Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA
Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF
Bern, 20.06.2023
Strategie der internationalen Zusammen- arbeit 2025–2028 (IZA-Botschaft 25–28)
Erläuternder Bericht zur Eröffnung des Ver- nehmlassungsverfahrens
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Übersicht Die vorliegende Botschaft legt die strategische Ausrichtung der internationalen Zu- sammenarbeit (IZA) für den Zeitraum 2025–28 dar und sieht fünf Verpflichtungs- kredite im Gesamtbetrag von 11,45 Milliarden Franken vor. Die beantragten Ver- pflichtungskredite stellen eine Obergrenze der Verpflichtungen dar, die der Bund in den Jahren 2025–28 eingehen kann. Das Parlament kann anlässlich der jährli- chen Genehmigung des Voranschlags weiterhin Budgetanpassungen vornehmen. In diesen Bericht ist der Entscheid des Bundesrates, in den Jahren 2025-2028 1,5 Milliarden Franken des Totalbetrags für die Ukraine und die Region vorzusehen, eingeflossen. Parallellaufende Arbeiten zum Wiederaufbau der Ukraine werden in der definitiven Botschaft integriert.
Ausgangslage Im Zuge der grossen Krisen der letzten Jahre hat sich das internationale Umfeld stark verändert. Die Folgen der Covid-19-Pandemie, die militärische Aggression Russ- lands, die Energiekrise, die Ernährungsunsicherheit, die Schuldenlast, die Inflation und der Klimawandel haben unmittelbare Auswirkungen auch auf die Schweiz. Die Welt wird weniger global, weniger westlich geprägt und weniger demokratisch, wie der Bundesrat in seiner Aussenpolitischen Strategie1 festhält. Sie wird fragmentierter, instabiler und gefährlicher. Ferner nennt die Strategie des Bundesrates zur Aussen- wirtschaftspolitik als aktuelle Herausforderungen protektionistische Tendenzen, die Stärkung der Resilienz globaler Produktions- und Lieferketten und das Anliegen der Nachhaltigkeit der wirtschaftlichen Beziehungen. Die Schweiz ist gut aufgestellt, um in diesem herausfordernden Umfeld ihre Interes- sen zu wahren. Die internationale Zusammenarbeit ist eines der Instrumente, mit de- nen sie den globalen Herausforderungen begegnet. Die internationale Zusammenar- beit leistet einen Beitrag zur Bewältigung wirtschaftlicher und struktureller Herausforderungen, des Klimawandels, von Pandemien und irregulärer Migration so- wie zur Konfliktbearbeitung. Sie fördert Werte, welche die Stärke der Schweiz aus- machen: Rechtsstaatlichkeit und Demokratie, Marktwirtschaft, Menschenrechte, Di- alog, Solidarität, humanitäres Völkerrecht und humanitäre Prinzipien. In einer unbeständig gewordenen Welt stärkt die internationale Zusammenarbeit die Glaub- würdigkeit und den Einfluss der Schweiz auf internationaler Ebene. Inhalt Der Begriff IZA umfasst die Instrumente der humanitären Hilfe, der Entwicklungszu- sammenarbeit, der wirtschaftlichen Entwicklungszusammenarbeit sowie der Frie- densförderung und der menschlichen Sicherheit, die vom Eidgenössischen Departe- ment für auswärtige Angelegenheiten (EDA) und dem Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) eingesetzt werden. Allgemeines Ziel der internationalen Zusammenarbeit ist gemäss Bundesverfassung die Beendigung der Armut und die Unterstützung einer nachhaltigen Entwicklung in den drei Berei- chen Gesellschaft, Wirtschaft und Umwelt. Den eingeschlagenen Kurs fortsetzen…
1 Siehe APS 23–27, in Ausarbeitung
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Massgebend für ein Engagement der IZA sind die folgenden drei Kriterien: 1. die Be- dürfnisse vor Ort, 2. der Mehrwert der Schweizer IZA im internationalen Vergleich und 3. die langfristigen Interessen der Schweiz. Die vier Ziele der Strategie der internationalen Zusammenarbeit der Schweiz 2021– 24 werden beibehalten. Sie haben sich als sinnvoll erwiesen, um den Herausforderun- gen zu begegnen und einen wirksamen Beitrag zum gesetzlichen Auftrag der IZA zu leisten. Die vier Schwerpunktregionen der Strategie 2021–24 (Nordafrika und Mittle- rer Osten, Subsahara-Afrika, Osteuropa sowie Asien) sind nach wie vor relevant und werden für den Zeitraum 2025–28 beibehalten. Das Engagement der Schweiz ist lang- fristig angelegt, um die erzielten Ergebnisse zu konsolidieren, die Arbeitsmodalitäten in den Schwerpunktländern können jedoch rasch an die sich ändernden Gegebenhei- ten angepasst werden. … aber unsere Herangehensweise anpassen Die Strategie der internationalen Zusammenarbeit 2025–28 nimmt die strategischen Ziele aus der Vorläuferstrategie der Jahre 2021–24 auf, sieht aber folgende Änderun- gen vor, um den aktuellen Herausforderungen gerecht zu werden: • Der Verpflichtungskredit für humanitäre Hilfe wird erhöht. Grund dafür sind die wachsenden humanitären Bedürfnisse und die immer längere Dauer der Einsätze. • Die Liste der Schwerpunktländer wird überarbeitet. Sie umfasst neu neben den Schwerpunktländern der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit auch die Länder, die von langanhaltenden humanitären Krisen betroffen sind. • Durch die Berücksichtigung von Themen, die im Zeitraum 2025–28 besondere Aufmerksamkeit erfordern, werden neue Schwerpunkte gesetzt, zum Beispiel in den Bereichen Demokratieförderung, Gesundheit, Migration, Privatsektor und Kampf gegen den Hunger. • Die Schweiz setzt auf ein starkes multilaterales Engagement mit Fokus auf den globalen Herausforderungen (Frieden, Sicherheit, Umwelt, neue Technologien, Gesundheit). Dazu braucht es ein gemeinsames Vorgehen und konkrete Mass- nahmen zugunsten der Menschen. • Die geplanten Massnahmen orientieren sich an den Menschen und ihre Umset- zung wird soweit möglich lokalen Akteuren anvertraut, um Relevanz und Nach- haltigkeit zu gewährleisten. • Es braucht ein Engagement aller Akteure (Privatsektor, Wissenschaft, NGO, öf- fentliche Verwaltung), um die Expertise der Schweiz zur Geltung zu bringen. • Die Suche nach Synergien für die Finanzierung und den Fortbestand globaler öffentlicher Güter (Biodiversität, Gesundheit, Wasser usw.) Die vorliegende Strategie zielt darauf ab, die Instrumente der IZA in Zeiten globaler Unsicherheit zu stärken und zu flexibilisieren. Auch wenn der Krieg in der Ukraine und seine Folgen einen wichtigen Platz in dieser Strategie einnehmen, erfordern die humanitäre Tradition der Schweiz und ihre Interessen, dass das Engagement der IZA im Rest der Welt aufrechterhalten wird.
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Inhaltsverzeichnis
1 Ausgangslage 6
1.1 Begründung des Finanzbegehrens und Bedeutung der Vorlage 6
1.1.1 Armutsbekämpfung und nachhaltige Entwicklung, ein
Verfassungsauftrag 6
1.1.2 Langfristige Investition zugunsten der Sicherheit, der
Unabhängigkeit und des Wohlstands der Schweiz 6
1.1.3 Konkrete Antworten auf aktuelle Herausforderungen 7
1.2 Durch die internationale Zusammenarbeit erzielte Fortschritte 7
1.2.1 Bewährtes langfristiges Engagement… 7
1.2.2 …in den letzten Jahren gefährdet 8
1.2.3 Bilanz der Botschaft zur internationalen Zusammenarbeit
2021–24 10
1.3 Geprüfte Alternativen 13
1.3.1 Verhältnis zur Legislaturplanung und zu den Strategien
des Bundesrates 14
1.4 Erledigung parlamentarischer Vorstösse 14
2 Vernehmlassungsverfahren 14
2.1 Vernehmlassungsvorlage 14
2.2 Übersicht über die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens 14
2.3 Würdigung der Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens 14
3 Inhalt der Kreditbeschlüsse 15
3.1 Antrag des Bundesrates mit Begründung 15
3.2 Ziele der IZA 2025–28 15
3.3 Strategische Ausrichtung 15
3.3.1 Analysekriterien 15
3.3.2 Ziele 16
3.3.3 Geografischer Fokus 24
3.4 Ukraine 29
3.4.1 Humanitäre Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit 29
3.4.2 Wiederaufbau 30
3.5 Umsetzungsmodalitäten 31
3.5.1 Instrumente 31
3.5.2 Multilaterales Engagement 37
3.5.3 Lokales und bürgernahes Engagement 38
3.5.4 Neue Technologien 39
3.5.5 Nutzung von Schweizer Know-how 39
3.5.6 Zusammenarbeit mit anderen Akteuren 39
3.6 Verantwortung für die Umsetzung 41
3.6.1 Drei verantwortliche Verwaltungseinheiten 41
3.7 Finanzen 43
3.7.1 Verpflichtungskredite 43
3.7.2 Teuerungsprognose 49
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4 Auswirkungen 49
4.1 Auswirkungen auf den Bund 49
4.1.1 Finanzielle Auswirkungen 49
4.1.2 Auswirkungen auf den Eigenaufwand und das Personal 50
4.2 Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden sowie auf urbane
Zentren, Agglomerationen und Berggebiete 51
4.3 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft 52
4.4 Auswirkungen auf die Gesellschaft 52
4.5 Auswirkungen auf die Umwelt 52
4.6 Andere Auswirkungen 52
5 Rechtliche Aspekte 52
5.1 Verfassungs- und Rechtmässigkeit 52
5.2 Vereinbarkeit mit den internationalen Verpflichtungen der
Schweiz 53
5.3 Erlassform 53
5.4 Unterstellung unter die Ausgabenbremse 54
5.5 Vereinbarkeit mit dem Subventionsgesetz 54
5.5.1 Bedeutung der Subvention für die vom Bund angestrebten
Ziele 54
5.5.2 Materielle und finanzielle Steuerung der Subvention 54
5.6 Verfahren der Beitragsgewährung 55
5.7 Befristung und degressive Ausgestaltung der Subvention 55
Abkürzungsverzeichnis 56 Glossar 59 Anhänge 64 Bundesratsbeschlüsse (Entwurf) BBl 2024 ...
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Botschaft (Entwurf)
1 Ausgangslage
1.1 Begründung des Finanzbegehrens und Bedeutung
der Vorlage
1.1.1 Armutsbekämpfung und nachhaltige Entwicklung,
ein Verfassungsauftrag Die internationale Zusammenarbeit (IZA) der Schweiz beruht auf der Bundesverfassung, wonach die Schweiz die gemeinsame Wohlfahrt und die nachhaltige Entwicklung fördert und sich für die dauerhafte Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen sowie eine friedliche und gerechte internationale Ordnung einsetzt2.
In seinen internationalen Beziehungen setzt sich der Bund «ein für die Wahrung der Unabhängigkeit der Schweiz und für ihre Wohlfahrt; er trägt namentlich bei zur Lin- derung von Not und Armut in der Welt, zur Achtung der Menschenrechte und zur Förderung der Demokratie, zu einem friedlichen Zusammenleben der Völker sowie zur Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen» 3.. Des Weiteren soll die IZA zur Aussenwirtschaftspolitik beitragen4. Sie orientiert sich dabei an der humanitären Tra- dition der Schweiz und an Werten wie Verantwortung, Chancengleichheit und Welt- offenheit.
Die IZA hat zum Ziel, die Armut zu lindern und die nachhaltige Entwicklung in den drei Dimensionen Wirtschaft, Umwelt und Gesellschaft zu fördern. Sie richtet sich dabei nach der Agenda 2030 der UNO mit ihren 17 Zielen für nachhaltige Entwick- lung (SDG) und trägt zu deren Umsetzung bei.
Die IZA ist zudem Ausdruck «der Solidarität, die eines der Prinzipien darstellt, nach denen die Schweiz ihr Verhältnis zur internationalen Gemeinschaft gestaltet, und [ent- spricht] der weltweiten Verflechtung. Sie [beruht] auf der gegenseitigen Achtung der Rechte und Interessen der Partner»5.
1.1.2 Langfristige Investition zugunsten der Sicherheit,
der Unabhängigkeit und des Wohlstands der Schweiz Die zahlreichen Krisen und die Infragestellung des internationalen Rechtsrahmens wirken sich mittel- und langfristig direkt auf die Sicherheit und die Unabhängigkeit der Schweiz aus. Die Schweiz setzt sich für die Wahrung und Stärkung des Völker- rechts und der Menschenrechte sowie für ein starkes und fokussiertes multilaterales System ein. Die IZA fördert Frieden und Sicherheit und schafft Perspektiven für die
2 SR 101, Art. 2
3 SR 101, Art. 54, Abs. 2
4 SR 101, Art. 101 Abs. 1
5 SR 974.0, Art. 2
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lokale Bevölkerung. 2022 waren 78 Prozent der im Rahmen der Jahresstudie «Sicherheit» der ETHZ be- fragten Personen der Meinung, dass die Schweiz in Konflikten vermehrt vermitteln sollte, und 68 Prozent fanden, sie sollte mehr Entwicklungshilfe leisten6. Zur Finanzierung wurden jedoch keine Fragen ge- stellt. Eine offene und stark globalisierte Wirtschaft ist ein Schlüsselfaktor für den Wohlstand des Exportlandes Schweiz. Die IZA fördert die Erschliessung neuer Märkte für Schweizer Unternehmen, indem sie zu steigenden Einkommen und günstigen Rahmenbedingungen in den Entwicklungslän- dern beiträgt. Die IZA stärkt das Ansehen der Schweiz im Ausland und trägt zu ihrem guten inter- nationalen Ruf als engagierte, innovative und solidarische Partnerin mit einer langen demokratischen und humanitären Tradition bei. Dies erhöht den Einfluss der Schweiz auf internationaler Ebene, auch in den multilateralen Gremien.
1.1.3 Konkrete Antworten auf aktuelle
Herausforderungen Die IZA ist ein aussenpolitisches Instrument, das es der Schweiz erlaubt, die globalen Herausforderungen zu bewältigen, mit denen sie konfrontiert ist. Die IZA engagiert sich in den Bereichen Klimawandel, Pandemien, Migration und Konfliktbeilegung. Sie fördert die Werte, durch die sich die Schweiz auszeichnet: Rechtsstaatlichkeit und Demokratie, Marktwirtschaft, Menschenrechte, Geschlechtergleichstellung, Dialog, Solidarität, Integration von Minderheiten, humanitäres Völkerrecht und humanitäre Prinzipien. Die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung ist der Referenzrahmen für die Förde- rung der Nachhaltigkeit auf internationaler Ebene. Mit ihren 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung (SDG), insbesondere dem Ziel 1 – Beendigung der extremen Armut bis 2030 – betrifft die Agenda 2030 alle Länder. Auf dieser Grundlage bestätigte der Bun- desrat 2021 die Schweizer Strategie Nachhaltige Entwicklung7 sowie den Aktions- plan. Die IZA unterstützt die Entwicklungsländer bei ihrer Umsetzung der Agenda 2030, aber auch bei der Verabschiedung von Reformen, die es ihnen ermöglichen sol- len, sich an der Seite der Schweiz wirksam für die Bewältigung globaler Herausfor- derungen einzusetzen.
1.2 Durch die internationale Zusammenarbeit erzielte
Fortschritte
1.2.1 Bewährtes langfristiges Engagement…
Die Menschheit hat in den letzten 50 Jahren in Bezug auf Wohlstand, Gesundheit, Sicherheit und Lebensqualität so grosse messbare Fortschritte erzielt wie nie zuvor.
6 www.css.ethz.ch > Sicherheit 2022: Aussen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitische Mei- nungsbildung im Trend
7 www.are.admin.ch > Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030
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Vor 30 Jahren lebten 35 Prozent der Weltbevölkerung (1,8 Mrd. Menschen) in extre- mer Armut. 2019 waren es noch 8,4 Prozent (648 Mio.)8. Im Zeitraum 2012–2017 stieg das Einkommen der ärmsten 40 Prozent der Bevölkerung in 53 Ländern stärker an als der nationale Durchschnitt, was auf ein integratives Wachstum hindeutet9. Im Jahr 2000 gehörten 64 Staaten zur Kategorie der Länder mit niedrigem Einkommen, 2023 sind es nur noch 28.10. Die Kindersterblichkeit ist seit 1990 um den Faktor 2,5 gesunken11, und der Index der allgemeinen Grundversorgung stieg zwischen 2000 und 2019 von 45 auf 6712. Die Schweizer IZA hat aktiv zu diesen Erfolgen beigetragen.
Tansania: Vier Jahrzehnte Partnerschaft und grosse Fortschritte Tansania hat seit der Unterzeichnung des Kooperationsabkommens mit der Schweiz 1966 und der Eröffnung des Schweizer Kooperationsbüros 1981 in vielen Bereichen beachtliche Fortschritte erzielt, obwohl die Bevölkerung innerhalb von 30 Jahren von 26 auf 61,7 Mil- lionen zunahm. Der Index für menschliche Entwicklung stieg zwischen 1990 und 2021 von einem niedrigen (0,371) auf einen mittleren Entwicklungsgrad (0,550), während die Armuts- quote von 69,3 Prozent (1991) auf 44,9 Prozent (2018) zurückging. Das Pro-Kopf-BIP stieg im selben Zeitraum von 167 US-Dollar auf 1099 US-Dollar. Damit gehört Tansania gemäss Weltbank seit 2020 zur Kategorie der Länder mit mittlerem Einkommen im unteren Bereich. Die Schweiz hat über ihre IZA in verschiedener Hinsicht zu diesen Fortschritten beigetra- gen. Bis Ende der 1990er-Jahre unterstützte sie zahlreiche Strassenprojekte, die zur wirt- schaftlichen Entwicklung und zur Erschliessung ländlicher Regionen beitrugen. Seit den 2000er-Jahren leistet sie technische und finanzielle Unterstützung bei der Malariabekämp- fung, was dazu beitrug, dass einige Gebiete heute als malariafrei gelten und die Zahl der Todesfälle bei Kindern unter fünf Jahren zwischen 2005 und 2016 um mehr als 50 Prozent zurückging. Da 63 Prozent der tansanischen Bevölkerung weniger als 24 Jahre alt sind (2023), will die Schweiz die Aussichten junger Menschen auf bezahlte Arbeit verbessern, indem sie den Zugang zu Berufsbildungsangeboten sowie deren Relevanz und Qualität för- dert. Durch die Koordination privater und öffentlicher Akteure will die Schweiz Angebot und Nachfrage besser aufeinander abstimmen.
1.2.2 …in den letzten Jahren gefährdet
Die Welt hat seit der Verabschiedung der Strategie 2021–24 im Jahr 2020 grosse Um- wälzungen mit weitreichenden gesundheitlichen, wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Auswirkungen erlebt, insbesondere die Covid-19-Pandemie und den Krieg in der Ukraine. 2020 nahm die extreme Armut zum ersten Mal seit 30 Jahren wieder zu13. Vielversprechende Fortschritte im Bereich der nachhaltigen Entwicklung wur- den gestoppt oder rückgängig gemacht, insbesondere in den Schwerpunktregionen der IZA-Strategie. Gemäss Fortschrittsbericht zu den UNO-Nachhaltigkeitszielen (SDG)
8 www.worldpoverty.io > World Data Lab 2019
9 World Bank Group, Poverty and Shared Prosperity 2022
10 World Bank Group, Global Economic Prospect June 2019 and June 2023
11 www.who.int > Child mortality and causes of death
12 www.who.int > Universal health coverage (UHC)
13 World Bank Group (2022), Poverty and Shared Prosperity 2022: Correcting Course
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202314 ist man bei der Umsetzung von nur 12 Prozent der Ziele auf Kurs, und bei fast einem Drittel werden seit 2015 keine Fortschritte oder sogar Rückschritte verzeichnet. Im Jahr 2023 waren schätzungsweise 339 Millionen Menschen in 68 Ländern auf hu- manitäre Hilfe angewiesen. Dies ist ein deutlicher Anstieg gegenüber 201915. Die Zahl der Vertriebenen belief sich 2022 auf 100 Millionen Personen16. Das Risiko wächst, dass sich die wirtschaftlichen Aussichten verschlechtern17. Die am wenigsten entwi- ckelten Länder müssen infolge des Bevölkerungswachstums erhebliche Investitionen in den Bereichen Infrastruktur, Energie, Bildung und Gesundheit tätigen. Wegen die- ser wirtschaftlichen und sozialen Herausforderungen hat sich der Anteil der von Zah- lungsschwierigkeiten bedrohten oder betroffenen Länder innerhalb von sieben Jahren von 27 auf 56 erhöht18. Der vom Menschen verursachte Klimawandel führt bereits heute weltweit zu vielen extremen Wetter- und Klimaphänomenen mit äusserst negativen Folgen wie Verluste und Schäden für Mensch und Natur19. Die Biodiversität nimmt schneller ab als je zuvor in der Menschheitsgeschichte20. Wenn keine konkreten Klimaschutz- und Ent- wicklungsmassnahmen getroffen werden, könnten gemäss Schätzungen der Weltbank bis 2030 zwischen 32 und 132 Millionen Menschen in extreme Armut abrutschen und bis 2050 rund 216 Millionen Menschen innerhalb des eigenen Landes vertrieben wer- den21. Aufgrund der verschiedenen Krisen ist bereits ein Zehntel der Weltbevölkerung von Hunger betroffen und ein Drittel von Mangel- oder Fehlernährung, was Übergewicht und Fettleibigkeit einschliesst, wovon weltweit 40 Prozent der Erwachsenen und 20 Prozent der Kinder betroffen sind22, davon 70 Prozent in Ländern mit niedrigem oder mittlerem Einkommen23. Bis 2030 könnten weltweit 700 Millionen Menschen wegen extremer Wasserknappheit zur Flucht gezwungen sein24. Der Demokratieindex
2021 verzeichnete den stärksten Rückgang seit 201025. Demokratische Rückschritte
und autoritäre Tendenzen führen zu einer Aushöhlung der bürgerlichen und politi- schen, aber auch der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte. Vom Abbau dieser Rechte sind vor allem Frauen und Minderheiten betroffen. Dabei würde das BIP um durchschnittlich 35 Prozent steigen, wenn alle Frauen am Arbeits- markt teilhaben könnten26. Frauen und Mädchen sind von den negativen Auswirkun- gen der globalen Herausforderungen unverhältnismässig stark betroffen. Sie haben in Krisenzeiten 14-mal geringere Überlebenschancen und ein höheres Verletzungsrisiko,
14 United Nations, General Assembly, Economic and Social Council May 2023: Progress towards the Sustainable Development Goals: Towards a Rescue Plan for People and Planet , Report of the SG (Special Edition), Advanced unedited version (to be published in July 2023)
15 OCHA, Global Humanitarian Overview 2022
16 UNHCR, mid-year trend report 2022
17 www.imf.org > world economic outlook update january 2023
18 IMF Blog: Restructuring Dept of Poorer Nations Requires More Efficient Coordination
19 www.ipcc.ch > AR6 Synthesis Report: Climate Change 2023
20 www.ipbes.ch > Global Assessment Report on Biodiversity and Ecosystem Services 21 World Bank Group (2002), Groundswell Part 2: Acting on Internal Climate Migration
22 www.who.int > obesity and overweight
23 www.sciencedirect.com > Food policies and obesity in low- and middle-income countries
24 www.sdg6data.org > Sustainable development goal 6 on water and sanitation
25 The Economist Intelligence Unit, Democracy Index Report 2022
26 FMI Blog, economic gains from gender inclusion even greater than you thought, Christine Lagarde und Jonathan D. Ostry, November 2018
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da sie weniger Zugang zu Informationen, Ressourcen und Bildung haben27. In huma- nitären Kontexten sind bis zu 70 Prozent der Frauen und Mädchen von geschlechts- spezifischer Gewalt betroffen28. An Hunger leiden 126 Millionen mehr Frauen als Männer, und die Kluft wird immer grösser29.
1.2.3 Bilanz der Botschaft zur internationalen
Zusammenarbeit 2021–24 Die Strategie 2025–28 baut auf den Erkenntnissen der letzten Strategieperiode auf. Eine detaillierte Bilanz steht im Schlussbericht zur Umsetzung der IZA-Strategie 2021–24 zur Verfügung30. In diesem Kapitel werden einige Schlüsselelemente her- vorgehoben.
Evaluationen und Rechenschaftspflicht Die Strategie 2021–24 hat die Notwendigkeit einer evidenzbasierten IZA bekräftigt. Um den institutionellen Lernprozess zu fördern und die Herangehensweisen entspre- chend anzupassen, wurden jedes Jahr über hundert Projekte und Programme von un- abhängigen Experten gemäss den Kriterien der OECD31 evaluiert. Im Zeitraum 2021–
24 wurden unabhängige Evaluationen in den Themenbereichen Klima, Engagement
mit dem Privatsektor, Regierungsführung und Rechtsstaatlichkeit sowie Wirksamkeit des Dialogs mit Partnerländern durchgeführt32. Zudem wurde das geografische Enga- gement der IZA in der Mekong-Region, im Tschad, im Südsudan und in Nepal eva- luiert. Die IZA führte 2023 ein neues digitales Datenverwaltungssystem ein, mit dem Moni- toring und Evaluation in Echtzeit gestärkt werden. Diese Anstrengungen dienen der ständigen Verbesserung der Qualität und der strategischen Steuerung33.
