Sozialversicherungsgericht Zürich

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34'454
Perioda
2000–2026
13 mars 2000–17 zercl. 2026
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1
Cuvrida
99%
34'454 da 34'696
Ultima execuziun
19-09-2026

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Zürich

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Erstanmeldung. Arbeitsunfähigkeit von 100 % in angestammter Tätigkeit unbestritten. Gemäss RAD besteht in einer angepassten Tätigkeit eine Arbeitsfähigkeit von 100 %, gemäss dem behandelnden Facharzt eine solche von 50 %. RAD-Arzt hat entsprechenden Bericht vom Facharzt nicht berücksichtigt. Rückweisung zu weiteren Abklärungen.

IV.2025.0001718 mars 2026DE

Diagnose eines chronisches Müdigkeitssyndroms nach Hospitalisation mit künstlichem Koma nach Covid-19-Erkrankung. Die RAD-Stellungnahme, wonach eine erhebliche Arbeitsunfähigkeit besteht, hält einer normativen Beurteilung anhand der Standardindikatoren nicht stand, da der Beschwerdeführer keine Behandlung in Anspruch nahm und an arbeitsfreien Tagen beschwerdefrei ist. Rückweisung zur erneuten Abklärung.

IV.2024.0074318 mars 2026DE

Verjährungsbeginn von Rentenleistungen der PK bei verspäteter Festsetzung des konkreten Rentenanspruchs durch die IV-Stelle; unabhängig von der Kenntnis des Anspruchs ist der Rentenbeginn für den Beginn der Verjährungsfrist massgeblich.

BV.2025.0007618 mars 2026DE

Abweisung des vor Eintritt der Rechtshängigkeit gestellten Gesuchs um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege mangels Bedürftigkeit.

KK.2026.0001617 mars 2026DE

Neuanmeldung; ; keine Verletzung des rechtlichen Gehörs: Verletzung der Abklärungspflicht; Rückweisung

IV.2025.0075317 mars 2026DE

IV-Rente, berufl. Massnahmen Abweisung (erstmalige berufliche Ausbildung mit EBA abgeschlossen, Frühinvalidität nach Rechtslage ab 01.01.2022 nicht gegeben (Art. 26 Abs. 6 IVV, anders nach aArt. 26 Abs. 1 IVV) / kein leidensbedingter Abzug gerechtfertigt / Voraussetzungen von Art. 14a IVG berufliche Integrationsmassnahmen nicht erfüllt, da BF in leidensangepasster Tätigkeit mehr als 50 % arbeitsfähig ist)

IV.2025.0042117 mars 2026DE

Kein Anspruch auf Assistenzbeitrag für minderjährigen Beschwerdeführer. Beschwerdeführer besucht nicht regelmässig eine Regelklasse einer obligatorischen Schule im Sinne von Art. 39a lit. a IVV, da er zu Hause unterrichtet wird.

IV.2024.0063817 mars 2026DE

Erstmalige Zusprechung einer befristeten Rente; Aufhebung der Befristung und Hinweis auf konsequent einzufordernde Schadenminderungspflicht und gegebenenfalls Anpassung des Status bei Nichtverwertung der attestieren AF von 50 %

IV.2024.0056517 mars 2026DE

Nichteintreten mangels Beschwerdeverbesserung innert Nachfrist.

AL.2026.0004917 mars 2026DE

Nichteintreten mangels Beschwerdeverbesserung innert Nachfrist.

AL.2026.0004817 mars 2026DE