Follow-up – Dienststellenrevision sowie Follow-up
Ämter- und departementsübergreifende Prüfungen – Prämien, finanzielle Zuwendungen an das Kader des Bundes – Termingerechte Auszahlung der Subventionen – Risikoanalyse auf Stufe Amt und Bund – Kernprozesse und Wirksamkeit der Finanzinspektorate – Zeitcontrolling in der Bundesverwaltung, Systeme und Auswertung
Stiftungen, Anstalten, Fonds und Spezialorganisationen Immobilienstiftung der Internationalen Organisationen in Genf – Prüfung der Jahresrechnung 2007 Aids-Hilfe Schweiz – Beiträge im Rahmen der Umsetzung des Nationalen HIV/Aids-Programms Eidg. Revisionsaufsichtsbehörde – Prüfung des Einnahmen-/Inkassoprozesses – Revision der Jahresrechnung 2007 Marcel Benoist-Stiftung – Revision der Jahresrechnung 2007 General Herzog Stiftung – Revision der Jahresabschlüsse 2002–2007 Stiftung Pro Arte – Revision der Jahresrechnung 2007 Pro Helvetia – Revision der Jahresrechnung 2007 Stiftung Zukunft für Schweizer Fahrende – Revision der Jahresrechnung 2007 Organ für Akkreditierung und Qualitätssicherung der Schweizerischen Hochschulen – Revision der Jahresrechnung 2007 Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten – Revision der Jahresrechnung Schweizerischer Nationalfonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung Bern – Revision der Jahresrechnung 2007 Schweiz. Koordinationsstelle für Bildungsforschung, Aarau – Revision der Jahresrechnung 2007 Schweiz. Universitätskonferenz, Bern – Revision der Jahresrechnung 2007 Swissmedic – Revision der Jahresrechnung 2007 ETH-Bereich – Revision der Jahresrechnung 2007
ETH-Rat – Revision der Jahresrechnung 2007 Eidgenössische Technische Hochschule Zürich – Revision der Jahresrechnung 2007 Eidgenössische Technische Hochschule Lausanne – Revision der Jahresrechnung 2007 Eidgenössische Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft – Revision der Jahresrechnung 2007 Eidgenössische Materialprüfungs- und Forschungsanstalt Dübendorf – Revision der Jahresrechnung 2007 Eidgenössische Anstalt für Wasserversorgung, Abwasserreinigung und Gewässerschutz – Revision der Jahresrechnung 2007 Paul Scherrer Institut Villigen – Revision der Jahresrechnung 2007 Sozialfonds für Verteidigung und Bevölkerungsschutz – Revision der Jahresrechnung 2007 Eidgenössische Alkoholverwaltung – Revision der Jahresrechnung 2007 Fonds Landschaft Schweiz – Revision der Jahresrechnung 2007 Fonds zur Förderung der Wald- und Holzforschung – Revision der Jahresrechnung 2007 Stiftung Schweizerischer Nationalpark – Neues Nationalparkzentrum Zernez: Projektabwicklung und Nachprüfung – Revision der Jahresrechnung 2007
Internationale Organisationen Organisation Intergouvernementale pour les transports internationaux ferroviaires – Revision der Jahresrechnung 2007 Union Postale Universelle – Revision der Jahresrechnung 2007 der Sonderrechnungen – Revision der Jahresrechnung 2007 der Pensionskasse und des Versiche- rungsfonds – Revision der Jahresrechnung 2007 des Fonds für die Verbesserung der Dienstleistungsqualität Union Internationale des Télécommunikations – Revision der Jahresrechnung 2006–2007 der Union und der Sonderrechnun- gen – Revision der Jahresrechnung 2007 Caisse d’assurance du personnel – Revision der Jahresrechnung 2007 Caisse d’assurance pour la protection de la santé du personnel – Revision der Ausstellungen Telecom Organisation Mondiale de la Propriété Intellectuelle – Revision der Jahresrechnung 2006–2007 der Union und der Sonderrechnun- gen – Revision der Jahresrechnung 2007 der Pensionskasse – Revision der Jahresrechnung 2007 der Gebäude European Free Trade Association – Revision der Jahresrechnung 2007 Union Internationale pour la protection des obtentions végétales – Revision der Jahresrechnung 2006–2007 der Union EUROCONTROL – Revision der Jahresrechnung 2007 Internationale Rheinregulierung – Revision der Jahresrechnung 2006/2007
Anhang 2
Finanzinspektorate gemäss Artikel 11 Finanzkontrollgesetz
– Finanzinspektorat Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegen- heiten – Internes Audit Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit – Finanzinspektorat Staatssekretariat für Bildung und Forschung – Internes Audit ETH-Rat – Finanzinspektorat des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements – Interne Revision Verteidigung – Finanzinspektorat armasuisse – Internes Inspektorat Zentrale Ausgleichsstelle – Finanzinspektorat Eidgenössische Steuerverwaltung – Inspektorat Oberzolldirektion – Finanzinspektorat Bundesamt für Bauten und Logistik – Interne Revision SECO – Finanzinspektorat Bundesamt für Landwirtschaft – Revision Bundesamt für Verkehr – Finanzinspektorat Bundesamt für Strassen
Anhang 3
Organigramm