27 Peterson, 2007
28 2021.gho.unocha.org > Gender and Gender-Based Violence in Humanitarian Action
29 www.unwomen.org > Global Gendered Impacts of Ukraine Crisis
30 Referenz wird ergänzt, wenn der Bericht vorliegt
31 www.oecd.org > DAC-Evaluierungskriterien: Relevanz, Kohärenz, Effektivität, Effizienz, Wir- kung und Nachhaltigkeit 32 Die Evaluationen der DEZA können unter www.deza.admin.ch > Wirkung > Berichte der DEZA > Evaluationsberichte heruntergeladen werden, jene des SECO unter www.seco-cooperation.ad- min.ch/ > Dokumentation > Berichte > Unabhängige Evaluationen.
33 www.oecd.org > DAC Mid-term Review Switzerland 2022
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Resultate Nachfolgend einige Beispiele für Ergebnisse, die dank der humanitären Hilfe, der Ent- wicklungszusammenarbeit und der Friedensförderung im Rahmen der entsprechen- den bilateralen und globalen Programme erzielt wurden:
Grafik 1: Ergebnisse, die im Zeitraum 2020-21 erzielt wurden
68 Prozent der Ausgaben zwischen 2020 und 2021 (2,5 Mrd. Franken) trugen auch
zur Förderung der Geschlechtergleichstellung bei. Bei 4 Prozent aller Projekte (135 Mio. Franken) war dies das Hauptziel. Hinzu kommen die Ergebnisse, die dank den Beiträgen der Schweizer IZA an multi- laterale Organisationen und schweizerische NGO erzielt wurden.
Auch wenn die Resultate überzeugend sind, so ist die Umsetzung von Programmen in komplexen Kontexten mit Herausforderungen verbunden und die Ergebnisse hängen von Faktoren ab, welche über die IZA hinausgehen. Für die IZA-Strategieperiode 2021–24 setzte die Schweiz ausserdem folgende Schwerpunkte: Zusammenarbeit mit dem Privatsektor: Um die Ziele der Agenda 2030 zu verwirk- lichen, braucht es auch das Engagement der Privatwirtschaft. Gemäss OECD beläuft sich die Finanzierungslücke auf 3,9 Trillionen US-Dollar pro Jahr.34 Die Schweiz en- gagiert sich sowohl für die Förderung des Privatsektors in den Schwerpunktländern (s. oben) als auch für dessen Einbindung in die Entwicklungsfinanzierung. Die 2021 lancierte «SDG Impact Finance Initiative» (SIFI) hat zum Ziel, private Investitionen zu generieren, um die SDG in den Entwicklungsländern zu finanzieren durch die Nut- zung öffentlicher und philanthropischer Mittel.
34 www.oecd.org > global outlook on financing for sustainable development 2023
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Digitalisierung: Die Covid-19-Pandemie hat die digitale Transformation weltweit beschleunigt. Die neuen Technologien werden auch in den Themenbereichen und Re- gionen der IZA eingesetzt, etwa bei Projekten im Gesundheitsbereich (z. B. Zugang zu Diagnosemöglichkeiten) oder infolge lockdown-bedingter Einschränkungen (digi- tale Bildung und öffentliche Dienstleistungen). Die Schweiz engagiert sich für die Einführung von Regeln zur Steuerung und Nutzung digitaler Technologien und Daten, so etwa am UNO-Weltdatenforum 2021 in Bern.
Multilaterales Engagement: Die Schweiz setzt sich für ein effizientes, fokussiertes und glaubwürdiges multilaterales System ein. UNO-Organisationen und Entwick- lungsbanken spielten eine wichtige Rolle im Umgang mit der Covid-19-Krise und dem Krieg in der Ukraine. Sie sind unverzichtbare Partner der Schweiz bei der Ar- mutsbekämpfung und der Förderung einer nachhaltigen Entwicklung. Mit ihrem Ein- sitzt im Sicherheitsrat 2023–24 stärkt die Schweiz ihre Position in der UNO. An der Konferenz zum Wiederaufbau der Ukraine in Lugano und der Konferenz zur Wirk- samkeit der Entwicklungszusammenarbeit in Genf kamen im Jahr 2022 Vertreterin- nen und Vertreter von Staaten und multilateralen Organisationen sowie von Zivilge- sellschaft, Privatwirtschaft und Wissenschaft zusammen. Kohärenz zwischen humanitärer Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit: Die verschiedenen Instrumente der IZA – humanitäre Hilfe, Entwicklungszusammenar- beit und wirtschaftliche Entwicklungszusammenarbeit sowie Friedensförderung (Ne- xus) – müssen aufeinander abgestimmt werden und auch Nothilfe, soziale Resilienz und langfristige Wirtschaftsentwicklung umfassen. Ein institutioneller Lernprozess35 hat diese Wechselwirkungen deutlich gemacht. Die Erkenntnisse wurden 2022 bei der internen Reorganisation der DEZA «Fit for Purpose» durch die institutionelle Annä- herung von humanitärer Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit berücksichtigt.
Lessons Learnt Die Schweizer IZA war im Zeitraum 2021–24 stark gefordert. Der Kontext und die Umsetzung der Strategie 2021–24 erlaubten folgende Erkenntnisse:
1. Relevanter strategischer Rahmen: Die in der IZA-Strategie 2021–24 festgeleg-
ten Leitlinien, das heisst Entwicklungsziele, Schwerpunkte und geografische Fokussierung, erwiesen sich als relevant und ermöglichten es, einen wirksamen Beitrag zur Umsetzung des Mandats zu leisten. Der Klimawandel bildet weiter- hin einen thematischen Schwerpunkt. Die Krisen haben gezeigt, wie wichtig wirtschaftliche Widerstandsfähigkeit ist. Die systematische Förderung des Pri- vatsektors sowie guter wirtschaftlicher Rahmenbedingungen in den Entwick- lungsländern gewinnt an Bedeutung. Die Zusammenarbeit mit dem Privatsektor und der Einsatz neuer Technologien werden weitergeführt und ausgebaut. Auf einige Herausforderungen sollte im Zeitraum 2025–28 stärkeres Augenmerk ge- legt werden. Dies gilt beispielsweise für die Bereiche Gesundheit, Ernährungs- sicherheit und Demokratieförderung.
2. Unverzichtbare Agilität: Wegen der Auswirkungen der Covid-19-Pandemie,
des Krieges in der Ukraine, der Staatsstreiche in Myanmar, Mali, Burkina Faso
35 A Learning Journey on the Triple Nexus, Januar 2022 (rev. Oktober 2022), DEZA
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und Afghanistan, der Überschuldung der Staaten, der akuten Nahrungsmittel- krise und zahlreicher Naturkatastrophen musste das Engagement in vielen Be- reichen angepasst werden. Die Schweizer IZA hat bei den zahlreichen Krisen Flexibilität bewiesen und die Modalitäten ihrer Arbeit angepasst, wenn sich der Kontext rasch änderte. Diese Agilität wird im Zeitraum 2025–2028 weiter ge- stärkt.
3. Steigender humanitärer Bedarf: Die Zahl der Menschen, die dringend humani-
täre Hilfe benötigen, hat seit 2019 erheblich zugenommen (s. Ziff. 1.2.2). Der Bundesrat beantragte daher zwischen 2021 und 2024 mehrere Nachtrags- und Zusatzkredite, insbesondere im Zusammenhang mit der Lage in Afghanistan und in der Ukraine. Die Erhöhung des Verpflichtungskredits «Humanitäre Hilfe» von 20 auf 25 Prozent des Gesamtbudgets für die Strategie 2025–28 ist angesichts der steigenden mittelfristigen Bedürfnisse gerechtfertigt.
4. Global denken, lokal handeln: Zur Bewältigung der aktuellen globalen Krisen
braucht es gemeinsame und international abgestimmte Lösungen. Konkrete Massnahmen müssen jedoch möglichst bürgernah und von lokalen Akteuren umgesetzt werden. Die Koordination zwischen den Akteuren der IZA und die Partnerschaften mit Regierungen, Privatsektor und Zivilgesellschaft vor Ort sind von zentraler Bedeutung für die lokale Eigenverantwortung und die Nach- haltigkeit des Entwicklungsengagements.
1.3 Geprüfte Alternativen
Langfristig zielt die öffentliche Entwicklungshilfe (Aide publique au développement, APD) auf eine Welt ab, in der sie nicht mehr benötigt wird. Die Ansätze der IZA und die Rolle von Staat, Privatsektor und Zivilgesellschaft bei der Armutsbekämpfung und der nachhaltigen Entwicklung werden immer wieder diskutiert.
In vielen Entwicklungsländern übersteigen die ausländischen Direktinvestitionen, die Mobilisation eigener Ressourcen und die Überweisungen von im Ausland arbeitenden Migrantinnen und Migranten die Mittel der APD deutlich. Dennoch ist die öffentliche Finanzierung nach wie vor wichtig, um den Dialog mit den staatlichen Institutionen der Entwicklungsländer zu pflegen, die Rahmenbedingungen zu verbessern und inter- nationale Normen zu entwickeln. Ausserdem fördert die IZA die soziale Inklusion, den Grundsatz der Nichtdiskriminierung und die Chancengleichheit und unterstützt die internationalen Anstrengungen zur Bewältigung von Krisen und Naturkatastro- phen. In Bezug auf die globalen Krisen steht die IZA vor drei Herausforderungen: 1) Sie wird zunehmend aufgefordert, Massnahmen zur Sicherung der Nachhaltigkeit globa- ler öffentlicher Güter (z. B. Biodiversität, Gesundheit und Klima) zu finanzieren, was ihr Mandat und ihre Kapazitäten übersteigt. Der Investitionsbedarf zur Verwirkli- chung der SDG der Agenda 2030 wird nämlich auf 4 Prozent des globalen BIP ge- schätzt. 2) Die IZA muss Antworten für die akuten Krisen finden, was manchmal auf Kosten des langfristigen Engagements zur Beseitigung deren strukturellen Ursachen geht. 3) Die zunehmende Zahl von Akteuren im Entwicklungsbereich führt zu einem höheren Koordinationsbedarf und steigenden Kosten. Das geforderte gesellschaftliche Engagement sprengt den Rahmen der IZA und betrifft alle Akteure unserer Gesell- schaft.
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1.3.1 Verhältnis zur Legislaturplanung und zu den
Strategien des Bundesrates Die IZA-Strategie 2025–28 entspricht den Leitlinien und Zielen der Legislaturpla- nung 2023–2027, namentlich Friedensoperationen, kohärentes Engagement auf inter- nationaler Ebene (Ziele 13–17) sowie Schutz des Klimas und der natürlichen Ressour- cen (Ziele 19 und 21). Sie trägt zu den Zielen nachhaltiger Wohlstand und Chancen der Digitalisierung (1, 3 und 7) bei36. Aus Gründen der Kohärenz ist die IZA-Strategie in die aussenpolitische Strategiekaskade des Bundesrats eingebettet. Die Ziele (s. Ziff. 3.3.2) und Instrumente (Ziff. 3.5.1) der IZA orientieren sich an den Schwerpunk- ten der Aussenpolitischen Strategie, der Strategie zur Aussenwirtschaftspolitik37 und der Strategie Nachhaltige Entwicklung 2020–2030 (SNE 2030)38.
Politikkohärenz Einzelne sektorielle Politiken des Bundes haben erhebliche Auswirkungen auf die Entwicklungsländer. Deshalb ist es wichtig, dass die Schweiz bei ihren auswärtigen Beziehungen kohärent handelt. Der Bundesrat gewährleistet die Koordination in den Bereichen Finanz- und Steuerwesen, Handel, Investitionen und Unternehmensver- antwortung sowie Migration, Umwelt, Klima und Gesundheit. Der Bundesrat achtet also darauf, dass seine Beschlüsse so kohärent wie möglich sind. Die beiden mit der Umsetzung der IZA-Strategie beauftragten Departemente (EDA mit DEZA und STS, WBF mit SECO) sorgen für eine umfassende Zusammenarbeit untereinander und mit den für die sektoriellen Politiken zuständigen Ämtern.
1.4 Erledigung parlamentarischer Vorstösse
(Chapitre à actualiser jusqu’à février 2024) Der Bundesrat beantragt, die folgenden parlamentarischen Vorstösse abzuschreiben: Die Motion 22.3534 Sommaruga «Stärkung des Privatsektors in den Schwerpunkt- ländern der internationalen Zusammenarbeit der Schweiz»: Der Bundesrat baut sein Engagement in dieser Strategie 2025–28 weiter aus. Die Motion 22.3144 Schneider-Schneiter «Gesundheit als neuer Schwerpunkt der in- ternationalen Zusammenarbeit»: Der Bundesrat legt in der vorliegenden Strategie mehr Gewicht auf dieses Thema.
2 Vernehmlassungsverfahren
2.1 Vernehmlassungsvorlage
2.2 Übersicht über die Ergebnisse des
Vernehmlassungsverfahrens
2.3 Würdigung der Ergebnisse des
Vernehmlassungsverfahrens
36 vgl. Medienmitteilung des Bundesrates vom 11.01.23
37 www.seco.admin.ch > Strategie zur Aussenwirtschaftspolitik
38 www.are.admin.ch > Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030
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3 Inhalt der Kreditbeschlüsse
3.1 Antrag des Bundesrates mit Begründung
Der Bundesrat beantragt für den Zeitraum 2025–28 fünf Verpflichtungskredite in der Höhe von insgesamt 11,45 Milliarden Franken für die Weiterführung der IZA. Ein Vergleich mit den Zahlen der letzten Botschaft und den Zahlen, die in der öffent- lichen Vernehmlassung vorgelegt wurden, folgt zu einem späteren Zeitpunkt.
3.2 Ziele der IZA 2025–28
Die Armutsreduktion und eine nachhaltige Entwicklung sind die Raison d’être der IZA. Die Ziele der IZA sind in den Artikel 5 und 7 des Bundesgesetzes über die in- ternationale Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe (im Folgenden EZA-HH-Gesetz) vom 19. März 197639 und in Artikel 2 des Bundesgesetzes über ass- nahmen zur zivilen Friedensförderung und Stärkung der Menschenrechte vom 19. De- zember 200340 (im Folgenden Friedensförderungsgesetz) aufgeführt.41
3.3 Strategische Ausrichtung
3.3.1 Analysekriterien
Die drei für die strategische Ausrichtung der IZA-Strategie 2021–24 festgelegten Kriterien haben sich bewährt und wer- den für den Zeitraum 2025–28 wiede- rum angewendet. Die Gewichtung der Kriterien ist vom Kontext und von der Art des eingesetzten Instruments abhän- gig.
1) Bedürfnisse vor Ort Bei der Analyse der Bedürfnisse der Bevölkerung in den Entwicklungsländern werden die humanitäre Lage, das Armutsniveau, die Kapazitäten der Länder zur Mobilisie- rung eigener Ressourcen und die Herausforderungen im Bereich der nachhaltigen Ent- wicklung berücksichtigt. In die Analyse einbezogen werden auch die die Schaffung menschenwürdiger Arbeitsplätze, die Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen, der Zugang zu einer qualitativ guten Grundversorgung, die Gouvernanz und die Achtung der Menschenrechte.
2) Mehrwert der Schweizer IZA Der Mehrwert der Schweizer IZA im Vergleich zu anderen Akteuren beruht auf ihrer spezifischen Expertise, ihren anerkannten Kompetenzen, ihrer Innovationskraft und
39 SR 974.0 40 SR 193.9
41 Siehe Anhang 3 für die Rechtsgrundlage
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ihrer Erfahrung in den relevanten Bereichen. Dank Reformbereitschaft und dem Wil- len eines Partnerlandes, mit der Schweiz in einem bestimmten Bereich zusammenzu- arbeiten, können bessere Ergebnisse erzielt werden. Diese Aspekte fliessen in die Analyse ein. Auch die humanitäre Tradition der Schweiz, die Demokratie, der Föde- ralismus, das Fehlen einer kolonialen Vergangenheit und die Rolle als Gaststaat mit dem internationalen Genf stellen einen Mehrwert dar.
3) Langfristige Interessen der Schweiz Die Schweiz engagiert sich für Frieden, Freiheit, Menschenrechte, Demokratie, Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen, Wohlstand, eine gerechte und rechtsbasierte inter- nationale Ordnung und eine nachhaltige Entwicklung in allen drei Dimensionen – ökologisch, wirtschaftlich und sozial. Die internationale Sicherheit und Stabilität ha- ben einen wesentlichen Einfluss auf den Wohlstand der Schweiz, namentlich die Be- wältigung der Herausforderungen in den Bereichen Klimawandel und Migration. Die Schweizer IZA orientiert sich in diesem anspruchsvollen Umfeld an fünf Prinzi- pien: Agilität, Effizienz, Kohärenz, Kooperation und Rechenschaftspflicht.
3.3.2 Ziele
Menschliche Entwicklung, nachhaltige Wirtschaftsentwicklung, Klima und Umwelt, Frieden und Gouvernanz: Die vier in der Strategie 2021–24 festgelegten Ziele haben sich für die aktuellen Herausforderungen bewährt und kommen weiterhin zur Anwen- dung. Sie ergänzen und verstärken sich gegenseitig: Die wirt- schaftliche Entwicklung fördert gleichzeitig die menschli- che Entwicklung und den Schutz der Umwelt, während Frieden und Rechtsstaatlichkeit gute Rahmenbedingungen für eine nachhaltige Entwicklung schaffen. Für jedes der vier Entwicklungsziele hat die Schweiz spe- zifische Ziele formuliert, an denen sie ihre operationellen Prioritäten ausrichtet. Die Entwicklungsziele und die spe- zifischen Ziele werden laufend überwacht und dienen auch zur Messung der Ergebnisse im entsprechenden Zeit- raum. Die Schweiz fördert bei allen ihren Aktivitäten die Geschlechtergleichstellung, die Gouvernanz und die Achtung der Menschenrechte.
Menschliche Entwicklung: Leben retten, menschliches Leid lindern und den Zugang der am stärksten benachteiligten Bevölkerungsgrup- pen zu einer guten Grundversorgung unterstützen
Zur Grundversorgung gehören insbesondere die sanitäre Infrastruktur, medizinische Grundleistungen, der Zugang zu Bildung und eine soziale Absicherung. Die Mass- nahmen der IZA zielen darauf ab, den Zugang, die Qualität und die Abdeckung dieser Versorgung zu verbessern, unabhängig davon, ob sie durch staatliche oder private Akteure bereitgestellt wird.
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In Krisen- und Konfliktsituationen ist diese Grundversorgung häufig nicht mehr ge- währleistet. Mit ihrer humanitären Hilfe trägt die Schweizer IZA dazu bei, dass ge- fährdete Personen und Bevölkerungsgruppen ihre Grundbedürfnisse decken können. Im Zentrum des Schweizer Engagements stehen auch der Schutz der Integrität von gefährdeten Personen, Flüchtlingen und Binnenvertriebenen, die Unterstützung von Opfern sexueller oder geschlechtsspezifischer Gewalt und der Zugang zu Bildung in Notsituationen. Die IZA realisiert bilaterale und multilaterale Initiativen zur Einhal- tung und Umsetzung des humanitären Völkerrechts und der humanitären Prinzipien in Konfliktgebieten sowie zum Schutz der Zivilbevölkerung. Zum Beispiel werden Polizeipersonal oder Juristinnen und Juristen für Friedensmissionen zur Verfügung gestellt. Die IZA setzt sich überdies bei allen beteiligten Akteuren für die Einhaltung der humanitären Prinzipien ein. Angesichts des internationalen Kontexts erhöht die Schweizer IZA den Anteil des Verpflichtungskredits für humanitäre Hilfe von 20 auf 25 Prozent des Gesamtbudgets für den Zeitraum 2025–28. Aufgrund des aktuellen Kontexts liegt der Schwerpunkt in der Strategie 2025–28 auf zwei spezifischen Zielen:
Migration: Die IZA berücksichtigt bei ihrer Arbeit die Chancen und Herausforderun- gen der Migration. Einerseits trägt die Migration durch Geldtransfers der Diaspora in Herkunftsländer mit niedrigem und mittlerem Einkommen zur Erreichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung bei: 2022 wurden auf diesem Weg 626 Milliarden US- Dollar überwiesen42. Andererseits haben die irreguläre Migration und Zwangsvertrei- bungen dramatische Folgen für die Betroffenen. Kurzfristig verbessert die IZA die Lebensbedingungen der Vertriebenen und den Schutz von Flüchtlingen in den Erst- aufnahmeländern. Mittelfristig besteht das Ziel darin, Perspektiven zu schaffen und Lösungen für die Integration von Migrantinnen und Migranten und Zwangsvertriebe- nen in den Partnerländern zu finden. Langfristig geht die IZA, die Ursachen von irre- gulärer und erzwungener Migration an. Dazu gehören Armut, fehlende wirtschaftliche Möglichkeiten und eine unzureichende Grundversorgung sowie bewaffnete Kon- flikte, systematische Menschenrechtsverletzungen oder Umweltkatastrophen.
42 www.worldbank.org > remittances grow 5 percent 2022
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Gesundheit: Kurzfristig investiert die IZA in Soforthilfe bei Gesundheitskrisen. Mit- telfristig unterstützt sie Kampagnen zur Förderung der öffentlichen Gesundheit und der Hygiene sowie die Stärkung der Gesundheitssysteme, damit diese in der Lage sind, Gesundheitskrisen zu verhindern und zu bewältigen. Langfristig fördert sie die Schaffung einer Umgebung, die gesundheitlich unbedenklich ist und das Auftreten von Krankheiten wie Zoonosen verhindert (One Health). Im Zentrum stehen dabei gesundheitsrelevante Faktoren wie Bildung, Luftqualität, Ernährung, Wasser und Sa- nitäranlagen. Auf bilateraler Ebene gehört Gesundheit in 20 Schwerpunktländern der DEZA zu den Prioritäten der IZA. Auf multilateraler Ebene unterstützt die Schweiz Organisationen wie die Weltgesundheitsorganisation, UNAIDS und spezifische Or-
Covid-19-Massnahmen Die Schweiz hat 460 Millionen Franken für Covid-19-Massnahmen weltweit bereitge- stellt, namentlich über multilaterale Initiativen wie «Access to COVID-19 Tools/ACT- A» (gleichberechtigter Zugang und Verfügbarkeit in fragilen Kontexten) oder COVAX- AMC (Verteilung von 1,8 Milliarden Impfdosen an 87 Länder mit niedrigem und mitt- lerem Einkommen.) Sie beteiligte sich an 14 Lieferungen mit dringend benötigten Gü- tern für Spitäler (hauptsächlich in Asien). Zudem unterstützte sie Projekte für den Fern- unterricht von Kindern und Massnahmen zugunsten von Beschäftigten im informellen Sektor. Mit den fiskalischen, finanziellen und monetären Stabilisierungsprogrammen des SECO konnte die lokale Wirtschaft in den von der Gesundheitskrise stark betroffe- nen Ländern (Peru, Tunesien und Albanien) gestärkt werden. Die SIFEM stellte den KMU zusätzliche liquide Mittel zur Verfügung und investierte in ein afrikanisches Un- ternehmen, das Covid-19-Impfstoffe herstellt. Die Subventionsprüfung der Covid-19- Massnahmen in Entwicklungsländern durch die Eidgenössische Finanzkontrolle (https://www.efk.admin.ch/de/) zeigte, dass die Beiträge der DEZA zur Bewältigung der durch die Pandemie ausgelösten Krise auf klaren Kriterien und einer gründlichen Be- darfsanalyse, einem komparativen Vorteil der Schweiz sowie Erwägungen zur Wirksam- keit und zum Kosten-Nutzen-Verhältnis beruhten.
ganisationen wie den Globalen Fonds zur Bekämpfung von Aids, Tuberkulose und Malaria. Gemeinsam mit dem Privatsektor engagiert sich die IZA für die Entwicklung und den Zugang zu neuartigen medizinischen Produkten und Technologien. Sie för- dert ausserdem innovative digitale Lösungen.
