Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

00.029.045

Rubrum

Publ.-Nr: 00.029.045

Stelle: Bezirksgericht Aarau

Rubrik: Gerichte / Entscheide, Urteile, Verfügungen und Beschlüsse

Veröffentlicht: 15.12.2022

Verfügung vom 9. Dezember 2022 Betroffene Fassadenline GmbH, Oberfeldstrasse 13, 5722 Gränichen

Gegenstand Summarisches Verfahren betreffend Organisationsmangel

Dispositiv

1. Die Betroffene hat innert einer Frist von 30 Tagen seit Zustellung dieser Verfügung den rechtmässigen Zustand wiederherzustellen und dies dem Gericht durch einen aktuellen Handelsregisterauszug nachzuweisen.

2. Geht innert der angesetzten Frist kein Nachweis der Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands ein, so wird die Auflösung der Betroffenen nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet.

Bezirksgericht Aarau Präsidium IV des Zivilgerichts