26.4287
Schutz für ethisches Hacking
Wortlaut
Der Bundesrat wird aufgefordert zu prüfen, wie eine gesetzliche Grundlage oder andere Voraussetzungen für ethisches Hacking geschaffen werden können.
Begründung
IIT-Spezialisten und Sicherheitsforschende (sogenannte ethische Hacker oder „White-Hat-Hacker“) entdecken oft Schwachstellen in IT-Systemen, bevor Kriminelle diese ausnutzen können. Die heutige Rechtslage erlaubt dies jedoch eigentlich nicht. Denn wer heute unbefugt in ein System eindringt, macht sich strafbar. Daher werden viele Entdeckungen nicht gemeldet, und Sicherheitslücken bleiben bestehen. Aus diesem Grund haben verschiedene Länder wie beispielsweise Belgien, Frankreich oder Lettland gesetzliche Bestimmungen eingeführt, um ethisches Hacking von der Strafverfolgung auszunehmen. In den Niederlanden, Grossbritannien und Spanien bleibt Hacking zwar strafbar, aber unter gewissen Umständen wird auf die Strafverfolgung verzichtet.
Ethisches Hacking erlaubt es, kritische Infrastrukturen vor Cyberangriffen besser zu schützen. Die frühzeitige Entdeckung von Sicherheitslücken schützt sensible Daten und verhindert weitreichende Ausfälle kritischer Systeme. Ein proaktiver, kooperativer Umgang mit ethischen Hackern ist heute ein unverzichtbarer Baustein einer modernen Cyberverteidigung.
Der Bundesrat soll insbesondere in einem Vergleich der verschiedenen internationalen Gesetzgebungen und Konzepte darlegen, wie in der Schweiz ethisches Hacking besser ermöglicht werden kann.