Nachhaltige Wirtschaftsentwicklung: Menschenwürdige Arbeitsplätze schaffen durch geeignete Rahmenbedingungen, eine dynamische lokale Wirtschaft und den Privatsektor
Die Schweiz unterstützt Entwicklungsländer beim Übergang zu einer formellen Wirt- schaft sowie bei der Förderung des Privatsektors, bei der Umsetzung struktureller Veränderungen auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene und bei ihrer Integration in die Weltwirtschaft. Die Aktivitäten der IZA sollen zur Schaffung menschenwürdi- ger Arbeitsplätze beitragen, den Zugang von Einzelpersonen und Unternehmen zu Märkten fördern und wirtschaftliche Chancen eröffnen. Damit fördert die IZA in den Entwicklungsländern Wohlstand und ein inklusives, nachhaltiges Wirtschaftswachs- tum, was Voraussetzungen für eine breiter diversifizierte und robustere Wirtschaft
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sowie den Erhalt natürlicher Ressourcen sind. Diese Massnahmen kommen auch den benachteiligten Bevölkerungsgruppen zugute. Aufgrund des aktuellen Kontexts wird der Schwerpunkt für die Strategie 2025–28 auf zwei spezifische Ziele gelegt: Lokale kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Die IZA fördert den Privatsek- tor, insbesondere KMU in Entwicklungsländern, und damit die Schaffung von men- schenwürdigen Arbeitsplätzen. Die Beschäftigung und die Formalisierung der Wirt- schaft sind Schlüsselfaktoren für die wirtschaftliche Entwicklung und die Armutsbekämpfung. Die IZA unterstützt die systemische Entwicklung der Kapital- märkte und den Zugang von KMU zu nachhaltigen Finanzierungen, um ihre finanzi- elle Inklusion und ihr Wachstum zu fördern. Sie fördert dabei Finanzierungsinstru- mente zur Mobilisierung privater Investitionen in vielversprechende Unternehmen und insbesondere Investitionen mit positiven sozialen und ökologischen Auswirkun- gen. Die lokale Wirtschaft wird aufgewertet, indem die Wertschöpfungsketten von KMU gestärkt und ihnen der Zugang zu globalen Märkten erleichtert wird.. Zudem können die KMU für den Schutz und die Kapitalisierung ihrer Rechte am geistigen Eigentum sensibilisiert werden. Inspiriert vom Schweizer Berufsbildungssystem, das sich auf die Entwicklung von Kompetenzen konzentriert, engagiert sich die IZA für eine Berufsbildung, die auf einer qualitativ hochwertigen Grundbildung basiert und den Bedürfnissen des Arbeitsmarkts gerecht wird, indem sie den Privatsektor und öf- fentliche Bildungseinrichtungen zusammenbringt. In Zusammenarbeit mit dem Pri- vatsektor fördert die IZA internationale Standards und gute Praktiken der Unterneh- mensführung. Diese gewährleisten ökologische, wirtschaftliche und soziale Nachhaltigkeit sowie die Geschlechtergleichstellung und die Achtung der Menschen- rechte. Öffentliche Institutionen: Die IZA stärkt die öffentlichen Institutionen, die den Rah- men für die Wirtschaft vorgeben. Durch eine verantwortungsvolle Verwendung staat- licher Ressourcen, Korruptionsbekämpfung, eine verlässliche Wirtschafts- und Han- delspolitik und ein günstiges Umfeld für hochwertige Investitionen werden die Rahmenbedingungen verbessert. Die IZA trägt zu einer verantwortungsvollen Gou- vernanz in der Wirtschaft und zu einer stabilen Steuer-, Finanz- und Geldpolitik bei. Durch den Aufbau moderner Handelssysteme erleichtert sie den Handel für ihre Part- nerländer. Fortführen wird sie auch ihr langjähriges Engagement im Bereich des Schuldenmanagements. Der Aufbau einer nachhaltigen und ressourceneffizienten Inf- rastruktur in den Bereichen Wasserversorgung, Abwasser, Energie und öffentlicher Verkehr sowie ein effizientes und inklusives Stadtmanagement tragen ebenfalls zu guten Rahmenbedingungen bei.
Klima und Umwelt: Sicherstellen einer umweltfreundlichen und ge- genüber Klimawandel und Naturkatastrophen widerstandsfähigen Entwicklung zugunsten der am stärksten benachteiligten Bevölke- rungsgruppen Klimawandel und Umweltzerstörung betreffen alle Weltregionen. Bei den Entwick- lungsländern gibt es auf der einen Seite Volkswirtschaften und Bevölkerungsgruppen mit niedrigem Einkommen, die wenig Treibhausgase ausstossen, für ihren Lebensun- terhalt jedoch auf lokal verfügbare natürliche Ressourcen angewiesen sind. Diese Be-
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völkerungsgruppen leiden besonders stark unter den Auswirkungen des Klimawan- dels43 und dem Verlust an Biodiversität44. Andere Volkswirtschaften und Bevölke- rungsgruppen weisen ein mittleres Einkommen auf und befinden sich in einem Indust- rialisierungsprozess mit massiv ansteigenden Treibhausgasemissionen und entsprechend schädlichen Auswirkungen auf das Klima. Zur Bewältigung dieser Herausforderungen engagiert sich die Schweiz im Bereich des Klimawandels auf zwei Arten: Anpassung an den Klimawandel und Eindämmung des Klimawandels. Dazu stärkt sie einerseits die Widerstandsfähigkeit der Entwick- lungsländer durch wirksame Anpassungsmethoden, z. B. mit der Produktion nähr- stoffreicher und dürreresistenter Pflanzensorten. Zur Eindämmung des Klimawandels fördert sie Massnahmen wie eine emissionsarme Stadtentwicklung oder den Übergang zu erneuerbaren Energien. Die IZA unterstützt den Klima- und Umweltschutz sowie eine nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen. Sie setzt sich für eine Risikominderung (z. B. Krisenmanage- mentstrukturen und Frühwarnsysteme) ein, um die Bevölkerung zu schützen und die wirtschaftlichen Verluste zu begrenzen. Sie fördert die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der Biodiversität und der Ökosysteme (z. B. Berge, Wälder) sowie der von diesen bereitgestellten Funktionen und Leistungen. Diese sind für die Bevölkerung und die Wirtschaft lebenswichtig, insbesondere Nahrung, sauberes Trinkwasser oder saubere Luft. Durch ihre Arbeit mit Regierungen und Finanzinstitutionen sowie durch ihre Unter- stützung der internationalen Verhandlungen trägt die IZA dazu bei, die Risiken im Zusammenhang mit Katastrophen, Wüstenbildung und dem Verlust der Biodiversität zu verringern. Sie setzt sich auch dafür ein, dass die multilateralen Organisationen die Ziele des Pariser Abkommens45 und des Übereinkommens über die biologische Viel- falt46 in alle ihre Aktivitäten einbeziehen. Aufgrund des aktuellen Kontexts wird für die Strategie 2025–28 der Schwerpunkt auf folgende drei spezifische Ziele gelegt: Bekämpfung von Hunger: Die humanitäre Hilfe der Schweiz umfasst Nahrungsmit- telhilfe sowie Ernährungsprogramme für Kinder und gefährdete Personen. Mittelfris- tige Ziele sind die Stärkung der Resilienz der Bauernfamilien und der Bevölkerung von der Produktion bis zum Konsum gemäss agrarökologischen Grundsätzen sowie eine gesunde, nährstoffreiche, erschwingliche und ausreichende Ernährung. Die IZA will auch die strukturellen Gründe für Mangelernährung beseitigen und unterstützt die langfristige Umstellung hin zu nachhaltigen und fairen Nahrungsmittelsystemen, die resistent gegenüber Schocks sowie gesundheits- und umweltverträglich sind. Die Um- setzung erfolgt im Rahmen des bilateralen und multilateralen politischen Dialogs, z.
43 www.ipcc.ch > IPCC 2023, Synthesis Report of the Sixth Assessment Report
44 www.ipbes.net > IPBES Global Assessment Report 2019
45 www.unfccc.int > The Paris Agreement
46 www.cbd.int > The Convention on Biological Diversity
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B. durch die Förderung des Rechts auf Nahrung und durch Anreize für KMU sowie Unterstützung für landwirtschaftliche Forschung an öffentlichen Institutionen.
Ernährungskrise Klimawandel und Konflikte tragen seit 2014 zu einer zunehmend prekären Ernährungs- situation in zahlreichen Regionen bei. Die Covid-19-Pandemie und die durch den Uk- raine-Krieg ausgelöste Preisexplosion bei Nahrungsmitteln und Düngemitteln haben die Situation weiter zugespitzt. Ende 2022 waren 49 Millionen Menschen in 49 Ländern von einer Hungersnot bedroht. Im Einklang mit der IZA-Priorität der Schweiz hat die DEZA ihre finanziellen Beiträge in diesem Bereich bis 2022 um 7% erhöht. In den Jah- ren 2021 und 2022 flossen 715 Millionen Franken in die Bekämpfung von Hunger, in die Nahrungssicherheit und in nachhaltige Ernährungssysteme. Das Welternährungs- programm erhielt 204,5 Millionen Franken, die restlichen Mittel waren für die huma- nitäre Nahrungsmittelhilfe im Rahmen bilateraler Projekte in den von der Nahrungs- mittelkrise am stärksten betroffenen Regionen und Ländern bestimmt (Horn von Afrika, Burkina Faso, Afghanistan und Laos).
. Wasser: Kurz- und mittelfristig verbessert die Schweiz den Zugang zu Wasser und sanitären Einrichtungen für besonders gefährdete Bevölkerungsgruppen. Mittel- und langfristig fördert sie eine nachhaltige Bewirtschaftung der Wasserressourcen unter Berücksichtigung des gesamten Wasserkreislaufs. Sie setzt sich für den Schutz von Wassereinzugsgebieten und für naturbasierte Ansätze für eine nachhaltige Wassernut- zung ein. Die Schweiz unterstützt Initiativen für eine bessere Wasserqualität und eine effizientere Nutzung der Wasserressourcen, insbesondere durch Ausbildung, geeig- netere Rahmenbedingungen und eine Stärkung der Wasser- und Abwasserversorgung mit langfristiger Regulierung und Finanzierung unter Einbindung des Privatsektors. Die IZA engagiert sich für das Recht auf Zugang zu sauberem Trinkwasser. Wasser steht auch im Mittelpunkt der Friedensförderung, insbesondere mit Initiativen (z. B. Blue Peace) für eine bessere grenzüberschreitende Bewirtschaftung von Wasserres- sourcen zur Reduktion des Konfliktrisikos. Energiewende: Die Schweiz konzentriert sich auf den Zugang zu erschwinglichen erneuerbaren Energien sowie auf die Themen Energieeffizienz, effiziente Ressour- cennutzung - auch durch Kreislaufwirtschaft -, grüne Mobilität und integrierte Urba- nisierung. Dabei setzt sie auf Lösungen zur Optimierung der Industrieproduktion, zur Verringerung der Nutzung von primären Ressourcen und zur nachhaltigen Nutzung natürlicher Ressourcen. Überdies fördert sie Rahmenbedingungen und Finanzierungs- instrumente (z. B. Grüne Anleihen) zur Mobilisierung staatlicher und privater Inves- titionen in klimarelevante Sektoren. Sie engagiert sich für die Energiewende durch die Abschaffung von Subventionen für fossile Brennstoffe, eine CO2-Besteuerung und einen Kapazitätsausbau bei Elektrizitätsunternehmen.
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Frieden und Gouvernanz: Konflikte beilegen, Frieden, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit fördern, Menschenrechten Respekt verschaf- fen Zur Konfliktlösung und zur Friedensförderung initiiert die Schweiz Dia- logprozesse mit dem Ziel, gewaltsame Konflikte zu verhindern oder die Vorausset- zungen für eine Befriedung zu schaffen. Instrumente zur Umsetzung sind dabei Me- diation, Fazilitation, Expertise und friedenspolitische Programme. Sie wirkt auf einen dauerhaften Frieden hin und achtet dabei besonders auf Inklusivität. Die IZA verfügt über spezifische Expertise in der Vergangenheitsarbeit und im Kampf gegen Straflosigkeit. Sie fördert demokratische Institutionen und Prozesse, die Schaf- fung geeigneter Rahmenbedingungen für freie und friedliche Wahlen, die Rechtsstaat- lichkeit und eine gleichberechtigte Partizipation von Frauen und Männern sowie von Minderheiten und marginalisierten Gruppen an politischen Prozessen. Gleichzeitig bekämpft die IZA die strukturellen Ursachen von Konflikten. Sie fördert den gleichberechtigten Zugang aller Menschen zu einer guten Grundversorgung und setzt sich dafür ein, dass alle Menschen Zukunftsperspektiven erhalten. Sie trägt zum sozialen Zusammenhalt und zum friedlichen Zusammenleben bei, insbesondere durch Dialog sowie Kunst- und Kulturförderung. In ihren Programmen und Initiativen achtet sie auf einen konfliktsensiblen Ansatz ohne negative Auswirkungen (do no harm).
Friedensförderung in Kolumbien In Kolumbien trägt die Schweiz im Rahmen eines langfristigen Engagements zu einem inklusiven und nachhaltigen Frieden bei. Sie unterstützt und fördert Dialoginitiativen, um der Gewalt, insbesondere gegen die Zivilbevölkerung, entgegenzuwirken und funk- tionierende Mechanismen zur Lösung und Prävention von Konflikten aufzubauen. So begleitet die Schweiz seit Ende 2022 als formelles Mitglied der Gruppe der Begleitstaa- ten den Friedensprozess zwischen der kolumbianischen Regierung und der Guerilla- gruppe ELN. In der Umsetzung des Friedensabkommens mit der ehemaligen FARC- Guerillagruppe fördert die Schweiz die Teilhabe der Zivilbevölkerung an politischen Prozessen und setzt sich für einen Dialog zwischen den lokalen Behörden und der Be- völkerung ein. Weiter bringt die Schweiz ihr Know-how in das im Friedensvertrag ge- schaffene System für die Vergangenheitsarbeit ein. Dieses trägt zur Aufarbeitung von begangenen Verbrechen bei, hilft Täter zur Verantwortung zu ziehen und leistet einen Beitrag zur Versöhnung und Verhinderung von künftigen Gewalttaten.
Aufgrund des aktuellen Kontexts wird für die Strategie 2025-28 der Schwerpunkt auf drei spezifische Ziele gelegt: Stärkung der demokratischen Institutionen: Die Schweiz setzt sich ein für die Ach- tung der Menschenrechte und eine gute Regierungsführung als Mittel zur Konflikt- prävention. Sie konzentriert sich auf die Förderung demokratischer Institutionen auf allen Ebenen, einschliesslich der lokalen Ebene, und auf die Dezentralisierung sowie auf eine inklusive Partizipation (Zivilgesellschaft, Frauen, Minderheiten). Sie unter- stützt Akteure der Zivilgesellschaft, die auf dieselben Ziele hinarbeiten. Sie begleitet Mechanismen zur Rechenschaftspflicht, unter anderem über Justiz, Daten, Kultur und
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Medien. Sie fördert geeignete Rahmenbedingungen für freie und vielfältige Medien und die Bekämpfung von Desinformation. Partizipationsrechte und Geschlechtergleichstellung: Die Schweiz stärkt die Zivil- gesellschaft als Instrument zur Förderung der Demokratie sowie zur Kontrolle des Staates und seiner Rechenschaftspflicht. Sie engagiert sich für die politische, wirt- schaftliche und gesellschaftliche Partizipation aller Menschen und insbesondere auch der Schwächsten, zum Beispiel von Menschen mit Behinderungen. Besondere Auf- merksamkeit gilt der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen in allen Bereichen des
Vom Informellen zum Formellen: Recht auf Grundbesitz und Rechtspersönlichkeit Im Kampf gegen Armut und Hunger ist das Recht auf Zugang zu Land sowie auf die Nutzung und den Besitz von Boden zentral. Das Eigentumsrecht ist aber auch in Berei- chen wie Unternehmertum, Zugang zu Finanzmitteln oder Steuerreformen relevant. Die Schweiz unterstützt Regierungen bei der Ausarbeitung, Umsetzung und Überwa- chung von transparenten und fairen Landnutzungsstrategien (z. B. Grundbücher). Die DEZA arbeitet eng mit dem Afrikanischen Zentrum für Bodenpolitik zusammen, das für die Umsetzung der Landpolitik der Afrikanischen Union zuständig ist. Auf internatio- naler Ebene erfolgt diese Unterstützung im Rahmen multilateraler Organisationen und regionaler Netzwerke. Dank dieses Engagements erhielten 2021 und 2022 115 000 bäuerliche Kleinbetriebe (29 % Frauen) Bodenrechte. Die DEZA setzt sich auch in Zukunft dafür ein, dass bei grossen privaten Landinvestitionen Mechanismen zum Tra- gen kommen, die zwischen den Regierungen, den Unternehmen, der betroffenen Bevöl- kerung und den NGO ausgehandelt wurden. Der Zugang zu Land und vielen anderen Dienstleistungen, zum Beispiel zur Unterneh- mensgründung, ist nur mit einer rechtlichen Identität möglich. Für eine solche bedarf es einer Eintragung im Zivilstandsregister. Sie ist zudem eine Voraussetzung für die Durchsetzung der Menschenrechte. Im Rahmen der Förderung kommunaler Dienst- leistungen setzt sich die DEZA für einen einfachen Zugang zum Zivilstandsamt und die Eintragung von Kindern im Zivilstandsregister ein.
politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens, dazu gehört auch der Ein- bezug von Frauen in Friedensgespräche. Einen besonderen Schwerpunkt legt sie auf die Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt, unter anderem mit einem psychoso- zialen Ansatz. Die IZA bekämpft Diskriminierung und die Ursachen von Ausgren- zungen und unterstützt die Geschlechtergleichstellung, insbesondere beim Zugang zu Ressourcen, staatlichen Leistungen und Entscheidungsprozessen. Sie will die Zahl ih- rer Programme zur Herbeiführung struktureller Veränderungen erhöhen mit dem Ziel, den Durchschnitt der OECD/DAC-Länder zu erreichen47. Rechtsstaatlichkeit und Gewaltenteilung: Die Schweiz setzt sich sowohl bilateral als auch multilateral für die Stärkung der Rechtsstaatlichkeit ein. Die IZA unterstützt nationale und lokale Parlamente, Regierungen und Verwaltungen und trägt dazu bei, dass diese ihre wesentlichen gesetzgebenden, exekutiven, repräsentativen und kon- trollierenden Funktionen wahrnehmen können. Sie wirkt darauf hin, dass staatliche Aufgaben nach festgelegten Regeln, effizient und im Interesse der Bevölkerung erfüllt
47 www.oecd.org > DAC Mid-term Review Switzerland 2022
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werden. Der Kampf gegen Korruption ist ebenso wie Rechenschaftspflicht und Trans- parenz zentral für das Vertrauen der Bevölkerung in den Staat und für den Wohlstand.
3.3.3 Geografischer Fokus
Die vier Schwerpunktregionen der IZA- Strategie 2021–24 (Subsahara-Afrika, Asien, Nordafrika und Mittlerer Osten sowie Osteuropa) bleiben aufgrund der drei angewendeten Analysekriterien – Bedürfnisse der Bevölkerung, Mehrwert und langfristige Interessen (s. Ziff. 3.3.1) – aktuell. Sie werden für den Zeitraum 2025–28 beibehalten. Die Gewichtung der drei Analysekriterien ist in den ein- zelnen Regionen unterschiedlich.
Subsahara-Afrika Mit einem Bevölkerungsanteil der unter 25-Jährigen von rund 60 Prozent48 und dem weltweit höchsten Bevölkerungswachstum verfügt Subsahara-Afrika über ein grosses Arbeitskräftepotenzial, und die Region erlebt eine dynamische Entwicklung, insbe- sondere im Bereich des Unternehmertums. Dank ihrer für die Weltwirtschaft wichti- gen Rohstoffe verzeichnet die Region einen Anstieg der Auslandsinvestitionen, und sie steht zunehmend im Fokus des geopolitischen Interesses. Die Bedürfnisse sind hoch. Es gilt, die in den letzten Jahren erreichten wesentlichen Fortschritte der Region in der menschlichen und wirtschaftlichen Entwicklung zu konsolidieren und weiter voranzutreiben. Zentrale Herausforderungen sind schwache Regierungs- und Justizin- stitutionen, Korruption und Misswirtschaft, die ungenügend regulierte Ausbeutung der natürlichen Ressourcen unter anderem im Bergbau sowie der Zugang zu einer hochwertigen Bildung und zu Finanzierungen. Mehr als die Hälfte aller Menschen, die weltweit von extremer Armut betroffen sind, lebt in Subsahara-Afrika49. Der Be- darf an humanitärer Hilfe hat sich in den letzten vier Jahren verdoppelt50. Einige Re- gionen sind stark vom Klimawandel und von Nahrungsmittelkrisen betroffen. Andere erleben eine zunehmende politische Instabilität und ein Erstarken nichtstaatlicher be- waffneter Gruppen. Als Folge davon leidet der Kontinent unter einer Verschlechte- rung der Menschenrechtslage und einer Zunahme der Zwangsvertreibungen. Der Mehrwert der Schweizer IZA beruht auf ihrem langjährigen Engagement und ihrer Präsenz vor Ort sowie auf dem Fehlen einer kolonialen Vergangenheit. Die Schweiz wird als Partnerin geschätzt und sie wird angehört. Schweizer Know-how ist gefragt, je nach Kontext in unterschiedlichen Bereichen: Vermittlung in Konflikten, Innovation in den Bereichen Gesundheit, Bildung, Berufsbildung und landwirtschaft- liche Produktion sowie Erfahrung mit lokaler Regierungsführung, Demokratie, För- derung der Privatwirtschaft und Schaffung von Arbeitsplätzen. Die Schweizer IZA
48 United Nations, World Population Prospects, 2017 Revision
49 World Bank Group, Poverty and Shared Prosperity 2022
50 OCHA, Global humanitarian Overview 2023
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engagiert sich vorrangig in fragilen Ländern oder in Ländern mit niedrigem Entwick- lungsindex, unterstützt aber auch gewisse soziale und wirtschaftliche Stabilitätspole, die für die Entwicklung des Kontinents wichtig sind51. Frieden und Stabilität auf dem afrikanischen Kontinent sowie die Schaffung von wirt- schaftlichen Perspektiven vor Ort liegen im Interesse der Schweiz, insbesondere im Bereich Sicherheit und Migration. Stärkere afrikanische Märkte ermöglichen diversi- fizierte Wirtschaftsbeziehungen und fördern eine bessere Nutzung des Potenzials des EFTA-Freihandelsabkommens zum Beispiel mit der Südafrikanischen Zollunion. Zur Stärkung des Multilateralismus wird die Schweiz ihre Kontakte und ihre Zusammen- arbeit mit den regionalen Organisationen des Kontinents fortführen, namentlich mit der Afrikanischen Union und der Afrikanischen Entwicklungsbank.
Asien Asien ist der bevölkerungsreichste Kontinent und der globale Wirtschaftsmotor. Trotz dieses grossen Potenzials haben sich die wirtschaftlichen und sozialen Fortschritte in jüngster Zeit verlangsamt. Gebremst wurde die Dynamik durch die Auswirkungen von Covid-19, die geopolitischen Umwälzungen und die Folgen des Klimawandels und anderer Umweltprobleme. In den Partnerländern sind die Bedürfnisse gestiegen. Im Vordergrund stehen die Stärkung der wirtschaftlichen Widerstandsfähigkeit und die Weiterführung der Strukturreformen. Autoritäre Tendenzen haben zugenommen, ebenso die Kontrolle der Bevölkerung unter Missachtung der Menschenrechte oder des humanitären Völkerrechts, beispielsweise nach der Machtübernahme durch das Militär in Myanmar und durch die Taliban in Afghanistan im Jahr 2021. Vor diesem Hintergrund steigt der Bedarf an humanitärer Hilfe und die Zivilgesellschaft gerät zu- nehmend unter Druck. Die Schweiz engagiert sich in Asien, indem sie die nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung der gesamten Region begleitet und dazu beiträgt, soziale Ungleichheiten abzufedern. Die Schweiz erbringt einen Mehrwert, beispielsweise in der Berufsbildung, bei der Förderung des Privatsektors und bei der Schaffung von Arbeitsplätzen, aber auch bei der Eindämmung des Klimawandels und der Anpassung an den Klimawandel sowie bei Fragen der guten Regierungsführung und der Rechts- staatlichkeit in Ländern wie Nepal, Bangladesch und Vietnam. Die Schweiz engagiert sich auch weiterhin in sehr fragilen Ländern oder Konfliktländern wie Myanmar und Afghanistan. Ziel ist es, im Sinne ihrer Tradition die Zivilbevölkerung zu schützen, die Lebensgrundlagen zu sichern und den Zugang zur Grundversorgung zu erhalten. Die wirtschaftliche Entwicklung in den asiatischen Ländern gibt Impulse für die Welt- wirtschaft und den Handel mit der Schweiz. Es ist daher im Interesse der Schweiz, dass die IZA diese Länder im Bereich der Nachhaltigkeit begleitet, wenn über neue Freihandelsabkommen oder über die Weiterführung bestehender Abkommen verhan- delt wird, wie zum Beispiel im Fall von Indonesien. In Zentralasien trägt die IZA zur Förderung der Stabilität in den Ländern bei, die zur Stimmrechtsgruppe der Schweiz in multilateralen Organisationen wie der Weltbank und dem Internationalen Wäh- rungsfonds (IWF) gehören.
