10.5553
Postgesetzgebung
Wortlaut
Berichten zufolge, will die Post im nächsten Jahr Rücksendungen nichtzustellbarer B-Post-Sendungen bei Geschäftskunden nicht mehr kostenlos vornehmen.
Betrifft dies auch Sendungen mit dem Vermerk "Retour" bzw. "Annahme verweigert"?
Falls ja: Wie will der Bundesrat sicherstellen, dass dieses Instrument durch den Empfänger und damit zum Schaden des Absenders nicht missbraucht wird?