Osteuropa In Osteuropa wurden bedeutende Fortschritte in Richtung Demokratie, Rechtsstaat- lichkeit und Marktwirtschaft erzielt (s. Ziff. 1.2.1). Die meisten Schwerpunktländer
51 Siehe Anhang 1 für die Liste der Schwerpunktländer
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der IZA haben den Status von EU-Beitrittskandidaten erhalten (Albanien, Bosnien und Herzegowina, Nordmazedonien, Moldova, Serbien, Ukraine) oder haben einen Aufnahmeantrag gestellt (Georgien, Kosovo). Die Bedürfnisse der Region ergeben sich vor allem aus Ungleichheiten in wirtschaftlichen und anderen Aspekten sowie aus der Abwanderung der Bevölkerung, den Herausforderungen in den Bereichen Klima und Energie, Fragen der Regierungsführung sowie ungelösten Konflikten und dem organisierten Verbrechen. Die Folgen des Kriegs in der Ukraine sowie das Stre- ben nach mehr Einfluss von Russland haben die Region destabilisiert und geschwächt. Es ist wichtig, an den Strukturreformen festzuhalten und die wirtschaftliche und poli- tische Stabilität zu wahren. Der Mehrwert der Schweizer IZA beruht auf ihrem lang- jährigen Engagement in der Region und ihrem guten Ruf bei den beteiligten Akteuren. Die Schweiz unterstützt auf Ersuchen der Partnerländer Programme und Reformen, insbesondere in den Bereichen Gesundheit, Energie, lokale Regierungsführung/De- zentralisierung und Migration. Sie bringt ihr Fachwissen im Bereich der Berufsbil- dung ein und fördert die Entwicklung einer wettbewerbsfähigen und nachhaltigen Wirtschaft, die Arbeitsplätze schafft. Die Stabilität und Sicherheit, der gesellschaftliche Zusammenhalt und bessere Le- bensbedingungen in dieser Region liegen im Interesse der Schweiz. Das Potenzial für Investitionen und Handel in dieser geografisch nahen Region ist gross, ebenso wie die Diaspora in der Schweiz. Serbien und Aserbaidschan gehören zur Stimmrechts- gruppe der Schweiz bei den Bretton-Woods-Institutionen.
Mittlerer Osten und Nordafrika Die Region MENA verfügt über ein beträchtliches Wirtschaftspotenzial und junge, relativ gut ausgebildete Arbeitskräfte, die nach Veränderung streben. Diese an Europa angrenzende Region ist durch ihre komplexe Geschichte und ihre Heterogenität ge- prägt. Vielfältige Herausforderungen überschneiden sich und bestimmen die Bedürf- nisse der Partnerländer: lang andauernde bewaffnete Konflikte, ein eingeschränkter demokratischer Raum und Verstösse gegen die Menschenrechte und das humanitäre Völkerrecht, Regierungskrisen und ein Mangel an politischen, sozialen und wirt- schaftlichen Reformen, wirtschaftliche Ungleichgewichte und ein Modell ökonomi- scher Renten, das nur wenige Beschäftigungsmöglichkeiten schafft sowie anhaltende wirtschaftliche und soziale Ungleichheiten, insbesondere zwischen den Geschlech- tern. Auch die Migrationsbewegungen wirken sich auf die Region aus. Der Mehrwert der Schweizer IZA besteht darin, dass sie im Rahmen eines «Whole of Government»- Ansatzes mit allen ihren Instrumenten vor Ort ist. In Nordafrika konzentriert sich die Schweiz auf die Schaffung von Arbeitsplätzen und wirtschaftlichen Möglichkeiten sowie auf die Berufsbildung. Sie stärkt die gute Regierungsführung und die Unterstüt- zung der Zivilgesellschaft. In fragileren Kontexten im Nahen und Mittleren Osten, in denen die IZA im Einsatz ist, leistet sie Hilfe und Expertise mit dem Ziel, die Be- troffenen zu befähigen, ihre Situation zu verbessern. Zudem fördert sie den sozialen Zusammenhalt sowie die Achtung der Menschenrechte und des humanitären Völker- rechts. Schliesslich setzt sie sich für eine bessere Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen ein. Die Interessen der Schweiz sind vielfältig, namentlich Frieden und Stabilität, wirt- schaftliche Zusammenarbeit oder die nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen. Besonders relevant sind für die Schweiz Fragen im Zusammenhang mit der Migration und mit dem israelisch-palästinensischen Konflikt.
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Schwerpunktländer der IZA Die IZA ist vor allem in den oben genannten Regionen aktiv und setzt dabei eines oder mehrere Instrumente ein (humanitäre Hilfe, bilaterale Entwicklungszusammen- arbeit des EDA oder WBF, Friedensförderung). Spezifische Ausnahmen ausserhalb der Schwerpunktregionen sind möglich, zum Beispiel in Übereinstimmung mit der Aussenwirtschaftsstrategie. Der Fokus liegt aber auf den Schwerpunktländern. Sie en- gagiert sich mehrheitlich in fragilen Ländern. Bei der DEZA (EDA) werden die bisherigen 35 Schwerpunktländer der bilateralen Zusammenarbeit beibehalten. Die Länder, in denen humanitäre Hilfe geleistet wird, figurierten nicht in der Liste der Schwerpunktländer der IZA-Strategie 2021–24, weil Nothilfe weltweit ohne geografische Einschränkung geleistet wird und grundsätzlich nicht im Voraus bekannt ist, wo ein Bedarf entstehen wird. Es hat sich jedoch gezeigt, dass längere Krisen ein mehrjähriges humanitäres Engagement erfordern. Dies gilt zum Beispiel für mehrere Länder am Horn von Afrika. Dieser Realität trägt die DEZA Rechnung, indem sie ihre Liste der Schwerpunktländer überarbeitet und Länder hin- zugefügt hat, die sich in einer längeren Krise befinden und für die ein mehrjähriges Engagement der humanitären Hilfe absehbar ist. Dabei handelt es sich um die Zent- ralafrikanische Republik, den Sudan, den Süd Sudan, den Jemen, Haiti und Kolum- bien. Auch das SECO (WBF) führt sein Engagement in seinen Schwerpunktländern der IZA-Strategie 2021–24 fort, mit Ausnahme von Kolumbien, wo es den Ausstieg bis Ende 2028 plant. Dies steht im Einklang mit der stärkeren geografischen Konzentra- tion und ermöglicht gleichzeitig den Übergang zu anderen aussenwirtschaftspoliti- schen Instrumenten. Marokko wird neu zu einem Schwerpunktland des SECO. Insgesamt konzentriert sich die Schweiz mit ihrer IZA auf 46 Schwerpunktländer, 7 davon sind gemeinsame Länder von SECO und DEZA52. Für diese Länder werden mehrjährige Kooperationsprogramme mit gemeinsame Kontextanalyse und Ziele aus- gearbeitet. Die Friedenspolitik der AFM konzentriert sich auf maximal 20 Regionen oder Länder, wobei das Engagement im OSZE-Raum aufgrund des Krieges in der Ukraine und der daraus resultierenden aussen- und sicherheitspolitischen Herausforderungen verstärkt wird. Das Engagement der AFM kann sich im Zeitraum 2025–28 je nach Bedarf und politischen Gegebenheiten ändern.
52 Siehe Anhang 1 für die Liste der Schwerpunktländer
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Grafik 2: Karte der Schwerpunktländer der DEZA und des SECO sowie der Einsatzländer mit friedensfördernden Massnahmen der AFM per 30.06.2023
Engagement der IZA ausserhalb der Schwerpunktländer Die Instrumente der Schweizer IZA können punktuell auch ausserhalb der Schwer- punktländer eingesetzt werden, wenn dies im Einklang mit den geografischen und thematischen Strategien steht. Die humanitäre Hilfe entspricht einem universellen Mandat, Menschenrechtsdiplomatie wird im Einklang mit den Menschenrechtsleitli- nien durchgeführt. Bei den globalen Ansätzen von DEZA und SECO liegt ein Fokus auf den Schwerpunktregionen, sie führen jedoch mit Blick auf globale Herausforde- rungen weiterhin auch weltweite Partnerschaften und Programme durch.
Flexible Mittel (DEZA) und Komplementärmassnahmen (SECO) Mindestens 90 Prozent der geografischen Verpflichtungen in der bilateralen Entwick- lungszusammenarbeit der DEZA erfolgen in den Schwerpunktländern. Die restlichen Mittel (bis zu 10 Prozent, sogenannte flexible Mittel) können für kurz- oder mittel- fristige punktuelle Massnahmen ausserhalb der Schwerpunktländer eingesetzt wer- den. Damit kann die DEZA in folgenden Fällen flexibel handeln: • Unterstützung der Migrationspolitik: Im Zeitraum 2025–28 sind 60 Millionen Franken für Entwicklungsprojekte reserviert, welche die DEZA in Ländern aus- wählt und durchführt, die in Absprache mit der IMZ-Struktur und dem Staats- sekretariat für Migration bestimmt werden. • Unterstützung von Lösungen für regionale oder grenzüberschreitende Heraus- forderungen: beispielsweise mit dem Ziel, Einfluss auf die Rahmenbedingungen in den betreffenden Ländern oder auf die internationale Politik zu nehmen.
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• Unterstützung der Schweizer Vertretungen in der Welt: mit dem Ziel, lokal Chan- cen zu ergreifen, die vor Ort identifiziert wurden und die in Einklang mit der IZA- Strategie 2025–28 stehen. Das SECO führt Komplementärmassnahmen durch. Dabei setzt es seine thematischen Kompetenzen je nach Bedarf ein und ergänzt die Schwerpunkte anderer Bereiche der Bundesverwaltung, insbesondere der DEZA und des SEM. Dies ist der Fall in Aser- baidschan, wo das SECO Komplementärmassnahmen zum Südkaukasus-Programm (Georgien und Armenien) der DEZA durchführt. Mit diesen Komplementärmassnah- men wird die Expertise des WBF im Bereich der Wirtschafts- und Handelspolitik mit der Expertise anderer Akteure der Bundesverwaltung kombiniert.
3.4 Ukraine
Das Ausmass der Zerstörung und die Zahl der Todesopfer in der Ukraine sind bei- spiellos in Europa seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs. Rund ein Drittel der ukrai- nischen Bevölkerung wurde vertrieben. Schätzungen zufolge lebten 2022 25 Prozent der Bevölkerung in Armut im Vergleich zu 5,5 Prozent 2021. Die Wiederaufbaukos- ten wurden im August 2022 auf 411 Milliarden Franken geschätzt 53. Die Ungewissheit in Bezug auf die weitere Entwicklung des Konflikts und seine wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Folgen erfordern flexible Ansätze. Da die Ukraine seit 1999 ein Schwerpunktland ist, kann die Schweiz bei ihrer Arbeit vor Ort auf langjährige Partnerschaften und Aktivitäten aufbauen. Die Schweiz engagiert sich in zwei Bereichen: 1) humanitäre Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit sowie 2) Wiederaufbau. Die beiden Bereiche haben nicht nur einen unterschiedlichen Zeitrahmen, sondern folgen auch unterschiedliche politischen und finanziellen Überlegungen. Der Bundesrat stellt im Rahmen dieser Strategie 1,5 Milliarden Franken für dieses Engagement bereit.
3.4.1 Humanitäre Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit
Die humanitäre Hilfe und die Entwicklungszusammenarbeit werden wie bisher fort- gesetzt und umfassen zum Teil auch Wiederaufbauarbeiten. Fundamental ist das En- gagement über die multilateralen Banken (insbesondere die Weltbank und die Euro- päische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung). Für den Zeitraum 2025–28 sind zwischen 5 und 10 Prozent des gesamten IZA-Budgets für humanitäre Hilfe und Ent- wicklungszusammenarbeit in der Ukraine und den Nachbarländern (u. a. Moldova) vorgesehen.
53 World Bank Group, Government of Ukraine, Rapid Damage and European Commission
(Needs Assessment: February 2022), 2023
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Der Krieg in der Ukraine Die Schweiz leistete von Anfang an humanitäre Hilfe. Sie hat die vom Krieg betroffene Bevölkerung bis zum 31. Mai 2023 mit 1,77 Milliarden Franken unterstützt, wovon 246 Millionen Franken (14 %) auf die drei für diese Botschaft zuständigen Verwaltungsein- heiten (DEZA, SECO und AFM) entfallen und um ein Sechsfaches höher liegen als die vor dem Krieg gewährten Mittel. Verwendet wurden sie für humanitäre Einsätze sowie Massnahmen in den Bereichen Entwicklung und wirtschaftliche Zusammenarbeit. 34 Millionen (2 %) wurden vom VBS in Form von Materiallieferungen bereitgestellt 1,46 Milliarden (82 %) entfallen auf das Staatssekretariat für Migration (SEM) für die Un- terstützung von Personen mit S-Status. Weitere Bundesämter haben die betroffene Be- völkerung unterstützt (z. B. mit der Ukraine-Wiederaufbaukonferenz, durch den Schutz von Kulturgütern oder durch die Unterstützung von ukrainischen Forschenden in der Schweiz). Die langjährige Zusammenarbeit ermöglichte rasche Sofortmassnahmen, z. B. die Ver- teilung von fast 1000 Tonnen Hilfsgüter und 4765 Tonnen Nahrungsmittel. Die bilate- ralen Programme wurden rasch an die neue Situation angepasst, namentlich in den Be- reichen Gesundheit (Trauma-Behandlung bei Vertriebenen), Landwirtschaft (Getreideproduktion, um der drohenden Nahrungsmittelknappheit zu begegnen) und Energie (Lieferung von Heizungen und Generatoren). Im Rahmen der wirtschaftlichen Entwicklungszusammenarbeit wurden eine Initiative der Weltbank und eine der Euro- päischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung mit 20 Millionen Franken unterstützt. Ziel war es, die wichtigsten nichtmilitärischen Funktionen des ukrainischen Staates auf- rechtzuerhalten, das wirtschaftliche Reformprogramm auf das Wiederaufbauprogramm abzustimmen und die Wettbewerbsfähigkeit der ukrainischen KMU zu erhalten. Die Schweiz unterstützte über das UNO-Hochkommissariat für Flüchtlinge auch die Nachbarländer der Ukraine, wie Polen, das seit Beginn des Konflikts die größte Zahl ukrainischer Flüchtlinge (2 Millionen) aufgenommen hat. Mitglieder des SKH halfen dem benachbarten Moldova bei der Koordination der medizinischen Versorgung von Hunderttausenden Flüchtlingen. Dank finanzieller Unterstützung von humanitären und multilateralen Partnerorganisationen können die am stärksten gefährdeten Personen- gruppen besser geschützt werden. Die Schweiz arbeitet aber auch mit den multilateralen Entwicklungsbanken zusammen, um sicherzustellen, dass die Regierung ihre Kernfunktionen weiterhin wahrnehmen kann. Zudem unterstützt sie im Rahmen ihrer Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof die Rechenschafts- und Dokumentationsarbeit.
3.4.2 Wiederaufbau
Beim Wiederaufbau geht es um grosse Investitionen in die Infrastruktur. Dabei geht es nicht nur um die Wiederherstellung der Infrastruktur, sondern auch um deren Mo- dernisierung (build back better), um nachhaltige wirtschaftliche Aktivitäten zu er- möglichen. Die Schweiz hat sich schon früh in diesem Bereich engagiert, insbeson- dere durch die Konferenz zum Wiederaufbau der Ukraine, die im Sommer 2022 in Lugano stattfand. Die in der Erklärung von Lugano verabschiedeten Grundsätze die- nen als Grundlage für das politische Handeln auf internationaler Ebene.
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Aufgrund der aussergewöhnlichen Situation wurde eine interdepartementale Arbeits- gruppe damit beauftragt, die rechtlichen Rahmenbedingungen, die Finanzierungsop- tionen und die Modalitäten für die Beteiligung der Schweiz am Wiederaufbau in der Ukraine zu erarbeiten und auch die Möglichkeit einer Beteiligung des Privatsektors zu prüfen. Der vorliegende Text wird entsprechend den künftigen Entscheidungen des Bundesrates unter Berücksichtigung der Vorschläge dieser interdepartementalen Gruppe und der Entwicklung des Kontextes angepasst. Der Beitrag des Bundes an den Wiederaufbau der Ukraine wird nicht allein aus dem Budget der IZA finanziert. Die vorgesehene Erhöhung des IZA-Budgets – 648 Milli- onen Franken für den Zeitraum 2025–28 – soll für den Wiederaufbau bereitgestellt werden. So könnten ein Drittel dieses Betrags in die wirtschaftliche Zusammenarbeit (WBF) und zwei Drittel in die humanitäre Hilfe und die Entwicklungszusammenar- beit (EDA) fliessen, als indikative Werte.
3.5 Umsetzungsmodalitäten
3.5.1 Instrumente
Bei der Umsetzung der im vorherigen Kapitel definierten strategischen Ausrichtung kommen verschiedene Instrumente zum Einsatz.
Humanitäre Hilfe (EDA) Bei der humanitären Hilfe stehen der Schutz des Lebens und die Würde der von Kri- sen, Gewaltsituationen, bewaffneten Konflikten und Naturkatastrophen betroffenen Menschen im Zentrum. Die humanitäre Hilfe ist untrennbar mit der Einhaltung des humanitären Völkerrechts und der humanitären Prinzipien verbunden. Der humanitären Hilfe der Schweiz kommt eine Dreifachrolle zu:
1. Als flexible Akteurin handelt sie wirksam und pragmatisch, indem sie über das
Schweizerische Korps für humanitäre Hilfe (SKH) direkt auf die Folgen von be- waffneten Konflikten und von Naturkatastrophen reagiert (s. Kasten). 2. Sie ist eine verlässliche Geldgeberin für vor Ort aktive multilaterale Organisatio- nen und NGO. 3. Sie engagiert sich für humanitäre Anliegen, indem sie sich an Verhandlungen für die Einhaltung des humanitären Völkerrechts und der humanitären Prinzipien, das heisst Menschlichkeit, Unparteilichkeit, Neutralität und Unabhängigkeit, einsetzt. Die humanitäre Hilfe legt einen besonderen Schwerpunkt auf die folgenden vier Be- reiche: 1) Schutz der verletzlichsten Bevölkerungsgruppen, einschliesslich Personen, die von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffen sind, sowie Bildung in Notsituatio- nen; 2) Zugang zu Wasser, sanitäre Versorgung und Hygiene; 3) Verbesserung der Ernährungssicherheit und Deckung der Grundbedürfnisse (Cash-Ansatz); 4) Vermin- derung von Gefahren im Zusammenhang mit Naturkatastrophen und resilienter Wie- deraufbau. Die humanitäre Hilfe orientiert sich systematisch an den Bedürfnissen vor Ort und am Mehrwert, den sie einbringen kann. Die Schweiz hat grosses Interesse daran, ihre hu- manitäre Tradition fortzusetzen.
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Zur Verhinderung und Bewältigung von Krisen und Katastrophen engagiert sie sich gleichzeitig in der Nothilfe, in der Prävention und Reduktion von Katastrophenrisiken sowie im Wiederaufbau und in der Rehabilitierung
Schweizerisches Korps für humanitäre Hilfe (SKH) Das SKH ist das Gesicht der humanitären Hilfe der Schweiz bei Kri- sen und Katastrophen im Ausland. Bei Naturkatastrophen leistet es Soforthilfe, stellt Unterkünfte auf, erstellt erdbebensichere Gebäude, repariert Trinkwasseranlagen und führt Nothilfeeinsätze durch. Als Milizkorps mit 550 freiwilligen und rasch einsatzbereiten Expertin- nen und Experten aus 11 Berufsgruppen, von denen viele aus der Pri- vatwirtschaft stammen, ist das SKH eine typisch schweizerische Lö- sung. Neben der dringend benötigten Ersten Hilfe bei Krisen und Katastrophen stellen die Mitglieder des SKH ihr Fachwissen auch multilateralen Organisationen oder Schweizer Vertretungen zur Ver- fügung und tragen so zur Linderung des Leids der besonders ver- wundbaren Bevölkerung bei, die von Krisen und bewaffneter Kon- flikte betroffen ist. Die Erfahrung der letzten 50 Jahre macht das SKH zu einer tragenden Säule der Schweizer Nothilfe.
Förderung von Frieden und Menschenrechten (EDA)
Das Engagement für Frieden und Menschenrechte ist eine Priorität des EDA. Jeder Mensch soll in Frieden und Sicherheit leben können.
Friedensförderung und Mediation: Die AFM ist auf politischer und diplomatischer Ebene aktiv, wobei sie ein besonderes Augenmerk auf Gespräche zwischen Regierun- gen («Track 1») und punktuelle Projekte in ausgewählten Kontexten legt. Mit ihrem Engagement will sie Konflikte verhindern und zu deren Lösung sowie zu einem nach- haltigen Frieden beitragen. Besondere Bedeutung misst sie der uneingeschränkten, gleichberechtigten und sinnvollen Teilhabe von Frauen bei diesen Prozessen bei. Ge- opolitische Veränderungen, neue Konfliktdynamiken und neue öffentliche und private Akteure wirken sich auf die Friedenspolitik aus. Die internationale Nachfrage nach Schweizer Expertise besteht zwar, aber sie ist nicht selbstverständlich. Die Schweiz muss ihr Engagement gezielt ausrichten, ihr Angebot regelmässig anpassen, ihren Mehrwert strategisch einsetzen und Gelegenheiten ergreifen, die sich bieten. Vor die- sem Hintergrund verstärkt die AFM ihre Aktivitäten in den Bereichen Mediation und Dialog. Dank ihrer Erfahrung, ihrem spezifischen Profil (insbesondere Diskretion, Unabhängigkeit, Glaubwürdigkeit) und ihren konkreten, ergebnisorientierten Aktivi- täten ist die Schweiz mit der AFM bei der Friedensförderung, der Mediation und der Fazilitation sowie der Konfliktprävention international gut positioniert. Menschenrechte: Die Einhaltung der Menschenrechte und Grundfreiheiten ist un- trennbar mit dem Schutz der Bürgerinnen und Bürger verbunden und für den Frieden und die Sicherheit unerlässlich. Zur Förderung eines internationalen Menschenrechts- rahmens setzt sich die AFM für die Meinungsäusserungsfreiheit, die Verteidigung von
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benachteiligten Gruppen und den Zugang zu einer unabhängigen, unparteiischen und ausgleichsorientierten Justiz für alle ein. Sie unterstützt die Anwendung der Men- schenrechte bei wirtschaftlichen Tätigkeiten, insbesondere indem sie die UNO- Leitprinzipien für Unternehmen und Menschenrechte fördert54. Im Migrationsbereich setzt sich die AFM für eine globale, menschenrechtsbasierte Migrationsgouvernanz ein. Sie konzentriert ihr Engagement auf Personen, die im Kontext unfreiwilliger Mig- ration vermisst werden, auf die Menschenrechte an den Grenzen und die Bekämpfung des Menschenhandels. Demokratie: Die AFM legt einen Schwerpunkt auf die Förderung von Demokratie, demokratischer Resilienz und Rechtsstaatlichkeit. Sie fördert die Rahmenbedingun- gen für demokratische Prozesse und Institutionen sowie für den politischen Dialog zu Demokratiefragen. Zudem unterstützt sie freie und friedliche Wahlen, die gleichbe- rechtigte Beteiligung von Frauen und Männern sowie die Inklusion von Minderheiten und Randgruppen in politische Prozesse. Humanitäre Diplomatie: Die AFM verfolgt drei Hauptstossrichtungen: 1) Schutz der Zivilbevölkerung, insbesondere von Kindern in bewaffneten Konflikten und von vermissten Personen; 2) humanitäre Abrüstung, hauptsächlich von Minen, Munition, Kleinwaffen, leichten Waffen sowie von neuen Technologien; 3) Klimawandel und seine negativen Auswirkungen auf die menschliche Sicherheit.
Expertenpool für zivile Friedensförderung (SEF) Die Entsendung von Expertinnen und Experten in multilaterale oder regionale Organisationen ist eines der Instrumente der Schweizer IZA, um die Arbeit in deren Themenbereichen zu unterstützen und so zu deren Zielen beizutragen. Der SEF stellt internationalen Organi- sationen wie der UNO, der OSZE oder der EU jedes Jahr rund 160 zivile Expertinnen und Experten und Polizeiangehörige zur Verfü- gung. Die Schweizer Expertinnen und Experten beobachten Wahlen und die Einhaltung von Waffenstillstandsabkommen. Das vom SEF entsandte Polizei- und Justizpersonal hilft den nationalen Polizei- kräften, Menschen in Konfliktsituationen zu schützen, und unterstützt sie bei der Stärkung der Rechtsstaatlichkeit. Menschenrechtsfach- leute sowie Rechtsexpertinnen und -experten untersuchen Verletzun- gen des humanitären Völkerrechts und leisten einen Beitrag zur Ver- gangenheitsarbeit. Der SEF bereitet Expertinnen und Experten aus der Schweiz, aber auch aus Krisenregionen auf ihre Einsätze vor. Er bietet Aus- und Weiterbildungskurse an.
Bilaterale Entwicklungszusammenarbeit (EDA und WBF) Die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit betrifft Tätigkeiten, die von der Schweiz in einem Partnerland realisiert werden und im Allgemeinen auf einem Rahmenabkom-
54 www.ohchr.org > Guiding Principles on Business and Human Rights
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men zur Zusammenarbeit zwischen den beiden Regierungen basieren. Sie ist langfris- tig ausgerichtet und soll über eine Stärkung der Institutionen strukturelle und nach- haltige Veränderungen bewirken. Die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit ist nach geografischen Kriterien organi- siert hinsichtlich Budgetplanung, Umsetzung und Berichterstattung pro Land. Sie wird zum einen von der DEZA und zum anderen vom SECO (wirtschaftliche Ent- wicklungszusammenarbeit) durchgeführt und ergänzt die globalen Ansätze und die multilaterale Zusammenarbeit. Die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit ermög- licht der DEZA und dem SECO, Entwicklungsprojekte auszuwählen und zu betreuen und dabei ein besonderes Augenmerk auf den Mehrwert der Schweizer IZA zu legen. Zudem kann in diesem Rahmen in spezifischen Bereichen ein politischer Dialog mit dem Partnerland geführt werden. Die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit ist ein wichtiges Instrument der Schweizer Aussenpolitik und des Aussennetzes.
Bilaterale Zusammenarbeit der DEZA Die bilaterale Zusammenarbeit gelangt in den Schwerpunktländern zum Einsatz und ist auf die vier Entwicklungsziele (s. Ziff. 3.3.2) ausgerichtet. Die Handlungsfelder werden in enger Zusammenarbeit mit den nationalen und lokalen Akteuren ermittelt, wobei die erwarteten Ergebnisse abhängig sind vom Entwicklungs- und Fragilitätsni- veau der Partnerländer. Ist das politische Umfeld stabil und offen für Reformen, sind genügend Kapazitäten vorhanden und die treuhänderischen Risiken tragbar, so erfolgt die bilaterale Zusam- menarbeit in direkter Partnerschaft mit den staatlichen Institutionen. In diesen Kon- texten findet ein Dialog über die Modalitäten und die Wirksamkeit der Hilfe statt, an dem sich die Aktivitäten der IZA orientieren: geteilte Verantwortung der Regierun- gen, Kofinanzierung, Eigenverantwortung, Nutzung nationaler Systeme. Zur Beglei- tung von entwicklungsfördernden Strategien und Reformen findet eine Zusammenar- beit mit den betreffenden Fachministerien statt. Dabei wird ein besonderes Gewicht auf die am meisten benachteiligten Bevölkerungsgruppen gelegt. Ist das politische Umfeld eher volatil, so ist die bilaterale Zusammenarbeit auf die lokalen Behörden ausgerichtet. Auf diese Weise soll der Alltag der am meisten be- nachteiligten Menschen verbessert werden, indem der Zugang zu einer hochwertigen Grundversorgung, die lokale Wirtschaft, die Konfliktprävention, der soziale Zusam- menhalt sowie partizipative und rechenschaftspflichtige Entscheidungsprozesse un- terstützt werden. In Ländern, die von Konflikten oder schweren Krisen betroffen sind, will die bilate- rale Zusammenarbeit mithilfe von Instrumenten der Friedenspolitik und der humani- tären Hilfe Lösungen herbeiführen, die so nachhaltig sind, wie es in der jeweiligen Situation möglich ist. Die Kenntnisse der lokalen Gegebenheiten stellen einen Mehr- wert der Schweiz im Dialog mit den Behörden dar. In allen Kontexten setzt die bilaterale Zusammenarbeit auch auf eine Kooperation mit der Zivilgesellschaft und dem Privatsektor (s. Ziff. 3.5.6). Um die Innovationskraft und die Expertise der Schweiz zu nutzen, besteht auch eine Zusammenarbeit mit Schweizer NGO und Forschungsinstitutionen. Wo immer möglich wird auf Partner- schaften mit nationalen Organisationen gesetzt, um ein langfristiges und eigenverant- wortliches Engagement sicherzustellen. In fragilen Kontexten oder in Konfliktsituati- onen, wenn eine Zusammenarbeit mit der Regierung schwierig oder unmöglich ist,
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findet die bilaterale Zusammenarbeit mit multilateralen Organisationen sowie mit lo- kalen und internationalen NGO statt. In gewissen Kontexten wendet die Schweizer IZA einen regionalen und thematischen Programmansatz an. Dies ist der Fall in krisenbetroffenen Schwerpunktländern (z. B. Syrien, Somalia), wenn die Krise Auswirkungen auf die Nachbarländer hat oder wenn die Programme auf regionale oder grenzüberschreitende Herausforderungen ausge- richtet sind, wie beispielsweise in der Mekong-Region, in Zentralasien oder in den Anden.
Wirtschaftliche Entwicklungszusammenarbeit des SECO Die wirtschaftliche Entwicklungszusammenarbeit der Schweiz schafft Wohlstand und Wirtschaftswachstum in Entwicklungsländern unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit und Resilienz. Das heisst, neben der wirtschaftlichen stehen auch die ökologische und die soziale Dimension im Zent- rum. Um ihre Ziele zu erreichen, konzentriert sich die wirt- schaftliche Entwicklungszusammenarbeit auf drei Themen- felder: Privatsektor, öffentliche Institutionen sowie Stadtentwicklung und Infrastruktur. Gute wirtschaftliche Gouvernanz, Geschlechtergleichstellung und den Klima- wandel beachtet sie systematisch in ihren Aktivitäten. Privatsektor: Unternehmen haben oftmals Schwierigkeiten, die Startphase zu über- stehen und zu wachsen. Es fehlt ihnen der Zugang zu innovativen und nachhaltigen Konzepten, gut ausgebildeten Arbeitskräften, Kapital sowie Möglichkeiten, ihr im- materielles Kapital, zu schützen. Vor diesem Hintergrund engagiert sich das SECO für eine fortschrittliche Unternehmensführung, die neben gewinnorientierten Zielen auch der sozialen und ökologischen Verantwortung verpflichtet ist. Gleichzeitig un- terstützt es die Entwicklung und Umsetzung von Nachhaltigkeitsstandards und nach- haltigen Wertschöpfungsketten, indem es den Dialog unter allen beteiligten Akteuren fördert. Weiter bringt das SECO öffentliche und private Akteure zusammen, um die Ausbildung von Fachkräften zu verbessern. Daraus entstehen Berufsbildungspro- gramme, die auf die Bedürfnisse des Arbeitsmarkts ausgerichtet sind und die Chancen des digitalen Wandels nutzen. In Zusammenarbeit mit privaten Akteuren entwickelt das SECO innovative Finanzierungslösungen, um privates Kapital zu mobilisieren für Unternehmen und den öffentlichen Sektor. Im Fokus stehen wirkungsvolle Investiti- onen. Die bundeseigene Entwicklungsfinanzierungsgesellschaft SIFEM ist Teil dieser Bestrebungen (s. Kasten). Öffentliche Institutionen: Eine effiziente öffentliche Verwaltung, robuste Finanz- und Kapitalmärkte sowie eine stabile Wirtschafts- und Handelspolitik stärken das Vertrauen in den Staat und verringern Unsicherheiten. Dies erleichtert es Menschen und Unternehmen, wirtschaftliche Möglichkeiten und Risiken zu ergreifen und sich zu entwickeln. Aus diesem Grund trägt das SECO in seinen Partnerländern zu einer Stabilisierung der Steuer-, Finanz- und Geldpolitik bei, indem es Zentralbanken, Auf- sichtsorgane und Behörden berät. Es unterstützt diese, damit sie eine nachhaltige Haushalts- und Steuerpolitik betreiben und sich so weit wie möglich aus eigenen Steu- ereinnahmen finanzieren. Ausserdem setzt das SECO sein langjähriges Engagement im Schuldenmanagement fort, was angesichts der steigenden Staatsverschuldung wie- der an Bedeutung gewinnt. Ebenso engagiert sich das SECO für ein unbürokratisches
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Geschäftsumfeld, beispielsweise um die Gründung von Unternehmen zu erleichtern. Um den internationalen Handel in Entwicklungsländern zu fördern, setzt sich das SECO für Marktzugang, Freihandelsabkommen - die mit einer nachhaltigen Entwick- lung vereinbar sind-, sowie den Schutz des geistigen Eigentums ein. Dabei werden Behörden zum Beispiel im Umgang mit dem Onlinehandel geschult. Stadtentwicklung und Infrastruktur: Damit Städte ihre Rolle als Wachstums- und Innovationspole wahrnehmen können, brauchen sie eine entsprechend ausgebaute öf- fentliche Grundversorgung, die mit dem Bevölkerungswachstum Schritt hält. Das SECO unterstützt Regierungen und Städte in der nachhaltigen Stadtplanung sowie in der Planung, Finanzierung und dem Betrieb der städtischen Infrastruktur, wie der Energie- und Wasserversorgung. Dabei spielen erneuerbare Energien und Energieef- fizienz sowie die Zusammenarbeit mit dem Privatsektor eine wichtige Rolle. Zudem weisen Städte ein grosses Potenzial zur Reduktion von Treibhausgasemissionen auf, zum Beispiel indem der öffentliche Verkehr verbessert wird. Ziel des SECO sind wett- bewerbsfähigere, ressourcenschonendere und lebenswertere Siedlungsräume. Zudem verbessert das SECO deren Anpassungsfähigkeit gegenüber Naturkatastrophen und den Folgen des Klimawandels.
Swiss Investment Fund for Emerging Markets SIFEM Die Entwicklungsfinanzierungsgesellschaft des Bundes, SIFEM, ist ein wichtiges In- strument für die wirtschaftliche Entwicklungszusammenarbeit. Die SIFEM tätigt in Ent- wicklungsländern Investitionen zugunsten von privaten Unternehmen, die nebst einer finanziellen Rendite eine positive und messbare Wirkung auf die Gesellschaft und die Umwelt erzielen und den Einsatz zusätzlicher privatwirtschaftlicher Mittel fördern. Für die Periode 2020–22 mobilisierte die SIFEM mit einem investierten US-Dollar über fünf US-Dollar an privaten Investitionen. Die SIFEM richtet ihre Aktivitäten auf die Schwerpunktländer und -regionen der IZA aus. Die wirtschaftliche Entwicklungszu- sammenarbeit prüft Möglichkeiten, Synergien zwischen der SIFEM und ausgewählten Länderprogrammen stärker zu nutzen, um menschenwürdige Arbeitsplätze zu schaffen und den Klimawandel einzudämmen
Globaler Ansatz (EDA und WBF) Die aktuellen Krisen beinhalten systemische Risiken, die nur mit globalen, themen- und sektorübergreifenden Aktionen – gekoppelt mit nationalen, regionalen und loka- len Massnahmen – verringert werden können. Aus diesem Grund engagiert sich die Schweizer IZA auch ausserhalb der Schwerpunktländer. Die DEZA setzt im Rahmen ihrer thematischen Zusammenarbeit fünf Globalprogramme55 um und unterstützt die Aktionen und die thematische Expertise in den anderen Bereichen56. Sie arbeitet sektorübergreifend und in komplementärer Weise mit den Akteuren der Bundesver- waltung und externen Partnern zusammen. Zur Maximierung der Wirkung werden bei der thematischen Zusammenarbeit vier ergänzende Stossrichtungen berücksichtigt:
55 1) Migration und Flucht, 2) Gesundheit, 3) Wasser, 4) Ernährungssysteme sowie 5) Klima, DRR und Umwelt
56 Wirtschaft, Bildung, Frieden, Gouvernanz und Gleichstellung
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1. Programme und Partnerschaften, um nachhaltige Lösungen für globale und re-
gionale Herausforderungen zu finden.
2. Politischer Dialog und Festlegung von universellen Standards: Die Schweiz
beteiligt sich an der internationalen Agenda und nimmt im Rahmen der prioritären thematischen Ziele Einfluss auf die Ausrichtung der multilateralen Organisatio- nen und die internationalen Normen. Mit der thematischen Zusammenarbeit wer- den die Entwicklungen antizipiert und die Kohärenz der sektoriellen Politiken ge- fördert.
3. Unterstützung/Beratung innerhalb der Bundesverwaltung sowie des Aussennet-
zes. Die thematische Zusammenarbeit unterstützt auch die Entwicklung und Be- gleitung der Programme in den Schwerpunktländern (Co-Creation).
4. Wissensmanagement und Lernen, um sicherzustellen, dass die Schweizer IZA
lernfähig bleibt, ihre Wirksamkeit verbessert und einen Multiplikatoreffekt hat. Bei seiner thematischen Zusammenarbeit führt das SECO in Ergänzung zu seinem bilateralen Engagement globale Massnahmen durch, um globalen Herausforderun- gen, in den Bereichen Finanzen und Handel, Migration, Klimawandel sowie Umwelt und Wasser, zu begegnen. Die globalen Massnahmen ermöglichen es dem SECO, sich am internationalen Dialog zu beteiligen, Themenschwerpunkte in Bezug auf die Nachhaltigkeitsziele der Agenda 2030 zu setzen und mit seinen Beiträgen eine grös- sere Hebelwirkung zu erzielen. Sie werden in der Regel von mehreren Geberstaaten gemeinsam unterstützt und von multilateralen Organisationen, wie Entwicklungsban- ken, umgesetzt.
3.5.2 Multilaterales Engagement
Ein wirksamer und fokussierter Multilateralismus und eine funktionierende UNO sind für die Schweiz und die Welt unerlässlich. Die Schweiz engagiert sich für den Multi- lateralismus, da dieser Garant ist für eine internationale Ordnung, die nicht auf Macht- verhältnissen beruht, sondern auf dem Völkerrecht. Die multilateralen Organisationen sind stark, wenn sie gezielt und strukturiert, subsidiär zu den Staaten und möglichst antizipierend handeln. Sie sind angehalten sich mit beschränkten Ressourcen im heu- tigen Krisenkontext zu engagieren. Ihre Effizienz und ihre Koordination sollen die Wirksamkeit ihres Engagements verbessern, was die Voraussetzung für eine starke Unterstützung durch die Mitgliedstaaten ist und umgekehrt. Die zunehmenden globalen Herausforderungen erfordern eine globale Antwort (s.
Ziff. 1.1.3). Die Schweiz nimmt im Rahmen von zwischenstaatlichen Verhandlungen
Einfluss und bringt sich als Vermittlerin ein. Dabei findet eine enge Zusammenarbeit mit der gesamten Bundesverwaltung statt. Auch mit den multilateralen Entwicklungs- banken sowie mit den Organisationen der UNO, den Sonderfonds und den internatio- nalen normgebenden und koordinierenden Organen arbeitet die Schweiz zusammen, wenn es angebracht ist und in Absprache mit den zuständigen Ämtern. Die Legitimität der multilateralen Organisationen ist in ihrem zwischenstaatlichen Mandat verankert. Ihre operativen Kapazitäten stellen sicher, dass die investierten Mittel eine Wirkung erzielen und dass Krisen global angegangen werden können. Die Schweiz setzt sich ausdrücklich dafür ein, dass mit den Aktionen der multilateralen Organisationen die nationalen Kapazitäten gestärkt und die Koordination zwischen den betreffenden Or- ganisationen und den lokalen Akteuren verbessert werden.
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Bei multilateralen Organisationen wendet die IZA hauptsächlich drei Modalitäten an: 1) Sie leistet über ihr multilaterales Budget allgemeine Beiträge zur Unterstützung des spezifischen Mandats der jeweiligen Organisation. 2) Sie (ko-)finanziert – über ihr bilaterales, thematisches oder humanitäres Budget oder über ihr Budget für die Frie- densförderung – spezifische Programme, die in bestimmten Ländern oder Sektoren durchgeführt werden. 3) Sie stellt von der humanitären Hilfe oder der AFM entsandte Schweizer Expertinnen und Experten zur Verfügung. Als Mitgliedstaat der multilateralen Organisationen und durch ihre Mitwirkung in de- ren Leistungsgremien nimmt die Schweiz Einfluss auf die Ausrichtung der betreffen- den Organisationen und unterstützt sie mit Fachwissen und Expertise. Auf diese Weise fördert sie ihre Prioritäten, was den Interessen unseres Landes eine globale Tragweite verleiht. Über die IZA engagiert sich die Schweiz auch für mehr Wirksam- keit und Effizienz in den multilateralen Organisationen, indem sie die Transparenz- mechanismen, die Rechenschaftspflicht und die Kontrollmechanismen der Organisa- tionen unterstützt. Sie tut dies mit dem Ziel, das Vertrauen der Mitgliedstaaten und somit ihre Finanzierung zu gewährleisten. Aus den 78 Organisationen der UNO und den 16 multinationalen Entwicklungsban- ken hat die Schweizer IZA 24 prioritäre Organisationen ausgewählt57. Diese setzen sich zusammen aus fünf multilateralen Entwicklungsbanken, zehn UNO- Organisationen und neun weiteren Organisationen, die wichtig sind für die Strategie. Die Höhe der finanziellen Unterstützung der Schweiz bestimmt sich nach dem Mandat der Organisation, ihrem Leistungsausweis sowie dem Mehrwert, den Zielen (s.
Ziff. 3.3.2) und den Einflussmöglichkeiten für die Schweiz.
Das Profil der Schweiz und ihre Fähigkeit, auf das multilaterale System Einfluss zu nehmen, werden gestärkt durch ihren Status als Gaststaat und die Positionierung Genfs als Zentrum des Multilateralismus. Zudem unterhält die Schweiz eine instituti- onelle Partnerschaft mit den drei Genfer Zentren (GCSP, GICHD und DCAF), um die strategische Ausrichtung der IZA umzusetzen.
3.5.3 Lokales und bürgernahes Engagement
Die Aktionen der IZA müssen eingebettet sein und von den nationalen und lokalen Regierungen sowie den Akteuren der Zivilgesellschaft oder des Privatsektors der Part- nerländer getragen werden, damit diese das Engagement auch ohne Unterstützung der IZA weiterführen können. Zu diesem Zweck richtet die IZA ihre Unterstützung auf die nationalen, regionalen und lokalen Entwicklungspläne aus. Im Zeitraum 2025–28 arbeiten die Schweiz und ihre Umsetzungspartner systematisch mit lokalen Regierungen, Organisationen und Bevölkerungsgruppen zusammen. Die IZA sorgt dafür, dass die nationalen Akteure an den Steuerungsmechanismen der Pro- jekte beteiligt werden, und setzt bei der Finanzierung systemischer Programme mög- lichst auf nationale Mechanismen. Damit folgt sie den Empfehlungen der OECD (DAC).58.
57 Siehe Anhang 2 für die Liste und die Beschreibung der prioritären multilateralen Organisati- onen
58 www.oecd.org > DAC Mid-term Review Switzerland 2022
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3.5.4 Neue Technologien
Die neuen Technologien haben das Potenzial, die Gesellschaften grundlegend zu ver- ändern. Die zukünftigen Auswirkungen, beispielsweise im Bereich der künstlichen Intelligenz, sind nicht immer leicht zu erfassen. Die neuen Technologien tragen auf jeden Fall zu einer wirksameren und effizienteren Antwort auf die komplexen Her- ausforderungen der humanitären Hilfe und der Entwicklungszusammenarbeit bei. Ausserdem spielen sie eine entscheidende Rolle bei der Erreichung der SDG, indem sie Instrumente für die Ressourcenbewirtschaftung, die öffentliche Verwaltung, das Finanzwesen und die Gesundheitssysteme bereitstellen. Der Einsatz neuer Technolo- gien beinhaltet aber auch Risiken. Er kann die digitale Kluft zwischen Ländern und Gemeinschaften vergrössern und so zu Ungleichheiten führen. Daher will die Schwei- zer IZA die digitalen Kompetenzen, die Resilienz der öffentlichen Dienste und der Zivilgesellschaft stärken und die digitale Kluft reduzieren, was die Unterstützung zu- verlässiger Datensysteme einschliesst. Die Digitalisierung beinhaltet auch ein Risiko für den Datenschutz, der essenziell ist, um die Würde, die Integrität und die Sicherheit der Menschen zu wahren. Die Schweiz setzt sich für einen soliden und völkerrechts- konformen Gouvernanz-Rahmen für die Digitalisierung ein. Sie engagiert sich für ei- nen besseren Schutz von multilateralen Organisationen und NGO gegen Cyberan- griffe.
3.5.5 Nutzung von Schweizer Know-how
Die Schweiz verfügt bei mehreren zentralen Entwicklungsthemen, wie z.B. beim Fö- deralismus, bei der direkten Demokratie, bei der dualen Berufsbildung, bei Daten und Statistiken sowie bei technologische Innovationen, über Expertise und einen aner- kannten Mehrwert. Die Partnerländer der Schweiz sind sehr daran interessiert, die Kompetenzen der Schweiz zu nutzen, insbesondere jene der Forschungseinrichtun- gen, des Privatsektors, der Kantone und der Bundesämter. Diese Kompetenzen wer- den eingesetzt und gefördert, indem die Bereitstellung des Fachwissens der öffentli- chen Verwaltung bei der Durchführung von Programmen erleichtert wird. Dies trifft insbesondere auf das Bundesamt für Statistik (BFS), das Eidgenössische Institut für geistiges Eigentum (IGE) das Staatssekretariat für Migration (SEM), das Bundesamt für Gesundheit (BAG) und die Parlamentsdienste zu. Im Rahmen des Möglichen möchte die Schweizer IZA diesen vielversprechenden Ansatz weiterentwickeln.
3.5.6 Zusammenarbeit mit anderen Akteuren
Für die Umsetzung der strategischen Ausrichtung werden die verschiedenen Instru- mente der Schweizer IZA in enger Zusammenarbeit mit oder unter Einbezug anderer Akteure eingesetzt. Die Schweizer IZA stellt in allen Arbeitsbeziehungen sicher, dass ihre Partner für die Umsetzung der Agenda 2030 einen Mehrwert erbringen. Ihre Part- ner müssen ein Bewusstsein haben für bestehende Machtasymmetrien, Ausbeutung, Missbrauch und sexuelle Belästigung verhindern, die Grundsätze der Nichtdiskrimi- nierung einhalten und eine Null-Toleranz-Politik gegenüber Korruption anwenden. Regierungen von Schwerpunktländern Die Hauptverantwortung für die Entwicklung eines Landes liegt bei ihrer Regierung. Die Schweiz setzt auf eine direkte Zusammenarbeit mit Regierungsstellen, indem sie
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je nach Art der Unterstützung, Reformbereitschaft und Entwicklungsziel auf nationa- ler, regionaler oder kommunaler Ebene arbeitet. Mit einer Risikoanalyse lassen sich die besten Modalitäten ermitteln, die zur Stärkung nationaler Systeme beitragen und die verhindern, dass Eliten unterstützt werden, die Reformen behindern. Ein regel- mässiger Dialog im Rahmen der Zusammenarbeit mit der Regierung ermöglicht eine Beurteilung und allenfalls eine Anpassung der Partnerschaft.
Privatsektor Es braucht den Privatsektor, einschliesslich Sozialunternehmen und wirkungsorien- tierter Unternehmen, um im Hinblick auf die Umsetzung der Agenda 2030 Ressour- cen, Expertise und Innovation zu mobilisieren. Seine Innovationskraft, seine Fach- kenntnisse, seine Vertriebskanäle, seine Investitionsmöglichkeiten und -kapazitäten sowie seine Rolle im Berufsbildungsbereich sind zur Umsetzung der IZA unverzicht- bar. Damit er investieren kann, benötigt der Privatsektor umgekehrt günstige Rah- menbedingungen, die die IZA fördert. Die Partnerschaften mit dem Privatsektor wurden zum einen über Finanz- oder In- vestitionsinstrumente verwirklicht, mit denen beispielsweise die finanziellen Risi- ken im Fall von Marktversagen abgeschwächt werden können (z. B. SDG Impact Fi- nance Initiative, SIFEM oder Beteiligungen an strukturierten Fonds). Diese Instrumente schaffen für den Privatsektor einen Anreiz, in Länder zu investieren, die ohne Partnerschaft mit der IZA zu wenig attraktiv oder zu unsicher wären. Über die Zusammenarbeit mit dem Schweizer Ökosystem für wirkungsorientierte Investitionen kann die IZA eine Hebelwirkung für die Partnerländer erzeugen und gleichzeitig den Schweizer Finanzplatz stärken. Zum anderen erfolgt die Zusammenarbeit mit dem Privatsektor über Multi-Stakeholder-Initiativen, an denen relevante Akteure des Privatsektors beteiligt sind, die sich über diese Initiativen mit anderen Akteuren, ins- besondere der Zivilgesellschaft, vernetzen (z. B. Schweizer Plattform für nachhalti- gen Kakao, Swiss Better Gold). Um sicherzustellen, dass im Entwicklungsbereich eine Wirkung erzielt wird, gelten bei der Zusammenarbeit mit dem Privatsektor strenge Grundsätze wie jene der Additionalität der Mittel und der Vermeidung von Marktverzerrungen. Die humanitäre Hilfe nutzt die Kompetenzen der Schweizer Privatwirtschaft auch, indem sie dort Expertinnen und Experten für das SKH rekrutiert, auf deren Logistik- dienstleistungen und Material zurückgreift, oder andere Innovationen nutzt, die in Partnerschaft mit dem Privatsektor entwickelt wurden.
Nichtregierungsorganisationen Im Rahmen der IZA arbeitet die Schweiz je nach Kontext mit lokalen, schweizeri- schen oder NGO von Drittländern zusammen. Die NGO tragen massgeblich zur Ar- mutsreduktion, zum Zugang zu sozialen und wirtschaftlichen Einrichtungen, zu sozi- aler Gerechtigkeit, zur Stärkung des demokratischen Spielraums, zur Erhaltung globaler öffentlicher Güter und zur kulturellen Vielfalt bei. Die Kompetenzen und der Leistungsausweis der NGO bilden die Grundlage für diese Partnerschaften. Die Zu- sammenarbeit erfolgt nach drei Modalitäten: 1) über Mandate, welche nach den Transparenz- und Wettbewerbsregeln des öffentlichen Beschaffungswesens für die Umsetzung dieser Strategie vergeben werden; 2) über gezielte, thematisch oder geo- grafisch motivierte Beiträge zur Unterstützung der IZA-Ziele (nur durch die DEZA); 3) über Programmbeiträge (nur durch die DEZA) an Schweizer NGO, Schweizer
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NGO-Kooperationsgemeinschaften, kantonale Föderationen und Dachverbände zur Unterstützung ihrer eigenen Strategie59. Die Zusammenarbeit mit den Schweizer NGO wird auf der Grundlage ihrer Kompe- tenzen, ihres bisherigen Leistungsausweises, ihrer langjährigen Präsenz in verschie- denen Kontexten und ihrer Vereinbarkeit mit dieser IZA-Strategie weitergeführt.
Forschungseinrichtungen Die Zusammenarbeit mit der wissenschaftlichen Forschung erlaubt es, die Herausfor- derungen der Entwicklung als Ganzes und mit ihren Verflechtungen zu verstehen so- wie innovative technologische, gesellschaftliche und politische Lösungen zu entwi- ckeln. Diese Zusammenarbeit ist für eine wirksame und nachhaltige IZA unabdingbar. Es bestehen Partnerschaften sowohl mit Universitäten und Fachhochschulen sowie Institutionen der Grundlagenforschung oder der angewandten Forschung in der Schweiz (SNF, Innosuisse) und in Entwicklungsländern als auch mit internationalen Forschungsinstitutionen und privaten Stiftungen. Viele Entwicklungsländer sind an einer Zusammenarbeit mit der Schweiz im Forschungs- und Innovationsbereich inte- ressiert. Diese Art von Zusammenarbeit fördert die Innovation, die diplomatischen Beziehungen und die Reputation der Schweiz.
Andere Geber Über die IZA arbeitet die Schweiz mit weiteren Gebern zusammen, die hauptsächlich Länder mit hohem Einkommen (z. B. EU-Mitgliedstaaten) und philanthropische Stif- tungen sind. Eine gute Koordination ist unerlässlich, um die Wirksamkeit der IZA zu steigern und gleichzeitig Doppelspurigkeiten oder eine Verzettelung der Mittel zu ver- meiden. Aus diesem Grund setzt sich die Schweiz aktiv für die Mechanismen zur Ko- ordination der Hilfe in den Schwerpunktländern ein. Die Schweiz ist offen für eine Zusammenarbeit mit sämtlichen Gebern, insbesondere mit solchen aus Schwellenlän- dern (China, Indien, Golfstaaten) oder mit Förderstiftungen, sofern eine Einigung zu den Prinzipien der Wirksamkeit der gemeinsamen Hilfe besteht. Die Schweiz sucht mit ihnen den Dialog, damit die internationalen Werte und Grundsätze eingehalten werden.
3.6 Verantwortung für die Umsetzung
3.6.1 Drei verantwortliche Verwaltungseinheiten
Die vier Entwürfe der Bundesbeschlüsse zur IZA 2025–28 betreffen die Aktivitäten von drei Verwaltungsstellen: die DEZA und die AFM (für das EDA) und das SECO (für das WBF). Diese Aktivitäten werden aus den fünf beim Parlament beantragten Verpflichtungskrediten finanziert. Mehrere andere Bundesämter verfolgen eigene, über separate Budgets finanzierte internationale Aktivitäten, die gemäss den Kriterien der OECD als APD verbucht werden, in der vorliegenden Botschaft aber nicht be- rücksichtigt sind.
59 Die Liste der von der DEZA unterstützten NGO ist abrufbar unter: www.deza.admin.ch > Partnerschaften und Aufträge > NGO
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Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit, DEZA (EDA) Die DEZA ist das Kompetenzzentrum des Bundes für Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe. Sie ist für die Koordination in diesen Bereichen zuständig. Sie setzt eigene Massnahmen um und beteiligt sich finanziell an Massnahmen, die zu den vier Zielen dieser Strategie in einer begrenzten Anzahl von Schwerpunktländern bei- tragen. Die DEZA wird voraussichtlich rund 84 Prozent der finanziellen Verpflich- tungen der IZA-Verpflichtungskredite 2025–28 verwalten.
Abteilung Frieden und Menschenrechte, AFM (EDA) Die AFM im Staatssekretariat des EDA ist das Kompetenzzentrum für die Förderung von Frieden, Menschenrechten und Demokratie. Die Abteilung engagiert sich für die Prävention bewaffneter Konflikte, die friedliche Beilegung von Konflikten, die Stär- kung des internationalen Rechtsrahmens, insbesondere der Menschenrechte, sowie für den Schutz von Menschen, die von bewaffneten Konflikten, anderen Gewaltsituatio- nen oder Katastrophen betroffen sind. Die AFM wird voraussichtlich rund 2 Prozent der finanziellen Verpflichtungen der IZA-Verpflichtungskredite 2025–28 verwalten.
Leistungsbereich Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung des Staatssekretariats für Wirtschaft, SECO (WBF) Das SECO ist das Kompetenzzentrum für die wirtschaftliche Entwicklungszusam- menarbeit. Es konzentriert seine Aktivitäten auf alle Kernfragen der Wirtschafts- und Handelspolitik, namentlich auf die Schaffung von Rahmenbedingungen für eine nach- haltige und inklusive wirtschaftliche Entwicklung sowie auf die Entwicklung des Pri- vatsektors und die Urbanisierung. Das SECO wird voraussichtlich rund 14 Prozent der finanziellen Verpflichtungen der IZA-Verpflichtungskredite 2025–28 verwalten.
Komplementaritäten und Synergien zwischen DEZA, AFM und SECO Die drei oben genannten Verwaltungsstellen sind in zwei Departementen angesiedelt. Dies bietet den Vorteil, dass sich Sichtweisen und Expertisen gegenseitig ergänzen. Das EDA bringt seine Expertise in aussenpolitischen Fra- gen ein. Dank dem weitverzweigten Aussennetz verfügt es über vertiefte Kenntnisse der lokalen Kontexte und Le- benswirklichkeiten sowie über ein solides Verständnis regionaler Dynamiken. Das WBF stellt seine Expertise im Bereich der Wirtschafts- und Handelspolitik sowie seine Erfahrung mit Privatsektor-Initiativen zur Verfügung. Für die Umsetzung des allgemeinen Ziels der nachhaltigen Wirtschaftsentwicklung ist hauptsächlich das WBF zuständig (s. Ziff. 3.2.2). Die drei Verwaltungsstellen arbeiten auf operativer Ebene im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten komplementär zusammen. Da diese IZA-Strategie ein gemeinsames Dokument der beiden Departemente ist und vier Ziele sowie vier Schwerpunktregionen definiert (s. Ziff. 3.3), wird ein kohärentes En- gagement der Schweiz im Ausland sichergestellt. Gemäss EZA-HH-Gesetz ist die multilaterale Finanzhilfe für die Entwicklung im IZA-Bereich eine gemeinsame Aufgabe der DEZA und des SECO. Sie bestimmen gemeinsam für alle Massnahmen der multilateralen Finanzhilfe die begünstigten In- stitutionen, die auf sie entfallenden Beträge und die Bedingungen, unter denen eine
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Massnahme durchgeführt wird. Gemeinsam legen die DEZA und das SECO die Hal- tung der Schweiz in den leitenden Gremien der internationalen und regionalen Insti- tutionen der Entwicklungsfinanzierung fest. Bei den Entwicklungsbanken stellt das WBF den Gouverneur und das EDA dessen Stellvertreter. Die Schweizer Auslandvertretungen umfassen das diplomatische und konsularische Personal sowie das Personal der IZA-Einheiten. Hinzu kommen weitere Akteure des Bundes (Migrationsattachés, Verteidigungsattachés, Polizeiattachés usw.). Die Aus- senvertretungen stellen die Kohärenz der Aussenpolitik der Schweiz sicher.
Interdepartementales Komitee für internationale Entwicklung und Zusammen- arbeit (IKEZ) Das IKEZ ist die Plattform, über die alle Bundesstellen konsultiert werden und aktiv zu den Überlegungen und Ausrichtungen der IZA beitragen können, wenn Fragen be- handelt werden, die ihre Zuständigkeiten berühren. Mitglieder des Komitees sind das EJPD (SEM, IGE) für Migrationsthemen und für Fragen des geistigen Eigentums, das UVEK (BAFU) für Umweltthemen, das EDI (MeteoSchweiz, BFS, BAG, BAK) für Fragen zu Wetter- und Klimarisiken, Daten und Statistik sowie Gesundheit und das WBF (BLW) für die Transformation der Ernährungssysteme und die Ernährungssi- cherheit. Die Zusammenarbeit hat sich bewährt. Sie soll im Rahmen dieser Strategie gestärkt werden. Neben dem IKEZ gibt es Koordinations- und Lenkungsmechanismen zu bestimmten Themen, z.B. Gesundheit, Klima, Kultur, Migration, Rohstoffe und Aussenwirtschaft.
Beratende Kommission für internationale Zusammenarbeit (BK IZA) Die BK IZA ist eine ausserparlamentarische Kommission, die den Bundesrat in Fra- gen der IZA berät. Sie prüft namentlich Ziele, Prioritäten und Gesamtkonzeption der IZA und kann eigene Vorschläge und Empfehlungen unterbreiten. Sie setzt sich aus 12 Mitgliedern aus der Zivilgesellschaft, der Wirtschaft und der Wissenschaft zusam- men. Sie trifft sich 4 Mal pro Jahr und unternimmt einen jährlichen Arbeitsbesuch in einem Partnerland.
Jahreskongress der internationalen Zusammenarbeit (IC-Forum) Das IC Forum ist ein jährlich stattfindender Fachkongress, der sich an Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Forschung, dem Privat- und Finanzsektor, NGO und der Zivilgesellschaft richtet. Im Fokus stehen die Suche nach und die Verbreitung von innovativen Lösungen als Antwort auf globale Herausforderungen. Die Veranstaltung ist öffentlich.
3.7 Finanzen
3.7.1 Verpflichtungskredite
Das Parlament entscheidet alle vier Jahre über die IZA-Mittel in Form von Verpflich- tungskrediten. Mit der vorliegenden Botschaft beantragt der Bundesrat für den Zeit- raum 2025–28 fünf Verpflichtungskredite in der Höhe von insgesamt 11,45 Milliar- den Franken in vier Bundesbeschlüssen.
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Die IZA 25–28 umfasst die folgenden fünf Verpflichtungskredite: 1) Der Kredit Hu- manitäre Hilfe (DEZA) umfasst die Beiträge an internationale Organisationen und Hilfswerke in Krisen- und Konfliktsituationen sowie die Durchführung von humani- tären Einsätzen, die vom Bundesrat beschlossen werden. 2) Der Kredit Entwicklungs- zusammenarbeit (DEZA) umfasst die technische Zusammenarbeit und die Finanzhilfe für Entwicklungsländer sowie die allgemeinen Beiträge an multilaterale Organisatio- nen, wobei letztere 40 Prozent des Verpflichtungskredits ausmachen (siehe Ta- belle 1). Bei den allgemeinen Beiträgen an die multilateralen Organisationen wird die Indikative Mittelverteilung beibehalten, also zwei Drittel (66 %) für internationale Fi- nanzinstitutionen und ein Drittel (34 %) für UNO-Organisationen sowie globale Fonds und Netzwerke. 3) Der Kredit Wirtschaftliche Zusammenarbeit (SECO) um- fasst bilaterale wirtschafts- und handelspolitische Massnahmen im Rahmen der Ent- wicklungszusammenarbeit. Ab 2025 werden die für die Länder Osteuropas bestimm- ten Beiträge in die beiden vorgenannten Kredite integriert (2 und 3). 4) Der Kredit Frieden und menschliche Sicherheit (AFM) umfasst die Massnahmen zur Förderung von Frieden und menschlicher Sicherheit. 5) Der Kredit Kapital für die Stiftung IKRK (DEZA) erlaubt eine punktuelle Erhöhung der Beteiligung am Stiftungskapital wie vom Bundesrat im Juni 2022 beschlossen. Jeder Vorschlag zu diesem Kredit ist im Lichte möglicher zukünftiger Entscheidungen des Bundesrates zu betrachten. Mit den fünf Verpflichtungskrediten ermächtigt das Parlament den Bundesrat, finan- zielle Verpflichtungen für seine Aktivitäten im Rahmen der IZA einzugehen. Die be- antragten Verpflichtungskredite stellen eine Obergrenze der Verpflichtungen dar, die der Bund in den Jahren 2025–28 eingehen kann. Die Auszahlungen aus den eingegan- genen Verpflichtungen können über die Verpflichtungsperiode hinaus erfolgen. Die Verpflichtungskredite entsprechen im Durchschnitt 108 Prozent der in diesem Zeit- raum vorgesehenen Ausgaben (siehe Kasten). Die im Finanzplan 2025–27 vorgesehenen Mittel wurden für das Jahr 2028 extrapo- liert. Die aufgeführten Mittel (Tabelle 1) entsprechen rund 3 Prozent der Bundesaus- gaben. Die Verpflichtungskredite können nur bei einer positiven Entwicklung der Haushaltslage des Bundes ausgeschöpft werden. Budgetkürzungen sind folglich wei- terhin möglich im Rahmen der jährlichen Genehmigung des Voranschlags des Bundes durch das Parlament. Von den gesamten Voranschlagskrediten, die für die IZA 2025–28 vorgesehen sind, werden 1,5 Milliarden Franken für die Ukraine und 1,6 Milliarden Franken für den Kampf gegen den Klimawandel bereitgestellt. Die übrigen Mittel werden in einem ähnlichen Verhältnis wie in der bisherigen Strategie (2021–24) auf die vier geografi- schen Regionen, die multilateralen Angelegenheiten, die thematischen Prioritäten und die Beiträge an NGO aufgeteilt. Konkret sind für die Periode 2025–28 folgende Mittel für die Ukraine reserviert (ins- gesamt rund 1,5 Mrd. Franken): a) Für Unterstützungsmassnahmen zugunsten der Ukraine und der Region: 5 bis
10 Prozent aus dem IZA-Enveloppe.
b) Für den Wiederaufbau der Ukraine: Künftige Beiträge der Schweiz an den Wiederaufbau der Ukraine werden teilweise aus den IZA-Mitteln finanziert. Das Ausgabenwachstum der Periode 2025–2028 – ein Gesamtbetrag von
648 Millionen Franken – steht vollständig für den Wiederaufbau in der Ukraine
zur Verfügung. Je nachdem, wie sich die Lage vor Ort entwickelt, können die
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für den Wiederaufbau bestimmten Beträge für Unterstützungsmassnahmen der drei IZA-Verwaltungseinheiten in der Ukraine und der Region verwendet wer- den und umgekehrt. Die IZA leistet einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der internationalen Finanz- ziele in den Bereichen Klima und Biodiversität. Sie tut dies im Rahmen ihres Man- dats zur Unterstützung der am stärksten benachteiligten Entwicklungsländer, Regio- nen und Bevölkerungsgruppen. Wie bereits im Zeitraum 2021–24 sind auch in der IZA-Strategie 2025–28 jährlich 400 Millionen Franken für das Klimafinanzziel vor- gesehen. Die verstärkte Mobilisierung von Finanzmitteln für den Schutz von Klima und Umwelt, einschliesslich der Biodiversität, durch den Privatsektor bleibt ein zent- rales Ziel dieser Strategie. Die finanziellen Verpflichtungen der IZA ergänzen andere Mittel, wie den vom Parlament am 8. März 2023 gutgeheissenen Verpflichtungskredit für die globale Umwelt und weitere künftige Mittel. Das EDA und das WBF arbeiten bei der Entwicklung von Optionen für die internationale Umweltfinanzierung eng mit dem UVEK zusammen, inner- und ausserhalb der IZA. Die über die Verpflichtungskredite finanzierten Aktionen werden unter Ziffer 3.3.2 und 3.5.1 beschrieben. Die Beteiligung der Schweiz an der Kapitalaufstockung multilateraler Entwicklungs- banken ist nicht Teil dieser Botschaft zur IZA-Strategie, weil es sich dabei um Inves- titionen durch den Kauf von Anteilen oder Schuldverschreibungen handelt. Entspre- chend der gängigen Praxis der IZA werden solche einmaligen Investitionen nicht über bestehende Budgets finanziert oder kompensiert.
Verpflichtungen (Verpflichtungskredite) und Auszahlungen (Zahlungskredite) im Ver- gleich
Eine Verpflichtung für ein Programm zieht in aller Regel Auszahlungen über mehrere Jahre nach sich. Ein Teil der Auszahlungen aus den in einer Strategieperiode eingegange- nen Verpflichtungen erfolgt deshalb erst nach Ende der Periode 2025–28. In den Jahren 2025–28 werden andererseits auch Auszahlungen aus Verpflichtungen getätigt, die vor
2025 eingegangen wurden.
Die eingegangenen Verpflichtungen (Verpflichtungskredite) sind höher als die für die Pe- riode 2025–28 geplanten Auszahlungen, unter anderem aus folgenden Gründen: - Die Kontexte, in denen die IZA tätig ist, insbesondere fragile Kontexte (unvorhergese- hene Krisen, politische Ereignisse usw.), können bei gewissen Projekten oder Pro- grammen Verzögerungen, Veränderungen oder gar deren Einstellung bewirken. In sol- chen Fällen gelangt ein Teil der eingegangenen Verpflichtungen nicht zur Auszahlung. - Die Verpflichtungen umfassen auch Beiträge von Drittpartnern (wenn beispielsweise ein Geberland im Rahmen eines gemeinsamen Programms die Schweiz mit der Ver- waltung seiner Mittel betraut), die nicht in den Zahlungskrediten enthalten sind. Es ist indessen nicht zu befürchten, dass die im Legislaturfinanzplan vorgesehenen Beträge überschritten werden. Die Steuerung anhand von Verpflichtungskrediten hat sich bewährt und wird seit vielen Jahren auch in anderen Bereichen eingesetzt (Bildung, Forschung und Innovation, Immobilienportfolios des Bundesamtes für Rüstung sowie des Bundesamtes für Bauten und Logistik).
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Durchlässigkeit und Verschiebungsmöglichkeiten Um in ausserordentlichen Bedarfslagen in der humanitären Hilfe oder der Entwick- lungszusammenarbeit flexibel reagieren zu können, kann die DEZA wie bereits im Rahmen der IZA-Botschaft 2021–24 zwischen den Verpflichtungskrediten und den Voranschlagskrediten «Humanitäre Aktionen», «Entwicklungszusammenarbeit» und «Beiträge an multilaterale Organisationen» Verschiebungen in der Höhe von höchs- tens 60 Millionen Franken pro Jahr vornehmen. Höchstens 8 Millionen Franken kön- nen jährlich zwischen dem Globalbudget des Schweizerischen Korps für humanitäre Hilfe und dem Voranschlagskredit «Humanitäre Aktionen» verschoben werden und
3 Millionen Franken zwischen dem Globalbudget des Expertenpools für zivile Frie-
densförderung und dem Voranschlagskredit «Zivile Konfliktbearbeitung und Men- schenrechte». Weil Finanzinstrumente in der Zusammenarbeit mit der Privatwirt- schaft projektbezogen eingesetzt werden und keine langfristige Planung möglich ist, besteht für DEZA und SECO auch eine Verschiebungsmöglichkeit im Umfang von jährlich 50 Prozent des für die Finanzinstrumente eingestellten Finanzvolumens zwi- schen den Voranschlagskrediten «Darlehen und Beteiligungen Entwicklungsländer», «Investitionsbeiträge Entwicklungsländer», «Humanitäre Aktionen» und «Entwick- lungszusammenarbeit» seitens der DEZA sowie «Darlehen und Beteiligungen Ent- wicklungsländer», «Investitionsbeiträge Entwicklungsländer» und «Wirtschaftliche Zusammenarbeit» seitens des SECO. DEZA, SECO und AFM setzen im Rahmen der Verpflichtungskredite langjährige Entwicklungsprogramme mit externen Fachleuten um. Vermehrt gewünscht ist auch der Bezug von Expertinnen und Experten des Bundes. Da diese nicht über die Ver- pflichtungskredite finanziert werden können, erfolgt eine Mittelverschiebung zum Globalbudget (DEZA jährlich bis 3 Millionen von den Voranschlagskrediten «Huma- nitäre Aktionen» und «Entwicklungszusammenarbeit», SECO jährlich bis 1 Million vom Voranschlagskredit «Wirtschaftliche Zusammenarbeit»). Angesichts einer gewissen Unvorhersehbarkeit gelten die oben beschriebenen Ver- schiebungsmöglichkeiten zwischen den betroffenen Voranschlagskrediten nur Indi- kativ. Sie werden dem Parlament jeweils jährlich mit der Botschaft zum Voranschlag beantragt. Die Höhe der beantragten Verschiebungen kann somit von den hier erwähn- ten Beträgen abweichen.
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Tabelle 1 Finanzplan und Verpflichtungsmittel für die Umsetzung der IZA 2025–28
Zahlen gemäss aktualisiertem Finanzplan 2024–26
(in Mio. Franken, gerundet) Verwaltungs- Verpflich- % Budget Finanzplan Total Nr. einheit tungen1) Kredit 2025–28 2024 2025 2026 2027 2028 2025–28 Verpflichtungskredit Humanitäre Hilfe DEZA 2 862,1 25% 508,7 639,2 652,8 669,0 685,7 2 646,8 Humanitäre Aktionen A231.0332 22,2% 428,7 559,2 572,8 589,1 605,7 2 326,8 Beitrag an den IKRK-Hauptsitz A231.0333 2,8% 80,0 80,0 80,0 80,0 80,0 320,0 Verpflichtungskredit Entwicklungszusam- DEZA 6 649,4 58,1% 1 564,1 1 479,0 1 512,4 1 550,5 1 589,3 6 131,2 menarbeit Entwicklungszusammenarbeit (bilateral)2) A231.0329 35,1% 988,7 880,2 900,9 923,8 946,9 3 651,9 Beiträge an multilaterale Organisationen A231.0330 12,4% 328,2 345,4 348,3 356,5 372,2 1 422,4 Wiederauffüllungen der IDA-Mittel (Weltbank) A231.0331 10,3% 242,2 246,5 256,3 263,2 263,0 1 029,1 Darlehen und Beteiligungen Entwicklungsländer A235.0112 0,0% 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Investitionsbeiträge IZA4) A236.0141 0,3% 4,9 6,8 6,8 7,0 7,2 27,9 Verpflichtungskredit Wirtschaftliche Zusam- SECO 1 608,5 14,0% 353,9 361,9 367,3 376,4 385,8 1 491,5 menarbeit Wirtschaftliche Zusammenarbeit3) A231.0202 12,3% 301,4 313,6 322,3 331,4 340,8 1 308,2 Darlehen und Beteiligungen Entwicklungsländer A235.0101 1,3% 35,0 35,0 35,0 35,0 35,0 140,0 Investitionsbeiträge Entwicklungsländer4) A236.0142 0,4% 17,6 13,3 10,0 10,0 10,0 43,3 Verpflichtungskredit Frieden und menschli- 273,9 2,4% 58,8 63,1 64,4 66,0 67,6 261,1 che Sicherheit5) Zivile Konfliktbearbeitung und Menschenrechte AFM A231.0338 2,4% 57,7 61,9 63,3 64,8 66,5 256,5 Aktionen zugunsten des Völkerrechts6) DV A231.0340 0,0% 1,1 1,1 1,1 1,2 1,2 4,6
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Verpflichtungskredit Kapital für die Stiftung DEZA 57,2 0,5% 0,0 14,3 14,3 14,3 14,3 57,2 IKRK7) A231.xxxx 0,5% 0,0 14,3 14,3 14,3 14,3 57,2 TOTAL 11 451,1 2 485,4 2 556,8 2 611,1 2 676,1 2 742,8 10 587,8 Jährliche Zuwachsrate 2,9% 2,1% 2,5% 2,5%
1) Aufgrund der organisatorischen Abläufe in der IZA übersteigen gewisse Verpflichtungen die Auszahlungskapazität (s. Kasten). Auszahlungen für Verpflichtungen, die vor dem 31. Dezember 2028 eingegangen wurden, können auch im Jahr 2029 und darüber hinaus gestaffelt erfolgen. 2) Die Mittel des Voranschlagskredits A231.0336 «Entwicklungszusammenarbeit, Länder des Ostens» wurden in der IZA-Botschaft 2021–24 separat ausgewiesen. Neu sind sie unter dem Voranschlagskredit A231.0329 «Entwicklungszusammenarbeit (bilateral)» und dem Kredit A231.0202 «Wirtschaftliche Zusammenarbeit» konsolidiert (s. auch Ziff. 6.5.4 der IZA- Botschaft 2021–24 [BBl 2019]). 3) Die Mittel des Voranschlagskredits A231.0210 «Wirtschaftliche Entwicklungszusammenarbeit, Länder des Ostens» wurden in der IZA-Botschaft 2021–24 separat ausgewiesen. Neu sind sie unter dem Voranschlagskredit A231.0202 «Wirtschaftliche Zusammenarbeit (bilateral)» und dem Kredit A231.0329 «Entwicklungszusammenarbeit» konsolidiert. 4) Unter Investitionsbeiträge fallen zinslose, bedingt rückzahlbare Darlehen und «First Loss»-Beteiligungen, die durch die DEZA und das SECO gemäss ihren Aufgaben und Kompetenzen vergeben werden. 5) Ab 2024 wird für die Nationale Menschenrechtsinstitution 1 Million Franken vom Voranschlagskredit A231.0338 «Zivile Konfliktbearbeitung und Menschenrechte» hin zum Voran- schlagskredit A231.0441 «Nationale Menschenrechtsinstitution (NMRI)» verschoben. Diese Mittel sind entsprechend nicht in dieser Tabelle enthalten und wurden mit einem separaten Zahlungsrahmen für die Periode 2023–26 beantragt. 6) Der bestehende Kredit A231.0340 «Aktionen zugunsten des Völkerrechts» wurde in die IZA-Strategie integriert. 7) Die Schweiz leistet anlässlich des 100-jährigen Bestehens der Stiftung für das IKRK einen Bundesbeitrag von höchstens 100 Millionen Franken an die Erhöhung des Stiftungskapitals. Die Jahrestranchen werden ab 2025 höchstens 14,3 Millionen betragen. Die jährlichen Auszahlungen erfolgen unter dem Vorbehalt, dass der Bundesanteil 20 Prozent der bereits erfolgten Kapitalerhöhung nicht überschreitet. Zur teilweisen Gegenfinanzierung kompensiert das EDA ab 2025 während 10 Jahren jährlich 5 Millionen im Globalbudget.
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3.7.2 Teuerungsprognose
Bei der jährlichen Zuwachsrate, die bei der IZA zur Anwendung gelangt, wurde die Teuerungsrate bereits berücksichtigt. Die dem Umfang des Zah- lungsrahmens und den Verpflichtungskrediten zugrundeliegenden Teuerungs- annahmen werden jeweils in Artikel 2 der vier Bundesbeschlüsse ausgewie- sen. Gemäss Landesindex der Konsumentenpreise wurde die Teuerung im Dezember 2023 auf xx Punkte geschätzt (Referenzwert: 100 Punkte im De- zember 2015). Die jährlichen Voranschlagskredite werden jeweils an die ak- tuellen Teuerungsannahmen angepasst.
4 Auswirkungen
4.1 Auswirkungen auf den Bund
4.1.1 Finanzielle Auswirkungen
Öffentliche Entwicklungshilfe (APD)60 Die beantragten Verpflichtungskredite können in Übereinstimmung mit der Definition der OECD im Wesentlichen als öffentliche Entwicklungshilfe (APD) verbucht werden. Die Budgets der drei betroffenen Verwaltungsein- heiten decken in der Regel drei Viertel der Schweizer APD ab. Auch andere öffentliche Akteure (andere Bundesämter, Kantone und Gemeinden) sind mit eigenen Mitteln in der internationalen Zusammenarbeit tätig, und ein Teil die- ser Mittel wird als APD verbucht. Die APD wird in Prozent des Bruttonatio- naleinkommens (BNE) ausgewiesen. Die Betreuungskosten für Asylsuchende, vorläufig Aufgenommene und Flüchtlinge aus Entwicklungsländern im ersten Jahr ihres Aufenthalts in der Schweiz machen einen erheblichen, aber stark schwankenden Teil der Schweizer APD aus61. Diese Kosten werden nicht über die Kredite der IZA gedeckt, sondern gehen zulasten des Staatssekretariats für Migration (SEM). Die aussergewöhnlich hohe APD/BNE-Quote von 0,56 Prozent im Jahr 2022 ist hauptsächlich auf die Auswirkungen des Kriegs in der Ukraine und vor allem auf die Kosten für die Aufnahme von Flüchtlingen aus der Ukraine (S- Status) in der Schweiz zurückzuführen. Ohne Berücksichtigung der Asylkos- ten beläuft sich die Quote auf 0,40 Prozent.
60 Siehe Definition im Glossar
61 Einschliesslich der Schutzbedürftigen ohne Aufenthaltsbewilligung in der
Schweiz (S-Status).
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Tabelle 1 Öffentliche Entwicklungshilfe (APD) der Schweiz 2017–2022 in % des in % des in % des in % des in % des in % des (in Mio. CHF) 2017 2018 2019 2020 2021 2022 BNE BNE BNE BNE BNE BNE IZA-Kredite* 2’234 0.33% 2’189 0.32% 2’289 0.33% 2’334 0.34% 2’402 0.34% 2’576 0.34% Andere, Bund (ohne Asylkosten in der 482 0.07% 511 0.07% 451 0.06% 648 0.10% 782 0.11% 432 0.06% Schweiz)** An die APD anrechenbare 325 0.05% 276 0.04% 282 0.04% 303 0.04% 337 0.05% 1’206 0.16% Asylkosten in der Schweiz Kantone und Gemeinden 57 0.01% 56 0.01% 58 0.01% 60 0.01% 55 0.01% 60 0.01% APD der Schweiz 3’098 0.45% 3’032 0.44% 3’080 0.44% 3’346 0.49% 3’576 0.50% 4’274 0.56% APD ohne Asylkosten in der 2’774 0.41% 2’757 0.40% 2’798 0.40% 3’042 0.45% 3’239 0.45% 3’068 0.40% Schweiz BNE*** 684’300 690’513 701’071 680’929 715’194 763’940 *Exkl. Nachtragskredite Covid 2020–2021 und Eigenaufwand **Inkl. Nachtragskredite Covid 2020–2021 und Eigenaufwand ***BNE 2017–2020 gemäss BFS zum Zeitpunkt der APD Datenlieferung an die OECD; BNE 2022: BIP gemäss SECO vom 15.06.2023 und Faktoreinkommen gemäss BAK Economics, Mai 2023
Es ist schwierig, die APD/BNE-Quote für den Zeitraum 2025–28 zu prognos- tizieren, da das BNE nur geschätzt werden kann und die Asylkosten aufgrund des internationalen Kontexts volatil sind. Auf der Grundlage der projizierten Daten würde die APD-Quote bei 0,42 Prozent liegen. Ohne Berücksichtigung der Asylkosten in der Schweiz würde die Quote 0,36 Prozent betragen. Tabelle 3 APD-Schätzungen 2025–2028 in % des BNE (Stand 15.6.2023) Geschätzte Quote (in Mio. CHF) ⌀ 2025–2028 IZA-Kredite 0.30% Andere, Bund (ohne Asylkosten in der Schweiz) 0.05% An die APD anrechenbare Asylkosten in der 0.06% Schweiz Kantone und Gemeinden 0.01% APD der Schweiz 0.42% APD ohne Asylkosten in der Schweiz 0.36%
4.1.2 Auswirkungen auf den Eigenaufwand und das
Personal Im Zeitraum 2025–28 wird für die Umsetzung der IZA voraussichtlich ein Ei- genaufwand von insgesamt 1,1368 Milliarden Franken erforderlich sein; davon entfallen 920,5 Millionen Franken auf den Aufwand für Personal in der Schweiz und in den Vertretungen im Ausland, einschliesslich des für die IZA tätigen Lokalpersonals der Vertretungen. Dies entspricht einem Anteil von 9.9 Prozent der beantragten Verpflichtungskredite. Da der geografische Fokus und die Ein- satzländer gleich bleiben, sollten auch der Sach- und Betriebsaufwand sowie die Immobiliensituation stabil bleiben. Gestützt auf das Budget 2024 wird das eingesetzte Personal rund 1877 Vollzeit- stellenäquivalente betragen. Die IZA benötigt Mitarbeitende mit hoher Fach- kompetenz, die fähig sind, Programme zu planen, zu begleiten und zu evaluie- ren, die vernetzt arbeiten, die Schweiz in Verhandlungen vertreten und Einfluss
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auf die internationale Politik im Bereich der Armutsbekämpfung und der nach- haltigen Entwicklung nehmen. Sie benötigt hochqualifizierte Fachkräfte, die be- reit sind, in teilweise sehr schwierigen Kontexten zu arbeiten und zu wohnen. Um Mitarbeitende in den zunehmend schwierigen Kontexten einsetzen und ihre psychische und physische Gesundheit gewährleisten zu können, braucht es ein flexibles und innovatives Personalmanagement, das höhere Kosten verursachen kann als in einem stabileren Kontext. In gewissen Kontexten ist das Engage- ment mit Risiken verbunden. Im Hinblick auf die Sorgfaltspflicht des Arbeitge- bers wird die Umsetzung dieser Strategie von einer Risikoanalyse und gezielten Massnahmen zur Risikoeindämmung begleitet. Personal und Eigenaufwand bleiben stabil und sind indikativ; sie werden nicht von den Verpflichtungskrediten erfasst: Tabelle 4 Anteil des Eigenaufwands für die Umsetzung der IZA 2025–28 (in Mio. Franken, gerundet) Budget Finanzplan Total 2024 2025 2026 2027 2028 2025–28
EDA (DEZA1) und AFM) 2) 253,5 253,7 253,7 253,7 253,7 1 014,8 Personalaufwand 204,1 204,3 204,3 204,3 204,3 817,3 Sach- und Betriebsaufwand 49,4 49,4 49,4 49,4 49,4 197,6 WBF (SECO)1)3) 30,5 30,5 30,5 30,5 30,5 122,0 Personalaufwand 25,8 25,8 25,8 25,8 25,8 103,2 Sach- und Betriebsaufwand 4,7 4,7 4,7 4,7 4,7 18,8 TOTAL Eigenaufwand IZA 25–28 284,0 284,2 284,2 284,2 284,2 1 136,8
Der Eigenaufwand zeigt keine Zunahme, weil die Teuerung beim Personalaufwand zentral für die ganze Bundesverwaltung beim Eidgenössischen Personalamt (EPA) verbucht wird. Das EPA weist den Verwaltungseinheiten danach jedes Jahr die Mittel zu, die für die Finanzierung der vom Parla- ment beschlossenen Lohnmassnahmen erforderlich sind. 1) Beim Eigenaufwand der DEZA und des SECO ist der Personalaufwand für den zweiten Beitrag an ausgewählte EU-Mitgliedstaaten nicht enthalten. 2) Der Eigenaufwand der Direktion für Völkerrecht (DV) für den Kredit Aktionen zugunsten des Völkerrechts ist aufgrund des geringen Umfangs nicht enthalten. 3) Die für das SECO aufgeführten Zahlen beziehen sich nur auf den Leistungsbereich Wirtschaftli- che Zusammenarbeit und Entwicklung des SECO.
4.2 Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden
sowie auf urbane Zentren, Agglomerationen und Berggebiete Der Vollzug der vorgeschlagenen Bundesbeschlüsse obliegt ausschliesslich dem Bund und hat keine finanziellen oder personellen Auswirkungen auf die Kantone und Gemeinden. Die mit der Umsetzung der IZA beauftragten Ver- waltungseinheiten können im Rahmen dieser Umsetzung mit den Kantonen
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und Gemeinden zusammenarbeiten. Durch die Unterstützung der in Genf an- sässigen zwischenstaatlichen Institutionen und NGO wird Genf als internati- onales und humanitäres Zentrum gestärkt und gewinnt weiter an Attraktivität.
4.3 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft
Die im Rahmen der IZA erbrachte APD hat wirtschaftliche Auswirkungen auf die Schweiz, zum Beispiel durch die Beschaffung von Gütern und Dienstleis- tungen, durch die Förderung zusätzlicher Aktivitäten von Privatunternehmen oder NGO oder durch die indirekte Förderung der Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen seitens multilateraler Organisationen bei Schweizer Fir- men. Das internationale Genf, das 1 Prozent zum Schweizer BIP beiträgt, pro- fitiert ebenfalls von den in dieser Botschaft vorgesehenen finanziellen Mass- nahmen.
4.4 Auswirkungen auf die Gesellschaft
Covid-19 hat gezeigt, dass Pandemien nicht nur eine gesundheitliche Heraus- forderung, sondern auch eine Bedrohung für die globale Sicherheit, die wirt- schaftliche Entwicklung, die soziale Stabilität und die Gleichstellung der Ge- schlechter darstellen. Es liegt im Interesse der Schweiz, die globale Gesundheitssicherheit zu stärken, um ihre eigene Bevölkerung und Wirtschaft zu schützen. Das Engagement im Gesundheitsbereich wird im Rahmen des Ziels zur menschlichen Entwicklung (Kap. 3) ausgebaut.
4.5 Auswirkungen auf die Umwelt
Die IZA sorgt dafür, dass positive Auswirkungen ihrer Aktivitäten für die Umwelt verstärkt und negative Folgen vermieden werden, sowohl in den Ent- wicklungsländern als auch weltweit. Sie trägt dazu bei, dass die Schweiz ihren im Rahmen multilateraler Umweltabkommen eingegangenen internationalen Finanzverpflichtungen nachkommt. Klima und Umwelt bilden eines der vier Ziele der IZA (Kap. 3).
4.6 Andere Auswirkungen
Die IZA ergänzt und stärkt die anderen Bereiche der Aussenpolitik, wie die diplomatischen Aufgaben, die Aussenwirtschaftspolitik oder die Gesundheits- aussenpolitik.
5 Rechtliche Aspekte
5.1 Verfassungs- und Rechtmässigkeit
Die auf Artikel 54 der Bundesverfassung abgestützten Rechtsgrundlagen sind das EZA-HH-Gesetz vom 19. März 197662 und die dazugehörige Verordnung vom 12. Dezember 197763, das Bundesgesetz vom 4. Oktober 1991 über die
62 SR 974.0 63 SR 974.01
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Mitwirkung der Schweiz an den Institutionen von Bretton Woods64 und das Bundesgesetz über Massnahmen zur zivilen Friedensförderung und Stärkung der Menschenrechte vom 19. Dezember 200365. Die Zuständigkeit der Bun- desversammlung für die Gewährung der Verpflichtungskredite «Humanitäre Hilfe», «Entwicklungszusammenarbeit» und «Wirtschaftliche Zusammenar- beit» ergibt sich aus Artikel 167 BV und Artikel 9 Absatz 1 EZA-HH-Gesetz, für die Gewährung des Kredits «Stiftung IKRK» und für die Gewährung des Verpflichtungskredits «Frieden und Menschenrechte» aus Artikel 4 Friedens- förderungsgesetz, laut denen die betreffenden Mittel als Verpflichtungskre- dite für jeweils mehrere Jahre bewilligt werden. Die Geltungsdauer des Bundesgesetzes über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas66 ist bis zum 31. Dezember 2024 befristet. Die Weiterfüh- rung der Ostzusammenarbeit («Transition») mit den betroffenen Ländern fällt anschliessend unter das EZA-HH-Gesetz. Dieses Gesetz ist weit genug ge- fasst, um als Rechtsgrundlage für die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteu- ropas zu dienen.
5.2 Vereinbarkeit mit den internationalen
Verpflichtungen der Schweiz Die Vorlage steht im Einklang mit den internationalen Verpflichtungen der Schweiz. Die IZA ist ein von der Schweiz autonom eingesetztes Instrument. Sie erfolgt in Übereinstimmung mit dem internationalen Handelsrecht und verzichtet namentlich auf Subventionen, die den Handel zugunsten von Schweizer Unternehmen verzerren. Die Schweiz hat sich zudem gemäss Zif- fer 23 (c) des Ministerbeschlusses der Welthandelsorganisation (WTO) vom 19. Dezember 2015 über den Ausfuhrwettbewerb im Agrarbereich verpflich- tet, dafür zu sorgen, dass Nahrungsmittelhilfe nicht an die Lieferung von Schweizer Landwirtschaftsprodukten oder anderen Waren und Dienstleistun- gen gebunden ist.67 Des Weiteren berücksichtigt die Schweiz die Empfehlun- gen der OECD «DAC Recommendation on Untying Official Development As- sistance»68 von 2023.
5.3 Erlassform
Nach Artikel 163 Absatz 2 BV69 und Artikel 25 Absatz 2 des Parlamentsge- setzes vom 13. Dezember 200270 werden die vorliegenden Erlasse in Form von einfachen Bundesbeschlüssen bewilligt, die nicht dem Referendum un- terstehen.
64 SR 979.1 65 SR 193.9 66 SR 974.1 67AS 2019 587
68 www.oecd.org > DAC Recommendation on Untying ODA
69 SR 101 70 SR 171.10
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5.4 Unterstellung unter die Ausgabenbremse
Nach Artikel 159 Absatz 3 Buchstabe b BV bedürfen die vier Bundesbe- schlüsse der Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder beider Räte, da jeder von ihnen neue Ausgaben von mehr als 20 Millionen Franken nach sich zieht.
5.5 Vereinbarkeit mit dem Subventionsgesetz
5.5.1 Bedeutung der Subvention für die vom Bund
angestrebten Ziele Die Bedeutung dieser Verpflichtungskredite wird unter Ziffer 1 dargelegt. Un- ter Ziffer 3 sind Einzelheiten zur Ausgestaltung und zum finanziellen Umfang der Verpflichtungskredite enthalten. Die IZA liegt im Zuständigkeitsbereich des Bundes. Der Bund kann jedoch bei Vorhaben der IZA mit Kantonen oder Gemeinden zusammenarbeiten.
5.5.2 Materielle und finanzielle Steuerung der
Subvention Die Vergabe von Beiträgen der IZA basiert auf festgelegten Zielen und wird über Monitoring-, Controlling- und Evaluationsinstrumente gesteuert. Diese Instrumente stellen sicher, dass die Beiträge hinreichend begründet sind, wirt- schaftlich und wirkungsvoll eingesetzt werden sowie nach finanzpolitischen Erfordernissen ausgestaltet sind (Art. 1 des Subventionsgesetzes vom 5. Ok- tober 199071). Es wird vermieden, mit der IZA Anstrengungen und Leistun- gen der Regierungen, der Akteure der Zivilgesellschaft und des Privatsektors zu ersetzen. Die IZA erfolgt gemäss Weisungen vom 24. September 2010 über die Risi- kopolitik des Bundes72. Sie verfügt über spezifische Instrumente, um die Ri- siken im Zusammenhang mit ihrem Auftrag zu identifizieren, zu messen, zu verringern und zu überwachen. Die Anwendung der Richtlinien zum Risiko- management und zur Bekämpfung von Unregelmässigkeiten, das Audit von Projekten und Programmen, ein wirksames internes Kontrollsystem sowie die systematische Überprüfung der Verwaltungsabläufe tragen zur Risikominde- rung bei. Regelmässige unabhängige Analysen und der Austausch mit den Schweizer Vertretungen vor Ort dienen dazu, die Arbeitsmodalitäten zu eva- luieren und wenn nötig anzupassen, um die Risiken im Zusammenhang mit der Durchführung der Programme, aber auch bezüglich der Sicherheit der Mitarbeitenden und Partnerorganisationen im Ausland zu steuern. Die für die Schweizer IZA zuständigen Verwaltungseinheiten überprüfen ins- besondere die finanzielle Situation und das Management der Partnerorganisa- tionen, die finanzielle Unterstützung erhalten. Es findet ein regelmässiger
71 SR 616.1
72 BBl 2010 6549
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Austausch über Risikobewertung und Risikomanagement statt, auch mit dem IKRK. Als Gaststaat ist die Schweiz umso mehr dazu verpflichtet. Diese Ge- spräche werden zurzeit intensiviert.
5.6 Verfahren der Beitragsgewährung
Die EZA-HH-Verordnung73, das Friedensförderungsgesetz und die spezifi- schen Weisungen der Bundesämter regeln die Finanzkompetenzen und die Kontrolle der Mittelverwendung im Bereich der IZA. Die DEZA, die AMS und das SECO haben klare und transparente Verfahren und Richtlinien für den ergebnisorientierten Einsatz der Mittel festgelegt und wenden diese an. Bei der Durchführung der Massnahmen vergeben sie Man- date nicht nur nach der Subventionsgesetzgebung, sondern auch gemäss den Bestimmungen des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaf- fungswesen vom 15. April 199474, des Bundesgesetzes vom 16. Dezember
1994 über das öffentliche Beschaffungswesen75 und der dazugehörigen Ver-
ordnung76. Bei der Beschaffung von Lieferungen, Dienstleistungen und Bau- leistungen sind die DEZA, die AMS und das SECO abgesehen von den wirt- schaftlichen Aspekten bestrebt, die Einhaltung der Sozial- und Umweltstandards innerhalb des vorgesehenen Rechtsrahmens zu fördern und somit die drei Dimensionen der Nachhaltigkeit im Sinne der Agenda 2030 zu stärken. Dieser Grundsatz gilt sowohl in der Schweiz als auch in den Entwick- lungsländern.
5.7 Befristung und degressive Ausgestaltung der
Subvention Die IZA ist eine Aufgabe, welche nicht an sich zeitlich begrenzt ist. Die Bei- träge ihrerseits werden befristet vergeben und sind erneuerbar. Allgemein muss jedoch langfristig Unterstützung gewährt werden, um die erwaete Wir- kung zu erzielen. Die Beiträge sind grundsätzlich nicht degressiv.
73 SR 974.01 74 AS 1996 609 75 SR 172.056.1
76 SR 172.056.11 und SR 172.056.15
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Abkürzungsverzeichnis ACT-A Access to Covid-19 Tools (ACT) Accelerator AFM Abteilung Frieden und Menschenrechte APD Öffentliche Entwicklungshilfe BAFU Bundesamt für Umwelt BAG Bundesamt für Gesundheit BAK Bundesamt für Kultur BFS Bundesamt für Statistik BLW Bundesamt für Landwirtschaft BIP Bruttoinlandprodukt BK-IZA Beratende Kommission für die internationale Zusammenarbeit BNE Bruttonationaleinkommen Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft BV vom 18. April 1999 (SR 101) Entwicklungsausschuss (Development Assistance Commit- DAC tee) der OECD DCAF Geneva Centre for Security Sector Governance DEZA Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit, EDA EDA Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten EDI Eidgenössisches Departement des Innern EJPD Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EU Europäische Union Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation (Food and Agri- FAO culture Organization) der Vereinten Nationen Bundesgesetz vom 19. Dezember 2003 über Massnahmen zur Friedensförde- zivilen Friedensförderung und Stärkung der Menschenrechte rungsgesetz (SR 193.9) GCSP Geneva Center for Security Policy GICHD Geneva International Center for Humanitarian Demining HH Humanitäre Hilfe Internationale Entwicklungsorganisation (International Deve- IDA lopment Association) der Weltbank
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Internationaler Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung (In- IFAD ternational Fund for Agricultural Development) IGE Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum IWF Internationaler Währungsfonds Interdepartementales Komitee für internationale Entwicklung IKEZ und Zusammenarbeit IKRK Internationales Komitee vom Roten Kreuz Interdepartementale Struktur zur internationalen Migrations- IMZ zusammenarbeit (umfasst die betroffenen Ämter von EDA, WBF und EJPD, 2011 vom Bundesrat geschaffen) IZA Internationale Zusammenarbeit des Bundes Bundesgesetz vom 19. März 1976 über die internationale Ent- IZA-HH-Gesetz wicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe (SR 974.0) Verordnung vom 12. Dezember 1977 über die internationale IZA-HH- Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe (SR Verordnung 974.01) KMU Kleine und mittlere Unternehmen NGO Nichtregierungsorganisation Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Ent- OECD wicklung (Organisation for Economic Cooperation and Deve- lopment) OSZE Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa SBFI Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals) der SDG Agenda 2030 SECO Staatssekretariat für Wirtschaft, WBF Schweizerischer Expertenpool für zivile Friedensförderung, SEF EDA SEM Staatssekretariat für Migration, EJPD Schweizer Investitionsfonds für Schwellenmärkte (Swiss In- SIFEM vestment Fund for Emerging Markets), Entwicklungsfinanzie- rungsgesellschaft des Bundes SKH Schweizerisches Korps für humanitäre Hilfe, EDA STS-EDA Staatssekretariat EDA
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Organisation der Vereinten Nationen (United Nations Orga- UNO nization) Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie UVEK und Kommunikation Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölke- VBS rungsschutz und Sport Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und For- WBF schung
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Glossar
Agenda 2030 Im September 2015 verabschiedeten die 193 UNO-Mitgliedstaaten das Pro- gramm für nachhaltige Entwicklung bis 2030, welches den Namen «Agenda 2030» trägt. Es ist ein globales Programm, das für alle Länder gilt, jene des Nordens wie jene des Südens. Die Agenda 2030 mit ihren 17 Nach- haltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG), namentlich mit dem Ziel 1, die extreme Armut bis 2030 zu beenden, ist für die IZA richtungswei- send.
Blue Peace Blue Peace (blauer Frieden) ist eine Vision, in der Wasser überall auf der Welt als Basis für ein friedliches Neben- und Miteinander genutzt wird. Blue Peace ist auch eine diplomatische Initiative der Schweiz. Diese umfasst eine Reihe von Projekten und Programmen, welche auf verschiedenen Ebenen eine grenz-, sektor- und generationenübergreifende Zusammenarbeit im Bereich Wasser fördern, mit dem Ziel, eine nachhaltige sozioökonomische Entwick- lung zu unterstützen und damit zu Stabilität, Wohlstand, Sicherheit und Frie- den beizutragen.
Do no harm (Richte keinen Schaden an) Eine Methode für die Planung und Bewertung von Programmen, mit der die Auswirkungen entwicklungspolitischer Interventionen auf eine Konfliktsitu- ation analysiert und Optionen für eine konfliktsensible Anpassung der Mass- nahmen entwickelt werden können. Anhand des «Do no harm»-Ansatzes wer- den Einzelteile des Projekts auf konfliktverstärkende und -verhindernde Faktoren geprüft. (Mary B. Anderson, 1999). Länder mit geringem oder mittlerem BIP, die gemäss der OECD-Liste für öf- fentliche Entwicklungshilfe infrage kommen (s. Fussnote im Anhang 1).
Extreme Armut Seit 2015 definiert die Weltbank extreme Armut als Einkommen von weniger als 1,90 US-Dollar pro Tag (Kaufkraftparität 2011, d. h. Kaufkraft von USD 1,90 in den USA im Jahr 2011). Personen, die in extremer Armut leben, be- sitzen in der Regel weder ein Transportmittel (Fahrrad oder ähnliches) noch ein Bett und müssen jeden Tag lange Strecken zu Fuss zurücklegen, um Was- ser zu holen und Holz zu sammeln. Die Definition wird von der Weltbank regelmässig an die Entwicklung der Lebenshaltungskosten angepasst.
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Flexible Fonds Fonds, mit denen kurz- oder mittelfristige punktuelle Massnahmen finanziert werden, 1) um eine Verknüpfung zur Migrationspolitik herzustellen; 2) um regionale oder grenzüberschreitende Dynamiken zu unterstützen; 3) um be- sondere Chancen im Zusammenhang mit den Schwerpunkten der IZA- Strategie 2025–28 und im Einklang mit den geografischen und thematischen Strategien der Schweizer Aussenpolitik zu nutzen.
Fragilität Kombination aus Risikoexposition und unzureichender Kapazität des Staates, des Systems und/oder der Gemeinschaften, diese Risiken zu bewältigen, auf- zufangen oder zu mindern. Fragilität kann negative Folgen haben wie Gewalt, Zerfall der staatlichen Institutionen, Vertreibung, humanitäre Krisen und an- dere Notlagen (OECD).
Globale Massnahmen und Globalprogramme Die globalen Massnahmen des SECO und die Globalprogramme der DEZA befassen sich mit globalen Herausforderungen, deren Auswirkungen über die Landesgrenzen hinweg spürbar sind und die gemeinsames Handeln erfordern (Migration, Klimawandel und Umweltveränderungen, Wasser, Ernährungssi- cherheit, Gesundheit). Mit diesen Massnahmen und Programmen sollen all- gemein anerkannte Standards etabliert oder beeinflusst werden, um so zur Be- wältigung dieser Herausforderungen beizutragen. Das SECO und die DEZA beteiligen sich an zwischenstaatlichen Prozessen, globalen und regionalen Ini- tiativen sowie innovativen Aktionen in ausgewählten Ländern, um auf den internationalen normativen Rahmen Einfluss zu nehmen.
Gute Dienste Diplomatische und humanitäre Initiativen eines Drittstaats oder einer interna- tionalen bzw. regionalen Organisation, mit denen ein Konflikt zwischen Län- dern oder innerhalb eines Landes beigelegt werden soll oder die zumindest dazu dienen, die Gesprächskanäle offen zu halten, um die Auswirkungen des Konflikts einzugrenzen. Sie erfolgen auf Ersuchen der Konfliktparteien oder nach einem freiwilligen Angebot, das von den Konfliktparteien angenommen wurde. Die Schweiz bezieht den Begriff «Gute Dienste» auf die Bereiche Schutzmachtmandate (Wahrung fremder Interessen), Gaststaatpolitik sowie Dialog-Fazilitation und Vermittlung (Mediation).
Impact Investing (wirkungsorientierte Investitionen) Eine Investitionsstrategie mit dem Ziel, neben einer finanziellen Rendite auch eine gesellschaftliche und/oder ökologische Wirkung zu erzielen.
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Internationale Zusammenarbeit Sämtliche Instrumente der humanitären Hilfe, der Entwicklungszusammenar- beit sowie der Förderung des Friedens und der menschlichen Sicherheit, die vom EDA und vom WBF eingesetzt werden.
Komplementärmassnahmen Zusätzlich zum Engagement in den Schwerpunktländern ergreift das SECO punktuell ergänzende Massnahmen. So wird es auf Ersuchen im Rahmen sei- ner thematischen Kompetenzen und in Ergänzung der Prioritäten anderer Be- reiche der Bundesverwaltung, namentlich der DEZA und des SEM, tätig.
Mandat Im Rahmen der Zusammenarbeit mit anderen Akteuren bezieht sich der Be- griff «Mandat» auf Verträge, die gemäss den Regeln der Transparenz und der Wettbewerbsfähigkeit des öffentlichen Beschaffungswesens bei der Erbrin- gung von Leistungen mit einer NGO oder einem anderen Akteur der IZA ab- geschlossen werden.
Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals, SDG) Die von den UNO-Mitgliedstaaten im Jahr 2015 verabschiedete Agenda 2030 ist ein gemeinsames Programm für Frieden und Wohlstand auf der ganzen Welt. Zentraler Bestandteil sind die 17 SDG, die durch die Zusammenarbeit aller Industrie-, Schwellen- und Entwicklungsländer erreicht werden sollen. Die SDG, in deren Mittelpunkt vor allem benachteiligte und diskriminierte Bevölkerungsgruppen stehen, sollen zu einer gerechteren, gesünderen und friedlicheren Welt beitragen.
Nexus Strukturelle Verbindung der diversen Instrumente der internationalen Zu- sammenarbeit (humanitäre Hilfe, Entwicklungszusammenarbeit, Förderung von Frieden und menschlicher Sicherheit) im Rahmen eines Projekts, insbe- sondere bei länger anhaltenden Krisen.
Öffentliche Entwicklungshilfe (APD) Die OECD definiert die APD als «alle Leistungen, die für die auf der OECD- Liste aufgeführten Entwicklungsländer und ‑regionen oder für multilaterale Organisationen bestimmt sind und die folgenden Kriterien erfüllen: 1) Sie stammen von öffentlichen Organen; 2) sie zielen vorrangig auf die Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung und die Verbesserung der Lebensbedingun- gen der Empfängerländer ab; und 3) sie werden zu Vorzugskonditionen ge- währt». Die APD wird rückwirkend und auf der Grundlage der Richtlinien des Entwicklungshilfeausschusses berechnet und ermöglicht es, die Hilfe der Ge-
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berländer untereinander zu vergleichen sowie deren Entwicklung aufzuzei- gen. Die APD-Quote ist eine Messmethode und kein Steuerungsinstrument. Die Bestandteile der Quote sind erheblichen Fluktuationen unterworfen: Vor allem die Entwicklung des BNE und die Ausgaben für die Unterstützung von Asylsuchenden sind schwer vorherzusehen. Die Ausgaben der verschiedenen Departemente der Bundesverwaltung sowie der Kantone und Gemeinden wer- den unter der APD der Schweiz verbucht. Die Budgets der IZA (ohne Eigen- aufwand von DEZA, AMS und SECO) decken 70 bis 75 Prozent der APD der Schweiz ab.
«One Health»-Ansatz Der «One Health»-Ansatz bringt Human-, Veterinärmedizin und Umweltwis- senschaften zusammen, um bessere Resultate für die öffentliche Gesundheit zu erzielen.
Partner Akteure, mit denen die IZA zusammenarbeitet, um ihre Ziele umzusetzen. Dies können Regierungen, multilaterale Organisationen, Privatunternehmen, NGO, Förderstiftungen, Hochschulen oder sonstige relevante Akteure sein.
Privatsektor Zum Privatsektor gehören jene Akteure, die gewinnorientiert tätig sind und nicht mehrheitlich dem Staat gehören. Im Rahmen der IZA-Strategie umfasst der Begriff des Weiteren auch Sozialunternehmen, wirkungsorientierte Inves- toren und gewisse Förderstiftungen (insbesondere jene multinationaler Unter- nehmen).
Rechtsstaatlichkeit Sie bezeichnet das Primat des Rechts gegenüber der Macht des Stärkeren. Auf nationaler Ebene ist es das Grundanliegen des Rechtsstaates, auf allen Staats- ebenen den Vorrang des Rechts und damit verbunden die Freiheit seiner Bür- gerinnen und Bürger zu wahren. Auf aussenpolitischer Ebene ist die Rechts- staatlichkeit zentral für Weltfrieden und internationale Sicherheit, wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt, Entwicklung sowie den Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten. Sie wird vor allem durch die Stärkung des Völkerrechts erreicht, das die politische Stabilität und Verlässlichkeit der internationalen Beziehungen sicherstellt (vgl. Völkerrecht).
Schwerpunktländer Länder, in denen sich die DEZA und das SECO nach Massgabe der drei Kri- terien «Bedürfnisse der Menschen», «langfristige Interessen der Schweiz»
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und «Mehrwert der Schweizer IZA» mit Mitteln und einem Mehrjahrespro- gramm engagieren.
Social (Impact) Enterpreneurship Jede entsprechend einer Unternehmensstrategie durchgeführte private Tätig- keit, die im öffentlichen Interesse liegt. Die positive Wirkung für die Gesell- schaft und die Umwelt kann das Hauptziel (for impact) oder das Nebenziel (with impact) sein.
Track 1 Verhandlungen, Gespräche oder politische Dialoge im Kontext der Friedens- förderung, bei denen die wichtigsten Konfliktakteure durch Personen auf Füh- rungsebene vertreten sind, das heisst durch hochrangige Regierungsvertrete- rinnen und -vertreter sowie Chefinnen oder Chefs nichtstaatlicher bewaffneter Akteure. In den meisten gewalttätigen Konflikten gehört mindestens ein Staat zu diesen Akteuren.
Zivilgesellschaft Sie umfasst denjenigen Teil der Gesellschaft, der sich relativ unabhängig von Staat und Privatsektor organisiert. Dazu gehören Gruppen, die sich für ge- meinsame Interessen, Ziele oder Werte engagieren, wie NGO, gemeinnützige Vereine und Stiftungen, Bürgergruppen, religiöse Organisationen, politische Parteien, Berufsverbände, Gewerkschaften, soziale Bewegungen und Interes- sengruppen.
«Whole of Gouvernement»-Ansatz Der «Whole of Government»-Ansatz (oder Gesamtregierungsansatz) be- zweckt, die Kohärenz und die Wirksamkeit der Regierungsaktivitäten eines Staates zu erhöhen, indem die einzelnen Verwaltungseinheiten ihre Zusam- menarbeit verstärken und besser aufeinander abstimmen. Verschiedene De- partemente besitzen unterschiedliche Instrumente für die Umsetzung ihrer Aufgaben. In einem «Whole of Government»-Ansatz werden diese Instru- mente gezielt zusammengeführt und koordiniert, um komplexe Aufgaben bes- ser und wirksamer bewältigen zu können.
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Anhänge Anhang 1
Schwerpunktländer der DEZA und des SECO
Länder, in denen die DEZA und das SECO bis 2028 mit einem mehrjährigen Entwicklungsprogramm tätig sind. Die am wenigsten entwickelten Länder sind kursiv gesetzt, der Farbverlauf steht im Fall der DEZA für die Intensität, mit der ein Instrument in dem Land vertreten ist.
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* Länder ohne offizielle Vertretung vor Ort, in denen das Programm aus den Anrainerstaaten geführt wird. Regionaler Programmansatz bevorzugt. ** Im Rahmen der allgemeinen humanitären Hilfe engagiert sich die DEZA in klar begrenztem Masse auch in anderen Ländern finanziell, 2023 zum Beispiel in Algerien, in Kamerun, in Li- byen, in Nigeria, in Nordkorea. Diese Liste wird je nach internationaler Lage im Strategiezeit- raum 2025–28 anders aussehen. 1 Südkaukasus-Programm (Georgien und Armenien) der DEZA: ergänzende Massnahmen des SECO in Aserbaidschan
Anpassung der Arbeitsinstrumente an den jeweiligen Kontext Die Schweizer IZA arbeitet nicht in allen Schwerpunktländern auf die gleiche Weise und mit den gleichen Zielen. In einigen Ländern setzt die IZA vor allem den humanitären Auftrag «Leben retten und Leiden lin- dern» um, während sie in anderen Ländern die Bemühungen der Partner- länder um nachhaltige Entwicklung und Armutsbekämpfung unterstützt. Die IZA arbeitet immer häufiger mit einem kurz-, mittel- und langfristigen Ansatz, um einerseits auf Notsituationen reagieren zu können und ande- rerseits die strukturellen Faktoren, die für Fragilität und eine geringe Resi- lienz verantwortlich sind, zu verringern. Die erwarteten Ergebnisse, die Arbeitsweisen, Managementstrukturen, Kosten und Risiken variieren je nach Kontext und Entwicklungsstand des Landes. Die gemeinsame Prä- senz von humanitärer Hilfe, Entwicklungszusammenarbeit und Friedens- förderung stärkt die Wirkung und die Rolle der Schweiz.
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Anhang 2
Liste der prioritären multilateralen Organisationen Die Schweiz unterstützt insgesamt 24 prioritäre multilaterale Organisationen: Organisation Mandat Verbindung zur Schweiz Weltbank und Internationale Haben die Aufgabe, durch die Gewährung von Vorzugsdarlehen und Top 10 der Geldge- Entwicklungsorganisation nicht rückzahlbaren Zuschüssen an die Regierungen der ärmsten Länder ber (IDA) (nur IDA) die Armut zu verringern, um ein für benachteiligte Menschen
Multilaterale Entwicklungsbanken günstiges Wachstum zu fördern sowie zum Abbau von Ungleichheiten und zur Verbesserung der Lebensbedingungen der Bevölkerung beizutra- gen. Afrikanische Entwicklungsbank Die vier regionalen Entwicklungsbanken haben den Auftrag, in ihrem je- Gründungsmitglied und Afrikanischer Entwick- weiligen Zuständigkeitsbereich (Afrika, Asien, Südamerika und Karibik) Top 12 der Geldge- lungsfonds die nachhaltige Wirtschaftsentwicklung zu fördern, die Armut zu verrin- ber Asiatische Entwicklungsbank gern, die Lebensqualität der Bevölkerungen der Mitgliedstaaten zu erhö- Gründungsmitglied und Asiatischer Entwicklungs- hen, die Infrastruktur und insbesondere die Verbindungsmöglichkeiten zu fonds modernisieren sowie die sozialen Ungleichheiten abzubauen. Interamerikanische Entwick- Gründungsmitglied lungsbank Asiatische Infrastruktur-Investi- Gründungsmitglied tionsbank – AIIB Amt für die Koordinierung hu- Die beiden Ämter spielen eine zentrale Rolle bei der Koordination der Gründungsmitglied manitärer Angelegenheiten verschiedenen humanitären Akteure bzw. der verschiedenen Akteure der
Koordination (Office for the Coordination of Entwicklungszusammenarbeit und sorgen in Notsituationen dafür, dass Humanitarian Affairs, OCHA) die Einsätze aufeinander abgestimmt und wirksam sind. und Büro für die Koordinierung Das DCO war bis 2017 im UNDP verankert und wurde über dieses durch der Entwicklungsaktivitäten die IZA unterstützt. Aus Gouvernanz-Gründen wurde es abgetrennt. (Development Coordination Office, DCO) Entwicklungsprogramm der Unterstützt die Entwicklungsländer bei der Ausarbeitung und Umsetzung Gründungsmitglied Vereinten Nationen (United Na- einer nationalen Politik für nachhaltige Entwicklung und damit beim Er- Top 10 der Geldge-
Zentrale Entwicklungsagenturen tions Development Program, reichen der eigenen Entwicklungsziele und der international vereinbarten ber UNDP) Ziele, namentlich der SDG. UNO-Kinderhilfswerk (United Fördert die Rechte der Kinder, trägt zur Deckung von deren Grundbedürf- Gründungsmitglied Nations Children’s Fund, nissen bei und gibt ihnen die Möglichkeit, ihr Potenzial voll auszuschöp- Top 10 UNICEF) fen. Ist zudem wichtiger humanitärer Partner beim Schutz und bei der Be- treuung von Kindern in Krisensituationen. UNO-Bevölkerungsfonds (Uni- Ist eine Fachagentur, die sich mit Themen der demografischen Entwick- Gründungsmitglied ted Nations Population Fund, lung befasst, namentlich mit der Förderung des Rechts auf Gesundheit Top 10 der Geldge- UNFPA) sowie mit den sexuellen und reproduktiven Rechten. ber UNO Bekämpft die Diskriminierung von Frauen und die Gewalt gegen Frauen Gründungsmitglied Frauen und fördert die Gleichstellung der Geschlechter. Top 10 der Geldge- ber Welternährungsprogramm Ist die grösste humanitäre Organisation der Welt und einer der wichtigsten Gründungsmitglied (World Food Programme, Partner der humanitären Hilfe. Jedes Jahr stellt es Nahrungsmittelhilfe für AH WFP) mehr als 158 Millionen Menschen in mehr als 120 Ländern und Regionen bereit.
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Hochkommissariat für Flücht- Ist die einzige global tätige Organisation, die von der Generalversammlung Gründungsmitglied linge (Office of the United Na- der Vereinten Nationen beauftragt ist, Flüchtlinge und Staatenlose zu schüt- Genf tions High Commissioner for zen und zu unterstützen. Sitz in Genf Refugees, OHCR) Internationale Rotkreuz- und Das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) und die Internatio- Top 10 der Geldge- Rothalbmondbewegung (IFRC) nale Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften sind unab- ber hängig und neutral. Sie schützen und unterstützen die Opfer von bewaffne- Sitz in Genf ten Konflikten und anderen gewalttätigen Auseinandersetzungen. Hilfswerk für Palästina-Flücht- Stellt die Grundversorgung von fünf Millionen palästinensischen Flüchtlin- Schweizer Leitung linge im Nahen Osten (United gen sicher und trägt so entscheidend zur Stabilität im Nahen und Mittleren Nations Relief and Works Osten bei. Agency, UNRWA) Hochkommissariat für Hat die Aufgabe, die Menschenrechte für alle zu fördern und zu schützen. Sitz in Genf Menschenrechte (Office of the Zu diesem Zweck koordiniert es das internationale Engagement in diesem High Commissioner for Human Bereich. Es ermittelt weltweit bei Verstössen gegen die Menschenrechte Rights, OHCHR) und äussert sich zu solchen Verstössen. Fonds für Friedenskonsolidie- Unterstützt die Friedenskonsolidierung in Post-Konfliktländern und in kon- Top 10 der Geldge- rung (Peacebuilding Fund, PBF) fliktanfälligen Ländern. ber Weltgesundheitsorganisation Ihre Aufgabe ist es, globale Gesundheitsaktivitäten zu leiten und zu koordi- Ausgeprägte norma- (World Health Organization, nieren, Forschungsprogramme im Gesundheitsbereich zu lancieren, Nor- tive Funktion WHO) men und Kriterien festzulegen und die Länder fachlich zu unterstützen. Sitz in Genf Gründungsmitglied UNAIDS Das gemeinsame HIV-/Aids-Programm der Vereinten Nationen hat den Auf- Gründungsmitglied trag, wissenschaftliche Daten zu erheben, die einschlägigen Aktivitäten der Top 10 der Geldge- UNO zu koordinieren und die Bekämpfung von HIV/Aids zu fördern. ber
Thematische Agenturen/Fonds der UNO Globaler Fonds zur Bekämp- Finanzmechanismus, der dazu dient, Mittel zu generieren und zu verteilen, Top 10 der Geldge- fung von Aids, Tuberkulose und mit denen die Prävention und Behandlung von Aids, Tuberkulose und Ma- ber Malaria (Global Fund to Fight laria verbessert werden. Gleichzeitig sollen die Gesundheitssysteme und die Sitz in Genf AIDS, Tuberculosis and Ma- Fähigkeiten für das Pandemiemanagement gestärkt werden. Gründungsmitglied laria, GFATM) Consultative Group on Interna- Globale Agrarforschungspartnerschaft, die sich in folgenden Bereichen en- Gründungsmitglied tional Agricultural Research gagiert: Armutsreduktion, Ernährungssicherheit, Verbesserung der Gesund- (CGIAR) heit und Ernährung der Bevölkerung sowie nachhaltiger Umgang mit natür- lichen Ressourcen. Internationaler Fonds für land- Sonderorganisation der Vereinten Nationen und zugleich internationale Fi- Top 10 der Geldge- wirtschaftliche Entwicklung nanzinstitution. Verschafft in Armut lebender Landbevölkerung Mittel, mit ber (International Fund for Agricul- denen diese ihre Lebensmittel- und Ernährungssicherheit, ihre Einkommen tural Development, IFAD) und ihre Resilienz erhöhen kann. Grüner Klimafonds (Green Cli- Unterstützt die Bemühungen und institutionellen Fähigkeiten der Entwick- Gründungsmitglied mate Fund, GCF) lungsländer zur Bewältigung der Herausforderungen des Klimawandels, in- dem er Präventionsmassnahmen finanziert, die zur Verringerung der Treib- hausgasemissionen und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels beitragen. Globale Partnerschaft für Bil- Ist bestrebt, in den einkommensschwächsten Ländern und in Krisenländern Stv. Mitglied des dung (Global Partnership for den gleichberechtigten Zugang aller – namentlich der am meisten benach- Verwaltungsrats Education, teiligten – Kinder zu qualitativ hochwertiger Bildung zu verbessern. Unter- GPE) stützt die Länder dabei, solide und widerstandsfähige Bildungssysteme auf- zubauen, um Bildung und Ausbildung zu verbessern, die Krisenresistenz zu erhöhen und diese Länder für die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts bereit zu machen.
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Grafik 3: Darstellung des Mandats der prioritären multilateralen Organisationen nach Entwicklungsziel
Hinweis: Die multilateralen Entwicklungsbanken werden dem Ziel der wirtschaftlichen Entwick- lung (Finanzinstitutionen, Darlehen/Spenden an Regierungen, Beiträge zu Entwicklungsprojekten usw.) zugeordnet. Die finanzierten Projekte betreffen jedoch alle vier Entwicklungsziele.
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Anhang 3
Rechtsgrundlage
Artikel 5 EZA-HH-Gesetz
1 Die Entwicklungszusammenarbeit unterstützt die Entwicklungsländer
im Bestreben, die Lebensbedingungen ihrer Bevölkerung zu verbessern. Sie soll dazu beitragen, dass diese Länder ihre Entwicklung aus eigener Kraft vorantreiben. Langfristig erstrebt sie besser ausgewogene Verhält- nisse in der Völkergemeinschaft.
2 Sie unterstützt in erster Linie die ärmeren Entwicklungsländer, Regio-
nen und Bevölkerungsgruppen. Sie fördert namentlich: a) die Entwicklung ländlicher Gebiete; b) die Verbesserung der Ernährungslage, insbesondere durch die landwirtschaftliche Produktion zur Selbstversorgung; c) das Handwerk und die örtliche Kleinindustrie; d) die Schaffung von Arbeitsplätzen; e) die Herstellung und Wahrung des ökologischen und demografi- schen Gleichgewichts.
Artikel 7 EZA-HH-Gesetz Die humanitäre Hilfe soll mit Vorbeugungs- und Nothilfemassnahmen zur Erhaltung gefährdeten menschlichen Lebens sowie zur Linderung von Leiden beitragen; sie ist namentlich für die von Naturkatastrophen oder bewaffneten Konflikten heimgesuchte Bevölkerung bestimmt.
Artikel 2 Friedensförderungsgesetz Mit den in Artikel 3 vorgesehenen aussenpolitischen Massnahmen will der Bund: a) zur Prävention, Entschärfung oder Lösung von Gewaltkonflikten beitragen, namentlich durch Vertrauensbildung, Vermittlung und friedensbildende Aktivitäten nach Beendigung von gewaltsamen Auseinandersetzungen sowie durch die Förderung des humanitären Völkerrechts; b) zur Stärkung der Menschenrechte beitragen, indem er die bürgerli- chen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte von Personen oder Personengruppen fördert; c) demokratische Prozesse fördern.
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